Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wirkt Essig gegen Grünbelag auf der Terrasse überhaupt?
Essig gegen Grünbelag wirkt kurzfristig, weil die Säure den pH-Wert senkt und die Algen absterben. Der Effekt hält aber nur wenige Wochen, weil die abgestorbene Schicht auf der Fläche bleibt und neuen Sporen einen Nährboden gibt.
Dazu kommt, dass die abgestorbenen Algen die Fläche nicht sauberer machen, sondern nur farblos. Sie müssen den Belag danach ohnehin abbürsten und abspülen. Warum Essig auf einer befestigten Terrasse trotzdem die falsche Wahl ist, steht weiter oben im Abschnitt zu den erlaubten Mitteln.
Ist Grünspan gesundheitsgefährdend?
Essig gegen Grünbelag wirkt kurzfristig, weil die Säure den pH-Wert senkt und die Algen absterben. Er entfernt den Belag aber nicht, sondern entfärbt ihn nur.
Abbürsten und abspülen müssen Sie ohnehin, und genau das entfernt den Belag auch ohne Essig. Sie müssen den Belag danach ohnehin abbürsten und abspülen. Warum Essig auf einer befestigten Terrasse trotzdem die falsche Wahl ist, steht weiter oben im Abschnitt zu den erlaubten Mitteln.
Darf ich einen Grünbelagsentferner aus dem Baumarkt auf meiner Terrasse verwenden?
Einen Grünbelagsentferner dürfen Sie auf der Terrasse nur dann verwenden, wenn er keinen bioziden Wirkstoff enthält und rein physikalisch reinigt. Enthält das Produkt einen Wirkstoff gegen Algen und Moose, gilt seit dem 1. Dezember 2020 ein Verwendungsverbot für Dächer, Terrassen, Lagerplätze sowie Strassen, Wege und Plätze.
Betroffene Produkte müssen den Verbotshinweis auf der Etikette oder in den Produktunterlagen tragen. Aus einem fehlenden Hinweis folgt aber nicht, dass ein Mittel auf der Terrasse erlaubt ist, denn er kann auch schlicht fehlen. Lesen Sie deshalb die Zweckbestimmung mit, und fragen Sie im Zweifel bei der Verkaufsstelle oder der kantonalen Chemikalienfachstelle nach.
Muss ich als Mieterin oder Mieter den Grünbelag auf dem Sitzplatz selbst entfernen?
Auf einem Sitzplatz oder Balkon, der allein zu Ihrer Wohnung gehört, entfernen Sie den Grünbelag meist selbst. Die gewöhnliche Reinigung mit haushaltsüblichen Mitteln fällt unter den kleinen Unterhalt nach Artikel 259 des Obligationenrechts, sofern sie ohne Fachwissen, Spezialgeräte und nennenswerte Kosten möglich ist.
Zwei Fälle liegen anders. Gemeinschaftsflächen wie Vorplätze oder Zugänge unterhält die Verwaltung, nicht die einzelne Partei. Und bauliche Ursachen wie eine defekte Abdichtung oder ein Belag, der sich gesetzt hat und Wasser staut, sind Mängel an der Mietsache. Melden Sie so etwas schriftlich, statt jedes Jahr erneut zu schrubben.
Ab wann wird der grüne Belag auf einer Treppe zum Sicherheitsproblem?
Ein Algenbelag auf einer Treppe wird gefährlich, sobald er nass ist. Der Biofilm bindet Wasser und wirkt dann wie eine Schmierschicht, was auf Stufen deutlich schwerer wiegt als auf einer ebenen Fläche.
Reinigen Sie Aussentreppen und Rampen deshalb vor allen anderen Flächen, und zwar bevor die Herbstfeuchte einsetzt. Wer eine Liegenschaft mit Publikumsverkehr betreut, sollte den Zustand solcher Flächen ohnehin regelmässig kontrollieren.




Der Ratgeber zum 
Fugensand nachfüllen und mit Wasser einschlämmen, also einschwemmen, kostet einen Nachmittag und wirkt länger als jede Reinigung.







