Winterdienst Kosten: Preise pro Einsatz, Saison und Stunde
27. Oktober 2026

- Was kostet ein Winterdienst?
- Was ein Winterdienst umfasst: Schneeräumung und Streudienst
- Was die Kosten für einen Winterdienst bestimmt
- Saisonpauschale oder Abrechnung pro Einsatz: Was lohnt sich?
- Wer bezahlt den Winterdienst?
- Winterdienst: Offerten von Unternehmen aus Ihrer Region
- Häufige Fragen
Was kostet ein Winterdienst?
Ein Winterdienst kostet am Einfamilienhaus rund CHF 50.- bis 120.- pro Einsatz oder CHF 500.- bis 1’500.- pro Saison.
Die Richtwerte stammen aus Schweizer Preisübersichten und gelten für Zugang und Einfahrt von rund 50 bis 100 Quadratmetern, inklusive Mehrwertsteuer. Im Grossraum Zürich liegt ein Einsatz bei bis zu CHF 150.-. Grössere Grundstücke mit Parkplätzen kosten mehr, weil dort maschinell geräumt wird.
Das Wichtigste vorab
- Ein Einsatz am Einfamilienhaus kostet rund CHF 50.- bis 120.-
- Grosse Flächen räumt eine Maschine, verrechnet nach Stunden
- Nachts und am Sonntag kostet die Maschinenstunde mehr
- Die Bereitschaft kostet auch in einem Winter ohne Schnee
- Winterdienst für Ihr Grundstück: Offerten vergleichen
Anfahrt und Mindestpauschalen sind in den folgenden Richtwerten nicht enthalten. Ob und wie sie verrechnet werden, steht im Vertrag, deshalb lohnt sich der Blick in die Offerte. Die Stundenansätze für Maschinen verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
| Leistung | Einheit | Richtwert |
|---|---|---|
| Räumung Einfamilienhaus (50 bis 100 m²) | pro Einsatz | CHF 50.- bis 120.- |
| Räumung grössere Fläche (100 bis 500 m²) | pro Einsatz | CHF 80.- bis 200.- |
| Saisonpauschale Einfamilienhaus (November bis März) | pro Saison | CHF 500.- bis 1’500.- |
| Saisonpauschale ab 200 m² | pro Saison | CHF 1’000.- bis 2’500.- |
| Salzstreuung (Einsatz mit Material) | pro Einsatz | CHF 20.- bis 50.- |
| Bereitschaft (Pikettdienst) | pro Monat | CHF 30.- bis 100.- |
| Handräumung | pro Stunde | CHF 60.- bis 120.- |
| Traktor mit Schneepflug und Fahrer | pro Stunde | CHF 150.- bis 160.- ohne MwSt. |
Was ein Winterdienst umfasst: Schneeräumung und Streudienst
Ein Winterdienst übernimmt die Schneeräumung und den Streudienst auf privatem Grund, also auf Hauszugängen, Einfahrten, Parkplätzen und Privatstrassen. In der Offerte steht, welche dieser Leistungen enthalten sind:
- Schneeräumung von Hand, mit der Schneefräse oder auf grossen Flächen mit Traktor und Schneepflug
- Streudienst mit Salz oder Splitt gegen Glätte, auch an Tagen ohne Neuschnee
- Pikettdienst: Das Unternehmen hält sich die ganze Saison bereit und rückt bei Schnee oder Glätte ohne Ihren Anruf aus
Winterdienste bieten Gartenbaubetriebe, Hauswartungs- und Reinigungsfirmen sowie Landwirte mit Traktor an. Gartenbaubetriebe verbinden den Winterdienst oft mit der Gartenpflege über das Jahr, und solche Betriebe finden Sie in unserem Firmenverzeichnis für Gärtnereien.
