Anbau um die Grundfläche zu vergrössern Ein Anbau ist die bauliche Erweiterung eines Gebäudes und dient am Haus zur Vergrösserung der Fläche und kann sowohl verbreiternd, verlängert oder aufstockend durchgeführt werden. Aber auch ein Balkon oder ein Vordach zählen als Anbau. Für all diese Massnahmen sind statische Voraussetzungen zu erfüllen, welche tragende und nicht tragende Wände betreffen. Diese Massnahmen bedürfen eine Baugenehmigung und müssen Vorschriften des öffentlichen Baurechts berücksichtigen. Je nach Bauart genügt auch eine einfache Mitteilung auf der Grundlage eines Architektenentwurfes. Solche Vorgaben sollten von einem Fachmann, wie einem Architekten durchgeführt werden, damit später nicht baurechtswidrige Zustände zu rechtlichen Konsequenzen und einem Entfernen des Anbaus die Folge sind. Ein Gebäude mit Anbau verbreitern Die Vergrösserung der Grundfläche eines Hauses durch einen Anbau ist meist unwirtschaftlich, da neue Aussenwände mit neuem Fundament gebaut werden müssen. Auch die [Aussenwand](https://www.ofri.ch/leistungen/wand-mauern) muss zurückgebaut werden und das Dach erweitert. Dies verändert die Statik des Hauses und fordert meist noch weitere bauliche Massnahmen. Zudem ist die baurechtliche Genehmigung schwerer, wenn derart viele Baumassnahmen notwendig sind. Daher sollte ein Anbau zur Verbreiterung nur vorgenommen werden, wenn keine andere Lösung möglich ist. Anbau durch Verlängerung des Hauses Eine bessere Alternative zur Verbreiterung eines Hauses ist die Verlängerung, welche quasi wie ein Neubau betrieben werden kann. Lediglich auf der Stirnseite sind die Aussenwände zu entfernen, welche auch auf deren tragende Funktion überprüft werden müssen. Auch bei der Verlängerung bedarf es einer baurechtlichen Überprüfung, damit die Abstandsflächen, Baulinien und Grundflächenzahl überprüft werden Anbau durch Aufstockung eines Hauses Wenn ein Anbau nicht an, sondern auf das Haus erfolgt, spricht man von einer Aufstockung des Gebäudes. Das grösste Problem bei einer Aufstockung liegt in der Statik, da die obersten Etagen von Häusern nicht für grössere Belastungen gebaut werden. Hierfür muss dann ein Baustoff gefunden werden, welcher die zulässigen Lasten nicht überschreitet. Als Mauerstein wird zum Beispiel Kalksandstein eher gemieden und der Porenbeton verwendet, welcher ein geringeres Eigengewicht hat. Porenbeton wirkt sich zwar auf die [Schalldämmung](https://www.ofri.ch/leistungen/bodenplatte-daemmen) aus, kann aber mit entsprechenden [Schalldämmungsmassnahmen](https://www.ofri.ch/leistungen/wand-isolieren) wieder ausgeglichen werden. Porenbeton hat keine negative Auswirkung auf die Wärmedämmung. Aus baurechtlicher Sicht ist die Anzahl der Vollgeschosse und die Wohnflächenberechnung von Bedeutung, denn wenn hier bereits das Maximum des Bebauungsplanes ausgeschöpft ist, sieht es mit dem Anbau schlecht aus Vorgaben für einen Anbau Das öffentliche Baurecht schränkt Baumassnahmen in viele Fällen ein. Im Bebauungsplan ist zum Beispiel festgelegt wieviele Geschosse ein Gebäude in der jeweiligen Ortschaft haben darf. Wenn im Bebauungsplan festgelegt ist, dass nur eingeschossige Häuser zugelassen sind, darf die Grundfläche der zweiten Etage nur maximal zwei Drittel der Fläche des Untergeschosses aufweisen. Die Bauverordnung kann aber je nach Region abweichen, weshalb Sie die Bauordnung konsultieren sollten Planung eines Anbaus Bevor Sie einen Fachmann für die Realisierung Ihres Anbaus konsultieren, sollten Sie vorab planen wieviel Fläche Sie benötigen und welche Funktion diese Fläche haben soll. Wird es eine Abstellkammer, ein Kinderzimmer oder gar ein Bad - je nach Funktion der Fläche müssen andere Gegebenheiten berücksichtigt werden. Hierfür können Sie eigenständig mit dem bestehenden Grundriss Ihres Hauses Skizzen anfertigen und sich Gedanken machen wo das neue Raum geschaffen werden soll. So sparen Sie sich bei der Planung mit dem Fachmann viel Zeit und dadurch Kosten. 
Anbau an bestehendes Haus durchführen in Rodersdorf
Wir möchten unser Haus um 2 Meter verlängern. Die Fassade ist 8 Meter lang. Der Anbau soll also 2x8 Meter gross werden und über zwei Stockwerke gehen.
4118 Rodersdorf (Solothurn)
