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Start » Ratgeber » Heizung ersetzen in Zürich: Vorschriften, Förderung und Notheizung

Heizung ersetzen in Zürich: Vorschriften, Förderung und Notheizung

Wer im Kanton Zürich die Heizung ersetzen will und heute mit Öl oder Gas heizt, muss seit dem 1. September 2022 erneuerbar heizen, ausser das ist technisch nicht möglich oder deutlich teurer. In der Stadt Zürich kommt eigenes Fördergeld dazu. Fällt die Heizung im Winter aus, ist eine Notheizung erlaubt, auch mit Öl oder Gas, wenn Sie die Fristen für Meldung und Gesuch einhalten.

Jens Kleinholz
31. Oktober 2026 - 10 Min. Lesezeit

Heizung ersetzen in Zürich: Aussengerät einer Luft-Wasser-Wärmepumpe vor einem Mehrfamilienhaus

  • Was der Kanton Zürich beim Heizungsersatz vorschreibt
  • Wie viel Förderung gibt es in Zürich für den Heizungsersatz?
  • Heizung im Winter ausgefallen: Notheizung und Fristen
  • Braucht der Heizungsersatz in Zürich eine Bewilligung?
  • Neue Heizung in der Stadt Zürich: Wärmepumpe, Fernwärme oder Gas?
  • Heizungsersatz in Zürich: Beratung, Offerten, Einbau

Das Wichtigste vorab

  • Öl und Gas nur, wenn erneuerbar nicht geht oder zu teuer ist
  • Wärmepumpe bis zwei Kubikmeter aussen: Meldung genügt
  • Bei Ausfall Notheizung erlaubt, Fristen einhalten
  • Förderung: erst Gesuch beim Kanton, in der Stadt dann ewz
  • Heizungsersatz in Zürich: Offerten aus der Region vergleichen

Was der Kanton Zürich beim Heizungsersatz vorschreibt

Wenn Sie in Zürich die Heizung ersetzen, ist eine erneuerbare Heizung Pflicht, sofern sie technisch möglich ist und über die Lebensdauer höchstens fünf Prozent mehr kostet als eine neue fossile Heizung. So steht es im Energiegesetz des Kantons Zürich.

Die Kosten über die Lebensdauer rechnet der Heizungsinstallateur mit dem kantonalen Lebenszykluskostenrechner EN-LCC-ZH aus. Liegt die erneuerbare Lösung mehr als fünf Prozent darüber, darf wieder fossil geheizt werden, dann aber mit einer Zusatzmassnahme, die zehn Prozent der Energie erneuerbar deckt oder einspart, etwa Sonnenkollektoren fürs Warmwasser oder eine Dämmung.

Diese Zusatzmassnahme entfällt bei Häusern mit Baujahr ab 1990, mit Minergie-Zertifikat oder mindestens der Klasse D im Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK).

Elektroheizungen müssen im Kanton Zürich bis 2030 ersetzt werden, ausgenommen sind unter anderem kleine Anlagen bis drei Kilowatt; mehr dazu bei Elektroheizung ersetzen lassen.

In Bern ist eine neue Öl- oder Gasheizung mit einer Standardlösung erlaubt, in Basel-Stadt nur, wenn keine erneuerbare Lösung passt; was dort sonst gilt, steht in den Ratgebern Heizung ersetzen in Bern und Heizung ersetzen in Basel. Welche Heizsysteme beim Ersatz infrage kommen, vergleicht der Ratgeber Heizung ersetzen.

Wie viel Förderung gibt es in Zürich für den Heizungsersatz?

Der Kanton Zürich zahlt ab CHF 2’900.- für eine Luft-Wasser- und ab CHF 6’800.- für eine Erdsonden-Wärmepumpe; in der Stadt zahlt ewz dazu.

Gefördert wird nur, wenn die neue Heizung eine Öl-, Gas- oder Elektroheizung ersetzt. Die Beiträge nach dem Förderprogramm des Kantons gelten 2026 unverändert, je für Anlagen bis 15 Kilowatt mit einem Zuschlag für jedes weitere Kilowatt:

  • Luft-Wasser-Wärmepumpe: CHF 2’900.-, ab 16 Kilowatt plus CHF 160.- je Kilowatt
  • Erdsonden- oder Grundwasser-Wärmepumpe: CHF 6’800.-, ab 16 Kilowatt plus CHF 420.- je Kilowatt
  • Anschluss an ein Wärmenetz: CHF 5’200.-, ab 16 Kilowatt plus CHF 100.- je Kilowatt

Der Kanton zahlt höchstens die Hälfte der Investition und rechnet mit höchstens 50 Watt Leistung je Quadratmeter beheizter Fläche. Das Gesuch muss vor der Installation eingereicht sein, bei der Erdsonde vor der Bohrung; nach der Eingangsbestätigung dürfen Sie beginnen. Liegt Ihr Haus in einem Gebiet, das der Kanton für einen Wärmeverbund reserviert hat, gibt es für eine Wärmepumpe nur mit einer Ausnahme Geld, etwa wenn der Betreiber bestätigt, dass er Ihr Haus nicht anschliesst. Ersetzen Sie eine Elektro- oder Ölheizung mit Öfen in den einzelnen Räumen, gibt es für neue Heizkörper oder eine Bodenheizung bei bis zu 250 Quadratmetern mit einem eigenen Gesuch zusätzlich CHF 15’000.-.

