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Start » Ratgeber » Heizung ersetzen in Bern: Meldepflicht, Förderung und Gasausstieg

Heizung ersetzen in Bern: Meldepflicht, Förderung und Gasausstieg

Wer in Bern die Heizung ersetzen will, muss den Ersatz im Kanton Bern immer melden, auch bei einer Wärmepumpe. Eine neue Öl- oder Gasheizung ist weiterhin erlaubt, in einem Wohnhaus, das älter als 20 Jahre ist, aber nur mit einer Standardlösung wie Sonnenkollektoren. In der Stadt Bern legt der Energieversorger das Gasnetz bis 2045 grösstenteils still und baut die Fernwärme aus.

Jens Kleinholz
31. Oktober 2026 - 11 Min. Lesezeit

Heizung ersetzen in Bern: Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Luftkanälen im Keller eines Wohnhauses

  • Was im Kanton Bern beim Heizungsersatz gilt
  • Welche Förderbeiträge gibt es in Bern für den Heizungsersatz?
  • Gasheizung ersetzen in der Stadt Bern: Stilllegung des Gasnetzes
  • Was tun, wenn die Heizung plötzlich ausfällt
  • Braucht der Heizungsersatz in Bern eine Bewilligung?
  • Heizungsersatz in Bern: Beratung und Offerten

Das Wichtigste vorab

  • Jeder Ersatz wird im Online-Portal eBau gemeldet
  • Fördergesuche vor Baubeginn, für Fernwärme vor Wärmebezug
  • Elektroheizungen müssen bis Ende 2031 ersetzt sein
  • Kanton und Stadt Bern zahlen ihre Beiträge zusammen
  • Heizungsersatz in Bern: Offerten aus der Region vergleichen

Hände von Energieberater und Hauseigentümerin über Unterlagen zum Heizungsersatz am Tisch

Was im Kanton Bern beim Heizungsersatz gilt

Wenn Sie in Bern die Heizung ersetzen, müssen Sie den Ersatz nach dem kantonalen Energiegesetz immer vor Baubeginn melden, unabhängig von Energieträger und Alter des Hauses. Die Meldung geht mit dem Formular «Meldung Wärmeerzeugerersatz» über eBau, das Online-Portal des Kantons für Baugesuche. Als Ersatz gilt nach der Vollzugshilfe des Kantons auch der Wechsel von Kessel, Öltank oder Kamin und der Wechsel des Brenners, wenn der Kessel älter als zehn Jahre ist.

Eine neue Öl- oder Gasheizung ist erlaubt. Ist das Wohnhaus älter als 20 Jahre, dürfen aber höchstens 90 Prozent der Wärme aus nicht erneuerbarer Energie stammen, was Sie mit einer von zwölf Standardlösungen nachweisen. Eine Wärmepumpe, eine Holzheizung oder ein Anschluss an Fernwärme aus Abwärme oder erneuerbarer Energie erfüllt diese Anforderung bereits; wie sich diese Systeme unterscheiden, erklärt der Ratgeber Heizung ersetzen. Bei Öl oder Gas kommen zum Beispiel diese Standardlösungen in Frage:

  • Sonnenkollektoren für das Warmwasser mit einer Fläche von mindestens zwei Prozent der beheizten Fläche
  • neue Fenster, wenn die alten kein Wärmeschutzglas haben (meist vor 1985 eingebaut)
  • Dämmung von Fassade oder Dach
  • bei einer Gasheizung: zusätzlich mindestens 50 Prozent erneuerbares Gas aus der Schweiz beim Gasversorger beziehen

Statt einer Standardlösung genügt ein Minergie-Zertifikat oder die Klasse D im Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK). Die Standardlösung muss spätestens ein Jahr nach der Meldung umgesetzt sein. Welche Varianten für Ihr Haus in Frage kommen, zeigt die Anleitung des Kantons zum Heizungsersatz.

Strenger sind Zürich und Basel-Stadt, wo die neue Heizung erneuerbar sein muss, wenn das technisch möglich ist und nicht oder nur wenig mehr kostet; mehr dazu in den Ratgebern Heizung ersetzen in Zürich und Heizung ersetzen in Basel.

