Ofri
  • Anfrage eingeben
  • Auftrag suchen
  • Kostenrechner
  • Einloggen
  • Neu registrieren
  • Firma eintragen
Ofri
  • Anfrage eingeben
  • Auftrag suchen
  • Kostenrechner
Ofri
  • Einloggen
  • Neu registrieren
  • Firma eintragen

Start » Ratgeber » Was gehört alles zu einer Endreinigung? Und was nicht?

Was gehört alles zu einer Endreinigung? Und was nicht?

Was gehört alles zu einer Endreinigung? Und was nicht? Beim Auszug aus einer Mietwohnung in der Schweiz gehört alles dazu, was Sie ohne Fachperson reinigen können, von der Küche samt Geräten über Bad und Fenster bis zu Keller und Estrich. Nicht dazu gehören normale Abnützung, Reparaturen und Arbeiten, bei denen Sie sich gefährden würden. Den genauen Umfang legt Ihr Mietvertrag fest, soweit er im Rahmen des Mietrechts bleibt.

Ofri Redaktion
28. September 2026 - 8 Min. Lesezeit

Endreinigung beim Auszug: Reinigungskraft putzt die Küche einer leeren Wohnung

  • Was gehört zur Endreinigung einer Wohnung?
  • Was nicht zur Endreinigung gehört
  • Wann reicht «besenrein» bei der Endreinigung?
  • Endreinigung selbst machen oder eine Reinigungsfirma beauftragen

Was gehört zur Endreinigung einer Wohnung?

Zur Endreinigung gehört alles, was sich ohne Fachperson reinigen lässt: Küche, Bad, Fenster, Schränke innen, Böden und Nebenräume.

Legt die Verwaltung der Kündigungsbestätigung eine Reinigungsliste bei, sehen Sie dort, was sie erwartet. Mehr als der Mietvertrag kann sie damit aber nicht verlangen. Fehlt eine Regelung, reinigen Sie gründlich, weil Sie die Wohnung nach Artikel 267 des Obligationenrechts in dem Zustand zurückgeben müssen, der nach normalem Wohnen zu erwarten ist.

Das Wichtigste vorab:

  • Mietvertrag oder Reinigungsliste legen den Umfang fest
  • Küche, Bad, Fenster und Schränke reinigen Sie gründlich
  • Keller, Estrich und Garage reichen in der Regel besenrein
  • Normale Abnützung müssen Sie weder beheben noch bezahlen
  • Endreinigung durch die Reinigungsfirma: Offerten vergleichen

Die folgende Liste stützt sich auf das Merkblatt des Mieterinnen- und Mieterverbands zur Auszugsreinigung und auf die Angaben des Hauseigentümerverbands.

Eine Person saugt mit einem gelben Staubsauger den Boden in einem Zuhause

Küche

  • Schränke und Schubladen innen und aussen auswaschen
  • Backofen, Bleche und Kochfeld entfetten
  • Kühlschrank und Tiefkühlfach abtauen und auswaschen
  • Geschirrspüler nach Gebrauchsanleitung reinigen, Sieb ausspülen
  • Dampfabzug entfetten und den Fettfilter reinigen, also das Metallgitter unter der Haube
  • Spültrog und Armaturen entkalken, Plattenwand entfetten

Bad und WC

  • Badewanne, Dusche, Lavabo und WC reinigen und entkalken
  • Armaturen und Brause aussen entkalken
  • Spiegelschrank innen und aussen putzen
  • Den Siphon reinigen, also das gebogene Rohrstück unter dem Lavabo, sofern er sich von Hand öffnen lässt
  • Waschmaschine und Tumbler reinigen, falls sie zur Wohnung gehören

Fenster, Storen und Fensterläden

  • Fenster innen und aussen streifenfrei putzen, dazu die Rahmen
  • Innensimse und erreichbare Aussensimse abwaschen
  • Storen und Fensterläden reinigen

Wohn- und Schlafräume

  • Böden je nach Belag saugen und feucht aufnehmen
  • Einbauschränke innen und aussen reinigen
  • Türen, Lichtschalter, Steckdosen, Heizkörper und Sockelleisten abwischen
  • Poster, Kleber und Klebehaken samt Resten entfernen
  • Dübel entfernen und die Löcher fachgerecht zuspachteln
  • Schmutzränder an den Wänden leicht abwaschen, auch hinter Bildern

Keller, Estrich, Balkon und Garage

In den Nebenräumen genügt in der Regel besenrein, solange der Mietvertrag nichts anderes vorsieht. Das heisst: Boden wischen, Spinnweben entfernen, nichts zurücklassen. Den Balkon schrubben Sie dagegen gründlich, und den Briefkasten reinigen Sie ebenfalls.

