Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss man in Basel eine funktionierende Ölheizung ersetzen?
Eine funktionierende Ölheizung muss in Basel-Stadt nicht ersetzt werden. Ist sie älter als 15 Jahre, verlangt der Kanton aber einen GEAK Plus mit Vorschlägen zur Sanierung.
Die Pflicht zur erneuerbaren Heizung gilt erst, wenn der Kessel ersetzt wird. Planen Sie den Ersatz trotzdem vor dem Ausfall, weil im Winter wenig Zeit für Offerten bleibt.
Darf man in Basel-Stadt noch eine Gasheizung einbauen?
Eine neue Gasheizung ist in Basel-Stadt nur erlaubt, wenn keine erneuerbare Heizung möglich ist oder diese mehr kostet; dann dürfen höchstens 80 Prozent der Wärme aus Gas kommen. Im Fernwärmegebiet ist ein Gaskessel ohne diese Auflage erlaubt, aber nur als Übergang bis zum Anschluss.
Weil der Kanton das Gasnetz bis 2037 stilllegt, läuft eine neue Gasheizung ohnehin nur bis zur Stilllegung in Ihrer Strasse.
Wann wird in Basel das Gas abgestellt?
Wann das Gas in Ihrer Strasse abgestellt wird, steht verbindlich erst im Brief der IWB, der mindestens drei Jahre vorher kommt. Die Wärmekarte der IWB zeigt für jede Adresse in Basel-Stadt den geplanten Zeitraum, diese Daten sind aber nicht verbindlich und werden laufend nachgeführt.
Gelten in Riehen und Bettingen dieselben Regeln wie in der Stadt Basel?
In Riehen und Bettingen gelten dieselben Regeln, weil sie vom Kanton Basel-Stadt kommen. Fördergesuche und die Meldung einer Öl- oder Gasheizung gehen auch dort an das Amt für Umwelt und Energie.
In Riehen läuft die Fernwärme über den Wärmeverbund Riehen und nicht über das Netz der IWB. Ob Ihre Adresse angeschlossen werden kann, erfahren Sie dort oder bei der kantonalen Energieberatung.









