Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie lange habe ich Zeit, einen Wasserschaden der Versicherung zu melden?
Einen Wasserschaden melden Sie, sobald Sie ihn bemerken. Das Versicherungsvertragsgesetz nennt keine Frist in Tagen, sondern verlangt die Anzeige bei Kenntnis des Ereignisses. Ihre Police kann zusätzlich eine eigene Meldefrist vorsehen.
Melden Sie den Schaden schuldhaft zu spät, wird die Leistung um den vermeidbaren Teil des Schadens gekürzt. Gestrichen wird sie nicht automatisch.
Forderungen aus dem Versicherungsvertrag verjähren fünf Jahre nach dem Ereignis, sofern die Police seit 2022 besteht. Für ältere Verträge, die unverändert weiterlaufen, beträgt die Frist weiterhin zwei Jahre (Art. 103a Versicherungsvertragsgesetz).
Zahlt die Versicherung, wenn die Waschmaschine ausgelaufen ist?
Schäden durch eine ausgelaufene Waschmaschine betreffen zwei Policen gleichzeitig. Für den durchnässten Teppich und beschädigte Möbel zahlt die Hausratversicherung, für den aufgequollenen Unterlagsboden und die Wand darüber die Gebäudewasserschaden-Versicherung der Eigentümerschaft.
War der Schlauch schon länger undicht, prüft die Gesellschaft, seit wann Sie davon wussten. Je nach Ergebnis kürzt sie ihre Leistung entsprechend dem Verschulden.
Wer sucht den Handwerksbetrieb aus, ich oder die Versicherung?
Den Handwerksbetrieb suchen Sie selbst aus. Einige Gesellschaften schicken bei grösseren Schäden zunächst eine Fachperson und schlagen Partnerbetriebe vor. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, diese Betriebe zu beauftragen.
Klären Sie vor der Auftragsvergabe, ob die Gesellschaft die Offerte vorab sehen möchte und ob sie direkt an den Betrieb zahlt. Andernfalls müssen Sie die Rechnung zunächst selbst begleichen.
Deckt meine Versicherung auch den Schaden bei der Nachbarschaft?
Schäden bei der Nachbarschaft deckt Ihre Privathaftpflicht, nicht Ihre Hausratversicherung. Sie greift, wenn Sie den Schaden verursacht haben, etwa mit einer übergelaufenen Badewanne oder einem offen gelassenen Hahn.
Bei einem Rohrbruch im Gebäude meldet die Nachbarschaft die beschädigten Möbel ihrer eigenen Hausratversicherung. Ihre Privathaftpflicht ist dafür nicht zuständig.
Was passiert, wenn der Wasserschaden erst Monate später auffällt?
Auch wenn Sie den Wasserschaden erst Monate später bemerken, ist er meldepflichtig, sobald Sie ihn entdecken. Bei undichten Leitungen in Wänden und unter Böden kann austretendes Wasser lange unbemerkt bleiben.
Hat sich bereits Schimmel gebildet, wird die Schadenabwicklung schwieriger. Die Gesellschaft prüft dann, welcher Teil des Schadens durch früheres Handeln vermeidbar gewesen wäre. Halten Sie deshalb fest, wann Ihnen der erste Fleck, der erste Geruch oder die erste Wölbung aufgefallen ist.














