AGB
AGB
Ofri ist eine Internet-Plattform, welche einerseits Anbietern (z.B. Handwerker oder Dienstleister) Funktionalitäten anbietet, mit welchen diese neue Aufträge akquirieren können, und andererseits Auftraggebern ermöglicht, Offerten für Ihren Auftrag einzuholen, zu vergleichen und auszuwählen.
Die Plattform wird von der ofri Internet GmbH betrieben (nachfolgend: "OFRI GMBH" oder "WIR"). Die Einzelheiten der Nutzung werden durch die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: "AGB") erläutert.
Diese AGB treten für alle Mitglieder, die sich vor dem 09.06.2011 auf Ofri registriert haben, zum 23.06.2011 in Kraft sofern das Mitglied der Gültigkeit der neuen AGB nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bekanntmachung hierüber widerspricht. Für alle Mitglieder, die sich ab dem 23.06.2011 angemeldet haben, gelten diese AGB ab dem Zeitpunkt der Registrierung.
Nachfolgend werden die in den AGB häufig verwendeten Begriffe zwecks besseren Verständnisses nochmals aufgeführt.
Ofri: Online-Plattform (unabhängig von der aufgerufenen Domain-Adresse) welche von der OFRI GMBH betrieben wird;
Ausschreibung: ein Verfahren auf Ofri (das teilweise auf den Webseiten von Ofri auch als "Anfrage" oder "Offertanfrage" bezeichnet wird), welches die Vergabe eines Auftrags zum Ziel hat. Dieses beginnt mit der Eingabe und Publikation einer Beschreibung der zu erledigenden Arbeiten bzw. Dienstleistung durch den Auftraggeber, und endet mit der Vergabe des Auftrags an einen Auftragnehmer, oder mit dessen definitiver Nichtvergabe. Die Nichtvergabe kann entweder durch eine explizite Deaktivierung der Ausschreibung (d.h. Stornierung der Ausschreibung und aller allfällig erhaltenen Offerten) durch den Auftraggeber erfolgen, oder aber durch eine implizite Absage des Auftraggebers zu den erhaltenen Angebote, indem dieser innerhalb einer vom System gesetzten Frist keine der erhaltenen Offerten auswählt und das System daher die Ausschreibung als inaktiv markiert;
Auftrag: alle bei Ofri im Rahmen einer Ausschreibung beschriebenen Punkte zu einer Dienstleistung, ggf. einschliesslich ergänzender Leistungen wie die Lieferung von und zur Ausführung des Auftrags verwendeten Materials;
Auftragsbeschreibung: ein vollständiger Leistungsbeschrieb des Auftraggebers zu einem Auftrag, sprich die Inhalte des Auftrages (die zu erledigenden Arbeiten) sowie dazu ergänzende Angaben des Auftraggebers, zuzüglich den Anforderungen und Kriterien für die Ausführung des entsprechenden Auftrages.
Offerte: ein Angebot, welches vom Anbieter zu einem auf Ofri ausgeschriebenen Auftrag durch die von Ofri vorgesehenen Funktionen eingegeben wird und die vom Anbieter geforderte Vergütung für die Ausführung dieses Auftrages beinhaltet, einschliesslich ergänzender Angaben.
Benutzer: jede Person, die Ofri oder bestimmte Teile davon wie Dateien oder Funktionen aufruft, oder im Zusammenhang mit einem Drittanbieter aufruft, oder aufrufen lässt, in jedem Falle unabhängig davon, ob die Person sich als Mitglied registriert hat oder nicht.
Mitglied: jeder Benutzer, der bei Ofri entweder ein Mitgliedskonto eröffnet und sich somit registriert hat, oder sich mit einem bestehenden Mitgliedskonto eines Drittanbieters (im Sinne des Single-Sign-on-Prinzip) bei Ofri registriert hat.
Auftraggeber: jedes Mitglied, das auf Ofri eine Auftragsbeschreibung publiziert und somit eine Ausschreibung gestartet hat.
Anbieter: jedes Mitglied, das für einen auf Ofri ausgeschriebenen Auftrag eine oder mehrere Offerten übermittelt hat.
Auftragnehmer: der vom Auftraggeber für die Durchführung des Auftrages ausgewählte Anbieter.
Nutzungsgebühren: die von der OFRI GMBH erhobenen Gebühren zur Nutzung von Ofri.
Kontaktdaten: die zur persönlichen Kontaktaufnahme nötigen Informationen wie z.B. E-Mail, Telefonnummer, Faxnummer, Domain-Adresse oder ähnlichem.
3.1
Für die Nutzung der Webseiten von Ofri durch Mitglieder gelten die vorliegenden AGB. Wenn der Benutzer das Registrierungsformular abgesendet hat (im folgenden "Angebot") und dessen Mitgliedskonto durch die OFRI GMBH freigeschalten wird (im folgenden "Annahme"), kommt ein Nutzungsvertrag zwischen der OFRI GMBH und dem Benutzer zustande. Der Inhalt dieses Vertrages richtet sich nach diesen AGB. Der entsprechende Inhalt des Nutzungsvertrages wird unter Ziffer 5 genauer beschrieben. Durch die Registrierung hat der Nutzer sein Einverständnis mit den AGB ausdrücklich zu erklären. Beim Klicken auf die Schaltfläche, welche die Funktion "Registrieren" auslöst, erkennt der Benutzer die zum Zeitpunkt der Registrierung vorliegende AGB der OFRI GMBH als verbindlichen Bestandteil des Nutzungsvertrages an. Die AGB werden sowohl im entsprechenden Registrierungsformular als auch im Footer-Bereich (d.h. am unteren Ende der Webseite) angezeigt.
3.2
Gültigkeit haben diese AGB lediglich zwischen der OFRI GMBH und dem Mitglied. Zwischen der OFRI GMBH, Mitgliedern und Benutzern ergeben sich aus den AGB keine direkte oder unmittelbare Ansprüche oder Rechtswirkungen im Sinne eines Vertrages zugunsten Dritter oder mit Schutzwirkung für Dritte. Gegeben die AGB enthalten Bestimmungen die für das Verhältnis zwischen den Mitgliedern oder zwischen Mitgliedern und nicht registrierten Benutzern von Bedeutung sind, wie beispielsweise das Zustandekommen oder den Inhalt von Verträgen, gilt dieser Ausschluss der Gültigkeit der AGB ebenso.
