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Start » Ratgeber » Wasserschaden: Welche Versicherung zahlt welchen Schaden?

Wasserschaden: Welche Versicherung zahlt welchen Schaden?

Bei einem Wasserschaden sind in der Schweiz mehrere Versicherungen zuständig: Für Schäden an Wänden, Böden und fest eingebauten Küchen kommt die Eigentümerschaft auf, für beschädigte Möbel und Geräte die Hausratversicherung der bewohnenden Partei. Wasser aus einer geplatzten Leitung deckt die kantonale Gebäudeversicherung nicht. Dafür braucht es eine eigene Police. So melden Sie den Schaden an der richtigen Stelle.

Ofri Redaktion
18. September 2026 - 8 Min. Lesezeit

Wasserfleck an einer Zimmerdecke nach einem Wasserschaden in einer Wohnung

  • Welche Versicherung zahlt bei einem Wasserschaden?
  • Wer kommt für die Schäden am Gebäude auf?
  • Was ersetzt die Hausratversicherung an Möbeln und Geräten?
  • Wer haftet für einen Rohrbruch in der Mietwohnung?
  • Wann zahlt die Versicherung den Wasserschaden nicht?
  • Wer übernimmt Trocknung und Instandstellung?
  • Welche Arbeiten können Sie selbst erledigen, welche gehören in Fachhände?

Welche Versicherung zahlt bei einem Wasserschaden?

Bei einem Wasserschaden zahlt nicht eine einzige Versicherung, sondern jede für den Teil, der ihr zugeordnet ist: Gebäude, Hausrat oder Haftpflicht.

Entscheidend ist, was nass geworden ist. Ein einziger Rohrbruch löst deshalb drei Meldungen bei drei Gesellschaften aus.

Das Wichtigste vorab

  • Schäden am Gebäude deckt die Police der Eigentümerschaft
  • Möbel und Geräte ersetzt die Hausratversicherung zum Neuwert
  • Melden Sie den Schaden, sobald Sie ihn bemerken
  • Fotografieren Sie alles, bevor Sie aufräumen
  • Trocknung und Instandstellung: Offerten vergleichen

Die kantonalen Gebäudeversicherungen versichern Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden, also gegen Brand, Hochwasser, Sturm und Hagel. Wasser aus einer Leitung im Haus gehört nicht zu dieser Deckung.

Für Leitungswasserschäden braucht es eine zusätzliche Police: die Gebäudewasserschaden-Versicherung.

Beschädigt wurde Wer den Schaden zahlt Police gehört
Wand, Boden, Einbauküche Gebäudewasserschaden-Versicherung der Eigentümerschaft
Möbel, Teppich, Geräte Hausratversicherung der bewohnenden Partei
Sachen der Nachbarschaft Privathaftpflicht der verursachenden Person

Überfluteter Keller mit Wasserschaden an den Wänden

Wer kommt für die Schäden am Gebäude auf?

Für Schäden am Gebäude kommt die Eigentümerschaft über ihre Versicherungen auf. Das gilt auch, wenn die Wohnung vermietet ist.

Zum Gebäude zählt alles, was fest verbaut ist:

  • Wände, Decken und Böden
  • Unterlagsboden, also der Bodenaufbau unter dem Belag
  • fest montierte Küchen und Einbauschränke
  • Sanitärapparate, Leitungen und Heizkörper

Die kantonale Deckung greift hier nicht. Die Kosten übernimmt die Gebäudewasserschaden-Versicherung, sofern eine solche abgeschlossen wurde.

Auch in Kantonen mit obligatorischer Gebäudeversicherung ist diese Deckung nicht automatisch enthalten. Prüfen Sie auf Ihrer Police die versicherten Gefahren.

Tipp: Im Stockwerkeigentum schliesst die Gemeinschaft diese Versicherung ab, nicht die einzelne Partei. Fragen Sie bei einem Schaden zuerst die Verwaltung, wer die Meldung macht.

Welche Wasserschäden zahlt eine Versicherung nicht?

