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Start » Ratgeber » Heizung ersetzen in Basel: Vorschriften, Förderung und Gasstilllegung

Heizung ersetzen in Basel: Vorschriften, Förderung und Gasstilllegung

Wer in Basel die Heizung ersetzen will, muss im Kanton Basel-Stadt seit Oktober 2017 erneuerbar heizen, sofern das technisch möglich ist und nicht mehr kostet als eine neue Öl- oder Gasheizung. Bis 2037 legt der Kanton das Gasnetz still und baut die Fernwärme aus. Ob Ihr Haus im Fernwärmegebiet liegt, entscheidet über die passende Heizung und über die Höhe der Förderbeiträge.

Jens Kleinholz
31. Oktober 2026 - 9 Min. Lesezeit

Heizung ersetzen in Basel: Fernwärme-Übergabestation im Keller eines Altbaus, wo früher der Ölkessel stand

  • Was in Basel-Stadt beim Heizungsersatz gilt
  • Welche Förderbeiträge gibt es in Basel-Stadt für den Heizungsersatz?
  • Gasstilllegung in Basel: Entschädigung beim Ersatz der Gasheizung
  • Was tun, wenn die Heizung im Winter ausfällt
  • Braucht der Heizungsersatz in Basel eine Bewilligung?
  • Heizungsersatz in Basel: Beratung und Offerten

Das Wichtigste vorab

  • Öl und Gas nur, wenn erneuerbar nicht geht oder mehr kostet
  • Gasnetz wird bis 2037 Strasse für Strasse stillgelegt
  • Im Fernwärmegebiet halbe Förderung für Wärmepumpen
  • Fördergesuch immer vor Baubeginn einreichen
  • Heizungsersatz in Basel: Offerten aus der Region vergleichen

Was in Basel-Stadt beim Heizungsersatz gilt

Wenn Sie in Basel die Heizung ersetzen, muss die neue Heizung nach § 19 der Energieverordnung des Kantons Basel-Stadt mit erneuerbarer Energie laufen, also etwa eine Wärmepumpe, eine Holzheizung oder ein Anschluss an die Fernwärme sein. Die Regel gilt im ganzen Kanton, auch in Riehen und Bettingen.

Eine neue Öl- oder Gasheizung ist nur erlaubt, wenn keine der erneuerbaren Lösungen passt, etwa weil die Fernwärmeleitung zu weit weg ist und gleichzeitig für das Aussengerät einer Wärmepumpe der Platz fehlt. Dann gelten zwei Auflagen:

  • Höchstens 80 Prozent der Wärme dürfen aus Öl oder Gas kommen. Das weisen Sie mit einer Standardlösung nach, etwa mit Sonnenkollektoren, die einen Teil der Wärme liefern, oder mit einer Dämmung, die den Bedarf senkt. Ebenfalls anerkannt sind Minergie oder die Klasse C im Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK).
  • Der Einbau muss beim Amt für Umwelt und Energie gemeldet werden, mit mindestens zwei Offerten, davon eine für ein erneuerbares System. Das übernimmt der Heizungsinstallateur, verantwortlich bleibt die Eigentümerschaft.

Zürich und Bern regeln den Ersatz einer Öl- oder Gasheizung anders, Bern etwa lässt sie mit einer Standardlösung zu; was dort gilt, erklären die Ratgeber Heizung ersetzen in Zürich und Heizung ersetzen in Bern.

Energieausweis, Grundrisspläne und Laptop mit Stadtkarte auf einem Tisch in einer Altbauwohnung

Was Sie vor dem Heizungsersatz in Basel klären

Klären Sie zuerst, ob Ihr Haus im Fernwärmegebiet liegt. Das ist das Gebiet, das der Kanton im Teilrichtplan Energie für die Versorgung mit Fernwärme vorsieht; die Karte MapBS des Kantons zeigt es. Ob und wann die Leitung zu Ihrer Adresse kommt, zeigt die Wärmekarte der IWB, der Industriellen Werke Basel, die das Gas- und das Fernwärmenetz in Basel betreiben.

Eine Öl- oder Gasheizung, die seit mehr als 15 Jahren läuft, braucht einen GEAK Plus, also den Gebäudeenergieausweis mit Beratungsbericht. Das Amt für Umwelt und Energie fordert Sie dazu schriftlich auf und gibt Ihnen ein Jahr Zeit. Im Rahmen einer Aktion zahlt der Kanton nach seiner Förderbroschüre 2026 CHF 500.- an den GEAK Plus. Allgemeines zu den Heizsystemen erklärt der Ratgeber Heizung ersetzen.

Haus in Basel-Landschaft? Im Nachbarkanton müssen defekte Öl- und Gasheizungen seit dem 1. Januar 2026 erneuerbar ersetzt werden, ausser das ist technisch oder wirtschaftlich nicht zumutbar.

Welche Förderbeiträge gibt es in Basel-Stadt für den Heizungsersatz?

Für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe zahlt der Kanton ausserhalb des Fernwärmegebiets CHF 8’000.- plus CHF 250.- je Kilowatt, im Fernwärmegebiet die Hälfte.

