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Start » Ratgeber » Gasheizung ersetzen: Der komplette Ratgeber für die Schweiz

Gasheizung ersetzen: Der komplette Ratgeber für die Schweiz

Die Tage der Gasheizung in der Schweiz sind gezählt. Spätestens ab 2030 dürfen Öl- und Gasheizungen nur noch im absoluten Ausnahmefall eingebaut werden – nicht nur in Neubauten, sondern auch beim Heizungsersatz in bestehenden Gebäuden. Was bedeutet das für Sie als Hauseigentümerin oder Hauseigentümer? Welche Alternativen gibt es? Welche Fördergelder stehen zur Verfügung? Dieser umfassende Ratgeber beantwortet alle wichtigen Fragen rund um den Heizungsersatz in der Schweiz.

Ofri Redaktion
01. Dezember 2025 - 12 Min. Lesezeit

Heizungsersatz

  • Die gesetzliche Ausgangslage: Was kommt auf Sie zu?
  • Wann sollten Sie Ihre Gasheizung ersetzen?
  • Alternative Heizsysteme: Ihre Optionen
  • Fördergelder: So unterstützt Sie die Schweiz
  • Schritt-für-Schritt: So gehen Sie den Heizungsersatz an
  • Kosten im Überblick

Die gesetzliche Ausgangslage: Was kommt auf Sie zu?

Die Schweiz hat sich verpflichtet, bis 2050 klimaneutral zu werden. Der Gebäudesektor spielt dabei eine zentrale Rolle, denn fast 30 Prozent des Energieverbrauchs entfallen auf Haushalte – hauptsächlich für Heizung und Warmwasser.

Das faktische Verbot ab 2030

Die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) plant, dass spätestens ab 2030 Öl- und Gasheizungen nur noch im absoluten Ausnahmefall eingebaut werden dürfen. Diese Regelung gilt nicht nur für Neubauten, sondern ausdrücklich auch für bestehende Gebäude beim Heizungsersatz.

Es handelt sich nicht um ein direktes Bundesverbot, sondern um Mustervorschriften, die die Kantone in ihre Energiegesetze übernehmen sollen. Viele Kantone haben bereits strengere Regelungen eingeführt.

Kantone mit bereits strengen Vorschriften

  • Zürich: Seit September 2022 dürfen beim Heizungsersatz im Regelfall nur noch nicht-fossile Systeme eingebaut werden. Gasheizungen sind praktisch verboten, es sei denn, technische oder wirtschaftliche Gründe sprechen dagegen.
  • Basel-Stadt: Ähnlich strenge Regelungen wie Zürich, fossile Heizungen beim Ersatz faktisch verboten.
  • Genf: Restriktive Vorschriften für fossile Heizungen bereits seit mehreren Jahren in Kraft.
  • Bern, Luzern, St. Gallen und weitere Kantone: Übernahme der MuKEn-Vorschriften mit unterschiedlichen Fristen und Ausnahmen.

Was bedeutet «absoluter Ausnahmefall»?

Ausnahmen werden nur gewährt, wenn der Einbau eines erneuerbaren Heizsystems technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Das könnte beispielsweise gelten für:

  • Abgelegene Bauten ohne Zugang zu Strom- oder Fernwärmenetzen
  • Denkmalgeschützte Gebäude mit baulichen Einschränkungen
  • Gebäude mit extrem kurzer Restnutzungsdauer
  • Fälle, in denen eine Sanierung der Gebäudehülle nicht durchführbar ist

Bestehende Heizungen: Ihre funktionierende Gasheizung dürfen Sie weiterbetreiben. Das Gesetz zielt auf den Ersatz ab, nicht auf bestehende Anlagen. Allerdings sollen fossile Heizungen ab 2050 nur noch mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden dürfen.

Das CO₂-Gesetz 2025-2030:

Das seit Januar 2025 geltende revidierte CO₂-Gesetz enthält entgegen ursprünglicher Pläne kein direktes Bundesverbot mehr. Die ursprünglich vorgesehene Regelung mit maximal 20 kg CO₂ pro Quadratmeter und Jahr wurde gestrichen. Stattdessen setzt der Bund auf Förderungen und Anreize, während die Kantone die rechtlichen Vorgaben machen.

