Für das Carport ist bereits ein Plan von einem Architekten vorhanden. Auch das nötige Grenzbaurecht liegt vor. Die offene Seite als Einfahrt weist eine Breite von 3 Metern aus, die Seite zum Nachbargrundstück 8.9 M. Ein grosser Teil der gegenüberliegenden Seite schliesst an das Haus an, die Rückseite 5.39 M.
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