Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Alternativen gibt es zum ZEV?
Seit dem Stromgesetz ist der klassische ZEV nicht mehr die einzige Möglichkeit. Wer den Zählerumbau vermeiden will, prüft den vZEV und lässt den gemeinsamen Verbrauch über einen virtuellen Messpunkt verrechnen. Wer die Verwaltung ganz abgeben will, fragt seinen Verteilnetzbetreiber nach einer Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG). Soll der Strom über das öffentliche Netz fliessen, bleibt die LEG.
Als Faustregel gilt: Für ein einzelnes Mehrfamilienhaus mit eigener Anlage bleibt der ZEV oder vZEV die naheliegende Wahl. Bei mehreren Gebäuden entscheidet die Leitungsführung, ob ein ZEV oder ein vZEV möglich ist; erst wenn der Strom durch das öffentliche Netz muss, lohnt der Blick auf die LEG.
Lohnt sich für einen bestehenden ZEV der Beitritt zu einer LEG?
Ein bestehender ZEV kann in einer LEG Überschuss verkaufen und umgekehrt Strom anderer Teilnehmender beziehen. Er tritt als Ganzes bei, gezählt wird nur sein Hauptzähler – einzelne Mietparteien müssen Sie dafür nicht herauslösen.
Ob es sich rechnet, hängt an mehr als der Überschussmenge: daran, ob andere den Strom zur selben Viertelstunde brauchen, an den vereinbarten Preisen im Vergleich zur Rückliefervergütung und an den zusätzlichen Mess- und Abrechnungskosten. Für den in der LEG gehandelten Strom sinkt die Netznutzung um 40 beziehungsweise 20 Prozent, im ZEV selbst fällt sie auf dem geteilten Eigenstrom gar nicht an. Lassen Sie beides für Ihre Anlage durchrechnen.
Wer organisiert und verwaltet einen Zusammenschluss?
Einen ZEV oder vZEV richtet in der Regel die Eigentümerschaft oder die Liegenschaftsverwaltung ein. Sie meldet den Zusammenschluss beim Netzbetreiber an, organisiert die interne Messung und rechnet den gemeinsam genutzten Strom gegenüber den Parteien ab.
Viele Verwaltungen geben diese Aufgabe an einen spezialisierten Dienstleister ab. Wer sie gar nicht erst übernehmen will, wählt statt des Zusammenschlusses die Eigenverbrauchsgemeinschaft des Netzbetreibers: Dort bleibt jede Partei eigene Kundin, und Messung, Rechnung und Inkasso laufen über den Netzbetreiber. Bei einer LEG liefert der Netzbetreiber die Messdaten und die Zuordnung des lokal gehandelten Stroms und rechnet die Netznutzung ab. Die Abrechnung des gehandelten Stroms selbst organisiert die Gemeinschaft oder ein beauftragter Dienstleister; manche Netzbetreiber bieten sie als Zusatzleistung an, andere nicht.
Dürfen Mietende zur Teilnahme an einem ZEV verpflichtet werden?
Erzwingen lässt sich die Teilnahme in einem bereits bewohnten Haus nicht. Wird ein Zusammenschluss dort neu gebildet, dürfen die bestehenden Mietparteien ablehnen und ihren Strom weiter vom Netzbetreiber beziehen.
Stimmen sie zu, lässt sich die Teilnahme auch im laufenden Mietverhältnis schriftlich festhalten, bei neuen Mietverträgen von Anfang an. Der intern verrechnete Strom darf die Mietpartei in keinem Fall mehr kosten als der Bezug ohne Teilnahme. Planen Sie einen Zusammenschluss im vermieteten Objekt, klären Sie beide Punkte vor der Offerte.
Was kostet es, einen ZEV einzurichten?
Ein ZEV verursacht vor allem Kosten für die Solaranlage, die Messung und die Abrechnung. Die Anlage ist dabei mit Abstand der grösste Posten; einen Rahmen dazu gibt der Beitrag zu den Kosten einer Solaranlage in der Schweiz. Für die Messung fallen die Kosten für einen Stromzähler an.
Wie hoch die Einrichtung genau ausfällt, hängt von der Zahl der Parteien, der Anlagengrösse und dem gewählten Modell ab. Beim vZEV entfallen die privaten Zähler, dafür kommen die laufenden Kosten der Abrechnung dazu. Ein Fachbetrieb rechnet Ihnen das für Ihre Liegenschaft vor.