Elektroheizung ersetzen in Bern: Frist bis Ende 2031

Elektrospeicheröfen und andere fest eingebaute Heizungen, die direkt mit Strom heizen, müssen im Kanton Bern bis Ende 2031 ersetzt werden. Eine neue Elektroheizung ist nicht mehr zulässig, auch nicht als Ersatz einzelner Geräte. Weil ein Haus mit Speicheröfen keine Heizungsleitungen hat, kommen beim Umstieg auf eine Wärmepumpe Leitungen und Heizkörper dazu; der Kanton fördert sie zusätzlich. Wie der Umbau abläuft, zeigt die Seite Elektroheizung ersetzen lassen.

Welche Förderbeiträge gibt es in Bern für den Heizungsersatz?

Ersetzt eine Wärmepumpe eine Öl-, Gas- oder Elektroheizung, zahlt der Kanton Bern bis 15 Kilowatt CHF 6’000.- für Luft-Wasser und CHF 10’000.- für Erdsonden.

Der Kanton fördert nach seinem Förderprogramm Energie nur, wenn die neue Heizung eine fest eingebaute Öl-, Gas- oder Elektroheizung ersetzt. Die Beiträge richten sich nach der Heizleistung in Kilowatt (kW):

Neue Heizung bis 15 kW über 15 kW
Luft-Wasser-Wärmepumpe CHF 6’000.- bis 70 kW: CHF 4’500.- plus CHF 100.- je kW
Erdsonden- oder Grundwasser-Wärmepumpe CHF 10’000.- bis 500 kW: CHF 4’800.- plus CHF 360.- je kW
Anschluss an die Fernwärme CHF 4’500.- bis 70 kW: CHF 3’000.- plus CHF 100.- je kW

Für die kantonale Förderung gelten diese Bedingungen:

  • Das Gesuch reichen Sie vor Baubeginn im Online-Portal des Kantons ein.
  • Der Kanton zahlt höchstens 35 Prozent der Kosten der neuen Heizung.
  • Die Zusicherung gilt vier Jahre.
  • Gefördert wird höchstens eine Leistung von 50 Watt je Quadratmeter beheizter Fläche, gemessen vor der Sanierung.
  • Die alte Heizung mit Kessel und Brenner muss vollständig entfernt werden.
  • Eine Wärmepumpe bis 15 kW braucht das Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) mit Installationsattest.
  • Ausbezahlt wird bei Wohnhäusern erst, wenn nach dem Umbau ein GEAK vorliegt, den Sie selbst bezahlen.

Kommen neue Leitungen und Heizkörper dazu, etwa anstelle von Öfen in einzelnen Räumen, zahlt der Kanton bis 250 Quadratmeter beheizter Fläche zusätzlich CHF 15’000.-, darüber CHF 60.- je Quadratmeter.

Zusätzliche Förderung der Stadt Bern beim Heizungsersatz

In der Stadt Bern zahlen Energie Wasser Bern (ewb) und der Ökofonds der Stadt einen Beitrag, der unabhängig von der kantonalen Förderung ausbezahlt wird. Bei einer Wärmepumpe zählt die Leistung der bisherigen Heizung, die auf dem Typenschild am Kessel steht, bei der Fernwärme die bestellte Anschlussleistung:

Leistung Luft-Wasser-Wärmepumpe Erdsonden- oder Grundwasser-Wärmepumpe Fernwärme
bis 50 kW CHF 1’250.- CHF 2’500.- CHF 2’500.-
51 bis 100 kW CHF 2’000.- CHF 4’000.- CHF 4’000.-
101 bis 200 kW CHF 3’250.- CHF 6’500.- CHF 6’500.-
ab 201 kW CHF 5’000.- CHF 10’000.- CHF 10’000.-

Gut zu wissen: Für eine Wärmepumpe zahlt die Stadt nach dem Förderprogramm Wärmepumpe nur, wenn ein Anschluss an die Fernwärme in den nächsten drei Jahren nicht möglich ist. Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht sein, bei der Fernwärme vor dem ersten Wärmebezug.

Offener Graben mit neuen Fernwärmeleitungen in einer Wohnstrasse

Gasheizung ersetzen in der Stadt Bern: Stilllegung des Gasnetzes

Energie Wasser Bern legt den grössten Teil des Gasnetzes bis 2045 Abschnitt für Abschnitt still. Haben Sie einen betroffenen Gasanschluss, erhalten Sie mindestens 15 Jahre vorher einen Brief und drei Jahre vor der Stilllegung die Angaben zum genauen Vorgehen. Die Kosten für die neue Heizung tragen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer; was der Ersatz einer Gasheizung kostet, zeigt die Seite Kosten für den Ersatz einer Gasheizung.

