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Start » Ratgeber » Winterdienst in Zürich beauftragen: Was gilt und worauf Sie achten

Winterdienst in Zürich beauftragen: Was gilt und worauf Sie achten

Ein Winterdienst in Zürich räumt Zugänge, Einfahrten, Parkplätze und Privatstrassen, also den privaten Grund, für den in der ganzen Schweiz die Eigentümer haften. Wie viel Arbeit dabei anfällt, schwankt stark. Im schneereichsten der letzten zehn Winter fiel in Zürich an 20 Tagen Neuschnee, im schneeärmsten an einem einzigen. Dazu kommt das Streuen bei Glätte.

Jens Kleinholz
27. Oktober 2026 - 10 Min. Lesezeit

Winterdienst in Zürich räumt Schnee vor dem Zugang eines Mehrfamilienhauses

  • Winterdienst in Zürich: Was die Stadt räumt und was bei Ihnen bleibt
  • Wie viel Schnee fällt in Zürich?
  • Was kostet ein Winterdienst in Zürich?
  • Saisonpauschale oder Abrechnung pro Einsatz: Was lohnt sich in Zürich?
  • Winterdienst für Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus und Gewerbe
  • Worauf Sie bei der Auswahl eines Winterdienstes achten
  • Schnee selbst räumen oder einen Winterdienst beauftragen

Winterdienst in Zürich: Was die Stadt räumt und was bei Ihnen bleibt

Die Stadt Zürich räumt Trottoirs, Haltestellen, Strassen und öffentliche Treppen, bei Glätte schon ab Oktober. Ein Winterdienst in Zürich kümmert sich deshalb nur um private Flächen. Salz setzt die Stadt erst ein, wenn Schnee- oder Eisglätte droht, und wo es geht, trägt sie Sole aus, eine Salzlösung, mit der sie weniger Salz braucht.

Auf dem privaten Grund sind Sie als Eigentümer für das Räumen von Zugängen, Einfahrten und Parkplätzen zuständig, selbst oder über einen Winterdienst. Grundlage ist die Werkeigentümerhaftung nach Artikel 58 des Obligationenrechts. Rutscht jemand auf einem ungeräumten Weg aus, können Sie für den Schaden haften, wenn Sie zumutbare Massnahmen unterlassen haben. Sie umfasst auch den Schutz vor herabfallendem Schnee, etwa mit einem Schneefang gegen Dachlawinen.

Das Wichtigste vorab

  • Die Stadt räumt Trottoirs, Strassen und öffentliche Treppen
  • Zugänge, Einfahrten und Parkplätze räumen die Eigentümer
  • Neuschnee fiel zuletzt an rund elf Tagen pro Winter
  • Ein Einsatz am Einfamilienhaus kostet rund CHF 50.- bis 150.-
  • Winterdienst in Zürich: Offerten vergleichen

Bei vermieteten Liegenschaften bleibt die Eigentümerschaft grundsätzlich zuständig. Nach Artikel 256 des Obligationenrechts muss sie die Mietsache in einem brauchbaren Zustand erhalten, und dazu gehört ein sicherer Zugang.

Mieter räumen nur, wenn der Mietvertrag ihnen diese Aufgabe ausdrücklich überträgt. Dass die Kosten über die Nebenkosten laufen, verpflichtet sie noch nicht zum Räumen. Für die Nebenkosten selbst braucht es keine eigene Zeile «Winterdienst» im Mietvertrag: Das Mietgericht Zürich liess 2024 die Position «Hauswart/Garten» genügen. Im Stockwerkeigentum sorgt die Gemeinschaft dafür, dass Wege und Treppen sicher begehbar sind. Die Einzelheiten erklärt der Ratgeber Schnee räumen: wer wann und wie räumen muss.

Winterdienst in Zürich: Säulengrafik der Tage mit Neuschnee pro Winter von 2016/17 bis 2025/26

Wie viel Schnee fällt in Zürich?

An der Messstation Zürich-Fluntern fiel in den Wintern 2016/17 bis 2025/26 an durchschnittlich elf Tagen mindestens ein Zentimeter Neuschnee.

