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Start » Ratgeber » Sanitär-Notfall: Was Sie vor dem Anruf wissen sollten

Sanitär-Notfall: Was Sie vor dem Anruf wissen sollten

Bei einem Sanitär-Notfall sollten Sie zuerst den Haupthahn schliessen, sofern das gefahrlos möglich ist. Danach rufen Sie Hilfe. So verhindern Sie, dass weiteres Wasser austritt. Hier erfahren Sie, wen Sie in der Schweiz erreichen, was ein Pikettdienst ausserhalb der Bürozeiten kostet und wer die Rechnung für den Einsatz bezahlen muss.

Ofri Redaktion
15. September 2026 - 12 Min. Lesezeit

Sanitär-Notfall in einer Wohnung: Wasser läuft aus einem undichten Rohr auf den BodenSanitär-Notfall: Was Sie vor dem Anruf wissen sollten

  • Was bei einem Sanitär-Notfall in den ersten Minuten zählt
  • Sanitär-Notfall: Was muss sofort behoben werden, was kann bis morgen warten?
  • Wen Sie im Sanitär-Notfall anrufen
  • Was kostet ein Sanitär-Notdienst ausserhalb der Bürozeiten?
  • Woran Sie einen unseriösen Notdienst erkennen
  • Wer zahlt den Sanitär-Notfall in der Mietwohnung?
  • Wann die Versicherung den Wasserschaden übernimmt
  • Vorbereitung auf den Notfall

Das Wichtigste in Kürze

  • Haupthahn zudrehen, dann erst telefonieren
  • Wasser an Steckdosen oder Geräten: Sicherung aus, sonst 118
  • Anrufen: Sanitärbetrieb, zur Miete zuerst die Verwaltung
  • Erste Stunde nachts oder sonntags: CHF 300.- bis CHF 450.-
  • Sanierung nach dem Wasserschaden: Offerten vergleichen

Was bei einem Sanitär-Notfall in den ersten Minuten zählt

Solange Wasser nachläuft, nimmt der Schaden zu. Wenn es nur leicht tropft, lesen Sie im nächsten Abschnitt, ob die Reparatur bis zum Morgen warten kann.

Mit dem Haupthahn stellen Sie die Wasserzufuhr für das ganze Haus ab. Er befindet sich meist im Keller neben dem Wasserzähler. In Mehrfamilienhäusern gibt es zusätzlich eine Etagenabsperrung für die einzelne Wohnung, häufig im Badezimmerschrank oder in einem Revisionsschacht.

Zum Schliessen drehen Sie den Hahn im Uhrzeigersinn. Sitzt er fest, wenden Sie keine Gewalt an. Reisst er ab, kann noch mehr Wasser austreten.

Ziehen Sie Geräte nur dann aus den Steckdosen und bringen Sie sie ins Trockene, wenn die Stromversorgung sicher unterbrochen ist und Sie die Geräte gefahrlos erreichen können.

Fotografieren Sie die betroffenen Räume und, soweit erkennbar, die Ursache des Wasserschadens möglichst früh. Die Bilder helfen Ihnen später, den Schaden gegenüber der Versicherung zu belegen.

Achtung: Erreicht das Wasser Steckdosen, Verlängerungskabel, Fussschalter oder eingesteckte Geräte, besteht Stromschlaggefahr. Bei einer Stehlampe mit Fussschalter kann bereits ein Zentimeter Wasser reichen. Betreten Sie den Raum nicht. Schalten Sie die Sicherung von ausserhalb des betroffenen Bereichs aus, sofern Sie den Sicherungskasten gefahrlos erreichen. Ist das nicht möglich, rufen Sie die Feuerwehr unter 118. Hat das Wasser Steckdosen, Leitungen oder den Sicherungskasten erreicht, prüft ein Elektroinstallationsbetrieb die Anlage, bevor die Sicherung wieder eingeschaltet wird.

Aus einem geplatzten Rohr tritt im Innern eines Gebäudes Wasser aus

Sanitär-Notfall: Was muss sofort behoben werden, was kann bis morgen warten?

Wenn Wasser unkontrolliert ausläuft, mit Strom in Kontakt kommt oder Abwasser in die Wohnung zurückfliesst, sollten Sie sofort den Notdienst rufen.

