Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie hoch darf eine Gartenmauer ohne Bewilligung sein?
In den meisten Schweizer Kantonen sind Gartenmauern bis 120 Zentimeter Höhe bewilligungsfrei. Informieren Sie sich jedoch am besten direkt bei Ihrer Gemeinde über die lokalen Bestimmungen. An Grundstücksgrenzen gelten teilweise strengere Regelungen.
Kann ich eine Gartenmauer auch im Winter bauen?
Grundsätzlich ist das möglich, aber nicht bei Frost. Mörtel und Beton dürfen nicht bei Temperaturen unter fünf Grad verarbeitet werden. Das Material bindet dann nicht richtig ab. Planen Sie den Mauerbau für die frostfreie Zeit zwischen April und Oktober.
Wie lange muss das Fundament aushärten?
Beton erreicht nach 28 Tagen seine volle Festigkeit. Für leichte Gartenmauern können Sie bereits nach sieben Tagen mit dem Mauern beginnen. Die erste Steinreihe sollte aber mindestens 24 Stunden trocknen, bevor Sie die nächste Reihe aufsetzen.
Braucht eine Trockenmauer ein Betonfundament?
Nein, für Trockenmauern genügt ein verdichtetes Schotterfundament. Der Schotter muss lagenweise eingebracht und mit einer Rüttelplatte verdichtet werden. Die Dicke beträgt etwa 20 bis 30 Zentimeter.
Wie pflege ich eine Natursteinmauer?
Natursteinmauern sind sehr pflegeleicht. Entfernen Sie gelegentlich Bewuchs aus den Fugen und kontrollieren Sie die Stabilität. Bei gemörtelten Mauern können Sie beschädigte Fugen ausbessern. Eine Imprägnierung schützt vor Feuchtigkeit und Verfärbungen.