Gleichzeitig wird das Fernwärmenetz im Westen von Bern, in der Länggasse, in der Tiefenau und am Eigerplatz um 50 Kilometer erweitert. Im Osten der Stadt gibt es grössere Gebiete ohne geplantes Fernwärmenetz. Dort prüft ewb Wärmeverbünde, also kleine Wärmenetze für ein Quartier oder einige Häuser, und bei Einfamilienhäusern hilft die Energieberatung Stadt Bern bei der Suche nach einer Lösung.

Gut zu wissen: Ob an Ihrer Adresse Fernwärme oder ein Wärmeverbund geplant ist, zeigt die Wärmekarte von ewb. Kann das Haus in den nächsten drei Jahren angeschlossen werden, fördert die Stadt keine eigene Wärmepumpe; ab wann ein Anschluss an Ihrer Adresse möglich ist, klärt ewb.

Was tun, wenn die Heizung plötzlich ausfällt

Lässt sich die defekte Heizung nicht vor Ort reparieren, darf sie sofort ersetzt oder mit einem Provisorium überbrückt werden. Die Meldung in eBau reichen Sie dann bis spätestens vier Wochen nach der Inbetriebnahme nach. Es gelten dieselben Anforderungen wie beim geplanten Ersatz.

Mobile Heizzentrale vor einem Wohnhaus als Übergangsheizung beim Heizungsersatz

Übergangsheizung bis zum Fernwärmeanschluss in Bern

Kommt die Fernwärme erst später, kann der Kanton eine Übergangslösung für höchstens fünf Jahre bewilligen. Dafür braucht es einen unterschriebenen Wärmeliefervertrag mit dem Betreiber des Wärmenetzes. Eine gemietete mobile Heizung darf mit einer Ausnahmebewilligung ebenfalls bis fünf Jahre laufen.

In der Stadt Bern übernimmt das Förderprogramm Übergangslösung 80 Prozent der Kosten. Bei einer Heizung bis 25 kW sind das für eine Reparatur bis CHF 1’500.- und für eine provisorische Heizung bis CHF 12’000.-. Voraussetzung ist, dass das Haus spätestens fünf Jahre nach dem Gesuch an ein Wärmenetz angeschlossen werden kann und Sie die Wärme innert zwölf Monaten beziehen, sobald sie verfügbar ist.

Braucht der Heizungsersatz in Bern eine Bewilligung?

Nach den Richtlinien des Kantons braucht eine Luft-Wasser-Wärmepumpe im Haus keine Baubewilligung. Steht das Gerät draussen, braucht es eine.

Heizung Verfahren im Kanton Bern
Luft-Wasser-Wärmepumpe im Gebäude keine Baubewilligung, nur Meldung in eBau
Luft-Wasser-Wärmepumpe aussen, auch Split-Geräte Baubewilligung
Erdsonden-Wärmepumpe keine Baubewilligung, aber Bewilligung des Kantons für die Bohrung
Holz- oder Pelletheizung anstelle von Öl oder Gas Baubewilligung wegen Brandschutz
Öl- oder Gasheizung mit gleichem Energieträger Meldung in eBau, bei Häusern über 20 Jahre alt mit Standardlösung
Wechsel von Öl auf Gas oder Änderung am Kamin Baubewilligung wegen Brandschutz

Bei einem Aussengerät gehört auch der Lärm zu den Punkten, die im Baugesuch geprüft werden. Der Grosse Rat hat im September 2026 beschlossen, dass aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpen bei Ein- und Zweifamilienhäusern künftig nur noch gemeldet werden müssen, wenn sie die Lärmvorgaben einhalten; bis die Änderung in Kraft ist, gilt die Baubewilligungspflicht. Weitere Fälle mit Baubewilligung, etwa ein zusätzliches Cheminée, nennt die Stadt auf ihrer Seite zum Heizungswechsel; im Zweifel klärt das Bauinspektorat der Stadt Bern, welches Verfahren gilt. Worauf es beim Einbau ankommt, steht bei Wärmepumpe installieren lassen.