CO2-Gesetz Schweiz

Wann sollten Sie Ihre Gasheizung ersetzen?

Die Entscheidung zum Heizungsersatz hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Alter der Heizung: Gasheizungen haben eine durchschnittliche Lebensdauer von 15-20 Jahren. Nach 15 Jahren sollten Sie den Ersatz zumindest planen, auch wenn die Heizung noch funktioniert. Nach 20 Jahren steigt das Ausfallrisiko erheblich.
  • Effizienz und Kosten: Wenn Ihre Heizkosten stetig steigen, arbeitet die Heizung ineffizient. Moderne erneuerbare Systeme senken die Betriebskosten deutlich – bis zu 50 Prozent sind möglich.
  • Häufige Reparaturen: Wenn Reparaturen sich häufen und teuer werden, lohnt sich der Ersatz eher als weitere Reparaturen. Faustregel: Kosten Reparaturen mehr als ein Drittel eines neuen Systems, ist Ersatz wirtschaftlicher.
  • Rechtliche Situation: In Kantonen mit strengen Vorschriften dürfen defekte Gasheizungen nicht mehr durch neue Gasheizungen ersetzt werden. Im Notfall (plötzlicher Ausfall im Winter) gibt es Übergangslösungen: Sie dürfen eine Gasheizung temporär ersetzen, müssen aber innerhalb von 2-3 Jahren auf ein erneuerbares System umstellen.

Warten Sie nicht, bis die Heizung ausfällt. Ein geplanter Heizungsersatz bietet mehrere Vorteile:

  • Zeit für umfassende Beratung und Planung
  • Möglichkeit, auch die Gebäudehülle zu optimieren
  • Bessere Konditionen bei Handwerkern (kein Notfall-Aufschlag)
  • Zugang zu allen Förderprogrammen
  • Koordination mit anderen Sanierungsmassnahmen

Je näher die Fristen rücken, desto mehr Hausbesitzer werden gleichzeitig sanieren müssen. Das führt zu längeren Wartezeiten bei Heizungsinstallateuren, höheren Preisen durch starke Nachfrage und Lieferengpässen bei Wärmepumpen und Material

Empfehlung: Beginnen Sie mit der Planung, sobald Ihre Gasheizung 12 - 15 Jahre alt ist.

Alternative Heizsysteme: Ihre Optionen

Mehrere erneuerbare Heizsysteme kommen als Ersatz einer Gasheizung infrage. Hier die wichtigsten Alternativen im Überblick:

Heizsystem Kosten in CHF Vorteile Nachteile Geeignet für
Luft-Wasser-Wärmepumpe 30’000 - 40’000 - Einfache Installation
- Keine Bewilligungen
- Am häufigsten installiert
- Moderate Kosten
- Effizienzverlust bei Kälte
- Lärmpegel
- Höhere Betriebskosten als Erdwärme
Gut gedämmte Gebäude, Ein- und Mehrfamilienhäuser, überall einsetzbar
Sole-Wasser-Wärmepumpe (Erdwärme) 40’000 - 55’000 (inkl. Bohrung) - Sehr effizient
- Leise
- Funktioniert optimal bei Minusgraden
- Niedrigste Betriebskosten
- Teure Erdsonden-Bohrung
- Bewilligungspflicht
- Nicht überall möglich
Neubauten, gut geplante Sanierungen, Gebiete mit Bohrbewilligung
Wasser-Wasser-Wärmepumpe 45’000 - 60’000 - Höchste Effizienz
- Konstante Leistung
- Sehr niedrige Betriebskosten
- Grundwasser nötig
- Aufwendige Bewilligung
- Nicht überall möglich
- Hohe Investition
Grundstücke mit Grundwasserzugang, grössere Gebäude
Fernwärme / Wärmeverbund 15’000 - 30’000 (Anschluss) - Wartungsfrei
- Kein Platzbedarf
- Meist 100% erneuerbar
- Nur bei vorhandenem Netz
- Abhängigkeit vom Betreiber
- Langfristiger Vertrag
Städtische Gebiete mit Netzausbau, Mehrfamilienhäuser
Holzpellet-Heizung 30’000 - 45’000 - CO₂-neutral
- Automatischer Betrieb
- Unabhängig von Stromnetz
- Bewährte Technologie
- Platzbedarf für Lager (6 - 8 m³)
- Lieferung nötig
- Höherer Wartungsaufwand
- Feinstaub
Ländliche Gebiete, Häuser mit Lagerraum, ohne Strom- oder Fernwärme-Zugang

