Für die Mitgliedschaft auf Ofri brauchen Sie einen Handelsregistereintrag. Falls Sie den nicht haben, müssten Sie bei der Ausgleichskasse bereits als Selbstständiger im Haupterwerb angeschlossen sein. In dem Fall benötigen wir von Ihnen die Anschlussbestätigung Ihrer kantonalen Ausgleichskasse.
Wie Sie einen Handelsregister-Eintrag oder eine Bestätigung der Ausgleichskasse erhalten, können Sie bei den entsprechenden kantonalen Ämtern direkt nachfragen: Übersicht der Ausgleichskassen und Handelsregisterämter.