Auch bei bestehender Deckung bleiben einzelne Ursachen aussen vor. Welche das sind, steht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, den Vertragsregeln zu Ihrer Police. Der Hauseigentümerverband nennt für die Wasserschaden-Versicherung diese drei:

  • Mangelhafter Gebäudeunterhalt: die vernachlässigte Leitung, die irgendwann bricht
  • Fehlerhafte bauliche Konstruktion: ein Baufehler ist kein Schadenereignis
  • Schlechter Baugrund und Bodensenkungen: Schäden, die aus dem Untergrund kommen

Der Kern ist derselbe: Versichert ist das plötzliche Ereignis, nicht der Zustand, der sich über Jahre aufgebaut hat.

Undichter Schlauch an einer Waschmaschine, aus dem Wasser auf den Boden läuft

Was ersetzt die Hausratversicherung an Möbeln und Geräten?

Die Hausratversicherung ersetzt bewegliche Sachen nach einem Wasserschaden zum Neuwert, abzüglich des Selbstbehalts.

Zum Hausrat gehört alles Bewegliche:

  • Möbel, Teppiche und Vorhänge
  • Kleider, Bücher und Geschirr
  • Elektrogeräte, auch geleaste und solche im Estrich

Beschädigt Wasser aus der Waschmaschine den Teppich, ist das ein Hausratschaden. Quillt auch der Unterlagsboden auf, liegt zusätzlich ein Gebäudeschaden vor.

Neuwert heisst: Sie erhalten den Betrag, den ein gleichwertiger neuer Gegenstand heute kostet, nicht den Zeitwert des alten. Abgezogen wird der Selbstbehalt, der vertraglich vereinbarte Anteil, den Sie selbst tragen. Seine Höhe steht in Ihrer Police.

Den vollen Neuwert erhalten Sie nur, wenn die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert Ihres Hausrats entspricht. Ist sie zu tief, kürzt die Versicherungsgesellschaft die Leistung anteilig, auch bei einem Schaden weit unter der Summe.

Achtung: Entsorgen Sie beschädigte Möbel erst, wenn die Gesellschaft sie besichtigt oder Ihre Fotos akzeptiert hat. Vorher entsorgt heisst im Zweifel nicht entschädigt.

Mieterin repariert den Ablauf unter dem Lavabo im Badezimmer

Wer haftet für einen Rohrbruch in der Mietwohnung?

Bricht in einer Mietwohnung ein Rohr, ist die Instandstellung Sache der Vermieterschaft. Das Mietrecht verpflichtet sie, den Mangel zu beseitigen (Art. 259a Obligationenrecht).

Als Mietpartei müssen Sie den Mangel melden, sobald Sie ihn bemerken. Sonst haften Sie für Schäden durch das Zuwarten (Art. 257g Obligationenrecht).

Neben dieser Meldepflicht haben Sie drei Rechte:

  • Mängelbeseitigung: Die Vermieterschaft lässt trocknen und instand stellen
  • Herabsetzung des Mietzinses: für die Zeit, in der die Wohnung eingeschränkt nutzbar ist
  • Schadenersatz: nur, wenn die Vermieterschaft ein Verschulden trifft

Für Ihre beschädigten Möbel kommt Ihre Hausratversicherung auf. Die Vermieterschaft muss dafür nur einstehen, wenn sie den Schaden verschuldet hat (Art. 259e Obligationenrecht).

Wer den Schaden selbst verursacht hat, etwa mit einer übergelaufenen Badewanne, meldet ihn seiner Privathaftpflicht.

Wer einen Mangel nicht meldet, haftet für jeden Franken Schaden, der durch das Zuwarten entsteht.

Schimmel an einer Kellerwand nach einem Wasserschaden, daneben ein Bautrockner

Wann zahlt die Versicherung den Wasserschaden nicht?

Bei grober Fahrlässigkeit darf die Versicherungsgesellschaft ihre Leistung kürzen. Die Höhe der Kürzung richtet sich nach dem Grad des Verschuldens (Art. 14 Versicherungsvertragsgesetz).