Gefördert wird nur, wenn die neue Heizung eine Öl-, Gas- oder Elektroheizung ersetzt. Die Beiträge richten sich nach der Heizleistung in Kilowatt (kW). Die Luft-Wasser-Wärmepumpe holt die Wärme aus der Aussenluft, die Erdsonden-Wärmepumpe über eine Bohrung aus dem Boden:

Neue Heizung Ausserhalb Fernwärmegebiet Im Fernwärmegebiet
Luft-Wasser-Wärmepumpe CHF 8’000.- plus CHF 250.- je kW bis 70 kW: CHF 4’000.- plus CHF 125.- je kW
Erdsonden- oder Grundwasser-Wärmepumpe ab 10 kW: CHF 25’500.- plus CHF 450.- je kW 10 bis 70 kW: CHF 12’500.- plus CHF 225.- je kW
Holz- oder Pelletheizung bis 70 kW CHF 10’000.- plus CHF 200.- je kW CHF 5’000.- plus CHF 100.- je kW
Anschluss an die Fernwärme bis 500 kW CHF 4’000.- plus CHF 200.- je kW gleich wie ausserhalb

Der Kanton zahlt höchstens 40 Prozent der Investition und rechnet mit höchstens 50 Watt Leistung je Quadratmeter Energiebezugsfläche, also der beheizten Geschossfläche. Bei 150 Quadratmetern zählen also höchstens 7,5 Kilowatt.

Das Gesuch erfassen Sie vor Baubeginn im Portal des Gebäudeprogramms von Bund und Kantonen, drucken es aus und schicken es innert 35 Tagen unterschrieben an das Amt für Umwelt und Energie; berücksichtigt werden nur vollständige Gesuche. Die Zusage kommt nach rund fünf bis sechs Wochen und gilt zwei Jahre.

Wer Öfen in einzelnen Räumen durch eine zentrale Heizung ersetzt, erhält für die neuen Leitungen und Heizkörper bei bis zu 250 Quadratmetern beheizter Fläche zusätzlich CHF 15’000.-.

Zwei Sonderfälle bei der Förderung: Für Erdsonden-Wärmepumpen unter zehn Kilowatt nennt der Kanton nur einen Höchstbetrag von CHF 30’000.-, im Fernwärmegebiet von CHF 15’000.-, und die Bohrfirma braucht ein gültiges Gütesiegel. Den Anschluss an die Fernwärme fördert er nur, wenn mindestens 20 Prozent der Wärme im Netz erneuerbar sind oder aus Abwärme stammen, ab 70 Kilowatt mindestens 50 Prozent. Unter 30 Kilowatt kann er den Beitrag einzeln festlegen.

Heizungsersatz im Fernwärmegebiet: halbe Förderung

Seit dem 1. Juni 2025 gibt es im Fernwärmegebiet für Wärmepumpen und Holzheizungen über 70 Kilowatt keinen Beitrag mehr, darunter etwa die Hälfte. Damit will der Kanton erreichen, dass die Häuser dort an die Fernwärme angeschlossen werden. Ausnahmen sind möglich, wenn das Haus technisch nicht angeschlossen werden kann oder der Anschluss aussergewöhnlich teuer wäre; das klären Sie vorher mit dem Amt für Umwelt und Energie.

Wandhängender Gas-Heizkessel mit gelber Gasleitung und Gaszähler im Keller eines Altbaus

Gasstilllegung in Basel: Entschädigung beim Ersatz der Gasheizung

Das Gasnetz für Heizungen wird im Kanton bis 2037 schrittweise stillgelegt, während die Fernwärme wächst, Strasse für Strasse. Ab 2026 werden die ersten Strassen abgehängt. Den Monat kündigt die IWB mit ihrem Brief zur Gasstilllegung mindestens drei Jahre vorher an, verschieben lässt er sich nicht.

Muss Ihre Gasheizung deshalb vorzeitig weg, zahlt der Kanton eine Restwertentschädigung, solange die Heizung jünger als 20 Jahre ist. Berechnet wird sie aus einem Grundwert je Leistung, verteilt auf 20 Jahre:

Leistung der Gasheizung Grundwert
5 bis 17 kW CHF 11’000.-
18 bis 37 kW CHF 13’000.-
38 bis 50 kW CHF 17’000.-
51 bis 75 kW CHF 25’000.-
76 bis 150 kW CHF 50’000.-

Eine acht Jahre alte Gasheizung mit 25 Kilowatt bringt CHF 7’800.-, weil von 20 Jahren noch zwölf übrig sind. Das Gesuch stellen Sie erst, wenn der Brief mit dem Stilllegungsdatum da ist, und spätestens 180 Tage nach der Stilllegung.

Heizungsersatz in Basel: Installateur prüft im Winter den Brenner eines alten Ölkessels

Was tun, wenn die Heizung im Winter ausfällt

Fällt die Heizung aus, melden Sie sich sofort beim Amt für Umwelt und Energie und bei Ihrem Heizungsinstallateur. Nach dem Merkblatt des Kantons zum Heizungsersatz wird in einer Notsituation rasch entschieden, welche Lösung technisch und finanziell machbar ist.