Ein tropfender Wasserhahn, ein langsam ablaufendes Lavabo oder fehlendes Warmwasser können dagegen meist bis zum nächsten Morgen warten. Mit einem Termin während der normalen Bürozeiten sparen Sie sich den Pikettzuschlag.

Tropft es nur leicht aus einem Rohr, reicht vorübergehend oft ein Eimer darunter. Das gilt aber nur, solange Sie das Wasser vollständig auffangen können und das Leck nicht grösser wird.

Tipp: Ist die Wasserzufuhr abgestellt und niemand in Gefahr, können Sie die Nacht vielleicht bei Bekannten verbringen. Das ist meist günstiger als ein Einsatz um 2 Uhr morgens, der mit Zuschlägen rasch über CHF 400.- kostet.

Bei einem Rückstau fliesst Abwasser aus der Kanalisation über die tiefstgelegenen Abläufe ins Haus zurück. Hier müssen Sie sofort handeln: Das Abwasser bringt Keime in die Wohnung und kann weitere Schäden anrichten. Benutzen Sie bis zum Eintreffen des Sanitärbetriebs keine Toiletten, Duschen oder Waschmaschinen, damit kein zusätzliches Wasser in die betroffenen Abflüsse gelangt.

Eine Frau steht vor einem Spültrog mit einem Wasserleck

Wen Sie im Sanitär-Notfall anrufen

Bei einem Leck im Haus rufen Sie einen Sanitärbetrieb, bei einem Schaden am Hausanschluss die örtliche Wasserversorgung. Wohnen Sie zur Miete, wenden Sie sich zuerst an die Verwaltung.

Für Leitungen, Armaturen und Geräte hinter dem Haupthahn ist ein Sanitärinstallateur zuständig. Der Hausanschluss verbindet die öffentliche Versorgungsleitung mit dem Gebäude. Tritt dort oder in der Strasse Wasser aus, wenden Sie sich an die Wasserversorgung Ihrer Gemeinde. Deren Pikettdienst kümmert sich um den Einsatz.

Verwechseln Sie Sanitär nicht mit Sanität: Unter 144 erreichen Sie den Sanitätsnotruf für medizinische Notfälle. Sind Personen gefährdet oder lässt sich das austretende Wasser nicht mehr stoppen, rufen Sie die Feuerwehr unter 118.

Achtung: Auch wenn die Wasserversorgung den Einsatz übernimmt, muss sie die Reparatur nicht unbedingt bezahlen. Für Unterhalt und Reparatur der Hausanschlussleitung kommt in vielen Gemeinden die Grundeigentümerschaft auf, selbst wenn die Leitung unter dem Trottoir liegt. Massgebend ist das Wasserreglement Ihrer Gemeinde.

Zur Miete rufen Sie zuerst die Verwaltung an

Wohnen Sie zur Miete, rufen Sie zuerst die Notfallnummer der Verwaltung an. Sie finden sie meist am Anschlag im Treppenhaus oder im Mietvertrag. Ist dort niemand erreichbar, können Sie bei einem echten Notfall selbst einen Sanitärbetrieb aufbieten.

Wer nachts und am Wochenende ausrückt

Viele Sanitärbetriebe bieten einen Pikettdienst an. Dabei wechseln sich die Mitarbeitenden mit Einsätzen am Abend, in der Nacht und am Wochenende ab. So ist auch ausserhalb der Öffnungszeiten jemand erreichbar. Gebräuchlich ist dafür auch die Bezeichnung Notdienst.

Manche Betriebe bieten diesen Dienst nur ihrer bestehenden Kundschaft an. Kennt der Betrieb Ihre Installation bereits, kann das die Fehlersuche verkürzen. Die Pikettzuschläge fallen trotzdem an. Falls Sie noch keinen Betrieb kennen, finden Sie hier geprüfte Sanitärfirmen in Ihrer Region. Auch der Branchenverband suissetec betreibt einen nationalen Notfalldienst, der ausschliesslich Verbandsmitglieder vermittelt.

Tipp: Speichern Sie die Nummer eines Sanitärbetriebs in Ihrer Nähe, bevor Sie sie brauchen. So müssen Sie im Notfall nicht unter Zeitdruck nach einem Anbieter suchen.

Halten Sie den Zugang zur Schadensstelle frei, sofern das gefahrlos möglich ist. Legen Sie Fotos und Policennummer bereit und notieren Sie, wann Sie den Schaden bemerkt haben. Das erleichtert die Arbeit vor Ort. Spart der Betrieb dadurch eine weitere angebrochene Stunde ein, kann die Rechnung um über CHF 100.- tiefer ausfallen.

