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Start » Ratgeber » ZEV, vZEV, LEG und EVG: die vier Modelle im Vergleich

ZEV, vZEV, LEG und EVG: die vier Modelle im Vergleich

ZEV, vZEV, LEG und EVG stehen in der Schweiz für vier Wege, Solarstrom gemeinsam zu nutzen. Sie unterscheiden sich darin, wie weit der Strom fliessen darf und wer die Abrechnung übernimmt – und genau daran entscheidet sich, welches Modell für Ihre Liegenschaft überhaupt infrage kommt.

Elion Shala
14. September 2026 - 11 Min. Lesezeit

Solaranlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses

  • Die vier Modelle im direkten Vergleich
  • Worin sich die Modelle sonst unterscheiden
  • Was ist der Unterschied zwischen ZEV und vZEV?
  • Was ist der Unterschied zwischen ZEV und EVG?
  • Was ist der Unterschied zwischen ZEV und LEG?
  • Welche Voraussetzungen die Modelle verlangen
  • Ein bestehender ZEV ab 2026: bleiben oder erweitern
  • Modell wählen oder die Planung dem Fachbetrieb überlassen

Das Wichtigste vorab:

  • ZEV, vZEV und LEG sind gesetzlich geregelte Modelle
  • EVG ist der Branchenname für das Praxismodell des Netzbetreibers
  • Der ZEV endet am gemeinsamen Hausanschluss
  • Der vZEV verbindet Liegenschaften am selben Netzanschlusspunkt
  • Die LEG bleibt innerhalb einer Gemeinde
  • ZEV und vZEV: keine Netznutzung auf geteiltem Eigenstrom
  • Zähler und Messkonzept vom Elektrobetrieb: Offerte hier einholen

Die vier Modelle im direkten Vergleich

Drei der vier Abkürzungen stehen für einen eigenen Weg, Solarstrom gemeinsam zu nutzen: ZEV, vZEV und LEG. Sie unterscheiden sich darin, wie weit der Strom fliessen darf und seit wann es sie gibt. EVG fällt aus der Reihe, weil der Begriff nicht im Gesetz steht, sondern ein Angebot der Verteilnetzbetreiber bezeichnet.

Wer nach «Energy Sharing» sucht, meint dieselbe Sache. Das Wort stammt aus der deutschen Energiedebatte und ist in der Schweiz kein Rechtsbegriff.

Der Ausgangspunkt ist der ZEV, der «Zusammenschluss zum Eigenverbrauch»; er kann über private Leitungen hinter einem gemeinsamen Netzanschluss auch mehrere Grundstücke umfassen. Der vZEV nutzt zusätzlich die Anschlussleitungen und die Infrastruktur am Netzanschlusspunkt, die LEG öffnet den Handel über das öffentliche Netz innerhalb eines Gemeindegebiets, und die EVG verschiebt vor allem die Abrechnung zum Netzbetreiber.

Modell Reichweite Möglich seit Passt für
ZEV hinter dem gemeinsamen Hausanschluss 2018 Stockwerkeigentum, Mehrfamilienhaus, Überbauung
vZEV Liegenschaften am selben Netzanschlusspunkt 1. Januar 2025 mehrere Gebäude ohne private Einzelzähler
LEG innerhalb einer Gemeinde, gleiche Netzebene 1. Januar 2026 Quartier, Überschuss über den eigenen Bedarf hinaus
EVG wie beim ZEV oder vZEV, aber Abrechnung durch den Netzbetreiber als Angebot der Netzbetreiber wer den Verwaltungsaufwand abgeben will

Worin sich die Modelle sonst unterscheiden

Neben Reichweite und Zeitpunkt lohnt sich der Blick auf drei weitere Punkte. Der erste ist die Einigung: Ein ZEV oder vZEV entsteht auf Beschluss der Eigentümerschaft, bei Stockwerkeigentum braucht es dafür die Zustimmung der Gemeinschaft. Einer LEG dagegen tritt jede Person für sich bei.

Wer ohne eigene Anlage mitmachen darf

In einem ZEV nutzen die Mietenden im Haus den Strom der Anlage auf dem Dach, ohne selbst eine zu besitzen. Wird der Zusammenschluss in einem bewohnten Haus neu eingeführt, dürfen bestehende Mietparteien die Teilnahme ablehnen und in der Grundversorgung bleiben. Stimmen sie zu, lässt sie sich auch im laufenden Mietverhältnis schriftlich festhalten; in neuen Mietverträgen kann sie von Anfang an vereinbart werden.