In der Stadt Zürich zahlt ewz, das Elektrizitätswerk der Stadt, einen weiteren Beitrag bis zu einem Höchstsatz, von dem andere Beiträge abgezogen werden. Zusammen deckt die Förderung nach Angaben von ewz rund einen Drittel der Investition; den Betrag für Ihr Haus schätzt der Fördergeldrechner der Stadt.

Sie erstellen zuerst das Gesuch beim Kanton und werden danach auf die städtische Förderseite weitergeleitet. Anders als beim Kanton muss der städtische Beitrag vor Baubeginn bewilligt oder vorzeitig freigegeben sein.

Zusatzförderung der Stadt Zürich für den vorzeitigen Heizungsersatz

Für den Ersatz einer Gas- oder Ölheizung, die jünger als 15 Jahre ist, zahlt die Stadt zusätzliche Fördergelder für den vorzeitigen Heizungsersatz. Ersetzen Sie eine Heizung mit zehn Kilowatt nach fünf Betriebsjahren, erhalten Sie im Beispiel der Stadt CHF 14’539.-; je älter das Gerät, desto weniger.

In Quartieren, in denen die Stadt das Gasnetz stilllegt, gibt es für Gasgeräte unter 15 Betriebsjahren eine Entschädigung für den Restwert. Angekündigt ist die Stilllegung bisher für Tiefenbrunnen, Altstetten-Nord, Altstetten-Ost sowie Gewerbeschule und Langstrasse. Die Stadt kündigt sie mindestens zehn Jahre im Voraus an, in Gebieten mit Fernwärme mindestens fünf Jahre.

Heizung im Winter ausgefallen: Notheizung und Fristen

Eine Notheizung ist erlaubt, wenn sich die alte Heizung nicht mehr reparieren lässt, auch mit Öl oder Gas. Die Bauvorschriften regeln den Fall nicht; massgeblich ist eine Empfehlung des Kantons, die Vorgehensempfehlung für Notlösungen bei Heizungsausfall, die der Kanton ohne Befristung erneuert hat:

  1. Innert 24 Stunden den Ausfall der Gemeinde melden
  2. Innert drei Wochen das Gesuch für die Notheizung einreichen
  3. Innert sechs Monaten das Baugesuch oder die Meldung für die erneuerbare Heizung einreichen
  4. Die neue Heizung spätestens zwei Jahre nach der Bewilligung der Notheizung in Betrieb nehmen

In der Stadt Zürich melden Sie den Ausfall dem städtischen Umwelt- und Gesundheitsschutz. Zum Gesuch gehören das Formular für wärmetechnische Anlagen und eine schriftliche Erklärung, dass die erneuerbare Heizung folgt. Die sechs Monate für das Baugesuch rechnet die Stadt ab diesem Gesuch.

Als Notheizung dienen mobile Geräte mit Strom, Öl, Gas oder Pellets. Bei Geräten mit Brennstoff werden die Abgase über einen Kamin abgeführt, und nach dem Einbau schicken Sie das Protokoll der Abgasmessung nach.

Baupläne und Formulare für die Meldung einer Wärmepumpe auf einem Tisch am Fenster

Braucht der Heizungsersatz in Zürich eine Bewilligung?

Jeder Heizungsersatz muss gemeldet oder bewilligt werden; für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe innen oder bis zwei Kubikmeter aussen genügt seit 2023 die Meldung.

Im Meldeverfahren des Kantons dürfen Sie bauen, wenn das Bauamt innert 30 Tagen nach seiner Eingangsbestätigung nichts anderes anordnet. In der Stadt Zürich reichen Sie Meldung und Baugesuch über das Portal eBaugesucheZH beim Amt für Baubewilligungen ein:

Heizung Meldung genügt Baugesuch nötig
Luft-Wasser-Wärmepumpe Innen aufgestellt oder aussen bis 2 Kubikmeter Aussen grösser, in der Kernzone oder bei Denkmalschutz
Erdsonden-Wärmepumpe Sonde mindestens 2,5 Meter von der Grenze; dazu immer die Bewilligung zum Gewässerschutz Näher an der Grenze, bei Schutzanordnung oder Umbau
Fernwärme Anschluss ohne weitere Umbauten Mit Umbauten im Haus
Öl- oder Gasheizung nie immer, mit Nachweis der Mehrkosten

Die Kernzone ist der historische Ortskern, in dem strengere Regeln für das Aussehen gelten. Für die Luft-Wasser-Wärmepumpe verlangt die Stadt auch bei der Meldung einen Lärmschutznachweis, erstellt von einer Fachperson mit Berechtigung zur privaten Kontrolle.