Sanitär-Werkzeug: ein rotes und silbernes Handwerkzeug liegt bereit

Was kostet ein Sanitär-Notdienst ausserhalb der Bürozeiten?

Für die erste Stunde eines Sanitär-Notdiensts müssen Sie mit CHF 300.- bis CHF 450.- rechnen. Der Betrag setzt sich aus Stundenansatz, Notfallpauschale und Pikettzuschlag zusammen.

Der reguläre Stundenansatz eines Sanitärinstallateurs liegt in der Schweiz bei etwa CHF 100.- bis CHF 150.-. In Zürich, Basel und Genf liegen die Preise eher am oberen Ende dieser Spanne. Beim Pikettdienst kommen eine Notfallpauschale von üblicherweise CHF 100.- bis CHF 140.- sowie der Pikettzuschlag hinzu. Dieser Zuschlag wird auf den Stundenansatz berechnet und richtet sich nach der Einsatzzeit.

Betriebe mit öffentlich einsehbaren Preislisten verwenden häufig folgende Zuschläge:

Zeitfenster Pikettzuschlag
Werktags abends und samstags tagsüber 25 %
Nachts zwischen 23 und 6 Uhr 50 %
Sonn- und Feiertage 100 %

Jeder Betrieb legt seine Ansätze selbst fest; die Tabelle dient deshalb nur zur Orientierung. Zusätzlich werden die Fahrzeit und oft eine Pauschale fürs Servicefahrzeug verrechnet, meist rund CHF 20.- je Stunde. Solche Einsätze gelten als Regiearbeit: Sie bezahlen den tatsächlichen Aufwand, keinen im Voraus vereinbarten Festpreis.

Ein Beispiel: Bei einem Betrieb mit einem Stundenansatz von CHF 133.- kostet die erste Stunde am Sonntag rund CHF 426.-, nachts unter der Woche rund CHF 360.- und am Samstagnachmittag rund CHF 326.-. Das Material wird zusätzlich verrechnet.

Eine angebrochene Stunde wird bei den meisten Betrieben voll verrechnet, auch wenn die Arbeit nur zehn Minuten dauert.

Dauert der Einsatz am Wochenende mehrere Stunden, kann selbst die Behebung einer verstopften Toilette gegen CHF 1’000.- kosten. Ein solcher Betrag muss also nicht auf eine überhöhte Rechnung hinweisen. Während der Bürozeiten ist dieselbe Arbeit deutlich günstiger. Mehr dazu erfahren Sie im Beitrag zu den Kosten einer Rohrreinigung.

Ein Sanitärinstallateur behebt im Notfall eine Verstopfung im Abfluss

Woran Sie einen unseriösen Notdienst erkennen

Fehlende Firmenangaben, unklare Preise und eine Rechnung, die deutlich höher ausfällt als angekündigt: Bei solchen Anzeichen sollten Sie vorsichtig sein.

Warnzeichen bei der Suche und vor Ort

Das Schweizer Fernsehen und der Branchenverband haben wiederholt vor unseriösen Notdiensten gewarnt. Manche wechseln regelmässig ihren Firmennamen und fügen Ortsnamen automatisch in ihre Website ein. So erwecken auch Anbieter aus dem Ausland den Eindruck, in Ihrer Nähe zu sein.

In den dokumentierten Fällen fielen unter anderem diese Punkte auf:

  • Die Anzeige steht ganz oben in den Suchergebnissen, eine Firmenadresse fehlt
  • Der Betrieb verspricht, in wenigen Minuten da zu sein, kommt aber erst nach Stunden
  • Am Telefon meldet sich eine Vermittlungszentrale
  • Sie sollen ein Formular unterschreiben, auf dem kein Betrag steht
  • Für eine kleine Arbeit erscheinen zwei Mitarbeitende
  • Sie sollen vor Ort bezahlen, erhalten aber keine detaillierte Rechnung
  • Der Preis vor Ort liegt deutlich über dem am Telefon genannten Betrag

In einem vom Schweizer Fernsehen dokumentierten Fall wurden aus angekündigten rund CHF 700.- am Ende CHF 2’028.-. Eine andere Kundin zahlte knapp CHF 700.- für 20 Minuten Arbeit an einem Siphon. Das ist das gebogene Rohrstück unter dem Lavabo, das verhindert, dass Gerüche aus der Kanalisation in die Wohnung gelangen.