3.3
Für einzelne Funktionen oder Dienste können ergänzende Bedingungen gelten. In diesem Fall wird ein Mitglied vor dessen Nutzung explizit darauf hingewiesen. Ähnlich wie beim Vertrag zwischen der OFRI GMBH und dem Mitglied für die Nutzung der Plattform Ofri erkennt das Mitglied die ergänzenden Bedingungen als verbindlichen Bestandteil des Nutzungsvertrages mit der OFRI GMBH an, sobald das entsprechende Formular abgesendet bzw. die Funktion aktiviert wurde.
3.4
Für nachfolgende Nutzungen des Mitglieds von Ofri, und falls gegeben, nach Ziffer 3.3 vereinbarte ergänzende Bedingungen, gelten diese AGB ebenso, ohne das hierzu ein erneuter Hinweis von Ofri notwendig ist.
3.5
Die AGB können von der OFRI GMBH jederzeit mit Wirkung für die Zukunft geändert werden, unter Einhaltung des im Folgenden erläuterten Verfahrens. Das Inkrafttreten von geplanten Änderungen der AGB werden dem Mitglied über E-Mail 14 Kalendertage im Voraus mitgeteilt. Das Mitglied kann den entsprechenden Änderungen innerhalb dieser 14 Kalendertage ab Zugang der Mitteilung widersprechen. Die Änderungen treten zum angekündigten Zeitpunkt in Kraft falls kein Widerspruch erfolgt oder das Mitglied seine ausdrückliche Zustimmung zu den Änderungen äussert. Falls das Mitglied fristgerecht Widerspruch erhebt, gelten die bisherigen AGB. Die Parteien behalten dabei weiterhin die vertraglichen Rechte zur Kündigung des Nutzungsvertrages.
Gegeben es sind durch die Änderungen besonders relevante Vertragspflichten zur Erfüllung des Vertrages tangiert wie z.B. Pflichten deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrages erst ermöglichen, und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmässig vertrauen darf, gilt der Änderungsvorbehalt nur in jenem Fall, in dem die Änderung dem Mitglied unter Berücksichtigung der Interessen der OFRI GMBH zumutbar ist. Dies ist der Fall wenn (i) Änderungen sich auf nicht gebührenpflichtige Funktionen oder Dienste bezieht und die OFRI GMBH sicherstellt, dass im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung laufende Ausschreibungen von der Änderung unberührt bleiben, oder (ii) die Änderung sich auf nach Ziffer 14 gebührenpflichtige Funktionen oder Dienste bezieht und die OFRI GMBH sicherstellt, dass die vom Mitglied gewählten Funktionen oder Dienste von der Änderung bis zum Zeitpunkt der nächstmöglichen Kündigung durch das Mitglied unberührt bleiben. Anpassungen in Folge gesetzlichen Änderungen oder rechtskräftige sowie vorläufig vollstreckbare gerichtliche oder amtliche Entscheidungen, sind dem Mitglied ebenfalls zumutbar.
4.1
Der Benutzer hat das geltende Recht sowie den Inhalt dieser AGB, eingenommen allfälliger ergänzenden Bedingungen nach Ziffer 3.3, bei der Nutzung von Ofri zu berücksichtigen und einzuhalten. Besonders gilt dies für Inhalte wie beispielsweise Auftragsbeschreibungen, Offerten oder Bewertungen, welche von Mitgliedern publiziert werden.
4.2
Von der OFRI GMBH wird in diesem Punkt auf die gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit hingewiesen. Es ist nicht erlaubt, Ausschreibungen für Aufträge durchzuführen, welche gegen derartigen Bestimmungen (oder andere gesetzliche Regelungen) verstossen. Dies gilt nicht nur im Zusammenhang mit der effektiven Durchführung von Schwarzarbeit sondern auch für etwaige Vorbereitungshandlungen welche auf eine Ausführung eines Auftrages mit Hilfe von Schwarzarbeit zielen wie z.B. dem Stornieren von Ausschreibungen oder eine Nichtvergabe von Aufträgen (indem keine der erhaltenen Offerten über die dafür von Ofri vorgesehene Funktion selektiert wird) mit der Absicht, ausserhalb von Ofri den Auftrag zu vergeben und dabei gegen die entsprechenden gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen zu verstossen.
4.3
Es existieren verschiedene Leistungen in bestimmten Bereichen (Architektur, Ingenieurwesen, Steuer oder Rechtswesen), in denen die Ausführung sowie die Entlöhnung gesetzlich oder aufgrund sonstigen Bestimmungen reglementiert ist und daher nicht komplett frei verhandelbar ist. Jedes Mitglied ist verpflichtet, solche allfällig vorhandenen Rahmenbedingungen und Bestimmungen selbst zu prüfen und dabei nicht gegen diese zu verstossen.
4.4
Zu den weiteren allgemeinen Bestimmungen gehört, dass die Übermittlung von Kontaktdaten nur mit den von Ofri eigens und ausdrücklich dafür vorhergesehenen Funktionen erlaubt ist. Die Übermittlung von Kontaktdaten ist zudem nur für Zwecke vorgesehen, welche die Entscheidung zur Vergabe eines Auftrages über Ofri erleichtern. Ein auf Ofri ausgeschriebener Auftrag muss im Falle der Vergabe in jedem Fall auch über Ofri vergeben werden. Nicht zulässig ist Übermittlung von Kontaktdaten, wenn diese zur Umgehung der Ausschreibung verwendet werden d.h. wenn im Anschluss auf die Übermittlung der Kontaktdaten bei der Vergabe des Auftrages nicht die von Ofri eigens und ausdrücklich dafür vorgesehenen Funktionen verwendet werden. Im Falle eines Verstosses gilt Ziffer 16.2.
5.1
Die OFRI GMBH betreibt die Internet-Plattform Ofri und stellt diese den Benutzern und Mitgliedern zur Verfügung. Es besteht kein Anspruch auf eine Mitgliedschaft von Ofri. Bei der Nutzung von Ofri sind die Bestimmungen dieser AGB, des Gebührenverzeichnisses sowie ggf. sonstiger ergänzender Bedingungen (siehe Ziffer 3.3). zu beachten und einzuhalten. Die Erbringung von Vermittlungsleistungen im Sinne eines Maklervertrages ist nicht Gegenstand des Nutzungsvertrages. Die Vertragssprache ist deutsch.
5.2
Die Nutzung einfacher Funktionen wie z.B. das Einsehen der ausgeschriebenen Aufträge steht grundsätzlich jedem Benutzer offen. Die Benutzung weiterer Funktionen wie z.B. die Ausschreibung von Aufträgen, die Abgabe von Geboten bzw. Offerten auf einen Auftrag oder das Schreiben von Beiträgen im Bereich "Fragen & Antworten" setzt eine Registrierung als Mitglied voraus.
