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Start » Ratgeber » Wände streichen in einer Mietwohnung

Wände streichen in einer Mietwohnung

Beim Streichen der Wände in einer Mietwohnung gibt es einiges zu bedenken, denn man darf leider nicht machen, was man möchte. Der Vermieter hat durchaus ein Wörtchen mitzureden. Möchten Sie also das übliche weiss verändern, sollten Sie mit Ihrem Vermieter vorher reden.

Oliver Schlupp
21. März 2023 - 3 Min. Lesezeit

Wände streichen in einer Mietwohnung

  • Schweizer Mietrecht: Wände streichen
  • Ein Vermieter muss die Wohnung nicht alle 8 Jahre neu streichen lassen
  • Das Streichen der Wände in einer Mietwohnung
  • Kosten für das Streichen der Wände in einer Mietwohnung

Schweizer Mietrecht: Wände streichen

Das Schweizer Mietrecht ist in Bezug auf das Streichen von Wänden gar nicht so einfach zu verstehen. Hier gibt es einige rechtliche Tücken und Besonderheiten. Natürlich sind wir keine Anwälte und können Ihnen daher keine rechtlich verbindlichen Hinweise geben, dennoch möchten wir Sie gerne auf einiges aufmerksam machen.

  • Das Streichen der Wände in einer anderen Farbe als weiss gilt als «ausserordentliche Abnützung der Wohnung»
  • Beim Auszug muss man die Wände wieder in ihren Ursprungszustand versetzen.
  • Lässt man die Wände hingegen weiss und zieht nach mehr als 8 Jahren aus, muss man als Mieter die Wände nicht neu streichen lassen, da dieser Zeitraum als normale Abnützung gewertet wird.
  • Am besten holt man sich eine schriftliche Genehmigung des Vermieters ein, wenn man die Wände andersfarbig streichen (lassen) möchte. Der Vermieter kann dieses Anliegen jedoch grundlos zurückweisen.

Wände in einer Mietwohnung selbst streichen

Ein Vermieter muss die Wohnung nicht alle 8 Jahre neu streichen lassen

Die Lebensdauertabelle sorgt mitunter für viel Verwirrung. Im Falle von Wänden beziehen sich die 8 Jahre jedoch lediglich auf die Situation bei einem Auszug. Wenn Sie also nach 8 Jahren ausziehen, brauchen Sie die Wände nicht neu streichen zu lassen (ausser Sie haben die Wände wie gesagt in einer anderen Farbe gestrichen, als sie beim Einzug waren). Wenn Sie nach 4 Jahren ausziehen, müssen Sie sich am Neuanstrich nur mit 50 % beteiligen.

Sonderfall Nikotinablagerungen

Wenn bei Ihnen in der Wohnung so stark geraucht wurde, dass es zu deutlichen Nikotinablagerungen auf den Wänden gekommen ist, müssen Sie als Mieter auch nach 8 Jahren zumindest die Zusatzkosten für die nötige Spezialbehandlung der Wände mit einer Nikotinsperre bezahlen. Die Kosten für das eigentliche Streichen der Wände und auch für alle Nebenleistungen wie das Abdecken und Abkleben muss hingegen (nach mehr als 8 Jahren) der Vermieter alleine tragen.

Das Streichen der Wände in einer Mietwohnung

Angenommen, Sie möchten der Wohnung eine Auffrischung gönnen und sie neu in weiss streichen … Nun geht es natürlich noch um die Durchführung der eigentlichen Arbeiten.

Wände in einer Mietwohnung selbst farbig streichen

Führen Sie die Arbeiten selbst aus, laufen Sie Gefahr, dass der Vermieter beim Auszug feststellt, dass die Wände nicht in einer ausreichenden Qualität gestrichen wurden und kann eine Nachbesserung verlangen beziehungsweise die Kosten dafür (anteilig) an Sie weiterreichen.

Daher sind Sie im Zweifel gut beraten, die Wände von einem Profibetrieb streichen zu lassen. Holen Sie sich doch einfach ein unverbindliches Angebot von unseren Partnerbetrieben ein und vergleichen Sie in aller Ruhe die Preise und Leistungen.

Kosten für das Streichen der Wände in einer Mietwohnung

Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Wände in Ihrer Mietwohnung streichen zu lassen, müssen Sie zum Beispiel für eine 3-Zimmer-Wohnung mit Kosten zwischen CHF 1000.- und CHF 1700.- rechnen.

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