Was die Kosten für einen Winterdienst bestimmt
Fläche und Art der Flächen
Ein Hauszugang ist in wenigen Minuten von Hand geräumt, eine Einfahrt mit grossem Parkplatz braucht eine Maschine. Sobald eine Maschine im Einsatz ist, rechnen viele Winterdienste nach Stunden für Fahrzeug und Fahrer ab.

Uhrzeit, Nacht- und Sonntagseinsätze
Soll ein Weg werktags bis 7 Uhr frei sein, muss das Team nach nächtlichem Schneefall vor dem Morgen ausrücken. Agroscope, die Forschungsanstalt des Bundes für Landwirtschaft, empfiehlt Landwirten, die mit dem Traktor Schnee räumen, für Arbeit zwischen 20 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen einen Zuschlag von CHF 24.- pro Stunde. Die Ansätze sind ohne Mehrwertsteuer und ohne rechtliche Verbindlichkeit.
Region und Höhenlage
In den Wintern 2016/17 bis 2025/26 fiel an den Messstationen von MeteoSchweiz an so vielen Tagen mindestens ein Zentimeter Neuschnee:
- Basel-Binningen: rund sechs Tage pro Winter
- Zürich-Fluntern: rund elf Tage pro Winter, Details im Ratgeber Winterdienst in Zürich beauftragen
- Bern-Zollikofen: rund elf Tage pro Winter
Dazu kommen Tage, an denen nur gegen Glätte gestreut wird. In höheren Lagen schneit es öfter als an diesen drei Stationen.
Streumittel
Salz schädigt Rasen und Pflanzen am Wegrand, Splitt muss nach der Schneeschmelze wieder zusammengewischt werden. Fragen Sie deshalb in der Offerte nach, ob das Wegräumen des Splitts im Preis enthalten ist.
Saisonpauschale oder Abrechnung pro Einsatz: Was lohnt sich?
Eine Saisonpauschale lohnt sich, wenn ein Winter mehr Einsätze bringt, als die Pauschale geteilt durch den Preis pro Einsatz ergibt.
Rechenbeispiel: Kostet ein Einsatz CHF 100.- und die Pauschale CHF 1’000.-, kosten zehn Einsätze gleich viel wie die Pauschale, ab dem elften ist sie günstiger. Fällt bei Abrechnung pro Einsatz eine Bereitschaftspauschale von CHF 50.- pro Monat an, ist die Pauschale bei fünf Monaten Saison schon ab dem achten Einsatz günstiger.
Die Zahl der Einsätze lässt sich aus den Schneetagen nur grob ablesen, weil das Team je nach vereinbarter Schneehöhe an manchen Schneetagen gar nicht und an anderen zweimal ausrückt und die Streueinsätze dazukommen. In einem schneearmen Winter bezahlen Sie mit der Pauschale vor allem die Bereitschaft und die Streueinsätze.
Neben dem Wetter entscheidet das Objekt, welches Modell passt:
- Einfamilienhaus und Privathaushalt: pro Einsatz, wenn Sie mit wenigen Einsätzen rechnen und bei Schnee selbst anrufen können
- Mehrfamilienhaus und Wohnsiedlung: Saisonpauschale mit Pikettdienst, weil die ersten Bewohner früh am Morgen das Haus verlassen
- Gewerbe- und Industrieareal, Büro- und Firmenparkplatz: Dienstleistungsvertrag mit Stundenansatz für die Maschinen und Bereitschaft für die Saison
Vergleichbar sind Offerten nur bei gleichem Umfang. Klären Sie deshalb, für welche Monate die Pauschale gilt, ab welcher Schneehöhe das Team ausrückt, ob die Zahl der Einsätze begrenzt ist und ob Glättekontrollen und Nachräumen bei anhaltendem Schneefall dazugehören.

Wer bezahlt den Winterdienst?