5.3
Ein Anspruch auf die Nutzung von Ofri besteht nicht. Die OFRI GMBH ist berechtigt, vorhandene Funktionen und Dienste inhaltlich zu ändern, zu deaktivieren oder neue Funktionen einzuführen sowie einzelnen Funktionen an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen zu knüpfen, wobei vor diesem Hintergrund für den Nutzungsvertrag entsprechend Ziffer 3.5 gilt.
5.4
Die OFRI GMBH stellt die Internet-Plattform als Austauschmedium für die unter den Kunden individuell auszugestaltenden Vertragsbindungen zur Verfügung. Die OFRI GMBH fungiert damit als technischer Dienstleister und tritt weder als Stellvertreter, Makler noch in einer anderen Vertretungsfunktion für die Kunden auf. Bei sämtlichen über Ofri vergebenen Aufträgen ist die OFRI GMBH weder als Vertragspartei noch als Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfe einer Vertragspartei beteiligt. Benachrichtigungen im Zusammenhang mit einer Ausschreibung, der Abgabe einer Offerte oder sonstigen Aktionen dienen nur der Information des jeweiligen Mitglieds. Bei einer Auftragserteilung mittels Nutzung von Ofri werden alleine die beteiligten Mitglieder bzw. Parteien (Auftraggeber und Auftragnehmer) Vertragspartner. Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit dem Auftrag sind ausschliesslich die beteiligten Mitglieder (Auftraggeber und Auftragnehmer). Es besteht kein Anspruch gegen die OFRI GMBH auf die Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden gegen andere Mitglieder oder Schlichtung von Streitigkeiten zwischen diesen, ausgenommen der Gegenstand der Beschwerde ist die Erfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen der OFRI GMBH aus dem Nutzungsvertrag.
5.5
Die OFRI GMBH ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen die Rechte und Pflichten der Benutzer oder Mitglieder aus dem Nutzungsvertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. Der Benutzer oder das Mitglied kann dem Übergang des Nutzungsvertrages auf einen Dritten innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung ohne Einhaltung einer Frist widersprechen oder den Nutzungsvertrag kündigen.
5.6
Sowohl das Mitglied als auch die OFRI GMBH können den Nutzungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Das Mitglied erklärt mit einer Kündigung zudem auch, dass zum Zeitpunkt der Kündigung publizierte Ausschreibungen, Aufträge die noch nicht vergeben wurden, Offerten die abgegeben oder noch nicht angenommen wurden, gegenstandslos sind. Derartige Offerten, Aufträge oder Ausschreibungen werden unmittelbar nach der Kündigung durch die OFRI GMBH vom System entfernt. Die OFRI GMBH haftet dem Mitglied in diesen Fällen nur nach Bedingungen gemäss Ziffern 15.2 bis 15.4.
6.1
Wie bereits in Ziffer 5 erwähnt besteht kein Anspruch des Benutzers auf eine Mitgliedschaft von Ofri. Genauso besteht auch kein Anspruch des Benutzers auf eine Registrierung und Abschluss eines Nutzungsvertrags mit der OFRI GMBH. Die OFRI GMBH behält sich weiter vor, das Angebot (siehe Ziffer 3.1) eines Benutzers ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Dieser Vorbehalt gilt auch rückwirkend nach der Annahme (siehe Ziffer 3.1) durch die OFRI GMBH.
6.2
Die Registrierung auf Ofri ist ausschliesslich natürlichen unbeschränkt geschäftsfähigen und volljährigen Personen, oder juristischen Personen vorbehalten. Bei juristischen Personen muss die Registrierung von einer hierzu bevollmächtigten natürlichen, namentlich genannten Person vorgenommen werden.
6.3
Während der Registrierung werden vom Benutzer verschieden Daten wie z.B. Name, Vorname, Strasse, E-Mail Adresse, etc. abgefragt. Diese müssen vollständig und korrekt sein. Ändern sich diese Stammdaten, verpflichtet sich das Mitglied, dies im persönlichen Mitgliedskonto auf Ofri nachzuführen oder die OFRI GMBH darüber zu informieren. Das Mitglied ist zudem verpflichtet, auf Verlangen von der OFRI GMBH die Richtigkeit der Daten des Mitgliedsprofils nachzuweisen.
6.4
Der Benutzer verpflichtet sich, einen Benutzernamen zu wählen der nicht gegen geltendes Recht oder Rechte von Dritten verstösst oder sittenwidrig ist. Der Benutzername darf auch nicht die Begriff Ofri, Administrator, Admin, einen ähnlichen Bestandteil, die Kontaktdaten, den Nachnamen, einen Firmennamen oder eine Domain-Adresse des Benutzers enthalten. Die OFRI GMBH behält sich vor, dem Benutzer ohne Angaben von Gründen die Verwendung seines Benutzernamens zu verbieten.
6.5
Die Anmeldung auf Ofri erfordert die Wahl eines Passwortes und eines Benutzernamens. Das Mitglied verpflichtet sich, sowohl Passwort als auch Benuterznamen geheim zu halten. Ausgenommen davon sind Funktionen oder Dienste von Ofri oder von Dritten, deren Nutzung eine Anmeldung erfordert. Das Mitglied wird hierbei auch daraufhingewiesen, dass dessen Passwort niemals per E-Mail oder sonstigen Kommunikationsmitteln von Ofri abgefragt wird. Dementsprechend wird dem Mitglied zugemutet, selbst zu prüfen ob die Abfrage des Passwortes von Dritten stammt und missbraucht wird, um die Zugangsdaten für das Mitgliedskonto auf Ofri auszuspähen.
6.6
Die Eröffnung und Nutzung mehrerer Mitgliedskonten für dieselbe natürliche oder juristische Person ist nicht erlaubt. Auch die Übertragung eines Mitgliedskontos ist nicht erlaubt.
6.7
Gemäss Ziffer 6.3 behält sich die OFRI GMBH vor, sich vom Mitglied innerhalb einer im Geschäftsverkehr zumutbaren Frist die Korrektheit der hinterlegten Daten dessen Mitgliedsprofils nachweisen zu lassen. Wird keine explizite Frist von der OFRI GMBH genannt, gilt in diesem Fall eine Frist von 10 Tagen. Die Aufforderung zum Nachweis kann von der OFRI GMBH per E-Mail oder Telefon oder auch auf den Webseiten von Ofri selbst erfolgen. Kommt das Mitglied der Aufforderung der OFRI GMBH nicht nach und die Nachweise bleiben ausstehend behält sich die OFRI GMBH vor das Mitgliedskonto zu inaktivieren, inaktiv zu belassen oder auch ganz zu löschen.