Wärmepumpen im Detail

Wärmepumpen entziehen der Umgebung (Luft, Erde, Grundwasser) Wärme und «pumpen» diese auf ein höheres Temperaturniveau. Mit 1 kWh Strom erzeugen effiziente Wärmepumpen 3 - 5 kWh Wärme.

Wichtige Voraussetzungen für alle Wärmepumpen: Eine gut gedämmte Gebäudehülle, Niedertemperatur-Heizsystem (Fussbodenheizung oder grosse Radiatoren) und Vorlauftemperaturen unter 50 °C.

Bei schlecht gedämmten Altbauten müssen oft Dämmung und Fenster erneuert werden, bevor eine Wärmepumpe effizient arbeitet.

Fernwärme: Komfortabel und zukunftssicher

Ein zentrales Heizkraftwerk oder Energieverbund produziert Wärme, die über isolierte Rohrleitungen zu den Häusern geliefert wird. Städte wie Zürich, Basel und Bern bauen ihre Fernwärmenetze massiv aus. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde nach geplanten Erweiterungen – oft lohnt sich das Warten auf einen Anschluss.

Wärmequellen für Fernwärme: Kehrichtverbrennung, Holzschnitzelheizungen, industrielle Abwärme, Seewasser, Geothermie.

Hybridlösungen: Das Beste kombinieren

Kombinationen verschiedener Systeme können Vorteile verbinden:

Kombination Vorteil Anwendung
Wärmepumpe + Photovoltaik Eigener Solarstrom reduziert Betriebskosten um bis zu 30 % Sehr empfehlenswert bei Neubauten und Dachsanierungen
Wärmepumpe + Solarthermie Solarwärme unterstützt Warmwasserbereitung im Sommer Gut bei hohem Warmwasserbedarf
Wärmepumpe + Gasheizung (bivalent) Gasheizung springt nur bei extremer Kälte zu Nur als Übergangslösung, da ab 2050 nur erneuerbare Brennstoffe erlaubt

Gas mit erneuerbaren Brennstoffen

Theoretisch können bestehende Gasheizungen mit Biogas oder synthetisch hergestelltem Gas (Power-to-Gas) betrieben werden. Viele Gasnetzbetreiber bieten bereits Gasmischungen mit erneuerbarem Anteil an. Die Verfügbarkeit von Biogas und synthetischem Gas ist jedoch begrenzt und teuer. Diese Gase werden vorrangig für Industrie und Mobilität benötigt. Für Heizzwecke ist Strom (via Wärmepumpe) effizienter.

Regelung Kanton Zürich: Der Anteil erneuerbarer Energie muss mindestens 80 Prozent über die gesamte Lebensdauer betragen – entweder durch Gasnetzbetreiber garantiert oder durch Bezugsvereinbarung. In der Praxis ist diese Option meist unwirtschaftlich.

Fördergelder: So unterstützt Sie die Schweiz

Der Umstieg von fossilen auf erneuerbare Heizungen wird massiv gefördert. Die Fördergelder machen den Heizungsersatz deutlich wirtschaftlicher.

Fördergesuche müssen jeweils VOR Baubeginn beziehungsweise Auftragsvergabe eingereicht werden! Nachträgliche Anträge werden abgelehnt. Auf der Homepage energiefranken finden Sie einen Förderrechner, der alle verfügbaren Gelder für Ihren Standort berechnet.

Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen

Das wichtigste Förderprogramm für energetische Sanierungen. Bund und Kantone finanzieren es gemeinsam aus der CO₂-Abgabe auf Brennstoffen.