Die LEG geht weiter. Sie lässt auch Haushalte teilnehmen, die keinen Bezug zu einer bestimmten Anlage haben, solange sie in derselben Gemeinde liegen.

Was mit dem Überschuss passiert

Produziert eine Anlage mehr, als die Beteiligten gerade verbrauchen, fliesst der Rest ins Netz. Abgerechnet wird er zur Rückliefervergütung des lokalen Verteilnetzbetreibers, die je nach Gemeinde tief ausfällt. In einer LEG lässt sich dieser Überschuss stattdessen an andere Teilnehmende verkaufen.

Das hat seinen Preis bei den Netzkosten. Der in einer LEG gehandelte Strom nutzt das öffentliche Netz: Der Netznutzungstarif sinkt um 40 Prozent, bei nötiger Spannungstransformation um 20 Prozent, weg fällt er nicht. Bei ZEV und vZEV wird für den geteilten Eigenstrom dagegen gar kein Netznutzungsentgelt fällig; für zusätzlich bezogenen Netzstrom fällt es weiterhin an.

Reichweite ist nicht dasselbe wie Ertrag: Eine grössere Reichweite bringt mehr mögliche Abnehmer, aber auch Netzkosten, die im eigenen Haus gar nicht erst anfallen. Welches Modell mehr einbringt, hängt davon ab, wie viel Strom im Haus selbst übrig bleibt.

Was ist der Unterschied zwischen ZEV und vZEV?

Beim ZEV bleibt der geteilte Strom hinter einem gemeinsamen Hausanschluss. Der vZEV verbindet Liegenschaften, die am selben Netzanschlusspunkt hängen, und verrechnet sie rechnerisch über die Zählerdaten des Netzbetreibers.

Der klassische ZEV verlangt, dass alle Beteiligten hinter demselben Netzanschlusspunkt liegen und die internen Zähler angepasst werden. Das bedeutet einen Umbau am Zählerkasten, oft mit zusätzlichen privaten Zählern.

Wie der virtuelle Zusammenschluss abrechnet

Der virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) kam mit dem Stromgesetz dazu und ist seit dem 1. Januar 2025 möglich. Abgerechnet wird über einen virtuellen Messpunkt aus den Daten des Netzbetreibers, und dabei dürfen die Anschlussleitungen und die lokale Infrastruktur beim Netzanschlusspunkt mitbenutzt werden. Der Umbau auf private Einzelzähler entfällt damit meist.

Welche Gebäude ein vZEV verbinden darf

Entscheidend ist dabei nicht die Nachbarschaft, sondern der Verlauf der Leitungen. Massgebend ist, ob die Liegenschaften am selben Netzanschlusspunkt hängen, etwa an derselben Abgangsklemme in der Trafostation. Das direkte Nachbarhaus kann deshalb ausserhalb liegen, während ein Gebäude zwei Strassen weiter dazugehört. Welche Messpunkte sich zusammenfassen lassen, muss der Verteilnetzbetreiber bestätigen.

Achtung: Ein vZEV setzt bei allen Teilnehmenden ein intelligentes Messsystem voraus, also einen fernauslesbaren Zähler des Netzbetreibers. Fehlt er, lässt sich der virtuelle Zusammenschluss erst bilden, wenn der Netzbetreiber ihn ersetzt hat. «Ohne Umbau» heisst deshalb nicht «ohne Anfassen»: Auch eine Anpassung der Verteilung kann anfallen, lassen Sie den Zustand vorab prüfen.

Was ist der Unterschied zwischen ZEV und EVG?

Der ZEV tritt nach aussen als ein einziger Endverbraucher auf und rechnet intern selbst ab. In einer EVG bleiben alle Teilnehmenden eigene Kunden des Verteilnetzbetreibers, und dieser übernimmt Messung und Abrechnung.

«Eigenverbrauchsgemeinschaft» ist kein Begriff aus dem Gesetz. Der Leitfaden Eigenverbrauch des Bundesamts für Energie führt das dahinterstehende Vorgehen als «Praxismodell VNB» und hält fest, dass die Beteiligten dabei im Unterschied zum ZEV je einzeln Endverbraucher bleiben. In der Branche hat sich dafür die Abkürzung EVG eingebürgert.

