Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist der Unterschied zwischen Nikotinsperre und normaler Wandfarbe?
Die Nikotinsperre (Isolier-/Sperrgrund) blockiert Nikotin- und Teerflecken sowie Geruch. Normale Wandfarbe deckt optisch, verhindert das Durchschlagen aber oft nicht.
Muss man vor dem Sperrgrund wirklich reinigen?
Ja. Nikotin sitzt wie ein Fettfilm auf der Oberfläche. Ohne gründliche Reinigung haftet der Sperrgrund schlechter und Flecken kommen schneller wieder durch.
Wie viele Schichten braucht ein Nikotinanstrich?
Meist eine Schicht Sperrgrund plus ein bis zwei Deckanstriche. Bei starken Ablagerungen kann eine zweite Sperrschicht nötig sein.
Wie lange dauert das Ganze?
Oft zwei bis vier Tage inklusive Reinigung, Trocknung, gegebenenfalls Spachteln/Schleifen, Sperrgrund und zwei Deckanstrichen (je nach Trocknungszeiten).
Hilft eine Nikotinsperre auch gegen Rauchgeruch?
Sie reduziert den Geruch deutlich, aber nicht immer komplett. Bei starkem Geruch müssen oft auch Türen, Zargen, Holz oder Einbaumöbel behandelt werden.
Darf man in der Mietwohnung rauchen?
Grundsätzlich dürfen Sie in der Schweiz in Ihrer gemieteten Wohnung rauchen. Nikotinschäden können aber als übermässige Abnutzung gelten und beim Auszug Kosten auslösen.
Wer bezahlt den Nikotinanstrich beim Auszug?
Wenn es über normale Abnutzung hinausgeht, kann die Mieterschaft zur Kasse gebeten werden (oft nach Zeitwert). Bei starkem Schaden und nötigem Spezialanstrich kann es trotzdem teuer werden.