Vor Arbeitsbeginn ein Kostendach vereinbaren

  • Auftragsbestätigung mit Kostendach verlangen
  • Nichts unterschreiben, was den Preis offenlässt

Mit einem Kostendach vereinbaren Sie eine feste Obergrenze für die Rechnung. Lassen Sie sich diese schriftlich bestätigen, bei Bedarf auch per Kurznachricht.

Erscheint Ihnen die Rechnung unverhältnismässig hoch, bezahlen Sie den unbestrittenen Teil und einen darüber hinausgehenden Betrag nur unter schriftlichem Vorbehalt. Bereits bezahltes Geld lässt sich oft schwer zurückfordern.

Wer zahlt den Sanitär-Notfall in der Mietwohnung?

In der Mietwohnung übernimmt die Vermieterschaft die Reparatur, wenn dafür Fachwissen nötig ist und Sie den Schaden nicht selbst verursacht haben. Melden Sie den Notfall sofort der Verwaltung.

Warum die Meldung an die Verwaltung zählt

Nach dem Obligationenrecht müssen Sie Mängel, die Sie nicht selbst beheben müssen, unverzüglich melden. Diese Mängelmeldung kann im Notfall auch telefonisch erfolgen. Melden Sie den Schaden nicht, haften Sie für zusätzliche Schäden, die dadurch entstehen.

Notieren Sie bei jedem Anrufversuch die Uhrzeit und die gewählte Nummer. So können Sie später belegen, dass Sie versucht haben, die Verwaltung zu erreichen.

Ist niemand erreichbar, dürfen Sie bei einem echten Notfall selbst einen Betrieb aufbieten. Für diese Ersatzvornahme auf Kosten der Vermieterschaft müssen Sie normalerweise zuerst eine Frist setzen. Drohen weitere Schäden, kann diese Frist entsprechend kurz sein. Erstattet werden nur notwendige Arbeiten zu einem angemessenen Preis. Der Auftrag sollte sich deshalb auf die Behebung des Notfalls beschränken.

Achtung: Wenn die Sache bis zum Morgen warten könnte oder Sie die erreichbare Verwaltung übergehen, müssen Sie die Zuschläge für einen unnötigen Piketteinsatz unter Umständen selbst bezahlen.

Sanitär-Notfall: Wasser fliesst aus einem beschädigten Rohr unter dem Spültrog

Wann Mietende die Rohrreinigung selbst zahlen

Zum kleinen Unterhalt gehören Arbeiten, die Sie mühelos von Hand und ohne Fachwissen erledigen können. Dafür kommen Mietende selbst auf. Ein Beispiel ist das Öffnen und Reinigen eines leicht zugänglichen Siphons unter dem Lavabo. Entscheidend ist, ob sich die Arbeit ohne Fachkenntnisse erledigen lässt. Die frühere Faustregel mit einer Kostengrenze von rund CHF 150.- ist dafür nicht massgebend.

Sitzt die Verstopfung tiefer, etwa in der Fallleitung oder in der Hauptleitung des Hauses, übernimmt die Vermieterschaft die Reinigung. Das gilt auch, wenn sich der Siphon nicht öffnen lässt oder der Ablauf bereits beim Einzug verstopft war. Haben Sie die Verstopfung selbst verursacht, etwa durch Feuchttücher oder Katzenstreu in der Toilette, müssen Sie die Reinigung dagegen selbst bezahlen.

Tipp: Beim Stockwerkeigentum kommt es darauf an, zu wem die betroffene Leitung gehört. Kosten für gemeinschaftliche Leitungen trägt die Gemeinschaft. Betrifft die Leitung nur Ihre Wohnung, können die Kosten bei Ihnen liegen.

Wann die Versicherung den Wasserschaden übernimmt

Bei einem Rohrbruch kommt für Schäden am Gebäude die Gebäudewasserversicherung infrage, für beschädigtes Mobiliar die Hausratversicherung. Ob und in welchem Umfang die Versicherung zahlt, hängt von Ihrer Police ab.