6.8
Die OFRI GMBH übernimmt ungeachtet der in Ziffer 6.3 und 6.7 erwähnten Verpflichtungen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der von den Mitgliedern angegebenen Daten im Benutzerprofil wie z.B. Identität, Anschrift, Qualifikationen, Referenzen, Bonität oder sonstigen vom Mitglied hinterlegten Daten auf Ofri. Jedes Mitglied ist selbst verpflichtet, allfällig relevante Daten von Mitgliedern einer Prüfung zu unterziehen. Die OFRI GMBH wird jedoch bei Hinweisen auf Falschangaben das entsprechende Mitglied (nach Ziffer 6.7) auffordern, die Korrektheit der entsprechenden Daten nachzuweisen. Die OFRI GMBH behält sich vor, das Mitglied bei Vorliegen von falschen Angaben zu sperren und dessen Mitgliedskonto (nach Ziffer 15.1) zu löschen.
6.9
Die OFRI GMBH ist berechtigt, Mitgliedsdaten zwecks Bonitätsauskünften an Wirtschaftsauskunfteien zu übermitteln. Ferner behält sich die OFRI GMBH vor, den Wirtschaftsauskunfteien die Bestandsdaten von Auftragnehmern bzw. Anbietern sowie deren Informationen über abgeschlossene gerichtliche oder sonstige Verfahren oder Vergleiche betreffend Kreditwürdigkeit und Zahlungsverhalten zu übermitteln, sofern dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen der OFRI GMBH notwendig ist und hierdurch die schutzwürdigen Belange des Mitglieds nicht beeinträchtigt werden. Das Mitglied kann die ihn betreffenden abgespeicherten Daten bei den Wirtschaftsauskunfteien abfragen.
6.10
Um die Bonität von Anbietern sicherzustellen, behält sich die OFRI GMBH zudem vor, bei der Registrierung in Einzelfällen ein Depot vom Anbieter zu verlangen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Privatperson oder die juristische Person Ihren Wohnsitz bzw. Geschäftssitz nicht in der Schweiz hat. Die OFRI GMBH ist verpflichtet, dem Mitglied bei dessen Kündigung des Nutzungsvertrages das Depot wieder zurückzuerstatten, vorausgesetzt das Mitglied hat sämtliche offene Rechnungen beglichen. Ist dies nicht der Fall, darf die OFRI GMBH den ausstehenden Betrag vom Depot abziehen. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf Verzinsung des Depots.
7.1
Auf Ofri ausgeschriebene Aufträge dürfen nur dann an auf Ofri registrierte Anbieter vergeben werden, solange die Ausschreibung aktiv ist. Eine Ausschreibung ist nicht mehr aktiv, wenn Sie entweder vom Benutzer gemäss Ziffer 11 über die von Ofri vorgesehene Funktion deaktiviert bzw. storniert (d.h. inaktiv gesetzt und allfällig vorhandene Offerten abgelehnt) wurde, oder die Ausschreibung aufgrund dem Ablauf einer vordefinierten Prüfungsfrist vom System inaktiv gesetzt wurde (und damit ebenfalls allfällig vorhandene Offerten automatisch abgelehnt wurden). Soll der Auftrag an einen Anbieter ausserhalb von Ofri vergeben werden, wobei für den Auftrag nach Ziffer 7.3 noch keine Kontaktaufnahme zwischen Auftraggeber und dem Benutzer im Zusammenhang mit der Ausschreibung des Auftraggebers auf Ofri erfolgt ist, muss der Auftraggeber die Ausschreibung mit der von Ofri eigens dafür vorgesehener Funktion bei Ofri deaktivieren. In Ziffer 11 werden die Details zu einer Deaktivierung einer Ausschreibung erläutert.
7.2
Die Benutzer können auf Ofri ohne Registrierung die publizierten Ausschreibungen einsehen. Die Abgabe einer Offerte auf eine solche Ausschreibung ist jedoch ausschliesslich über Ofri und den eigens dafür zur Verfügung gestellten Funktionen erlaubt. Für Verstösse gegen diese Bestimmung gilt Ziffer 16.2.
7.3
Ofri stellt für den Auftraggeber eine spezifische Funktion bereit, mit welcher er für seinen auf Ofri ausgeschriebenen Auftrag erhaltene Offerten einsehen, vergleichen sowie auswählen kann (Ziffer 7.2). Wird dem Auftraggeber die Ausführung eines Auftrages abweichend von Ziffer 7.2 angeboten, z.B. auf Ofri im Bereich "Fragen & Antworten" oder ausserhalb von Ofri (in telefonischer, schriftlicher, mündlicher oder sonstiger Form) hat der Auftraggeber diese Offerte abzulehnen und den Auftraggeber darauf hinzuweisen, die Offerte über Ofri mittels der dafür vorgesehenen Funktion einzugeben. Die Deaktivierung der Ausschreibung (gemäss Ziffer 7.1 und Ziffer 11) zur Umgehung von Ofri ist dem Auftraggeber untersagt. Für Verstösse gegen diese Bestimmung gilt Ziffer 16.2.
7.4
Nimmt der Auftraggeber für seinen auf Ofri ausgeschriebenen Auftrag eine Offerte eines Anbieters gemäss Ziffer 12.1 an, verpflichten sich beide Vertragsparteien (d.h. Auftraggeber und Auftragnehmer) unmittelbar nach der Vergabe Kontakt zu der jeweils anderen Partei aufzunehmen.
8.1
Die Ausschreibung von Auftragsbeschreibungen bzw. Aufträgen unterliegt gewissen Beschränkungen. Dazu gehören Aufträge, welche gegen die Bestimmungen des Nutzungsvertrages, geltendes Recht oder Rechte Dritter verstösst, oder Aufträge welche die guten Sitten verletzen. Explizit sind keine Aufträge erlaubt,
- deren Inhalt gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Schwarzarbeit verstossen (Ziffer 4.2)
- welche die Erbringung einer Leistung betreffen, deren Bewerbung, Angebot oder Vertrieb gesetzlich verboten ist (z.B. Drogen, Glücksspiele),
- die eine Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit von Mensch oder Tier zum Inhalt haben,
- bei denen die Vergütung für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung ausschliesslich oder zum Teil in Form einer umsatz- oder erfolgsabhängigen Provision gezahlt werden soll (insbesondere auch Konzepte wie Multi Level Marketing oder Network Marketing) oder
- die unsinnige, verwirrende oder unklare Angaben wie z.B. "Nebeneinkommen / Nebenverdienst von zu Hause" beinhalten.