Ob auf Ihrer Parzelle für eine Erdsonde gebohrt werden darf, zeigt der Wärmenutzungsatlas des Kantons. Auch wenn baurechtlich die Meldung genügt, braucht jede Erdsonde die Bewilligung zum Schutz des Grundwassers, die das kantonale Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft über die Gemeinde erteilt. Für eine neue Gas- oder Ölheizung reichen Sie mit dem Baugesuch den Bericht einer Fachperson oder die Berechnung mit EN-LCC-ZH ein.

Neue Fernwärmeleitungen in einem offenen Graben in einer Wohnstrasse

Neue Heizung in der Stadt Zürich: Wärmepumpe, Fernwärme oder Gas?

Die Energieplankarte der Stadt zeigt nach der neuen Energieplanung, welche Heizung die Stadt für Ihr Quartier vorsieht:

  • Wärmenetze: Hier kommt der Anschluss an die Fernwärme infrage. Fragen Sie bei ewz nach, wann Ihre Strasse angeschlossen wird.
  • Eignungsgebiete für Wärmepumpen: Hier heizt jedes Haus mit seiner eigenen Anlage.
  • Gasgebiete: Die Karte zeigt, wo die Stadt das Gasnetz stilllegen will; dort lohnt sich keine neue Gasheizung.

Kommt die Fernwärme erst in einigen Jahren, erlaubt die Stadt für den Fernwärmeanschluss mit einem unterschriebenen Wärmeliefervertrag eine befristete Gas- oder Ölheizung für höchstens acht Jahre. Wie das Heizen mit Fernwärme im Haus funktioniert, erklärt der Ratgeber zur Fernwärme.

Heizungsersatz in Zürich: Installateur schliesst die Inneneinheit einer Wärmepumpe im Heizraum an

Heizungsersatz in Zürich: Beratung, Offerten, Einbau

Die Energieberatung Stadt Zürich bietet ein Energie-Coaching zum Heizungsersatz an: Ein Coach besichtigt das Haus und vergleicht die möglichen Heizungen in einem Bericht. Die Coachings sind nach der Energieberatung Stadt Zürich kostenlos oder stark vergünstigt. Ausserhalb der Stadt fragen Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde nach der Energieberatung.

Bevor Sie die Heizung ersetzen lassen, holen Sie mit dem Bericht zwei bis drei Offerten ein. Der Heizungsinstallateur berechnet die Leistung, erstellt die Meldung oder das Baugesuch und hilft beim Fördergesuch. Bei Häusern vor 1990 klären Sie vorher, ob Schadstoffe wie Asbest im Heizraum stecken, und ein alter Öltank muss von einer Fachfirma stillgelegt und beim Kanton abgemeldet werden.

Für die Bohrung empfiehlt der Kanton eine Firma mit dem Gütesiegel für Erdwärmesonden-Bohrfirmen. Wie Wärmepumpen eingebaut werden, steht bei Wärmepumpe installieren lassen; Richtwerte zu den Preisen bei den Kosten für die Erneuerung der Heizung, Betriebe in Ihrer Nähe im Verzeichnis der Heizungsinstallateure.

Gut zu wissen: Über Ofri beschreiben Sie Ihr Haus und Ihre alte Heizung einmal und können kostenlos Offerten von Heizungsinstallateuren aus Zürich und Umgebung erhalten. Heizungsersatz in Zürich anfragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange darf man im Kanton Zürich noch mit einer Ölheizung heizen?

Eine Ölheizung darf im Kanton Zürich weiterlaufen, solange sie funktioniert. Das Energiegesetz greift erst, wenn der Kessel ersetzt wird.

Planen Sie den Ersatz trotzdem vor dem Ausfall, weil Sie nach einem Ausfall innert sechs Monaten das Baugesuch für die neue Heizung einreichen müssen.

Bis wann müssen Elektroheizungen im Kanton Zürich ersetzt werden?

Elektroheizungen müssen im Kanton Zürich bis 2030 ersetzt werden, das gilt für Widerstands-, Infrarot- und Speicherheizungen sowie für zentrale Elektroboiler. Ausgenommen sind unter anderem elektrische Notheizungen von Wärmepumpen, kleine Anlagen bis drei Kilowatt und Flächen unter 50 Quadratmetern.

Darf man in der Stadt Zürich noch eine Gasheizung einbauen?

Eine neue Gasheizung ist in der Stadt Zürich nur erlaubt, wenn eine erneuerbare Heizung technisch nicht möglich oder zu teuer wäre. Als erneuerbar gilt sie, wenn über die ganze Lebensdauer mindestens 80 Prozent erneuerbares Gas wie Biogas eingesetzt wird.

Dazu kommt, dass die Stadt das Gasnetz in mehreren Quartieren stilllegt. Ob Ihr Haus in einem solchen Gasgebiet liegt, zeigt die Energieplankarte der Stadt.

Wer hilft in der Stadt Zürich beim Heizungsersatz?

In der Stadt Zürich berät die Energieberatung Stadt Zürich, unter anderem mit dem Energie-Coaching zum Heizungsersatz. Für Bewilligungen ist das Amt für Baubewilligungen zuständig, für die Notheizung der Umwelt- und Gesundheitsschutz, für die städtische Förderung ewz.

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