Die Handwerksplattform Ofri empfiehlt, Hagelschäden am Gebäude bei der Versicherung zu melden. Bei Ofri angemeldeten Betrieben war aufgefallen, dass vielen Haus- und Wohnungseigentümern nicht bewusst ist, dass ihre Gebäudeversicherung in diesen Fällen haftet.
Bei der Gebäudeversicherung Bern sind in diesem Jahr bereits 13’800 Meldungen zu Hagelschäden eingegangen (Stand 07.09.21). 13’250 mehr als in derselben Zeitspanne im Vorjahr. Die Gebäudeversicherung Kanton Zürich hat zwischen dem 18. Juni und dem 13. Juli 2021 die meisten von bisher insgesamt 12’000 Fällen (Stand 03.09.21) verzeichnet.
Bashikim Avdiu ist als Storenbauer im Kanton Aargau ansässig. Über die Handwerksplattform Ofri hat er dieses Jahr besonders viele Hagelschlag-Reparaturen an Rollläden ausführen müssen. Ihm ist aufgefallen: «Viele Kunden wussten gar nicht, dass Schäden an Storen von der Versicherung abgedeckt sind.»
Dabei ist es in den meisten Kantonen sowieso Pflicht, eine Gebäudeversicherung abzuschliessen. Ausnahmen bilden die vier Kantone Tessin, Genf, Wallis und Appenzell-Innerrhoden (Bezirk Oberegg ausgeschlossen). Hier bleibt die Entscheidung den Eigentümern überlassen – wobei die eindeutige Handlungsempfehlung lautet, eine Versicherung abzuschliessen. Denn der voralpine Raum ist in der Schweiz besonders von Unwettern betroffen.
In weiten Teilen der Schweiz müssen Immobilienbesitzer die Gebäudeversicherung über den Kanton selbst abschliessen. Nur in den sogenannten GUSTAVO-Kantonen (Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis, Obwalden) dürfen sie sich auch privat versichern. Da jedes Versicherungsunternehmen seine Policen zu verschiedenen Konditionen ausstellt, sollten Kunden genau hinschauen.
Im Kanton Bern müssen Haus- und Wohnungsbesitzer die Gebäudeversicherung über die Gebäudversicherung Bern (GVB) abschliessen. Sobald ein Hagelschadenereignis vorliegt, das mit sichtbaren Dellen auf Storen einhergeht, können Versicherte zwischen einem Ersatz oder einer vergleichbaren Geldentschädigung wählen. Allerdings beträgt der Selbstbehalt zehn Prozent und ist auf ein Minimum von CHF 100.- und ein Maximum von CHF 1000.- festgesetzt. Ausserdem müssen Betroffene den Schaden bis spätestens zwei Jahren nach dem Unwetter melden. Im Kanton Zürich liegt die Selbstbeteiligung grundsätzlich bei CHF 500.-. Es lohnt sich also, direkt bei der jeweiligen Versicherung nachzufragen, welche Bedingungen im jeweiligen Kanton gelten.
Schäden an Storen lassen sich grundsätzlich einfach vermeiden. Die Empfehlung der Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ ) lautet: «Lamellenstoren und Rollläden hochziehen!» Denn sie erleiden schon bei kleinen Hagelschauern sichtbare Schäden, während Fensterglas heutzutage sehr robust ist.
Das in Zürich ansässige Unternehmen Ofri betreibt seit 2011 ein unabhängiges Handwerksportal. Auftraggeber – egal ob Privatpersonen oder Verwaltungen – können auf dem Portal einen Auftrag erstellen und erhalten in der Folge Kostenvoranschläge von Handwerkenden aus ihrer Region. Für Handwerker und Handwerkerinnen ist das Internetportal eine gute Möglichkeit, neue Aufträge und Kunden zu akquirieren.
Medienkontakt: Julia Wöhrle, Content & Communication, [email protected], 044 520 51 64