Was sich für die Teilnehmenden ändert

Jede Partei behält ihren eigenen Stromliefervertrag und ihre eigene Rechnung. Der Netzbetreiber trennt darauf den Anteil Solarstrom vom Netzbezug. Es braucht keine interne Abrechnungslösung, keinen Vertreter nach aussen und keine gemeinsame Vereinbarung über das externe Stromprodukt.

Ein eigenes Gesetz steht dahinter nicht, ein Anmeldeformular dagegen schon: Mehrere Verteilnetzbetreiber bieten die EVG als Dienstleistung an, teils auch in einer virtuellen Variante.

Was Sie mit einer EVG aus der Hand geben

Der Preis für die Bequemlichkeit ist die Unabhängigkeit. Weil ein ZEV nach aussen als ein Endverbraucher zählt, darf er seinen Stromlieferanten frei wählen, sobald er zusammen mindestens 100 Megawattstunden im Jahr bezieht; darunter bleibt er in der Grundversorgung. Den internen Preis legt er selbst fest, gegenüber Mietenden allerdings nur innerhalb der gesetzlichen Obergrenze.

In einer EVG beziehen die Teilnehmenden ihren Netzstrom weiter zu den Tarifen ihres Versorgers, für den lokalen Solarstrom gilt der vertraglich vereinbarte Preis. Was das Angebot umfasst und ob der Anbieter auch das Risiko unbezahlter Rechnungen trägt, unterscheidet sich von Netzbetreiber zu Netzbetreiber und gehört vor den Vertrag geklärt.

Digitaler Stromzähler an einer Wand

Was ist der Unterschied zwischen ZEV und LEG?

Ein ZEV bleibt hinter dem eigenen Netzanschlusspunkt. Die lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) handelt Strom über das öffentliche Netz, aber nur innerhalb einer Gemeinde.

Der ZEV bündelt den Eigenverbrauch einer Liegenschaft und wird meist von der Eigentümerschaft oder der Verwaltung organisiert. Die LEG ist seit dem 1. Januar 2026 möglich und denkt grösser: Produzenten, Speicherbetreiber und Endverbraucher im selben Netzgebiet handeln Solarstrom untereinander, auch über Grundstücksgrenzen hinweg.

Wie weit eine LEG reichen darf

Die geografischen Schranken sind enger, als der Begriff «lokal» vermuten lässt. Alle Teilnehmenden müssen im selben Netzgebiet und auf derselben Netzebene angeschlossen sein und sich in derselben Gemeinde befinden. Eine Gemeinschaft über die Gemeindegrenze hinweg ist nach dem Stromversorgungsgesetz ausgeschlossen, auch wenn derselbe Netzbetreiber beide Gemeinden versorgt.

Damit wird lokaler Strom erstmals für Haushalte interessant, die keine Beziehung zu einer bestimmten Dachanlage haben. Bezahlt wird die Netznutzung weiterhin, nur zu einem reduzierten Ansatz: Die Stromversorgungsverordnung setzt die Reduktion bei 40 Prozent an, und auf 20 Prozent, wenn für den Austausch eine Spannungstransformation nötig ist. Dieser Rabatt gilt nur für den innerhalb der Gemeinschaft ausgetauschten Strom, nicht für den ganzen Bezug.

Fristen und Mietrecht: Für die Bildung eines Zusammenschlusses wie einer Gemeinschaft gilt gegenüber dem Netzbetreiber eine Meldefrist von drei Monaten; für Ein- und Austritte in einer LEG genügt ein Monat. Diese Fristen und die Pflichten gegenüber Mietenden stehen im Ratgeber zum Energy Sharing mit ZEV, vZEV und LEG.

Welche Voraussetzungen die Modelle verlangen

Alle drei gesetzlichen Modelle knüpfen an Bedingungen an, die sich vor der Entscheidung klären lassen. Wer sie übergeht, plant ein Modell, das der Netzbetreiber am Ende nicht bewilligt.

Die wichtigste ist das Verhältnis zwischen der Leistung der Anlage und der Anschlussleistung aller Teilnehmenden. Die Anschlussleistung steht im Netzanschlussvertrag und richtet sich nach der Absicherung des Hausanschlusses.

