Das Schneiden von Hecken unterliegt in der Schweiz kantonalen Gesetzen, die sich signifikant unterscheiden können. Dieser Abschnitt bietet Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften zu Pflanzabständen und Heckenhöhen. Informieren Sie sich immer nach den aktuellen Regelungen Ihres Kantons, um sicherzustellen, dass Ihre Heckenpflege den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Die gesetzlichen Regelungen zu Pflanzabständen und Heckenhöhen sind in der Schweiz auf kantonaler Ebene festgelegt. Diese weichen zum Teil erheblich voneinander ab. Es empfiehlt sich, im Zweifel die entsprechenden Verordnungen und Richtlinien Ihres Kantons einzuholen. Falls Sie ein Ferienhaus oder einen Zweitwohnsitz in einem anderen Kanton besitzen, beachten Sie, dass hier die Bestimmungen durchaus anders sein können, als bei Ihnen zu Hause.
Das Gesetz zum Schneiden von Hecken in der Schweiz ist also kantonal geregelt:
In Zürich muss ein Strauch einen Mindestabstand von 60 Zentimeter zur Grundstücksgrenze haben. Die Höhe des Gewächses darf dann maximal den doppelten Abstand zur Grenze aufweisen, bei 60 Zentimeter wären das also 120 cm. Bei einem Abstand von einem Meter darf eine Hecke beispielsweise bis zu zwei Meter Höhe erreichen.
Im Tessin beträgt der minimale Abstand nur einen halben Meter bei einer maximalen Wuchshöhe von 1,25 Meter. Im Kanton Aargau darf eine Hecke mit einem Grenzabstand von einem Meter bis zu 1,80 Meter hoch werden.
Wenn Sie sich informieren möchten, zu welchem Zeitpunkt Hecken in der Schweiz beschnitten werden dürfen, dann werfen Sie gerne einen Blick in unseren Artikel.
Die Einspruchsfristen sind ebenfalls kantonal geregelt. Im Kanton Zürich können Bürger bis zu fünf Jahre nach dem unsachgemässen Anpflanzen einer Hecke verlangen, dass diese wieder entfernt wird. In anderen Kantonen gilt diese Frist bis zu zehn Jahren und kann sich zum Teil sogar durch eingewendete Proteste verlängern.
Eigentümer müssen Hecken mindestens einmal im Jahr zurückschneiden. Geschieht dies nicht, kann der Nachbar eine angemessene Frist zur Erledigung setzen. Wenn diese Frist ungenutzt verstreicht, hat der Nachbar das Recht, die Hecke auf Kosten des Eigentümers schneiden zu lassen.
Bevor Sie loslegen, sollten Sie sich noch mal ausgiebig in den kantonalen Verordnungen Ihres Wohnorts informieren.
*Alle Angaben sind ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit.
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