Die Station liegt am Zürichberg, in tieferen Stadtteilen fällt eher etwas weniger Schnee. Die Daten von MeteoSchweiz zeigen für die Station:

  • mindestens fünf Zentimeter Neuschnee im Schnitt an zwei Tagen pro Winter
  • im Mittel der Jahre 1991 bis 2020 noch 17,5 Tage mit Neuschnee
  • im selben Mittel 72 Frosttage, an denen die Temperatur unter null Grad fällt

Die letzten Winter brachten also deutlich weniger Schnee als früher. Frosttage gibt es im langjährigen Mittel viermal so viele wie Tage mit Neuschnee.

Glatt wird es allerdings erst, wenn die Oberfläche gefriert. Eisglätte entsteht nach der Erklärung von MeteoSchweiz zur Strassenglätte vor allem nach Regen oder Tauwetter, wenn es nachts aufklart und nasse Wege überfrieren. Ein Vertrag mit einem Winterdienst sollte deshalb das Streuen bei Glätte genauso regeln wie die Schneeräumung.

Was kostet ein Winterdienst in Zürich?

Ein Einsatz an Zugang und Einfahrt eines Einfamilienhauses kostet rund CHF 50.- bis 150.-, eine Saisonpauschale rund CHF 500.- bis 1’500.-.

Die gerundeten Richtwerte aus Schweizer Preisübersichten gelten für Zugang und Einfahrt von rund 50 bis 100 Quadratmetern und schliessen die Mehrwertsteuer ein. Die Saisonpauschale umfasst meist die Monate November bis März samt Salzen. Bei Abrechnung pro Einsatz kann je nach Vertrag Streugut mit rund CHF 20.- bis 50.- pro Einsatz dazukommen.

Für grössere Grundstücke ab rund 200 Quadratmetern, etwa mit Parkplätzen, liegt die Saisonpauschale bei CHF 1’000.- bis 2’500.-. Ob eine Anfahrt oder eine Mindestverrechnung dazukommt, steht im Vertrag. Offerten für einen Winterdienst in Zürich vergleichen Sie deshalb am besten Posten für Posten. Alle Richtwerte und einen Kostenrechner finden Sie auf der Seite Winterdienst Kosten und Preise.

Winterdienst in Zürich: Ein Schneepflug fährt auf einer schneebedeckten Strasse

Das Abo der Stadt Zürich für Privatstrassen

Für Privatstrassen bietet die Stadt Zürich ein Jahresabonnement an, das die wöchentliche Reinigung mit der Kehrsaugmaschine und auf Wunsch den Winterdienst umfasst. Der Richtpreis liegt bei CHF 3.65 pro Quadratmeter und Jahr, mit Winterdienst bei CHF 3.90, jeweils inklusive Mehrwertsteuer. Der Winterdienst kostet damit nur 25 Rappen pro Quadratmeter mehr, bei einer Privatstrasse von 400 Quadratmetern CHF 100.- im Jahr.

Geräumt wird dabei in der dritten Dringlichkeit, also nach den Strassen, die die Stadt vorrangig räumt. Wer bis 7 Uhr eine freie Zufahrt braucht, fährt deshalb mit einem privaten Winterdienst besser oder mit einem Hauswartungsvertrag, der Winterdienst, Reinigung und Unterhalt bündelt.

Saisonpauschale oder Abrechnung pro Einsatz: Was lohnt sich in Zürich?

Eine Saisonpauschale lohnt sich, sobald die Einsätze eines Winters zusammen mehr kosten würden als die Pauschale. Wo diese Grenze liegt, hängt vom Preis pro Einsatz ab, und ob sie erreicht wird, entscheidet der Winter.

Wie viele Einsätze es werden, hängt von der Schneehöhe ab, ab der das Unternehmen ausrückt, und von der Zahl der Tage, an denen gegen Glätte gestreut werden muss. In Zürich lag die Zahl der Schneetage zuletzt zwischen einem im Winter 2019/20 und 20 im Winter 2020/21.