9.1
Bei ausgeschriebenen Aufträgen auf Ofri ist es möglich, dass aus Sicht der Anbieter (oder auch des Auftraggebers) noch offene Punkte über den Inhalt des Auftrages bestehen. Zu diesem Zweck stellt Ofri einen Bereich "Forum - Fragen & Antworten" (nachfolgend: Bereich "Fragen & Antworten") zur Verfügung auf dem Auftraggeber und interessierte Anbieter die offenen Punkte zum entsprechenden Auftrag klären können.
9.2
Auftraggeber und Anbieter können im Bereich "Fragen & Antworten" zusätzliche Informationen zum Inhalt des Auftrages publizieren. So können Anbieter eine Frage zum Inhalt des Auftrages an den Auftraggeber stellen, welche der Auftraggeber korrekt, vollständig und so schnell als möglich zu beantworten hat, gegeben die Beantwortung der Fragen ist ihm möglich und zumutbar.
9.3
Der Bereich "Fragen & Antworten" ist ausschliesslich dafür vorgesehen, um noch offene Punkte und Einzelheiten zum Auftragsinhalt zu klären weshalb die Kommentare sachlich und auf den Auftrag bezogen zu formulieren sind, perönliche Beleidigungen gegen andere Mitglieder oder die willkürliche Behauptung von falschen Tatsachen sind verboten. Die Publikation von Kontaktdaten oder die Abgabe von Offerten sowie Preisangaben sind untersagt (insbesondere im Zusammenhang mit dem Versuch die Ausschreibung zu umgehen). Die Anbieter sind verpflichtet zu solchen Zwecken - wenn nötig und durch diesen Nutzungsvertrag ausdrücklich erlaubt - die von Ofri eigens für diesen Zweck zur Verfügung gestellten Funktionen zu verwenden.
9.4
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, auf Fragen der Anbieter zu antworten. Verändert oder ergänzt eine dieser Antworten den Inhalt des Auftrages, werden diese Antworten bindender Bestandteil der Auftragsbeschreibung. Ein Anbieter bleibt auch bei geändertem Auftragsinhalt an seine Offerte gebunden. Der Anbieter hat jedoch das Recht, eine neue, angepasste Offerte abzugeben.
9.5
Wie bereits in Ziffer 9.3 erwähnt, ist der Bereich "Fragen & Antworten" ausschliesslich dafür vorgesehen, offene Punkte zum Auftragsinhalt zu klären. Es ist nicht erlaubt, durch einen Hinweis in diesem Bereich eine Ausschreibug zu beenden, oder eine Offerte zurückzuziehen. Derartige Aktionen sind ausschliesslich gemäss Ziffer 11 erlaubt.
10.1
Für die auf Ofri ausgeschriebenen Aufträge dürfen während der Ausschreibungsdauer nur über die von Ofri eigens dafür vorgesehene Funktion Offerten abgegeben werden (siehe auch Ziffer 7.2).
10.2
Bei der Abgabe einer Offerte muss der Anbieter dem Auftraggeber den Betrag angeben, den er tatsächlich in Rechnung zu stellen beabsichtigt. Der Offertpreis ist in jedem Fall als Bruttobetrag anzugeben, d.h. inklusive Mehrwertsteuer und sonstigen Zuschlägen (oder Abzügen wie Rabatten). Es ist dem Anbieter insbesondere untersagt, zu seinem abgegebenen Offertpreis (der mittels eigens von Ofri dafür vorgesehener Funktion abgegeben wird) zusätzliche Preisinformationen im Bereich "Fragen & Antworten" anzugeben die den Offertpreis verändern (wie z.B. "wenn Sie uns den Zuschlag erteilen, gewähren wir 10% Rabatt"). Erlaubt ist die Angabe von Nettopreisen (z.B. ohne Mehrwertsteuer) nur, falls der Auftraggeber dies explizit in der Auftragsbeschreibung wünscht. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Anbieters, zwingende Vergütungsbestimmungen (gemäss Ziffer 4.3) welche die Bedingungen für seine Preiskalkulation beeinflussen, vor Abgabe seiner Offerte in Erfahrung zu bringen und bei Bedarf, im eigenen Interesse, zwecks einer Vor-Ort-Überprüfung der Ausführungsbedingungen mit dem Auftraggeber einen Ortstermin zu vereinbaren.
10.3
Es ist untersagt, fingierte Offerten abzugeben welche zum Ziel haben, die Nutzungsgebühren zu reduzieren oder zu umgehen. Mit eingeschlossen ist hierbei auch die Stückelung von Aufträgen mit einem fixen Gesamtvolumen in kleinere Einheiten (vgl. Ziffer 8.2), wobei die Ausnahme die Nutzung eigens von Ofri zu diesem Zweck bereitgestellte Funktionen sind. OFRI weist auch daraufhin, dass ein Verstoss gegen diese Regelung strafbar sein kann. Es gilt Ziffer 16.2 bei Verstössen gegen diese Bestimmung.
10.4
Gegeben bei einer Ausschreibung ist ein spezifischer Zeitraum zur Abgabe von Offerten definiert (nachfolgend: "Offertenphase"), dann bleibt der Anbieter an eine auf Ofri eingegebene und nicht nach Ziffer 11 gelöschte Offerte für einen Zeitraum von zwölf Wochen ab Beendigung der Offertenphase gebunden, soweit nicht im Zusammenhang mit einer eigens und ausdrücklich zu diesem Zweck von Ofri zur Verfügung gestellter Funktion eine anderweitige Bindungsdauer angegeben wird. Der Auftraggeber ist jedoch selbst dafür verantwortlich, mit dem Anbieter abzuklären, ob dieser zum geplanten Ausführungstermin tatsächlich freie Kapazitäten hat. Die Abgabe einer Offerte verpflichtet den Anbieter zur Ausführung des Auftrages falls der Auftraggeber die Offerte im Rahmen der Bindungsfrist nach Satz 2 gemäss Ziffer 12.1 annimmt (Regelung im Sinne von Ziffer 3.2).
11.1
Es ist möglich, auf Ofri publizierte Ausschreibungen und abgegebene Offerten vorbehaltlich von Ziffer 7.3 mittels der bei Ofri hierfür vorgesehenen Funktion zu deaktivieren bzw. zu stornieren.
11.2
Die erfolgreich deaktivierte bzw. stornierte Ausschreibung gilt als nicht eingestellt und allfällig vorhandene Offerte als abgelehnt. Die Wirksamkeit der Deaktivierung richtet sich nach dem allgemeinen Vertragsrecht (siehe Ziffer 12.3).