Hände mit gelben Handschuhen halten einen Schwamm und eine Sprühflasche für die Endreinigung

Für die Reinigung nach Bauarbeiten gilt eine eigene Liste, sie steht im Ratgeber zur Bauendreinigung.

Was nicht zur Endreinigung gehört

Nicht zur Endreinigung gehören normale Abnützung, grössere Reparaturen, Spezialarbeiten durch Fachpersonen und alles, was gefährlich ist.

Normale Abnützung bezahlen Sie mit dem Mietzins. Vergilbte Tapeten, helle Umrisse von Bildern und Möbeln, die nach dem Abwaschen bleiben, abgenutzte Teppiche und leichte Kratzer im Parkett müssen Sie deshalb weder beseitigen noch ersetzen. Klauseln, die Sie verpflichten, normale Abnützung zu beheben, sind laut Mieterverband ungültig. Wann Sie sich trotzdem an einem Neuanstrich beteiligen, erklärt der Ratgeber zum Streichen der Wände in einer Mietwohnung.

Kleine Ausbesserungen sind dagegen Ihre Sache. Lockere Schrauben anziehen, eine defekte Sicherung ersetzen oder einen verstopften Siphon entstopfen gehört zum kleinen Unterhalt, den Mietende nach Artikel 259 des Obligationenrechts selbst tragen, und solche Arbeiten erledigen Sie vor der Abgabe. Sobald dafür eine Fachperson nötig ist, gehört die Arbeit nicht mehr zum kleinen Unterhalt.

Einen Wasserfleck im Parkett oder ein gesprungenes Plättli hält die Verwaltung im Wohnungsabgabeprotokoll fest, dem Formular, in dem sie den Zustand der Wohnung bei der Rückgabe aufnimmt. Haben Sie den Schaden verursacht und eine Privathaftpflichtversicherung, melden Sie ihn dort, weil sie Mietschäden nach Angaben des Mieterverbands grösstenteils deckt.

Verfärbungen durch Rauchen gehen über die normale Abnützung hinaus. Lassen sie sich nicht abwaschen, braucht die Wand einen Nikotinanstrich, also einen Sperranstrich mit anschliessendem Deckanstrich, und diesen Mehraufwand kann die Vermieterschaft Ihnen verrechnen.

Achtung: Unterschreiben Sie das Wohnungsabgabeprotokoll nur, wenn Sie mit den vermerkten Mängeln einverstanden sind. Einen allgemeinen Satz, mit dem Sie alle aufgeführten Schäden anerkennen, streichen Sie vor der Unterschrift durch.

Hand in gelbem Handschuh reinigt bei Endreinigung ein Fenster mit einem Abzieher

Grenzfälle und Arbeiten, die Sie ablehnen können

Bei diesen Punkten hängt die Antwort vom Detail ab:

Punkt Gehört zur Endreinigung Gehört nicht dazu
Dübellöcher Dübel entfernen, Löcher fachgerecht zuspachteln Malerarbeit an der Wand, wenn die Löcher sauber geschlossen und nicht zu zahlreich sind
Spannteppich saugen, eigene Flecken entfernen Laufspuren und abgenutzte Stellen
Fensterläden reinigen ölen, sofern es nicht im Vertrag steht
Fenster alles, was von innen erreichbar ist Aussenseiten in oberen Stockwerken, die Sie von innen nicht erreichen
Geschirrspüler reinigen, Sieb ausspülen Wartung durch einen Servicetechniker, sofern nicht im Vertrag
Parkett saugen und feucht aufnehmen Spezialpflege durch eine Fachfirma

Eine Spezialbehandlung durch eine Fachperson, etwa eine Parkettpflege, können Sie nach Auffassung des Mieterverbands ablehnen, auch wenn der Mietvertrag sie vorschreibt. Beim Schlussservice, der Wartung von Geräten durch einen Servicetechniker, ist die Rechtslage weniger klar. Ohne Klausel im Vertrag schulden Sie ihn nicht, mit Klausel ist die Frage umstritten.

Nicht verlangen kann die Vermieterschaft Arbeiten, die gefährlich sind oder Fachkenntnisse erfordern, etwa Fensterläden auszuhängen, um sie zu ölen. Bei Doppelfenstern, also zwei hintereinanderliegenden Fensterflügeln, müssen Sie die Flügel nach Auffassung des Mieterverbands nicht auseinanderschrauben, weil dabei leicht ein Schaden entsteht.

Wann reicht «besenrein» bei der Endreinigung?

Besenrein genügt in Nebenräumen, vor einer Totalsanierung und wenn es der Mietvertrag vorsieht. Küche und Bad müssen auch dann sauber sein.

Nach Angaben des Mieterverbands sehen in der Nordwestschweiz die meisten Mietverträge eine besenreine Abgabe vor, und für die gründliche Reinigung zahlen Sie der Vermieterschaft eine Reinigungspauschale.

