Entfernung von verschraubten Eternitplatten an einer Fertighausfassade von 1977. Wir haben ein Schadstoffgutachten erstellen lassen, das bestätigt, dass es sich um festgebundenen Asbest in den Fassadenplatten handelt. Laut Gutachten kann diese Arbeit durch einen angewiesenen Handwerksbetrieb unter Beachtung von Schutzmassnahmen (Kein Zerbrechen der Platten, kein Zersägen) durchgeführt werden gem. Suva Factset Nr. 33031.D. Da wir eine Fassadensanierung mit zusätzlicher Dämmung und Entfernung vermoderter Holzpanele durchführen wollen, ist die Abhängung der Fassadenplatten notwendig. Es handelt sich um eine Hinterlüftete Fassade, die Fassadenplatten sind über Leisten an die Querpanele verschraubt. Laut Gutachten: "Die Asbestzement–Fassadenplatten können gemäss dem Factsheet 33031 der SUVA (Entfernen
von asbesthaltigen Faserzementplatten im Freien) saniert werden (u.a. zerstörungsfrei entfernen, FFP3–Maske tragen, und gemäss VVEA entsorgen usw.). Für einzelne Bereiche (über der Garage) kann eine Leiter erforderlich sein.
Wie gross ist die ungefähre Menge? (z. B. Fläche in m², Gewicht in kg oder Laufmeter)180 m2 geschätzt
Wurde das Vorhandensein von Asbest durch einen Labortest bestätigt?Ja, durch Labortest bestätigt
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