Förderung Heizungsersatz: Abhängig von Kanton, Gebäudetyp und Heizungssystem. Typische Beträge:

  • Luft-Wasser-Wärmepumpe: CHF 3’000 - 12’000.-
  • Erdwärme-Sonde-Wärmepumpe: CHF 10’000 - 20’000.-
  • Holzpelletheizung: CHF 8’000 - 15’000.-
  • Fernwärmeanschluss: CHF 3’000 - 10’000.-

Impulsprogramm 2025 - 2035

Seit Januar 2025 ergänzt das Impulsprogramm aus dem Klima- und Innovationsgesetz die bestehenden Förderungen. Der Bund stellt dafür während 10 Jahren jährlich bis zu 200 Millionen Franken zur Verfügung.

Die Schwerpunkte liegen beim Heizungsersatz bei grösseren Anlagen (über 70 kW Leistung), Ersatz dezentraler Elektroheizungen, Bonus für umfassende Gebäudehüllensanierung und Förderung der Impulsberatung.

Klimaprämie (Schweizweite Förderung)

Die Klimaprämie der Stiftung Energie Zukunft Schweiz fördert den Heizungsersatz schweizweit – besonders interessant in Kantonen mit tieferen Förderungen oder bei grösseren Anlagen.

Voraussetzungen:

  • Ersatz einer Öl- oder Gasheizung durch Wärmepumpe oder Holzheizung
  • System muss im Vergleich zur fossilen Heizung «unwirtschaftlich» sein (wird geprüft)
  • Keine absolute gesetzliche Pflicht zum Heizungsersatz im Kanton
  • Einfamilienhäuser sind nicht förderberechtigt (Stand 2025)

Myclimate-Förderung

Die Stiftung myclimate fördert speziell vermietete Wohnobjekte schweizweit. Jeder Kanton hat dabei eigene Fördersätze. Einige Beispiele:

  • Zürich: Differenzierte Förderung nach Leistung und System. Zusätzlich 30 Prozent Impulsprogramm-Bonus 2025 - 2026.
  • Bern: Attraktive Pauschalb eiträge, kombinierbar mit Bundesgeldern.
  • Luzern: Bis CHF 8’500.- für kleinere Wärmepumpen, gestaffelt nach Leistung.
  • Aargau, Basel-Landschaft, St. Gallen: Eigene Programme mit unterschiedlichen Sätzen.

Steuerabzüge und Kombinationen von Förderungen

Zusätzlich zu direkten Fördergeldern können Sie Kosten für energetische Sanierungen von den Steuern abziehen. In den meisten Kantonen sind 100 Prozent der selbst getragenen Kosten (nach Abzug der Fördergelder) abzugsfähig.

Kantonsgelder, Bundesgelder und teilweise Gemeinde-Beiträge lassen sich kombinieren. Nicht kombinierbar ist meist die Klimaprämie mit kantonalen Gebäudeprogramm-Geldern – Sie wählen das für Sie günstigere Programm.

Impulsberatung «erneuerbar heizen»

Diese Erstberatung wird schweizweit gefördert und kostet Sie nur CHF 200 - 300.- (statt CHF 800 - 1’200.-). Eine Fachperson analysiert Ihr Gebäude, empfiehlt passende Heizsysteme und zeigt Fördermöglichkeiten auf. Unbedingt nutzen!

Heizungsersatz Schweiz

Schritt-für-Schritt: So gehen Sie den Heizungsersatz an

Ein strukturiertes Vorgehen verhindert teure Fehler und maximiert Fördergelder. Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Heizungsersatz optimal planen.

Schritt 1 – Impulsberatung buchen

Buchen Sie über die Homepage erneuerbarheizen eine Impulsberatung. Die Fachperson kommt zu Ihnen, analysiert Gebäude und Heizung, berechnet Energiebedarf und empfiehlt passende Systeme inklusive Kostenschätzung und Fördergeldern.

Schritt 2 – Gebäudecheck

Prüfen Sie den Zustand Ihrer Gebäudehülle. Schlecht gedämmte Gebäude brauchen viel Heizenergie. Eine Wärmepumpe arbeitet nur effizient bei niedrigen Vorlauftemperaturen (unter 50 °C). Das erfordert:

  • Gute Dämmung (Fassade, Dach, Kellerdecke)
  • Dichte Fenster
  • Niedertemperatur-Heizkörper oder Fussbodenheizung

Oft lohnt sich die Kombination von Dämmung und Heizungsersatz - diese bringt höchste Einsparungen und wird besser gefördert.