12.1
Wenn der Auftraggeber einen Auftrag ausschreibt und einer oder mehrere Anbieter eine Offerte dafür abgeben, bietet Ofri dem Auftraggeber eine Übersicht aller erhaltenen Offerten an. Die Vergabe eines Auftrages findet statt, indem der Auftraggeber einen Anbieter aus dieser Liste selektiert und mit einer eigens von Ofri dafür vorgesehenen Funktion die Auswahl bzw. die Vergabe des Auftrages an diesen Anbieter bestätigt. Die Bestätigung hat eine verbindliche Zusage des Auftraggebers zur Offerte des Anbieters zur Folge.
12.2
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die eingegangenen Offerten nach Beendigung der Offertenphase (siehe Ziffer 10.4) zu prüfen und entweder einen Anbieter auszuwählen oder die Anfrage explizit zu stornieren bzw. zu deaktivieren, bevor die von Ofri angezeigte Frist bis zur automatischen Deaktvierung der Ausschreibung beendet ist.
12.3
Vertragserfüllung und Vertragschluss von auf Ofri vergebenen Aufträgen richten sich im Übrigen nach allgemeinem Vertragsrecht. Die Nutzung von Funktionen auf Ofri zur Vergabe eines Auftrages dürfen nur im Einklang mit vertragsrechtlichen Bestimmungen genutzt werden. Ebenso umfasst dies die Auflösung eines Vertrages zwischen den beiden Parteien Auftraggeber und Auftragnehmer welche nur bei Vorliegen einer einschlägigen rechtlichen Voraussetzung möglich ist. Im Falle dass Ofri Funktionen bereitstellt wie die Stornierung einer Offerte, die Deaktivierung einer Ausschreibung, die Erklärung eines Widerrufs, Rücktritts oder Kündigung, begründen diese oder ähnliche Gestaltungsrechte im Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer keine über ggf. bestehende gesetzliche Rechte hinausgehende Rechte.
13.1
Ofri stellt den Mitgliedern, die an einer Ausschreibung teilgenommen haben und deren Auftrag mittels der von Ofri eigens dafür zur Verfügung gestellter Funktion an einen Anbieter vergeben worden ist, ein Bewertungssystem zur Verfügung, mit welchem sich Auftraggeber und Auftragnehmer bewerten können. Die Vergabe einer Bewertung ist nur erlaubt, wenn die jeweilige Leistung erbracht worden ist, oder die einem über Ofri vergebenen Auftrag zugrunde liegende Rechtsbeziehung auf eine sonstige Art beendet wurde.
13.2
Ofri hat mit dem Bewertungssystem zum Ziel, über die Mitglieder von Ofri ein aussagekräftiges und zutreffendes Profil über deren Leistung, Qualität, Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit zu erstellen und anderen Mitgliedern von Ofri zur Verfügung zu stellen. Hierbei ist jedes Mitglied verpflichtet, sachliche und wahrheitsgemässe Aussagen zu treffen. Zu unterlassen sind dabei sämtliche Aussagen, die im Gegensatz zum Ziel des Bewertungssystem stehen, vor allem nicht korrekte, unsachliche oder beleidigende Äusserungen. Ofri behält sich vor, die entsprechenden Bewertungen zu löschen, oder das Mitglied zu sperren oder weitere angemessene Massnahmen durchzuführen.
14.1
Die Nutzung von Ofri als Auftraggeber, d.h. die Ausschreibung von Aufträgen, ist grundsätzlich kostenlos. Die OFRI GMBH behält sich jedoch vor, bei Auftraggebern die Nutzung des Dienstes bzw. die Ausschreibung von Aufträgen quantitativ einzuschränken. Die Kosten zur Nutzung von Ofri als Auftragnehmer und damit Abgabe von Offerten berechnen sich nach dem Gebührenverzeichnis auf der Webseite. Die OFRI GMBH verrechnet dabei jeweils eine Transaktionsgebühr der erfolgreichen Offerte. Eine Offerte ist in diesem Zusammenhang erfolgreich, wenn der Auftraggeber den Auftrag mittels der eigens von Ofri dafür vorgesehenen Funktion an den Anbieter vergeben hat. Die Inrechnungstellung von Gebühren aus erfolgreichen Offerten erfolgt periodisch im Nachhinein der entsprechenden Transaktionen. Das Gebührenverzeichnis kann ergänzende Regelungen zu diesen AGB enthalten, welche als verbindlicher Bestandteil dieser AGB gelten.
14.2
Das Verwendungsrisiko bezüglich der von der OFRI GMBH erbrachten Leistung trägt das Mitglied. Hinsichtlich der Eignung der erbrachten Leistungen für einen bestimmten Zweck macht die OFRI GMBH keine Zusage, ungeachtet davon ob diese Eignung von vornherein nicht besteht oder nach Inanspruchnahme der Leistung entfällt. Aufgrund der Abgabe einer erfolgreichen Offerte fällig werdenden Gebühren sind unabhängig von der tatsächlichen Durchführung des entsprechenden Auftrages. Für das Mitglied besteht auch dann die Gebührenpflicht, wenn über Ofri ein Auftrag vergeben wurde, wobei im Anschluss dieser jedoch nicht zur Ausführung gelangt und/oder ein zwischen den Mitgliedern abgeschlossener Vertrag hinsichtlich der Ausführung eines Auftrags nach Abschluss des Vertrages wieder aufgehoben wird. Insofern sich die OFRI GMBH aus Kulanzgründen für einen Verzicht auf die Geltendmachung von Gebührenansprüchen in allfälligen Einzelfällen ausspricht, geschieht dies immer ohne Anerkennung einer dahingehenden Rechtspflicht.
14.3
Die Gebühren bzw. Rechnungsbeträge sind ohne jeden Abzug ab Rechnungsstellung sofort zur Zahlung fällig. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die OFRI GMBH berechtigt ihm den Zugang zu Ofri ohne jegliche Mitteilung umgehend zu sperren, ohne dass der Kunde hierdurch von seinen vertraglichen Verpflichtungen entbunden wird. Nebst Mahnspesen in der Höhe von CHF 10.- pro Mahnung wird dem Kunden ebenfalls ein Verzugszins in Höhen von 5% p.a. in Rechnung gestellt. Die gesetzlichen Regelungen zum Verzug bleiben dabei unberührt.
14.4
Mit dem Einverständnis zu diesem Nutzungsvertrag verpflichtet sich das Mitglied, sämtliche Massnahmen zur Umgehung von Nutzugsgebühren zu unterlassen, insbesondere Massnahmen wie die Deaktivierung von Ausschreibungen oder das Löschen von Offerten unter Umgehung von Ziffer 7.3 und Ziffer 11. Bei Verstössen gegen diese Bestimmung gilt Ziffer 16.2.