Das Gesetz unterscheidet drei Fälle (Art. 14 Versicherungsvertragsgesetz):

  • Leichte Fahrlässigkeit: die Gesellschaft haftet vollumfänglich
  • Grobe Fahrlässigkeit: Kürzung nach dem Grad des Verschuldens
  • Absicht: die Gesellschaft haftet nicht

Ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, prüft die Gesellschaft im Einzelfall. Sie fragt etwa nach, wenn Sie die Waschmaschine trotz bekannt defektem Schlauch weiterbenutzen.

Auch eine verspätete Meldung kann zur Kürzung führen. Das Gesetz nennt keine Frist in Tagen, sondern verlangt die Anzeige, sobald Sie Kenntnis vom Schaden haben (Art. 38 Versicherungsvertragsgesetz). Gekürzt wird dann um den Betrag, um den sich der Schaden bei rechtzeitiger Meldung verringert hätte.

Achtung: Beauftragen Sie vor der Schadenmeldung nur Arbeiten, die eine weitere Ausbreitung des Wassers verhindern. Vergeben Sie die Instandstellung ohne Rücksprache, riskieren Sie, dass die Versicherung einen Teil der Rechnung nicht anerkennt.

Sanitärinstallateur ortet ein Leck an der Leitung unter dem Spültrog

Wer übernimmt Trocknung und Instandstellung?

Die Trocknung gehört zum Gebäudeschaden. Die Kosten trägt deshalb die Eigentümerschaft, nicht die Hausratversicherung der bewohnenden Partei.

Bautrockner laufen je nach Aufbau mehrere Tage bis mehrere Wochen über den Stromanschluss der Wohnung.

Machen Sie die zusätzlichen Stromkosten geltend, denn sie werden nicht automatisch erstattet. Notieren Sie den Zählerstand, bevor die Geräte anlaufen.

Der Sanitärbetrieb muss das Leck vor der Trocknung orten und die Leitung reparieren. Andernfalls fliesst während der Trocknung weiter Wasser nach.

Dabei tauscht er oft auch das Absperrventil aus, weil es ohnehin freiliegt. Sanitärbetriebe in Ihrer Nähe zeigt das Verzeichnis nach Kanton und Ort.

In welcher Reihenfolge die Handwerksbetriebe arbeiten

Danach folgen die übrigen Betriebe:

  • Gipserbetrieb: setzt Wände und Decken instand
  • Malerbetrieb: grundiert und streicht die getrockneten Flächen
  • Bodenlegerbetrieb: ersetzt den Belag und, wo nötig, den Unterlagsboden

Gipserbetriebe beginnen erst, wenn die gemessene Restfeuchte tief genug ist. Wird der Verputz zu früh aufgetragen, schliesst er die Feuchtigkeit in der Wand ein.

Tritt die Feuchtigkeit nach jedem Regen erneut auf, ist die Gebäudehülle die Ursache, nicht die Leitung. Was dann hilft, steht im Ratgeber zum Keller sanieren und abdichten.

Hände eines Sanitärinstallateurs mit Rohrzange am Siphon unter dem Lavabo

Welche Arbeiten können Sie selbst erledigen, welche gehören in Fachhände?

Sie können den Schaden selbst begrenzen und dokumentieren. Für Leckortung, Reparatur und Instandstellung braucht es einen Fachbetrieb. Erledigen Sie in der ersten halben Stunde Folgendes:

  • Wasser abstellen, im Zweifel am Haupthahn
  • Strom für die nassen Räume abschalten
  • jede betroffene Stelle fotografieren
  • Möbel wegräumen und hochstellen
  • lüften, wenn die Luft draussen trockener ist als drinnen

Ohne Fotos vor dem Aufräumen lässt sich später kaum nachweisen, wie weit das Wasser stand. Wie Sie die Luftfeuchtigkeit messen und senken, steht im Ratgeber zum Entfeuchten der Raumluft.