Erwartet wird trotzdem, dass Sie in Küche und Bad Fett und Kalk entfernen, Backofen und Kühlschrank reinigen und die Filter des Dampfabzugs nach Geräteanleitung reinigen oder ersetzen. Im Keller wischen Sie den Boden feucht auf und entfernen Spinnweben, während Fenster, Rahmen, Storen und der Staub hinter den Heizkörpern in diesem Fall nicht dazugehören.

Hat die Verwaltung Ihnen eine Totalsanierung nach Ihrem Auszug bestätigt, am besten schriftlich, genügt es, den Boden zu wischen und Küche und Bad so weit zu reinigen, dass die Handwerker die Geräte anfassen können. Wird nur ein Teil erneuert, etwa die Fenster, gilt besenrein nur dort, während der Rest der Wohnung gründlich gereinigt werden muss.

Eine glückliche Frau mit Handschuhen reinigt ein Fenster mit einem Lappen und Reinigungsspray

Endreinigung selbst machen oder eine Reinigungsfirma beauftragen

Wer selbst putzt, braucht vor allem Zeit: Der Beitrag Endreinigung planen empfiehlt, zwei bis drei Tage mehr einzuplanen als mit einer Reinigungsfirma. Eine Firma lohnt sich deshalb, wenn der Auszug knapp getaktet ist oder die Verwaltung streng abnimmt. Betriebe mit Bewertungen finden Sie im Verzeichnis der Reinigungsfirmen oder direkt für Ihre Stadt, etwa als Reinigungsfirma in Zürich oder Reinigungsfirma in Bern.

Mit einer Abnahmegarantie reinigt die Firma nach, wenn die Verwaltung bei der Abgabe Reinigungsmängel beanstandet. Für Schäden gilt die Garantie nicht, und Umfang und Bedingungen stehen in der Offerte. Mehr dazu im Ratgeber zur Reinigung mit Abnahmegarantie, die Preise zeigt die Übersicht zu den Kosten einer Wohnungsreinigung.

Geben Sie der Firma die Reinigungsliste Ihrer Verwaltung mit und lassen Sie Nebenräume, Balkon, Storen und Fensterläden ausdrücklich in die Offerte schreiben, damit sie genau diesen Umfang abdeckt.

Tipp: Über Ofri holen Sie kostenlos Offerten für die Endreinigung ein. Sie vergleichen geprüfte Reinigungsfirmen aus Ihrer Region, auf Wunsch mit Abnahmegarantie.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Müssen Dübellöcher bei der Endreinigung geschlossen werden?

Dübellöcher müssen bei der Endreinigung nicht in jedem Fall geschlossen werden. Der Mieterverband zählt Löcher im normalen Rahmen zur normalen Abnützung, und auch der Hauseigentümerverband führt sie dort auf. Gleichzeitig nennt der Hauseigentümerverband das fachgerechte Schliessen als Aufgabe beim Auszug.

Klären Sie deshalb vor der Abgabe, ob Sie verspachteln oder nur die Dübel entfernen sollen, und lassen Sie sich die Antwort bestätigen, damit Ihnen später niemand die Arbeit des Malers verrechnet.

Was passiert, wenn die Verwaltung die Endreinigung bei der Wohnungsabgabe nicht akzeptiert?

Akzeptiert die Verwaltung die Endreinigung nicht, muss sie die Reinigungsmängel bei der Abgabe prüfen und Ihnen sofort melden, so verlangt es Artikel 267a des Obligationenrechts. Die Rückgabe der Wohnung und der Schlüssel kann sie deswegen nicht verweigern, sie kann aber die Kosten einer Nachreinigung von Ihnen verlangen.

Ob Sie selbst nachreinigen dürfen, vereinbaren Sie am besten gleich an der Abgabe. Hat eine Firma mit Abnahmegarantie gereinigt, ist sie für die Nachreinigung zuständig.

Muss ein Spannteppich bei der Endreinigung shampooniert werden?

Ein Spannteppich muss bei der Endreinigung nicht shampooniert werden, solange der Mietvertrag nichts anderes verlangt. Es genügt, ihn gründlich zu saugen und Flecken, die Sie selbst verursacht haben, so gut wie möglich zu entfernen.

Schreibt der Vertrag eine Teppichreinigung vor, müssen Sie sie nur so weit übernehmen, wie Sie das selbst erledigen können. Eine Reinigung durch eine Fachfirma können Sie nach Auffassung des Mieterverbands ablehnen.

Muss der Boiler bei der Endreinigung entkalkt werden?