15.1
Die Inhalte von auf Ofri eingestellten Aufträgen, Auftragsbeschreibungen, Kommentaren im Bereich "Fragen & Antworten", Kommentaren zu Offerten oder Bewertungskommentaren und Mitgliedsprofilen werden ausschliesslich von den jeweiligen Mitgliedern erstellt. Dabei handelt es sich für die OFRI GMBH um fremde Inhalte, es erfolgt keine Kontrolle oder Selektion dieser Inhalte durch die OFRI GMBH. Durch die Bereitstellung von Ofri im Sinne einer technischen Plattform (siehe Ziffer 5.4) macht sich die OFRI GMBH die auf Ofri publizierten fremden Inhalte nicht zu Eigen. Für die fremden Inhalte ist ausschliesslich das Mitglied verantwortlich, welches die entsprechenden Inhalte publiziert hat. Wird die OFRI GMBH auf rechtswidrige Inhalte hingewiesen oder nimmt sie auf eine sonstige Art und Weise Kenntnis von solchen Inhalten, wird die OFRI GMBH den entsprechenden Inhalt prüfen und ihn bei begründetem Verdacht auf Verstoss gegen geltende Rechte löschen bzw. den Zugang hierzu sperren. Die OFRI GMBH weist darauf hin, dass aufgrund technischer Rahmenbedingungen die Entfernung solcher Inhalte eine gewisse Zeitdauer in Anspruch nehmen kann. Die OFRI GMBH ist nicht verantwortlich für die Entfernung der entsprechenden Inhalte welche auf Seiten Dritter angezeigt werden, wie z.B. Suchmaschinen.
15.2
Die OFRI GMBH haftet bei einer Verletzung von vertraglichen sowie ausservertraglichen Pflichten für das eigene Handeln sowie das ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen, insofern sich aus Ziffern 15.3 und 15.4 nichts anderes ergibt.
15.3
Die OFRI GMBH haftet auf Schadenersatz bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dagegen wird bei einfacher Fahrlässigkeit nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht gehaftet (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmässig vertrauen darf), gegenüber Verbrauchern im Fall des Verzugs oder der von der OFRI GMBH zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung, wobei die Haftung stets auf den Ersatz des bei Abschluss des Vertrages vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt und für den Ersatz mittelbarer Schäden, vor allem entgangenen Gewinn, ausgeschlossen ist.
15.4
Die OFRI GMBH bemüht sich für die Funktionstüchtigkeit und den reibungslosen Betrieb von Ofri zu sorgen. Es besteht aber in keinem Falle eine Garantie auf die Verfügbarkeit von Ofri. Es ist möglich, dass die Verfügbarkeit aufgrund technischen Störungen, die nicht von der OFRI GMBH, deren gesetzlichem Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind, oder aus Gründen höherer Gewalt (Ausfall der Stromversorgung, Ausfall der Anbindung an das Internet, Brand, Explosionen, Erdbeben, Unwetter, Überschwemmungen) zeitweise im Ganzen oder in Teilen eingeschränkt ist. Ebenso kann eine eingeschränkte Verfügbarkeit aufgrund Durchführung von Wartungsarbeiten, die der Aufrechterhaltung und Verbesserung der Betriebsfähigkeit und Funktionalität von Ofri dienen (nachfolgend insgesamt: "beschränkte Verfügbarkeit"). Für die Folgen einer beschränkten Verfügbarkeit haftet die OFRI GMBH nur nach Massgabe der Ziffern 15.2 bis 15.4; dies gilt ebenso, falls die beschränkte Verfügbarkeit Auswirkungen auf die Durchführung von Ausschreibungen hat (z.B. weil ein Auftrag nicht publiziert oder eine Offerte deshalb nicht abgegeben werden kann, oder eine Ausschreibung in einem Zeitraum beschränkter Verfügbarkeit abläuft).
16.1
Bei Verstössen gegen diese AGB behält sich die OFRI GMBH vor, die im Folgenden aufgelisteten Sanktionen zu verhängen:
16.2
Im Falle eines Verstosses gegen die Bestimmungen nach
- Ziffer 4.4 (nicht erlaubte Übermittlung oder Veröffentlichung von Kontaktdaten),
- Ziffer 7.2 (Abgabe von Offerten ausserhalb von Ofri),
- Ziffer 7.3 (keine Ablehnung von entgegen Ziffer 7.2 abgegebenen Offerten),
- Ziffer 8.2 S. 3, 10.3 (Verbot der Abgabe von fingierten Offerten),
- Ziffer 14.6 (Verbot der Umgehung von Nutzungsgebühren) oder
- Ziffer 16.5 (Verbot der Neuregistrierung nach Sperrung)
ist das betreffende Mitglied – im Falle der Beteiligung mehrerer Mitglieder diese als Gesamtschuldner – verpflichtet, zum Ausgleich des mit der Verfolgung eines solchen Verstosses verbundenen Aufwands Schadenersatz an die OFRI GMBH in pauschaler Höhe zu leisten, es sei denn, es hat den Verstoss nicht zu vertreten. Für die Berechnung des Schadenersatzes gilt als Grundlage Ziffer 16.3. Dem Mitglied ist der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Weitergehende Ansprüche der OFRI GMBH aus Anlass des Verstosses, insbesondere Schadenersatzansprüche, bleiben vorbehalten.
16.3
Wurde im Zusammenhang mit einer Ausschreibung ein Verstoss gegen die unter Ziffer 16.2 genannten Bestimmungen begangen, beläuft sich der Schadenersatz auf das Doppelte der Nutzungsgebühren, die im Fall einer Vergabe des Auftrages über Ofri fällig geworden wären, ausgenommen das Mitglied hat den Verstoss nicht zu vertreten. In Abweichung von dieser Bestimmung entspricht der Schadenersatz der Höhe der einfachen Nutzungsgebühr, wenn das gegen die Bestimmung verstossende Mitglied Verbraucher ist. Als Grundlage für die Berechnung der Nutzungsgebühr ist die Preisvorstellung des Auftraggebers oder die höchste auf den Auftrag eingegangene Offerte, wobei jeweils der höhere Preis der beiden Werte gilt. Im Falle dass keine eindeutige Preisvorstellung vorhanden ist oder eine deutlich unrealistische Preisvorstellung angegeben wurde (z.B. CHF 1.-), gilt ein pauschaler Betrag für den Schadenersatz von CHF 300.-. In diesem Punkt ist dem Mitglied der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder signifikant niedriger als die Pauschale ist.