Schritt 3 – Offerten einholen

Holen Sie mindestens drei Offerten von Heizungsfirmen ein. Achten Sie dabei auf:

  • Detaillierte Leistungsbeschreibung
  • Angabe des Wirkungsgrades/COP
  • Dimensionierung (nicht zu gross!)
  • Garantieleistungen
  • Referenzen

Schritt 4 – Fördergesuche einreichen

Bevor Sie den Auftrag erteilen, müssen Fördergesuche eingereicht sein! Ihr Installateur hilft oft dabei oder Sie nutzen die Online-Plattformen der Kantone. Folgende Unterlagen werden in der Regel benötigt:

  • Offerten/Kostenvoranschläge
  • Gebäudedaten (Energiebezugsfläche, Baujahr)
  • Heizölverbrauch der letzten Jahre oder Gasverbrauch
  • Grundbuchauszug
  • Technische Datenblätter der neuen Heizung

Schritt 5 – Bewilligungen einholen

Einige Systeme brauchen bestimmte Bewilligungen:

  • Erdsonden: Bewilligung vom Kanton (Gewässerschutz)
  • Aussenaufstellung Luftwärmepumpe: Baugesuch oder Meldepflicht bei Lärmvorschriften
  • Fernwärme: Meist keine Bewilligung nötig

Ihr Installateur kennt die genauen Anforderungen.

Schritt 6 – Installation

Die Installation dauert je nach System 3 - 10 Tage. Bei Erdwärmesonden kommt die Bohrzeit hinzu (1 - 3 Tage). Der Ablauf sieht wie folgt aus:

  • Demontage alte Heizung
  • Installation neue Heizung/Wärmepumpe
  • Hydraulischer Abgleich des Heizsystems
  • Einstellung und Inbetriebnahme
  • Einweisung in die Bedienung

Schritt 7 – Auszahlung Fördergelder

Nach Abschluss reichen Sie Schlussrechnung, Fotos und Inbetriebnahmeprotokoll ein. Die Fördergelder werden ausgezahlt. Bei Klimaprämie erfolgt Auszahlung über mehrere Jahre verteilt.

Schritt 8 – Optimierung und Monitoring

Die erste Heizperiode dient der Optimierung. Lassen Sie die Einstellungen nach einem Jahr nochmals prüfen. Moderne Wärmepumpen haben Monitoring-Funktionen – nutzen Sie diese.

Kosten im Überblick

Die Investitionskosten variieren je nach System und Gebäude. Hier typische Kostenrahmen für ein Einfamilienhaus (150 m² Wohnfläche):

  Luft-Wasser-Wärmepumpe Sole-Wasser-Wärmepumpe (Erdwärme) Holzpellet-heizung Fernwärme-anschluss Zum Vergleich neue Gasheizung (wo noch erlaubt)
Anschaffung und Installation in CHF 30’000 - 40’000 45’000 - 60’000 35’000 - 45’000 20’000 - 35’000 12’000 - 18’000
Fördergelder in CHF 6’000 - 10’000 12’000 - 20’000 10’000 - 15’000 5’000 - 10’000 Keine Fördergelder
Netto-Investition in CHF 20’000 - 34’000 25’000 - 48’000 20’000 - 35’000 10’000 - 30’000 12’000 - 18’000
Jährliche Betriebskosten in CHF 1’200 - 1’800 1’000 - 1’500 1’800 - 2’500 2’000 - 3’000 2’500 - 3’500
Wartung in CHF pro Jahr 200 - 300 200 - 300 400 - 600 Minimal, vom Betreiber 300 - 400

Amortisation: Trotz höherer Anfangsinvestition amortisieren sich erneuerbare Systeme durch niedrigere Betriebskosten und Fördergelder nach 8 - 15 Jahren. Wärmepumpen mit Photovoltaik bereits nach 10 - 12 Jahren.