Der Boiler, also der Warmwasserspeicher, muss bei der Endreinigung laut Mieterverband nicht entkalkt werden, wenn Sie nur kurz in der Wohnung gewohnt haben. Entkalkt wird er in Abständen von rund fünf Jahren, und sieht der Mietvertrag das als Nebenkosten vor, kann die Vermieterschaft dafür eine Vorauszahlung über die Heizkostenabrechnung verlangen.

Nach einer längeren Mietdauer klären Sie mit der Verwaltung, ob sie die Entkalkung von Ihnen erwartet.

Ist dieser Artikel lesenswert?
Ja
Nein
Ist dieser Artikel lesenswert?
0%
Ja
100%
Nein

Einfach gratis mehrere Offerten einholen

  • 100% gratis für Sie
  • Geprüfte Handwerker & Dienstleister
  • Mit Nutzerbewertungen

Komplett kostenlos & unverbindlich.

Kategorien
  • Architektur, Planung, Statik (23)
  • Autoreparatur, Autoservice (3)
  • Bad (41)
  • Baugrube, Erdbau, Fundament (8)
  • Dach (21)
  • Elektriker, Elektroinstallation (6)
  • Endreinigung, Umzugsreinigung (5)
  • Entsorgung, Entrümpelung (3)
  • Fenster & Türen (29)
  • Folierungen, Beschriftungen (3)
  • Garten & Umgebung (77)
  • Gartenhaus, Carport, Sauna (2)
  • Gerüstbau, Gerüste (1)
  • Glasbau, Verglasungen (2)
  • Heizung, Lüftung, Klima, Kälte (32)
  • Internet & Multimedia (1)
  • Isolation, Dichtung, Dämmung (19)
  • Küche (3)
  • Maler- & Gipserarbeiten (44)
  • Maurer, Verputz, Beton, Fugen (9)
  • Metallbau (5)
  • Parkett, Laminat, Teppich (14)
  • Pflasterarbeiten, Wege und Strassen (6)
  • Platten, Plättli, Fliesen (17)
  • Polsterei & Sattlerei (1)
  • Putzkraft, sonstige Reinigungen (4)
  • Sanitärarbeiten (4)
  • Schädlingsbekämpfung (4)
  • Schreiner, Möbel, Innenausbau (11)
  • Solar, Photovoltaik (9)
  • Sonstige Arbeiten (33)
  • Spenglerarbeiten, Blecharbeiten (6)
  • Storen, Rollläden, Markisen (4)
  • Transporte, Kleintransporte (2)
  • Umbau, Totalrenovation, Anbau (16)
  • Umzug, Zügeln (11)
  • Zäune, Tore, Sichtschutz (9)
  • Zimmerei, Holzbau (12)
Neuste Artikel
Was ist der Unterschied zwischen Abriss, Abbruch und Rückbau?
30. September 2026
Wasserschaden: Welche Versicherung zahlt welchen Schaden?
18. September 2026
Kratzer im Parkett entfernen: was bei geöltem und versiegeltem Holz wirkt
18. September 2026
Wasserflecken auf Parkett entfernen: was bei hellen und dunklen Rändern hilft
18. September 2026
Schimmel im Bad: woher er kommt und wann es den Profi braucht
17. September 2026
Ähnliche Artikel
Endreinigung, Umzugsreinigung
Bauendreinigung: Der letzte Schritt zum perfekten Ergebnis
Endreinigung, Umzugsreinigung
Endreinigung planen: Vorbereitung & Zeitplan
Endreinigung, Umzugsreinigung
Wohnungsreinigung mit Abnahmegarantie: Eine feine Sache
Architektur, Planung, Statik
Der Unterzug: Wichtige Stütze für stabile Konstruktionen

Einfach gratis mehrere Offerten einholen

100% gratis für Sie

Geprüfte Handwerker & Dienstleister

Mit Nutzerbewertungen

Offerten einholen
Kostenlos Offerten einholen

Ofri
Tragen Sie sich für unseren Newsletter ein
ofri.ch
  • Über uns
  • Medienmitteilungen
  • Ofri in den Medien
  • Karriere bei Ofri
  • Blog
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Open-Source-Lizenzen
FÜR AUFTRAGGEBER
  • Auftraggeber - so geht's
  • Gratis für Auftraggeber
  • Anfrage eingeben
  • Kosten schätzen
  • Dienstleistungen
  • Firmenverzeichnis
  • Berufe
  • Standorte
  • Gemeindeverzeichnis
  • Ratgeber
Für Auftragnehmer
  • Auftragnehmer - so geht's
  • Gebühren für Auftragnehmer
  • Handwerker-Akademie
  • Anfragen-Archiv
  • Anfragen suchen
  • RSS-Feed - beendete Aufträge
Hilfe
  • Häufige Fragen
  • Kontakt
Ofri Internet GmbH. Copyright © 2026. Alle Rechte vorbehalten.