Ziegeldächer einer historischen Altstadt im Abendlicht

Heizung ersetzen in der Berner Altstadt

Für einen Heizungsersatz in der Altstadt, die zum UNESCO-Welterbe gehört, verlangt die Stadt nach dem Praxisblatt zur Heizung ein Baugesuch. Dazu gehören ein Energienachweis zu den Energievorschriften, ein Nachweis zum Lärm und ein Heizungskonzept, das zeigt, wie die Anlage ins historische Haus passt. Wärmepumpen sollen dort im Gebäudeinnern stehen, bei einem Aussengerät prüft die Stadt vor allem den Lärm. Solaranlagen auf den Dächern sind ausgeschlossen; die Standardlösung mit Sonnenkollektoren fällt damit weg.

Die Fernwärme versorgt die obere Altstadt bis zum Zytglogge. In der unteren Altstadt bleibt das Gas, weil Wärmepumpe und Fernwärme dort kaum umsetzbar sind, und wird ab 2045 erneuerbar geliefert. Klären Sie früh mit der Denkmalpflege und der Energiekontrolle der Stadt Bern, welche Lösung möglich ist.

Heizungsersatz in Bern: Beratung und Offerten

Die Energieberatung Stadt Bern prüft, welches System zu Ihrem Haus passt, und schätzt die Kosten grob ab; ausserhalb der Stadt hilft die öffentliche regionale Energieberatung des Kantons.

Mit dieser Einschätzung holen Sie zwei bis drei Offerten ein. Betriebe in Ihrer Nähe finden Sie im Verzeichnis der Heizungsinstallateure. Fragen Sie in der Offerte nach, ob der Betrieb die Meldung in eBau und die Fördergesuche übernimmt; verantwortlich bleiben Sie als Eigentümerin oder Eigentümer.

Wird eine Ölheizung ersetzt, gehört die Stilllegung des Tanks in die Offerte, denn nur ein zertifizierter Fachbetrieb darf den Öltank ausser Betrieb nehmen und beim kantonalen Amt für Wasser und Abfall abmelden.

Gut zu wissen: Über Ofri beschreiben Sie Ihr Haus und Ihre alte Heizung einmal und können kostenlos Offerten von Heizungsinstallateuren aus Bern und Umgebung erhalten. Heizungsersatz in Bern anfragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Darf man im Kanton Bern noch eine Ölheizung einbauen?

Als Ersatz in einem bestehenden Haus ist eine neue Ölheizung im Kanton Bern erlaubt. Ist das Haus älter als 20 Jahre, kommt eine Standardlösung dazu, also eine Zusatzmassnahme wie Sonnenkollektoren, neue Fenster oder eine Dämmung, oder der Nachweis der GEAK-Klasse D.

Die Standardlösung muss innert eines Jahres nach der Meldung umgesetzt sein. Eine neue Elektroheizung ist dagegen nicht zulässig.

Was passiert, wenn man den Heizungsersatz in Bern nicht meldet oder die Auflagen nicht erfüllt?

Wer die Anforderungen beim Heizungsersatz im Kanton Bern nicht erfüllt, riskiert eine Busse. Gemeinde oder Amt für Umwelt und Energie können ausserdem verlangen, dass eine andere Standardlösung umgesetzt wird. Melden Sie den Ersatz deshalb vor Beginn der Arbeiten über eBau, bei einem unerwarteten Ausfall spätestens vier Wochen nach der Inbetriebnahme.

Wann wird in der Stadt Bern das Gas abgestellt?

Energie Wasser Bern, die das Gasnetz in der Stadt betreibt, legt es bis 2045 Abschnitt für Abschnitt still. Ein Datum für Ihre Strasse steht erst im Brief an die betroffenen Hauseigentümer, der mindestens 15 Jahre vor der Stilllegung kommt; die Angaben zum Vorgehen folgen drei Jahre vorher.

Muss man in Bern eine funktionierende Öl- oder Gasheizung ersetzen?

Eine funktionierende Öl- oder Gasheizung müssen Sie im Kanton Bern nicht ersetzen, die Pflicht zum vorzeitigen Ersatz gilt nur für Elektroheizungen bis Ende 2031. Wer in der Stadt Bern mit Gas heizt, plant den Ersatz trotzdem besser, bevor der Kessel ausfällt, weil der grösste Teil des Gasnetzes bis 2045 stillgelegt wird.

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