In einem schneearmen Winter bezahlen Sie mit der Pauschale vor allem die Bereitschaft und die Streueinsätze bei Glätte. In einem schneereichen sparen Sie gegenüber der Abrechnung pro Einsatz, sofern beide Offerten dieselben Flächen und Leistungen umfassen.

Rechenbeispiel: Kostet ein Einsatz CHF 100.- und die Pauschale CHF 1’000.-, kosten zehn Einsätze gleich viel wie die Pauschale, ab dem elften ist sie günstiger. Fällt bei Abrechnung pro Einsatz eine Bereitschaftspauschale von CHF 50.- pro Monat an, ist die Pauschale bei fünf Monaten Saison schon ab dem achten Einsatz günstiger.

Lassen Sie im Vertrag festhalten, dass die Pauschale einen Pikettdienst einschliesst. Pikettdienst heisst, dass sich das Unternehmen die ganze Saison bereithält und bei Schnee oder Glätte von sich aus ausrückt, ohne dass Sie anrufen müssen. Bei Abrechnung pro Einsatz kostet diese Bereitschaft oft separat rund CHF 30.- bis 100.- pro Monat, auch in einem Winter ohne Schnee.

Winterdienst für Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus und Gewerbe

Einfamilienhaus und Privathaushalt

Beim Einfamilienhaus passt eine Abrechnung pro Einsatz, wenn Sie den Einsatz selbst bestellen oder eine Bereitschaftspauschale vereinbaren, damit das Unternehmen auch in Ihren Ferien kommt. Gartenbaubetriebe übernehmen den Winterdienst oft zusammen mit der Gartenpflege. Eine Auswahl finden Sie bei den Gartenbaufirmen in Zürich.

Mehrfamilienhaus, Wohnsiedlung und Stockwerkeigentum

Bei Mehrfamilienhäusern und Wohnsiedlungen kommen Hauszugänge, Veloabstellplätze, Containerplätze und Parkplätze zusammen. Weil früh am Morgen die ersten Bewohner das Haus verlassen, passt hier eine Saisonpauschale mit Pikettdienst. Im Stockwerkeigentum beschliesst die Stockwerkeigentümerversammlung, ob ein Winterdienst kommt oder die Eigentümer selbst räumen.

Gewerbe, Bürogelände und Industrie

Auf Firmengeländen müssen Parkplätze, Anlieferung und Zugänge vor Arbeitsbeginn frei sein, bei Läden auch der Eingang für die Kundschaft. Solche Flächen räumen Winterdienste maschinell, und im Vertrag steht, welche Zonen zuerst drankommen. Für Eisregen braucht es zusätzlich einen Notdienst, der auch ausserhalb der vereinbarten Zeiten ausrückt.

Eine Schneeschaufel steht vor einem eingeschneiten Auto

Worauf Sie bei der Auswahl eines Winterdienstes achten

Schicken Sie allen Firmen denselben Plan der Flächen, dann rechnen alle mit denselben Quadratmetern.

Das gehört in die Offerte:

  • Welche Flächen geräumt werden, mit Plan und Quadratmetern
  • Ab welcher Schneehöhe das Team ausrückt
  • Ob es auch ohne Neuschnee auf Glätte kontrolliert und streut
  • Bis wann geräumt ist, werktags und am Wochenende
  • Ob bei anhaltendem Schneefall nachgeräumt wird
  • Wer einspringt, wenn Fahrer oder Maschine ausfallen
  • Wohin der Schnee kommt und ob eine Abfuhr extra kostet
  • Welches Streumittel verwendet wird und wer Splitt wegräumt
  • Wie abgerechnet wird und welche Zuschläge dazukommen
  • Ob jeder Einsatz protokolliert wird
  • Ob eine Betriebshaftpflicht besteht
  • Wer Schäden an Rasen, Randsteinen und Pflanzen bezahlt
  • Wie lange der Vertrag läuft und wie er gekündigt wird

Beim Streumittel setzt das kantonale Tiefbauamt auf Salz, weil Splitt (feiner Steinschotter) bei Eisglätte kaum wirkt und nach der Schneeschmelze wieder entfernt werden muss. Auf Privatgrund mit Bäumen und Rabatten ist Salz dagegen heikel, weil es die Pflanzen schädigt. Das Einsatzprotokoll hilft, wenn nach einem Sturz die Frage kommt, ob rechtzeitig geräumt wurde.