16.4
Bei Verstoss gegen die AGB ist die OFRI GMBH berechtigt, abhängig von Art und Schwere des Verstosses und ggf. auch neben einem pauschalierten Schadenersatz gemäss Ziffer 16.2 vertragswidrig eingestellte Aufträge, Auftragsbeschreibungen, Offerten, Bewertungen oder sonstige vertragswidrige Inhalte ohne Vorankündigung oder Begründung zu sperren oder zu löschen, Mitglieder die sich vertragswidrig verhalten, vorübergehend oder auch endgültig von der Nutzung von Ofri auszuschliessen (nachfolgend: "Ausschluss"), oder sonstige Massnahmen zu treffen welche sich eignen, den jeweiligen Verstoss oder gleichartige Verstösse des Mitgliedes zukünftig zu verhindern. Die berechtigten Interessen der betroffenen Mitglieder werden von der OFRI GMBH der Situation angemessen berücksichtigt und einen Ausschluss von Ofri in der Regel erst nach einer erfolglosen Verwarnung vornehmen, soweit diese von Gesetzes wegen nicht entbehrlich ist.
Das Vorliegen eines Verstosses ist besonders dann der Fall, wenn
- das Mitglied bewusst inkorrekte Angaben im Mitgliederprofil, in Ausschreibungen, in Offerten oder in Bewertungskommentaren eingibt;
- das Mitglied Aufträge publiziert, bei denen klar ist, dass eine Ausführung zu dem vom Mitglied angegebenen Höchstpreis unmöglich ist, z.B. weil dieser im Widerspruch zu zwingenden Vergütungsbestimmungen steht (siehe Ziffer 4.3) oder bei denen die Preisvorstellung offensichtlich in einem klaren Missverhältnis zum Auftragsinhalt steht;
- das Mitglied einen auf Ofri eingestellten Auftrag auf einem anderen Weg als bei Ofri vorgesehen vergeben will, beispielsweise unter Verstoss gegen Ziffer 7.3;
- das Mitglied den Ablauf von Ausschreibungen stört, indem es Offerten nur zum Vorwand abgibt oder mit dem Ziel, die Vergabe des Auftrags an einen Mitbewerber oder Dritten zu verhindern, ohne selbst den Auftrag tatsächlich ausführen zu wollen;
- das Mitglied im Bereich "Fragen & Antworten" oder im Bewertungssystem beleidigende, nicht wahrheitsgemässe, rufschädigende oder unsachliche Einträge einstellt und damit gegen Ziffer 9.3 oder Ziffer 13.2 verstösst;
- das Mitglied offene Gebührenforderungen (siehe Ziffer 14) trotz Mahnung von derOFRI GMBH oder Mahnung von Dritten welche im Auftrag für die OFRI GMBH handeln (wie z.B. Inkassobüros) entweder gar nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht begleicht, oder wenn
- das Mitglied öffentlich Äusserungen tätigt oder andere Handlungen vornimmt, welche die OFRI GMBH, deren Angestellten, Beauftragte oder gesetzliche Vertreter beleidigen, verleumden, sonst herabwürdigen oder tatsächlich falsch sind.
16.5
Die weitere Nutzung, insbesondere eine erneute Registrierung auf Ofri, ist ausgeschlossenen Mitgliedern nicht erlaubt. Es gilt Ziffer 16.2 bei Verstoss gegen diese Bestimmung.
16.6
Die Haftung von OFRI für jegliche Schäden, die dem Kunden aus der Nicht- oder Schlechterfüllung vertraglicher Verpflichtungen oder allfälligen Datenverlusten entstehen, namentlich auch für indirekte Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Insbesondere wird jegliche Haftung für Hilfspersonen wegbedungen. Im Falle dass andere Mitglieder, Benutzer oder Dritte Ansprüche gegen die OFRI GMBH geltend machen wegen Verletzung ihrer Rechte durch von einem Mitglied eingestellte Aufträge, Offertenkommentare, Bewertungskommentare, sonstige Inhalte oder wegen dessen sonstiger Nutzung von Ofri, so stellt dieses Mitglied die OFRI GMBH von sämtlichen Ansprüchen frei und übernimmt auch die Kosten der Rechtsverteidigung von OFRI (inkl. Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe). Das Mitglied ist verpflichtet, die OFRI GMBH bei einer allfälligen Inanspruchnahme durch andere Benutzer, Mitglieder oder Dritte unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche in Kenntnis zu setzen sowie der OFRI GMBH sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen, welche für die Überprüfung der Ansprüche sowie einer Rechtsverteidigung der OFRI GMBH erforderlich sind.
16.7
Neben den Sanktionen gemäss Ziffer 16 bleiben weitergehende Ansprüche der OFRI GMBH gegen das Mitglied vorbehalten, vor allem die Geltendmachung über Ziffer 16.2 hinausgehen Schadenersatzansprüchen sowie die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen.
Die OFRI GMBH stellt sicher, dass mit den erfassten persönlichen Daten der Mitglieder nach Massgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz sowie nach der Datenschutzerklärung (die auf der Webseite von Ofri im Footer-Bereich angezeigt wird) vertraulich umgegangen wird. Eine Erfassung der Daten ist nötig, um eine Durchführung der Ausschreibungen erst zu gewährleisten.
18.1
Erklärungen welche das Nutzungsverhältnis betreffen sind in Schrift- oder Textform (wie E-Mail oder Fax) abzugeben. Adresse und Kontaktdaten der OFRI GMBH sind im Impressum (das auf der Webseite von Ofri im Footer-Bereich angezeigt wird) aufgeführt. Das Mitglied muss der OFRI GMBH Schäden ersetzen, welche dieser aufgrund entgegen Ziffer 6.3 falschen, oder nach einer Änderung vom Mitglied nicht aktualisierten Adress- und Kontaktdaten entstanden sind. Ausgenommen davon sind Fälle, in denen das Mitglied die falschen Adress- und Kontaktdaten nicht zu vertreten hat.
19.1
Als Grundlage für Zeitdaten oder Fristen wird die Zeitzone UTC+1 (CET/MEZ: Mitteleuropäische Zeit) bzw. – während der Sommerzeit – die Zeitzone UTC+2 (CEST/MESZ: Mitteleuropäische Sommerzeit) hinzugezogen. Verbindlich ist in jedem Fall die auf Ofri zu der Ausschreibung angezeigten Zeit, welche von UCT+1 bzw. UCT+2 abweichen kann.
19.2
Erfüllungsort für die gegenseitigen Leistungen aus dem Nutzungsverhältnis sowie der Gerichtsstand ist in jedem Fall der im Impressum angegebene Sitz der OFRI GMBH (das Impressum wird auf der Webseite von Ofri im Footer-Bereich angezeigt).
19.3
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.