Kleine Reparaturen sind erlaubt, solange sie fachlich sinnvoll sind. Ist der Kessel undicht oder gibt es keine Ersatzteile mehr, gilt das als Ersatz der Heizung, und die neue muss erneuerbar sein, sofern das technisch möglich ist und nicht mehr kostet.

Übergangsheizung im Fernwärmegebiet

Kommt die Fernwärme erst später in Ihre Strasse, dürfen Sie den defekten Kessel befristet durch einen Öl- oder Gaskessel ersetzen. Sobald der Anschluss möglich ist, muss das Haus an die Fernwärme angeschlossen und der fossile Kessel entfernt werden.

Für diese Übergangslösung verlangt der Kanton seit 2025 keine zusätzlichen Massnahmen am Gebäude mehr. Die IWB vermietet dafür nach eigenen Angaben einen Heizkessel.

Kompaktes Aussengerät einer Luft-Wasser-Wärmepumpe im Vorgarten eines Reihenhauses

Braucht der Heizungsersatz in Basel eine Bewilligung?

Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe im Keller braucht in Basel-Stadt weder Bewilligung noch Meldung, eine Holz- oder Pelletheizung immer eine Bewilligung.

Heizung Ohne Bewilligung Meldung oder Bewilligung nötig
Luft-Wasser-Wärmepumpe im Haus aufgestellt aussen klein: Meldung; grösser: Baubewilligung
Erdsonden-Wärmepumpe nie keine Baubewilligung, aber immer Bohrbewilligung
Holz- oder Pelletheizung nie immer Baubewilligung
Öl- oder Gasheizung nie immer Meldung beim Amt für Umwelt und Energie

Als klein gilt ein Aussengerät in zwei Fällen: hinter der Baulinie bis zwei Kubikmeter oder im Vorgarten bis 100 mal 160 mal 70 Zentimeter. Die Baulinie ist die im Plan festgelegte Linie zur Strasse hin, hinter der gebaut werden darf. Wie Wärmepumpen eingebaut werden, steht bei Wärmepumpe installieren lassen.

Heizungsersatz in Basel: Beratung und Offerten

Die Energieberaterinnen und Energieberater des Kantons kommen bei einer Vorgehensberatung kostenlos zu Ihnen, sehen sich Heizung und Gebäude an und zeigen, welche erneuerbare Lösung zu Ihrem Haus passt.

Mit diesem Bericht holen Sie zwei bis drei Offerten ein, Betriebe in Ihrer Nähe finden Sie im Verzeichnis der Heizungsinstallateure. Der Heizungsinstallateur berechnet die nötige Leistung, kümmert sich um Meldung oder Baugesuch und hilft beim Fördergesuch. Richtwerte zu den Preisen finden Sie bei den Kosten für den Ersatz einer Gasheizung.

Gut zu wissen: Über Ofri beschreiben Sie Ihr Haus und Ihre alte Heizung einmal und können kostenlos Offerten von Heizungsinstallateuren aus Basel und Umgebung erhalten. Heizungsersatz in Basel anfragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss man in Basel eine funktionierende Ölheizung ersetzen?

Eine funktionierende Ölheizung muss in Basel-Stadt nicht ersetzt werden. Ist sie älter als 15 Jahre, verlangt der Kanton aber einen GEAK Plus mit Vorschlägen zur Sanierung.

Die Pflicht zur erneuerbaren Heizung gilt erst, wenn der Kessel ersetzt wird. Planen Sie den Ersatz trotzdem vor dem Ausfall, weil im Winter wenig Zeit für Offerten bleibt.

Darf man in Basel-Stadt noch eine Gasheizung einbauen?

Eine neue Gasheizung ist in Basel-Stadt nur erlaubt, wenn keine erneuerbare Heizung möglich ist oder diese mehr kostet; dann dürfen höchstens 80 Prozent der Wärme aus Gas kommen. Im Fernwärmegebiet ist ein Gaskessel ohne diese Auflage erlaubt, aber nur als Übergang bis zum Anschluss.

Weil der Kanton das Gasnetz bis 2037 stilllegt, läuft eine neue Gasheizung ohnehin nur bis zur Stilllegung in Ihrer Strasse.

Wann wird in Basel das Gas abgestellt?

Wann das Gas in Ihrer Strasse abgestellt wird, steht verbindlich erst im Brief der IWB, der mindestens drei Jahre vorher kommt. Die Wärmekarte der IWB zeigt für jede Adresse in Basel-Stadt den geplanten Zeitraum, diese Daten sind aber nicht verbindlich und werden laufend nachgeführt.

Gelten in Riehen und Bettingen dieselben Regeln wie in der Stadt Basel?

In Riehen und Bettingen gelten dieselben Regeln, weil sie vom Kanton Basel-Stadt kommen. Fördergesuche und die Meldung einer Öl- oder Gasheizung gehen auch dort an das Amt für Umwelt und Energie.

In Riehen läuft die Fernwärme über den Wärmeverbund Riehen und nicht über das Netz der IWB. Ob Ihre Adresse angeschlossen werden kann, erfahren Sie dort oder bei der kantonalen Energieberatung.

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