Der Heizungsersatz ist eine wichtige Investition in die Zukunft. Mit der richtigen Planung, den verfügbaren Fördergeldern und kompetenter Beratung wird der Umstieg auf erneuerbare Energie machbar und lohnend. Handeln Sie frühzeitig – die Zeit der fossilen Heizungen läuft ab, und die Vorteile erneuerbarer Systeme sind überzeugend.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ab wann sind Gasheizungen in der Schweiz verboten?

Ab 2030 dürfen in den meisten Kantonen keine neuen Öl- und Gasheizungen mehr eingebaut werden, ausser in absoluten Ausnahmefällen. Einige Kantone wie Zürich, Basel-Stadt und Genf haben bereits seit 2022/2023 faktische Verbote. Bestehende Gasheizungen dürfen weiterbetrieben werden, müssen aber spätestens bei einem Defekt durch erneuerbare Systeme ersetzt werden.

Muss ich meine funktionierende Gasheizung ersetzen?

Nein, Sie dürfen Ihre bestehende Gasheizung weiterbetreiben, solange sie funktioniert. Es gibt keine Austauschpflicht für funktionierende Anlagen. Allerdings wird empfohlen, frühzeitig den Ersatz zu planen, da ab einem Defekt meist nur noch erneuerbare Alternativen erlaubt sind.

Was passiert bei einem Notfall im Winter, wenn die Gasheizung ausfällt?

Für Notfälle existieren Übergangslösungen. Im Kanton Zürich dürfen Sie beispielsweise eine defekte fossile Heizung kurzfristig durch eine neue ersetzen. Sie müssen sich jedoch verpflichten, innerhalb von 2 - 3 Jahren auf ein erneuerbares System umzustellen. Diese Übergangsfristen ermöglichen geplanten statt überhasteten Heizungsersatz.

Funktioniert eine Wärmepumpe auch in einem Altbau?

Ja, aber oft sind Zusatzmassnahmen nötig. Wichtig sind niedrige Vorlauftemperaturen (unter 50 °C). Das erreichen Sie durch bessere Dämmung, grössere Heizkörper oder Fussbodenheizung sowie hydraulischen Abgleich. Eine Impulsberatung zeigt, was bei Ihrem Gebäude nötig ist. In gut erhaltenen Altbauten ab Baujahr 1970 funktionieren Wärmepumpen meist problemlos.

Wie laut ist eine Luft-Wärmepumpe?

Moderne Luft-Wärmepumpen erzeugen 45 - 55 Dezibel Schallleistung – vergleichbar mit leisem Regen oder einem Kühlschrank. Entscheidend ist die richtige Platzierung. Beachten Sie dabei den Abstand zu Nachbarfenstern, Schallschutzwände und Fundament-Entkopplung. Bei korrekter Installation sind Lärmprobleme selten. Erdwärmepumpen sind praktisch lautlos.

Brauche ich eine Photovoltaik-Anlage für eine Wärmepumpe?

Nein, Photovoltaik ist keine Voraussetzung. Eine Wärmepumpe funktioniert mit normalem Netzstrom. Photovoltaik ist aber sehr sinnvoll: Sie senkt die Betriebskosten um 20 - 30 Prozent und erhöht die Unabhängigkeit. Die Kombination wird zusätzlich gefördert. Viele Hausbesitzer installieren beides gleichzeitig.

Kann ich die alte Gasheizung mit Biogas weiterbetrieben?

Theoretisch ja, praktisch jedoch schwierig. Sie benötigen Bezugsvereinbarungen für mindestens 80 Prozent erneuerbare Brennstoffe über die gesamte Lebensdauer. Biogas und synthetisches Gas sind teuer und knapp. Die meisten Gasnetzbetreiber bieten nur geringe Beimischungen. Diese Option ist meist unwirtschaftlich im Vergleich zu Wärmepumpen.

Wer hilft mir bei der Planung?

Starten Sie mit der geförderten Impulsberatung «erneuerbar heizen». Danach können spezialisierte Heizungsplaner, Energieberater oder direkt Installationsfirmen die Details planen. Auch das Forum Energie Zürich und ähnliche kantonale Beratungsstellen bieten Unterstützung.

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