Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie lange darf man im Kanton Zürich noch mit einer Ölheizung heizen?
Eine Ölheizung darf im Kanton Zürich weiterlaufen, solange sie funktioniert. Das Energiegesetz greift erst, wenn der Kessel ersetzt wird.
Planen Sie den Ersatz trotzdem vor dem Ausfall, weil Sie nach einem Ausfall innert sechs Monaten das Baugesuch für die neue Heizung einreichen müssen.
Bis wann müssen Elektroheizungen im Kanton Zürich ersetzt werden?
Elektroheizungen müssen im Kanton Zürich bis 2030 ersetzt werden, das gilt für Widerstands-, Infrarot- und Speicherheizungen sowie für zentrale Elektroboiler. Ausgenommen sind unter anderem elektrische Notheizungen von Wärmepumpen, kleine Anlagen bis drei Kilowatt und Flächen unter 50 Quadratmetern.
Darf man in der Stadt Zürich noch eine Gasheizung einbauen?
Eine neue Gasheizung ist in der Stadt Zürich nur erlaubt, wenn eine erneuerbare Heizung technisch nicht möglich oder zu teuer wäre. Als erneuerbar gilt sie, wenn über die ganze Lebensdauer mindestens 80 Prozent erneuerbares Gas wie Biogas eingesetzt wird.
Dazu kommt, dass die Stadt das Gasnetz in mehreren Quartieren stilllegt. Ob Ihr Haus in einem solchen Gasgebiet liegt, zeigt die Energieplankarte der Stadt.
Wer hilft in der Stadt Zürich beim Heizungsersatz?
In der Stadt Zürich berät die Energieberatung Stadt Zürich, unter anderem mit dem Energie-Coaching zum Heizungsersatz. Für Bewilligungen ist das Amt für Baubewilligungen zuständig, für die Notheizung der Umwelt- und Gesundheitsschutz, für die städtische Förderung ewz.