Ein älterer Mann stürzt auf schneebedecktem Boden

Schnee selbst räumen oder einen Winterdienst beauftragen

Selbst räumen lohnt sich, wenn der Weg kurz ist und Sie an jedem Schneetag vor 7 Uhr da sind, auch während der Ferien. Als Richtwert gilt nach dem Hauseigentümerverband Zürich, dass private Wege zwischen 7 und 21 Uhr begehbar sein müssen.

Kommen Einfahrt, Parkplätze oder eine Privatstrasse dazu oder verreisen Sie im Winter, spricht viel für einen Winterdienst in Zürich, weil er auch räumt, wenn Sie nicht da sind. Den Vertrag schliessen Sie am besten vor der ersten Glätte ab, und die kann es in Zürich schon im Oktober geben.

Gut zu wissen: Beschreiben Sie auf Ofri einmal, welche Flächen in Zürich geräumt werden sollen und ab welcher Schneehöhe. Sie erhalten dann kostenlos Offerten von Winterdiensten aus der Region. Winterdienst in Zürich anfragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich in der Stadt Zürich das Trottoir vor meinem Haus räumen?

Das Trottoir vor dem Haus räumt in der Stadt Zürich die Stadt selbst, zusammen mit Strassen, Haltestellen und öffentlichen Treppen.

In anderen Gemeinden des Kantons Zürich kann das anders geregelt sein. Massgebend ist dort die Polizeiverordnung der Gemeinde, die das Räumen des Trottoirs auch den Anstössern übertragen kann, also den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke.

Wann muss ein Hauszugang in Zürich geräumt sein?

Ein Hauszugang sollte als Richtwert zwischen 7 und 21 Uhr gefahrlos begehbar sein. Bei anhaltendem Schneefall wird nachgeräumt, verlangt wird aber nur, was zumutbar ist, und kein Räumen im Minutentakt.

Für die Breite genügt nach Einschätzung des Hauseigentümerverbands Zürich ein Weg, auf dem zwei Personen aneinander vorbeikommen.

Wer bezahlt den Winterdienst in einem Zürcher Mehrfamilienhaus?

Den Winterdienst in einem Mehrfamilienhaus bezahlt die Vermieterschaft. Auf die Mieterschaft verteilen darf sie die Kosten nur, wenn der Mietvertrag sie als Nebenkosten besonders vereinbart, so verlangt es Artikel 257a des Obligationenrechts. Eine eigene Zeile «Winterdienst» braucht es nicht: Das Mietgericht Zürich liess 2024 die Position «Hauswart/Garten» genügen.

Einen gemieteten Aussenparkplatz und ein gemietetes Einfamilienhaus räumt nach Einschätzung des Hauseigentümerverbands Zürich die Mieterschaft selbst, sofern der Mietvertrag nichts anderes festhält.

Welche Monate deckt ein Winterdienst-Vertrag in Zürich ab?

Ein Winterdienst-Vertrag in Zürich orientiert sich in der Regel an den Monaten November bis März, in denen auch der Kanton seinen Bereitschaftsdienst unterhält.

Glätte gibt es in Zürich aber schon im Oktober. Klären Sie deshalb, ob Einsätze im Oktober und April in der Pauschale enthalten sind oder einzeln verrechnet werden.

Was kostet eine Stunde Schneeräumung in Zürich?

Eine Stunde Schneeräumung von Hand kostet rund CHF 60.- bis 120.-. Für Einsätze in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen kommen Zuschläge dazu.

Grössere Flächen räumen Winterdienste mit Maschinen. Je nach Anbieter rechnen sie dafür nach Stunden, pro Einsatz oder als Saisonpauschale ab.

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