Besitzer einer Gartenhecke als Grundstücksbegrenzung sind von Gesetz wegen verpflichtet, diese mindestens einmal pro Jahr zurückzuschneiden.
Die Hecke ist nicht nur ein Sichtschutz oder Zaunersatz, sondern auch ein wichtiger Lebensraum für einheimische Tiere – insbesondere für Vögel während der Brutzeit. Deshalb ist beim Schneiden besondere Rücksicht geboten.
In der Schweiz gibt es kein einheitliches Bundesgesetz, das einen klaren Zeitraum für den Heckenschnitt vorschreibt (z. B. 1. Oktober bis 28./29. Februar, wie in anderen Ländern). Dennoch gilt: Brütende Tiere dürfen nicht gestört werden. Das ergibt sich aus verschiedenen Regelungen zum Natur- und Tierschutz – etwa dem Verbot, Nistplätze zu zerstören oder Lebensräume erheblich zu beeinträchtigen.
Aus diesem Grund wird empfohlen, Hecken nur ausserhalb der Brutzeit – also im Spätherbst bis Winter – zu schneiden.
Die Verordnung über den Natur- und Heimatschutz, das Gesetz über Jagd und Vogelschutz sowie die Verordnung zum Schutze der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt schränken die Pflegemassnahmen und das Holzen an Hecken und Feldgehölzen (während der Brutsaison) wie folgt ein:
Wir empfehlen, einen Heckenschnitt ein bis zweimal im Jahr auszuführen. Der richtige Zeitpunkt, um Ihre Hecke zu schneiden, hängt von der Art des Gewächses ab. Manche Hecken sollten Sie Anfang des Jahres, andere wiederum Ende des Jahres beschneiden. Hecken, die im Frühjahr blühen, Forsythien oder Hamamelis zum Beispiel, müssen Sie im Winter beschneiden. Dadurch haben die Knospenansätze genug Zeit, sich im Frühjahr zu entwickeln. Andere Arten sollten Sie, noch bevor sie austreiben, Anfang des Jahres beschneiden.
Führen Sie niemals radikale Rückschnitte an einer kompletten Hecke durch. So zerstören Sie den gesamten Lebensraum der Tiere nicht auf einen Schlag. Gehen Sie hier besser abschnittsweise vor.
Auch im Winter ist empfohlen, einige Zweige mit Früchten und Samen stehen zu lassen. Denn überwinternde Tierarten nutzen sie gern als Nahrungsquelle und sichern so ihr Überleben.
Informieren Sie sich hier über weitere Regelungen, wie etwa erlaubte Mindestabstände zur Grundstücksgrenze oder Höhenbegrenzungen der Hecke.
*Alle Angaben sind ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit.
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