Die bestehende Raum-/Platzspartreppe wurde bei der Bauabnahme bemängelt:
- Die Stufen haben eine offene Steigung von ca 20cm
- die horizontal gespannten Drähte/Stangen sind vom Geländer begehbar
1. Schliessung der offenen Steigung
Ausführung: Zur Verringerung des Stufenabstands und zur Einhaltung der Ø 12 cm-Regel sind Bau-Rechtsleisten (Setzstufen) zwischen den Trittflächen massgefertigt anzubringen.
Anforderung: Die Setzstufen müssen die komplette Steigungsöffnung schliessen und so geformt sein, dass an keiner Stelle der Ø 12 cm Kugeldurchlass überschritten wird.
Material: Bitte schlagen Sie ein Material (z.B. Holz, Acrylglas, Verbundwerkstoff) vor, das optisch zu den bestehenden dunklen Stufen und dem weissen Spindelpfosten passt. Die Treppe steht im Wohnzimmer, wird aber kaum genutzt.
2. Anpassung des Geländers
Ausführung: Die bestehenden horizontal gespannten Drähte/Stangen sind zu entfernen und durch eine Vollverkleidung zu ersetzen.
Material: Es wird eine glatte, durchgehende Verkleidung gewünscht (z.B. glattes Lochblech oder glatte Holz-/Verbundplatten).
Anforderung: Die Verkleidung muss bis zu einer Höhe von 75 cm ab Trittfläche glatt und bekletterfrei sein.
Die Verkleidung muss stabil befestigt werden und die Ø 12 cm Regel einhalten.
Aménagements intérieurs (Escalier, mur, plafond, sol, galerie, etc.)
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