Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ab wann sind Gasheizungen in der Schweiz verboten?
Ab 2030 dürfen in den meisten Kantonen keine neuen Öl- und Gasheizungen mehr eingebaut werden, ausser in absoluten Ausnahmefällen. Einige Kantone wie Zürich, Basel-Stadt und Genf haben bereits seit 2022/2023 faktische Verbote. Bestehende Gasheizungen dürfen weiterbetrieben werden, müssen aber spätestens bei einem Defekt durch erneuerbare Systeme ersetzt werden.
Muss ich meine funktionierende Gasheizung ersetzen?
Nein, Sie dürfen Ihre bestehende Gasheizung weiterbetreiben, solange sie funktioniert. Es gibt keine Austauschpflicht für funktionierende Anlagen. Allerdings wird empfohlen, frühzeitig den Ersatz zu planen, da ab einem Defekt meist nur noch erneuerbare Alternativen erlaubt sind.
Was passiert bei einem Notfall im Winter, wenn die Gasheizung ausfällt?
Für Notfälle existieren Übergangslösungen. Im Kanton Zürich dürfen Sie beispielsweise eine defekte fossile Heizung kurzfristig durch eine neue ersetzen. Sie müssen sich jedoch verpflichten, innerhalb von 2 - 3 Jahren auf ein erneuerbares System umzustellen. Diese Übergangsfristen ermöglichen geplanten statt überhasteten Heizungsersatz.
Funktioniert eine Wärmepumpe auch in einem Altbau?
Ja, aber oft sind Zusatzmassnahmen nötig. Wichtig sind niedrige Vorlauftemperaturen (unter 50 °C). Das erreichen Sie durch bessere Dämmung, grössere Heizkörper oder Fussbodenheizung sowie hydraulischen Abgleich. Eine Impulsberatung zeigt, was bei Ihrem Gebäude nötig ist. In gut erhaltenen Altbauten ab Baujahr 1970 funktionieren Wärmepumpen meist problemlos.
Wie laut ist eine Luft-Wärmepumpe?
Moderne Luft-Wärmepumpen erzeugen 45 - 55 Dezibel Schallleistung – vergleichbar mit leisem Regen oder einem Kühlschrank. Entscheidend ist die richtige Platzierung. Beachten Sie dabei den Abstand zu Nachbarfenstern, Schallschutzwände und Fundament-Entkopplung. Bei korrekter Installation sind Lärmprobleme selten. Erdwärmepumpen sind praktisch lautlos.
Brauche ich eine Photovoltaik-Anlage für eine Wärmepumpe?
Nein, Photovoltaik ist keine Voraussetzung. Eine Wärmepumpe funktioniert mit normalem Netzstrom. Photovoltaik ist aber sehr sinnvoll: Sie senkt die Betriebskosten um 20 - 30 Prozent und erhöht die Unabhängigkeit. Die Kombination wird zusätzlich gefördert. Viele Hausbesitzer installieren beides gleichzeitig.
Kann ich die alte Gasheizung mit Biogas weiterbetrieben?
Theoretisch ja, praktisch jedoch schwierig. Sie benötigen Bezugsvereinbarungen für mindestens 80 Prozent erneuerbare Brennstoffe über die gesamte Lebensdauer. Biogas und synthetisches Gas sind teuer und knapp. Die meisten Gasnetzbetreiber bieten nur geringe Beimischungen. Diese Option ist meist unwirtschaftlich im Vergleich zu Wärmepumpen.
Wer hilft mir bei der Planung?
Starten Sie mit der geförderten Impulsberatung «erneuerbar heizen». Danach können spezialisierte Heizungsplaner, Energieberater oder direkt Installationsfirmen die Details planen. Auch das Forum Energie Zürich und ähnliche kantonale Beratungsstellen bieten Unterstützung.










