Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Müssen Dübellöcher bei der Endreinigung geschlossen werden?
Dübellöcher müssen bei der Endreinigung nicht in jedem Fall geschlossen werden. Der Mieterverband zählt Löcher im normalen Rahmen zur normalen Abnützung, und auch der Hauseigentümerverband führt sie dort auf. Gleichzeitig nennt der Hauseigentümerverband das fachgerechte Schliessen als Aufgabe beim Auszug.
Klären Sie deshalb vor der Abgabe, ob Sie verspachteln oder nur die Dübel entfernen sollen, und lassen Sie sich die Antwort bestätigen, damit Ihnen später niemand die Arbeit des Malers verrechnet.
Was passiert, wenn die Verwaltung die Endreinigung bei der Wohnungsabgabe nicht akzeptiert?
Akzeptiert die Verwaltung die Endreinigung nicht, muss sie die Reinigungsmängel bei der Abgabe prüfen und Ihnen sofort melden, so verlangt es Artikel 267a des Obligationenrechts. Die Rückgabe der Wohnung und der Schlüssel kann sie deswegen nicht verweigern, sie kann aber die Kosten einer Nachreinigung von Ihnen verlangen.
Ob Sie selbst nachreinigen dürfen, vereinbaren Sie am besten gleich an der Abgabe. Hat eine Firma mit Abnahmegarantie gereinigt, ist sie für die Nachreinigung zuständig.
Muss ein Spannteppich bei der Endreinigung shampooniert werden?
Ein Spannteppich muss bei der Endreinigung nicht shampooniert werden, solange der Mietvertrag nichts anderes verlangt. Es genügt, ihn gründlich zu saugen und Flecken, die Sie selbst verursacht haben, so gut wie möglich zu entfernen.
Schreibt der Vertrag eine Teppichreinigung vor, müssen Sie sie nur so weit übernehmen, wie Sie das selbst erledigen können. Eine Reinigung durch eine Fachfirma können Sie nach Auffassung des Mieterverbands ablehnen.
Muss der Boiler bei der Endreinigung entkalkt werden?
Der Boiler, also der Warmwasserspeicher, muss bei der Endreinigung laut Mieterverband nicht entkalkt werden, wenn Sie nur kurz in der Wohnung gewohnt haben. Entkalkt wird er in Abständen von rund fünf Jahren, und sieht der Mietvertrag das als Nebenkosten vor, kann die Vermieterschaft dafür eine Vorauszahlung über die Heizkostenabrechnung verlangen.
Nach einer längeren Mietdauer klären Sie mit der Verwaltung, ob sie die Entkalkung von Ihnen erwartet.













