Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ich in der Stadt Zürich das Trottoir vor meinem Haus räumen?
Das Trottoir vor dem Haus räumt in der Stadt Zürich die Stadt selbst, zusammen mit Strassen, Haltestellen und öffentlichen Treppen.
In anderen Gemeinden des Kantons Zürich kann das anders geregelt sein. Massgebend ist dort die Polizeiverordnung der Gemeinde, die das Räumen des Trottoirs auch den Anstössern übertragen kann, also den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke.
Wann muss ein Hauszugang in Zürich geräumt sein?
Ein Hauszugang sollte als Richtwert zwischen 7 und 21 Uhr gefahrlos begehbar sein. Bei anhaltendem Schneefall wird nachgeräumt, verlangt wird aber nur, was zumutbar ist, und kein Räumen im Minutentakt.
Für die Breite genügt nach Einschätzung des Hauseigentümerverbands Zürich ein Weg, auf dem zwei Personen aneinander vorbeikommen.
Wer bezahlt den Winterdienst in einem Zürcher Mehrfamilienhaus?
Den Winterdienst in einem Mehrfamilienhaus bezahlt die Vermieterschaft. Auf die Mieterschaft verteilen darf sie die Kosten nur, wenn der Mietvertrag sie als Nebenkosten besonders vereinbart, so verlangt es Artikel 257a des Obligationenrechts. Eine eigene Zeile «Winterdienst» braucht es nicht: Das Mietgericht Zürich liess 2024 die Position «Hauswart/Garten» genügen.
Einen gemieteten Aussenparkplatz und ein gemietetes Einfamilienhaus räumt nach Einschätzung des Hauseigentümerverbands Zürich die Mieterschaft selbst, sofern der Mietvertrag nichts anderes festhält.
Welche Monate deckt ein Winterdienst-Vertrag in Zürich ab?
Ein Winterdienst-Vertrag in Zürich orientiert sich in der Regel an den Monaten November bis März, in denen auch der Kanton seinen Bereitschaftsdienst unterhält.
Glätte gibt es in Zürich aber schon im Oktober. Klären Sie deshalb, ob Einsätze im Oktober und April in der Pauschale enthalten sind oder einzeln verrechnet werden.
Was kostet eine Stunde Schneeräumung in Zürich?
Eine Stunde Schneeräumung von Hand kostet rund CHF 60.- bis 120.-. Für Einsätze in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen kommen Zuschläge dazu.
Grössere Flächen räumen Winterdienste mit Maschinen. Je nach Anbieter rechnen sie dafür nach Stunden, pro Einsatz oder als Saisonpauschale ab.













