wir haben eine 2,5 Zimmer Wohnung 56qm im Stockwerkeigentum gekauft, die Wohnungen unter und oberhalb von uns sind genau baugleich, nur wurde dort die Wand zwischen Küche und Schlafzimmer ( gemauert) versetzt um ca 30 cm und eine Nische in der Küche eingebaut, nach den Originalplänen. und mir als 2 Auflage vorgelegt. Dies wollten wir nicht, nur die wand um 20-30cm verschoben Richtung Wohnzimmer aber gerade, da ansonsten der Durchgang am Bettende ( nur so stellbar) nur knapp 40cm beträgt, was in einer altersgerechten Wohnung nicht möglich ist. Unsere Türe vom Wohn- zum Schlafzimmer wurde wunschgemäss versetzt von rechts nach links aber die Verschiebung völlig ausser acht gelassen. Beim ersten Gespräch, vor Baubeginn wurde der GU bereits auf das Platzproblem angesprochen, daraufhin erfolgte 2 Wochen später ein Anruf, dass ich recht hätte und das so nicht den Sianormen entspräche. Nach Nichtausführen der Verschiebung heisst es nun aber, dass die Wand angeblich tragend sei und somit nicht mehr änderbar, alles ist noch im Rohbau ohne Fenster, Estrich od ähnliches. das Problem kam nur auf, da aus architektonischer Freiheit die Aussenwand, also die am Kopfende das Bettes gegenüber der zu verschiebenden Wand schräg ist. Dadurch ergibt sich bei einem 180cm Bett ein Durchgangsbreite von knapp 40cm nur an der geraden Wand. In den anderen Wohnungen wurde diese Wand mit Nische in der Küche und auch schräg gesetzt, wir wollten aber wenigstens eine gerade Wand in der Wohnung. Ich bezweifle nun die Aussage, dass diese Wand tragend sein soll und bräuchte hierfür eine Bestätigung.
Statik (Z.B. Statikergutachten, Durchbruch einer tragenden Wand etc.)
versatz einer wand zwischen wohn und schlafzimmer um 20cm bei neubau nicht mehr möglich ( angeblich tragend, was wir nicht glauben)
Klein (Z.B. ein Zimmer, Gartenhaus etc.)
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