Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie lange darf man in der Schweiz noch mit Öl heizen?
Der Betrieb bestehender Ölheizungen bleibt grundsätzlich erlaubt. Viele Kantone beschränken jedoch den Weiterbetrieb ab 2030 deutlich. Spätestens bei einem Heizungsausfall oder Ersatz müssen Hausbesitzer:innen auf ein erneuerbares System umstellen.
Wie lange darf ich noch eine neue Ölheizung einbauen?
Seit Inkrafttreten des Klima- und Innovationsgesetzes (2025) und je nach kantonalem Energiegesetz ist der Einbau neuer Ölheizungen nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. In Kantonen wie Zürich, Bern oder Basel-Stadt ist der Ersatz durch fossile Systeme praktisch untersagt.
Kann ich meine alte Ölheizung durch eine neue Ölheizung ersetzen?
Technisch ja, rechtlich meist nicht mehr sinnvoll. In vielen Kantonen erhalten Sie keine Bewilligung oder keine Fördergelder mehr. Der Wechsel auf eine erneuerbare Lösung ist zukunftssicherer und meist wirtschaftlicher.
Was passiert mit meiner Ölheizung nach 2025?
Sie dürfen Ihre bestehende Anlage weiter betreiben, solange sie funktioniert. Geht sie aber kaputt oder muss ersetzt werden, gelten die neuen kantonalen Energiegesetze. Dann ist in der Regel eine Umstellung auf ein erneuerbares Heizsystem Pflicht.
















