Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie lange hält ein Renovationsfenster?
Wie lange ein Renovationsfenster hält, hängt vor allem am Zustand des Blendrahmens darunter. Als Anhaltspunkt setzt die paritätische Lebensdauertabelle von Hauseigentümerverband und Mieterinnen- und Mieterverband für Fenster je nach Material 25 bis 30 Jahre an. Das sind Amortisationswerte aus dem Mietrecht, keine technische Haltbarkeitsangabe.
Der Haken liegt beim alten Rahmen. Er ist bei der Montage schon Jahrzehnte alt und hält nicht zwingend so lange durch wie das neue Fenster darauf. Über die Lebensdauer der ganzen Konstruktion entscheidet deshalb die Beurteilung seines Zustands vor dem Einbau.
Muss ich für ein Renovationsfenster eine Baubewilligung einholen?
Für ein Renovationsfenster brauchen Sie in der Regel keine Baubewilligung, wenn das Gebäude nicht geschützt ist und sich das äussere Erscheinungsbild nicht wesentlich ändert. Zuständig sind Kanton und Gemeinde, die Regelungen unterscheiden sich.
Anders liegt der Fall bei Objekten im Bauinventar, in Kernzonen und bei sichtbaren Änderungen wie dem Wegfall von Sprossen. Pflicht ist dort zunächst die Abklärung mit der Denkmalpflege, nicht automatisch eine Bewilligung: Winterthur verlangt eine Bestätigung der Fachstelle, Bern eine Bewilligung bei Schutzobjekten oder wesentlicher äusserer Änderung. Weil ein Renovationsrahmen die Rahmenansicht verbreitert, sollten Sie in diesen Fällen mit der Gemeinde sprechen, bevor Sie eine Offerte annehmen.
Kann ich als Mieterin oder Mieter neue Fenster verlangen?
Neue Fenster können Mietende nicht verlangen, solange die vorhandenen ihren Zweck erfüllen. Der Entscheid und die Kosten liegen bei der Vermieterschaft.
Anders sieht es aus, wenn die Fenster nicht mehr dicht schliessen, es hereinregnet oder sich Schimmel bildet. Dann liegt ein Mangel vor, dessen Behebung Sie verlangen können. Zeigt die Vermieterschaft keine Reaktion, wenden Sie sich an die Schlichtungsbehörde Ihrer Gemeinde.
Wird ein Renovationsfenster gleich gefördert wie ein kompletter Fensterersatz?
Beim Gebäudeprogramm ist der Fensterersatz keine eigene Fördermassnahme, und das gilt für den Renovationsrahmen wie für den Vollrahmenersatz. Die Montageart spielt dort keine Rolle. Kantonale Programme und Förderungen für eine Gesamtsanierung können davon abweichen.
Beim Steuerabzug gilt ebenfalls kein Unterschied. Die Verordnung stellt darauf ab, dass das neue Fenster energetisch besser ist als das alte, nicht darauf, wie es montiert wurde. Was Ihr Kanton konkret fördert, erfahren Sie bei der kantonalen Energiefachstelle.
Kann ich einen Renovationsrahmen auf einem alten Metallfenster montieren?
Ein Renovationsrahmen lässt sich auf Metallfenstern montieren, und die Systeme der grossen Schweizer Hersteller sind dafür ausgelegt. Auch die Kombination von Materialien ist möglich, etwa ein Holz-Metall-Fenster auf einem alten Aluminiumrahmen.
Zwei Dinge sollten Sie dabei klären. Alte Metallrahmen ohne thermische Trennung, also ohne dämmende Schicht zwischen Innen- und Aussenprofil, leiten Wärme stark und bleiben nach dem Umbau eine kalte Stelle. Und der Fensterkitt an Metallfenstern wird beim Rückbau oft maschinell entfernt, was bei Bauten vor 1990 die Asbestfrage aufwirft und eine anerkannte Sanierungsfirma nötig machen kann.