Melden Sie den Schaden möglichst rasch und bewahren Sie Fotos und Rechnungen auf. Wohnen Sie zur Miete, informieren Sie zusätzlich die Verwaltung. Dringende Massnahmen zur Schadenbegrenzung sollten Sie nicht aufschieben; weitere Arbeiten sprechen Sie mit der Versicherung ab.

Person in gelben Gummistiefeln steht auf einem überfluteten Holzboden

Vorbereitung auf den Notfall

Wenn Sie aktuell keinen Sanitär-Notfall haben und sich vorsorglich informieren, machen Sie sich mit den Wasserinstallationen in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus vertraut. Am wichtigsten ist, dass Sie wissen, wo Sie im Ernstfall das Wasser abstellen können.

Suchen Sie den Haupthahn und, falls vorhanden, die Etagenabsperrung Ihrer Wohnung. Betätigen Sie beide einmal im Jahr, damit sie nicht festsitzen. Wenden Sie dabei keine Gewalt an. Speichern Sie auch die Notfallnummer der Verwaltung oder eines Sanitärbetriebs in Ihrer Nähe.

Arbeiten an den Leitungen überlassen Sie einem Sanitärbetrieb. Das gilt besonders fürs Öffnen, Löten oder Pressen von Rohren. Eine unsachgemässe Reparatur kann bei steigendem Wasserdruck wieder undicht werden. Für die anschliessende Instandstellung beschreiben Sie den Schaden möglichst genau und holen drei Offerten von geprüften Betrieben ein.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich den Sanitär-Notdienst sofort bezahlen?

Grundsätzlich wird die Rechnung fällig, sobald die Arbeit abgeschlossen und übergeben ist. Ein Sanitär-Notdienst darf deshalb Zahlung vor Ort verlangen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Viele Schweizer Betriebe schicken jedoch eine Rechnung. Die Aufforderung zur Sofortzahlung allein ist noch kein Hinweis auf Betrug.

Vorsicht ist geboten, wenn Sie sofort bezahlen sollen, keine detaillierte Rechnung erhalten und unter Druck gesetzt werden. Verlangen Sie eine Rechnung mit Firmenangaben, Arbeitszeit und Material. Erscheint Ihnen der Betrag zu hoch, bezahlen Sie den unbestrittenen Teil und einen darüber hinausgehenden Betrag nur unter schriftlichem Vorbehalt.

Wer zahlt, wenn das Wasser aus der Wohnung über mir kommt?

Wenn Wasser aus der Wohnung über Ihnen kommt, müssen die Nachbarinnen oder Nachbarn nicht automatisch dafür aufkommen. Bei einer defekten Gebäudeleitung ist die Gebäudewasserversicherung der Eigentümerschaft zuständig. Hat jemand die Badewanne überlaufen lassen, kommt dessen Privathaftpflicht infrage.

Schäden an Ihrem eigenen Mobiliar melden Sie Ihrer Hausratversicherung, unabhängig von der Ursache. Informieren Sie auch die Verwaltung, selbst wenn das Wasser aus einer anderen Wohnung stammt.

Zahlt die Gebäudeversicherung den Notfalleinsatz nach einem Rohrbruch?

Die Gebäudewasserversicherung übernimmt in der Regel auch den Notfalleinsatz nach einem Rohrbruch, weil er weitere Schäden verhindert. Die obligatorische kantonale Gebäudeversicherung deckt dagegen Feuer und Elementarschäden, keinen Rohrbruch.

Bewahren Sie die Rechnung des Pikettdiensts auf und fotografieren Sie den Schaden möglichst vor dem Aufwischen. Ohne diese Belege lässt sich später schwerer nachweisen, wie gross der Schaden war und welche Arbeiten nötig waren.

Darf ich als Mieterin oder Mieter nachts selbst einen Sanitärbetrieb rufen?

Ja, wenn ein echter Notfall vorliegt und die Verwaltung nicht erreichbar ist, dürfen Sie selbst einen Sanitärbetrieb rufen. Die Vermieterschaft trägt die notwendigen und angemessenen Kosten, sofern Sie den Schaden nicht verursacht haben. Beauftragen Sie zunächst nur die Behebung des Notfalls.

Lehnt die Vermieterschaft die Kostenübernahme später ab, bezahlen Sie die Rechnung des Betriebs zunächst selbst und fordern den Betrag schriftlich zurück. Finden Sie keine Einigung, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsbehörde in Mietsachen wenden. Das Verfahren ist kostenlos.

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