Voraussetzung ZEV vZEV LEG
Mindestanteil der Produktionsleistung 10 Prozent der Anschlussleistung 10 Prozent der Anschlussleistung 5 Prozent der Anschlussleistung
Fernauslesbarer Zähler nötig nein ja ja
Räumliche Schranke gemeinsamer Netzanschlusspunkt gemeinsamer Netzanschlusspunkt gleiche Gemeinde, gleiche Netzebene
Abrechnung durch den Zusammenschluss durch den Zusammenschluss gehandelter Strom durch die Gemeinschaft, Messdaten und Netznutzung durch den Netzbetreiber

Zwei Regeln bei mehreren Gebäuden

Pro Verbrauchsstätte ist nur eine LEG zulässig. Wer mehrere Gebäude besitzt, muss sie also nicht derselben Gemeinschaft zuordnen, jede Verbrauchsstätte aber genau einer.

Ein bestehender ZEV kann seinerseits als Teilnehmer in eine LEG eintreten. Gezählt wird dann nur sein Hauptzähler, nicht jede Wohnung einzeln.

Ein bestehender ZEV ab 2026: bleiben oder erweitern

Wer bereits einen ZEV betreibt, muss 2026 nichts überstürzen. Der Zusammenschluss bleibt gültig und läuft weiter wie bisher.

Neu ist vor allem, dass ein ZEV nicht mehr die einzige Option ist. Er kann einer LEG beitreten und seinen Überschuss an die Nachbarschaft verkaufen, statt ihn nur einzuspeisen; umgekehrt darf er dort auch Strom beziehen. Das lohnt sich, wenn andere Teilnehmende den Überschuss zur selben Zeit brauchen und nach Abzug der Abrechnungskosten mehr übrig bleibt als bei der Einspeisung.

Erweitern oder die Messung umstellen

Beim vZEV lohnt sich die Unterscheidung zwischen zwei Schritten. Ein bestehender ZEV kann sich über seinen Hauptmesspunkt mit weiteren geeigneten Gebäuden verbinden und seine internen Zähler behalten. Die interne Messung stattdessen ganz auf Zähler des Netzbetreibers umzustellen, ist dagegen kein blosser Wechsel der Abrechnung: Dafür braucht es dessen Einverständnis, ein neues Messkonzept und einen Blick in die laufenden Dienstleistungsverträge samt Kündigungsfristen.

Vor einer Gründung stehen ohnehin drei Klärungen an: der Teilnehmerkreis, die Vertretung gegenüber dem Netzbetreiber und das Mess- und Abrechnungskonzept. Woran ein Vorhaben typischerweise scheitert, zeigt der Beitrag zum ZEV gründen.

Wo die Regeln stehen: ZEV und vZEV regeln das Energiegesetz und die Energieverordnung, die LEG das Stromversorgungsgesetz und die Stromversorgungsverordnung. Geändert hat sie das «Stromgesetz», vor der Abstimmung als «Mantelerlass» bekannt. Über die Einhaltung wacht die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom).

Modell wählen oder die Planung dem Fachbetrieb überlassen

Welches Modell zu einer Liegenschaft passt, lässt sich mit etwas Einarbeitung selbst eingrenzen. Die technische Umsetzung gehört danach aber in fachkundige Hände.

Ein Zusammenschluss steht und fällt mit der Solaranlage, der Messung und der sauberen Abrechnung. Wie gross die Anlage ausfallen muss, hängt an der nutzbaren Dachfläche und am erwarteten Verbrauch aller Beteiligten; diese Planungsgrundlagen erklärt der Photovoltaik-Ratgeber. Die Installation, die Zähler und die Anmeldung beim Netzbetreiber übernimmt ein Elektro- oder Solarfachbetrieb.

Fachperson prüft einen Zählerkasten in einem Mehrfamilienhaus

Was Sie vom Netzbetreiber brauchen

Zwei Angaben brauchen Sie vom Verteilnetzbetreiber, und zwar früh: an welchem Netzanschlusspunkt Ihre Liegenschaften hängen und auf welcher Netzebene sie angeschlossen sind. Ohne diese beiden Werte lässt sich weder ein vZEV noch eine LEG planen.

Offerten vergleichen: Wollen Sie eine Anlage für einen Zusammenschluss planen oder eine bestehende erweitern, holen Sie über eine Offertenanfrage unverbindlich Angebote von Betrieben aus Ihrer Region ein. Wer die Anbieter zuerst ansehen will, findet sie in der Übersicht zum Solaranlage installieren lassen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Alternativen gibt es zum ZEV?