Achtung: Betreten Sie überflutete Räume erst, wenn die Stromversorgung für diese Räume abgeschaltet ist. Befindet sich die Sicherung im nassen Bereich, bleiben Sie draussen und rufen Sie den Elektroinstallateur oder die Feuerwehr.

Wofür Sie einen Fachbetrieb brauchen

Um das Leck zu orten, die Leitung zu reparieren, die Restfeuchte zu messen und die Schäden zu beheben, braucht es Messtechnik und Berufserfahrung. Zudem erwartet die Gesellschaft eine nachvollziehbare Rechnung.

Vergleichen Sie mehrere Angebote und holen Sie hier kostenlos Offerten ein. Eine Rechtsschutzversicherung bei Handwerkerprojekten hilft im Streitfall nur dann, wenn sie schon vor der Auftragsvergabe bestand.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange habe ich Zeit, einen Wasserschaden der Versicherung zu melden?

Einen Wasserschaden melden Sie, sobald Sie ihn bemerken. Das Versicherungsvertragsgesetz nennt keine Frist in Tagen, sondern verlangt die Anzeige bei Kenntnis des Ereignisses. Ihre Police kann zusätzlich eine eigene Meldefrist vorsehen.

Melden Sie den Schaden schuldhaft zu spät, wird die Leistung um den vermeidbaren Teil des Schadens gekürzt. Gestrichen wird sie nicht automatisch.

Forderungen aus dem Versicherungsvertrag verjähren fünf Jahre nach dem Ereignis, sofern die Police seit 2022 besteht. Für ältere Verträge, die unverändert weiterlaufen, beträgt die Frist weiterhin zwei Jahre (Art. 103a Versicherungsvertragsgesetz).

Zahlt die Versicherung, wenn die Waschmaschine ausgelaufen ist?

Schäden durch eine ausgelaufene Waschmaschine betreffen zwei Policen gleichzeitig. Für den durchnässten Teppich und beschädigte Möbel zahlt die Hausratversicherung, für den aufgequollenen Unterlagsboden und die Wand darüber die Gebäudewasserschaden-Versicherung der Eigentümerschaft.

War der Schlauch schon länger undicht, prüft die Gesellschaft, seit wann Sie davon wussten. Je nach Ergebnis kürzt sie ihre Leistung entsprechend dem Verschulden.

Wer sucht den Handwerksbetrieb aus, ich oder die Versicherung?

Den Handwerksbetrieb suchen Sie selbst aus. Einige Gesellschaften schicken bei grösseren Schäden zunächst eine Fachperson und schlagen Partnerbetriebe vor. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, diese Betriebe zu beauftragen.

Klären Sie vor der Auftragsvergabe, ob die Gesellschaft die Offerte vorab sehen möchte und ob sie direkt an den Betrieb zahlt. Andernfalls müssen Sie die Rechnung zunächst selbst begleichen.

Deckt meine Versicherung auch den Schaden bei der Nachbarschaft?

Schäden bei der Nachbarschaft deckt Ihre Privathaftpflicht, nicht Ihre Hausratversicherung. Sie greift, wenn Sie den Schaden verursacht haben, etwa mit einer übergelaufenen Badewanne oder einem offen gelassenen Hahn.

Bei einem Rohrbruch im Gebäude meldet die Nachbarschaft die beschädigten Möbel ihrer eigenen Hausratversicherung. Ihre Privathaftpflicht ist dafür nicht zuständig.

Was passiert, wenn der Wasserschaden erst Monate später auffällt?

Auch wenn Sie den Wasserschaden erst Monate später bemerken, ist er meldepflichtig, sobald Sie ihn entdecken. Bei undichten Leitungen in Wänden und unter Böden kann austretendes Wasser lange unbemerkt bleiben.

Hat sich bereits Schimmel gebildet, wird die Schadenabwicklung schwieriger. Die Gesellschaft prüft dann, welcher Teil des Schadens durch früheres Handeln vermeidbar gewesen wäre. Halten Sie deshalb fest, wann Ihnen der erste Fleck, der erste Geruch oder die erste Wölbung aufgefallen ist.

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