Den Winterdienst bezahlt die Eigentümerschaft, bei Mietliegenschaften also die Vermieterschaft, ausser beim gemieteten Einfamilienhaus und beim gemieteten Aussenparkplatz. Auf die Mieterschaft verteilen darf die Vermieterschaft die Kosten nur, wenn der Mietvertrag sie als Nebenkosten besonders vereinbart, so verlangt es Artikel 257a des Obligationenrechts. Eine eigene Zeile «Winterdienst» braucht es dafür nicht zwingend, denn das Mietgericht Zürich liess 2024 die Position «Hauswart/Garten» genügen.
Im Stockwerkeigentum gehört der Winterdienst zu den gemeinschaftlichen Kosten der Eigentümerschaft. In Mehrfamilienhäusern ist er oft Teil der Hauswartung, die auch Reinigung und Unterhalt umfasst. Wer wann räumen muss und wer bei einem Sturz haftet, erklärt der Ratgeber Schnee räumen: wer wann und wie räumen muss.
Winterdienst: Offerten von Unternehmen aus Ihrer Region
Über Ofri holen Sie kostenlos mehrere Offerten von Winterdiensten aus Ihrer Region ein. Wählen Sie Ihre Stadt, dann ist der Titel Ihrer Anfrage schon ausgefüllt.
| Offerte anfragen | Kanton |
|---|---|
| Offerten in Zürich anfragen | Zürich |
| Offerten in Bern anfragen | Bern |
| Offerten in Basel anfragen | Basel-Stadt |
| Offerten in Luzern anfragen | Luzern |
| Offerten in Winterthur anfragen | Zürich |
| Offerten in St. Gallen anfragen | St. Gallen |
| Offerten in Chur anfragen | Graubünden |
Häufige Fragen
Was kostet eine Stunde Schneeräumung?
Eine Stunde Schneeräumung von Hand kostet rund CHF 60.- bis 120.-. Mit Traktor, Schneepflug und Fahrer liegt der Stundenansatz nach den Verrechnungsansätzen von Agroscope für den Winter 2026/27 bei rund CHF 150.- bis 160.- ohne Mehrwertsteuer.
Was kann beim Winterdienst zum Preis pro Einsatz dazukommen?
Je nach Vertrag verrechnet ein Winterdienst neben dem Preis pro Einsatz eine Anfahrt, eine Bereitschaftspauschale oder eine Mindestverrechnung, wenn nur wenige Einsätze anfallen. Mögliche weitere Posten sind das Wegräumen von Splitt im Frühling und der Abtransport von Schnee, wenn er auf dem Grundstück keinen Platz hat. Lassen Sie in der Offerte aufführen, was im Preis enthalten ist und was separat kostet.

Was kostet ein Winterdienst für ein Mehrfamilienhaus?
Für ein Mehrfamilienhaus mit Zugängen und Parkplätzen von über 200 Quadratmetern liegt die Saisonpauschale bei rund CHF 1’000.- bis 2’500.-, dem Richtwert für grössere Grundstücke. Die Vermieterschaft kann die Kosten über die Nebenkostenabrechnung verteilen, wenn der Mietvertrag sie als Nebenkosten vereinbart, etwa unter der Position Hauswartung.
Muss der Winterdienst im Mietvertrag stehen?
Der Winterdienst muss im Mietvertrag geregelt sein, wenn die Mieterschaft ihn über die Nebenkosten bezahlen oder selbst räumen soll. Für die Kosten genügt eine Nebenkostenposition wie «Hauswart/Garten», die den Winterdienst einschliesst. Ohne eine solche Abmachung bleiben Kosten und Räumpflicht bei der Vermieterschaft. Ausnahmen sind das gemietete Einfamilienhaus und der gemietete Aussenparkplatz: Dort räumt nach Einschätzung des Hauseigentümerverbands Zürich die Mieterschaft.
Wann sollte man einen Winterdienst-Vertrag abschliessen?
Einen Winterdienst-Vertrag schliessen Sie am besten im Herbst ab, bevor im November die Saison beginnt. Dann steht vor dem ersten Schnee fest, welche Flächen bis wann geräumt sind und was ein Einsatz kostet.