Seit dem Stromgesetz ist der klassische ZEV nicht mehr die einzige Möglichkeit. Wer den Zählerumbau vermeiden will, prüft den vZEV und lässt den gemeinsamen Verbrauch über einen virtuellen Messpunkt verrechnen. Wer die Verwaltung ganz abgeben will, fragt seinen Verteilnetzbetreiber nach einer Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG). Soll der Strom über das öffentliche Netz fliessen, bleibt die LEG.

Als Faustregel gilt: Für ein einzelnes Mehrfamilienhaus mit eigener Anlage bleibt der ZEV oder vZEV die naheliegende Wahl. Bei mehreren Gebäuden entscheidet die Leitungsführung, ob ein ZEV oder ein vZEV möglich ist; erst wenn der Strom durch das öffentliche Netz muss, lohnt der Blick auf die LEG.

Lohnt sich für einen bestehenden ZEV der Beitritt zu einer LEG?

Ein bestehender ZEV kann in einer LEG Überschuss verkaufen und umgekehrt Strom anderer Teilnehmender beziehen. Er tritt als Ganzes bei, gezählt wird nur sein Hauptzähler – einzelne Mietparteien müssen Sie dafür nicht herauslösen.

Ob es sich rechnet, hängt an mehr als der Überschussmenge: daran, ob andere den Strom zur selben Viertelstunde brauchen, an den vereinbarten Preisen im Vergleich zur Rückliefervergütung und an den zusätzlichen Mess- und Abrechnungskosten. Für den in der LEG gehandelten Strom sinkt die Netznutzung um 40 beziehungsweise 20 Prozent, im ZEV selbst fällt sie auf dem geteilten Eigenstrom gar nicht an. Lassen Sie beides für Ihre Anlage durchrechnen.

Wer organisiert und verwaltet einen Zusammenschluss?

Einen ZEV oder vZEV richtet in der Regel die Eigentümerschaft oder die Liegenschaftsverwaltung ein. Sie meldet den Zusammenschluss beim Netzbetreiber an, organisiert die interne Messung und rechnet den gemeinsam genutzten Strom gegenüber den Parteien ab.

Viele Verwaltungen geben diese Aufgabe an einen spezialisierten Dienstleister ab. Wer sie gar nicht erst übernehmen will, wählt statt des Zusammenschlusses die Eigenverbrauchsgemeinschaft des Netzbetreibers: Dort bleibt jede Partei eigene Kundin, und Messung, Rechnung und Inkasso laufen über den Netzbetreiber. Bei einer LEG liefert der Netzbetreiber die Messdaten und die Zuordnung des lokal gehandelten Stroms und rechnet die Netznutzung ab. Die Abrechnung des gehandelten Stroms selbst organisiert die Gemeinschaft oder ein beauftragter Dienstleister; manche Netzbetreiber bieten sie als Zusatzleistung an, andere nicht.

Dürfen Mietende zur Teilnahme an einem ZEV verpflichtet werden?

Erzwingen lässt sich die Teilnahme in einem bereits bewohnten Haus nicht. Wird ein Zusammenschluss dort neu gebildet, dürfen die bestehenden Mietparteien ablehnen und ihren Strom weiter vom Netzbetreiber beziehen.

Stimmen sie zu, lässt sich die Teilnahme auch im laufenden Mietverhältnis schriftlich festhalten, bei neuen Mietverträgen von Anfang an. Der intern verrechnete Strom darf die Mietpartei in keinem Fall mehr kosten als der Bezug ohne Teilnahme. Planen Sie einen Zusammenschluss im vermieteten Objekt, klären Sie beide Punkte vor der Offerte.

Was kostet es, einen ZEV einzurichten?

Ein ZEV verursacht vor allem Kosten für die Solaranlage, die Messung und die Abrechnung. Die Anlage ist dabei mit Abstand der grösste Posten; einen Rahmen dazu gibt der Beitrag zu den Kosten einer Solaranlage in der Schweiz. Für die Messung fallen die Kosten für einen Stromzähler an.

Wie hoch die Einrichtung genau ausfällt, hängt von der Zahl der Parteien, der Anlagengrösse und dem gewählten Modell ab. Beim vZEV entfallen die privaten Zähler, dafür kommen die laufenden Kosten der Abrechnung dazu. Ein Fachbetrieb rechnet Ihnen das für Ihre Liegenschaft vor.

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