Was sind die MuKEn? In welchen Kantonen gelten sie bereits? Welche sind die wichtigsten Neuerungen? Alle Infos im Überblick!

Wer ein Haus baut oder saniert, kommt um die MuKEn nicht herum. Die „Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich“ sind Bestandteil der Energiestrategie 2050 und haben zum Ziel, den Energieverbrauch in Gebäuden durch landesweit einheitliche Regelungen zu reduzieren. Zwar ist die aktuelle Version – die MuKEn 2014 – bislang noch nicht in allen Kantonen gültig (Stand August 2020), früher oder später jedoch werden ihre zentralen Punkte voraussichtlich bundesweit umgesetzt – ein genauerer Blick lohnt sich also!
Die Hoheit über die Energiegesetze liegt in der Schweiz bei den einzelnen Kantonen. Um die Schweizer Klimaziele zu erreichen, erarbeiten die Kantone jedoch bereits seit 1992 gemeinsame Regelungen für den Energieverbrauch in Gebäuden. Definiert werden sie in den sogenannten „Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich“ – kurz MuKEn.
Momentan ist die Umsetzung der MuKEn 2014 in Gange. Bis 2020 hätten sie bundesweit in die kantonalen Gesetzgebungen übernommen werden sollen. Während sie in einigen wenigen Kantonen bereits ganz oder teilweise umgesetzt wurden, durchlaufen sie in anderen jedoch noch den politischen Prozess.
Das oberste Ziel der MuKEn ist die Reduzierung des Energieverbrauchs im Gebäudebereich. Bei den MuKEn 2014 bedeutet das konkret in Zahlen: Ein Neubau soll pro Jahr und Quadratmeter nur noch 3,5 Liter Heizöl-Äquivalente an Wärmeenergie verbrauchen, ein sanierter Altbau nur noch 8 Liter. Zum Vergleich: Im Jahr 1975 verbrauchte ein üblicher Wohnungsneubau 22 Liter.
Erreicht werden sollen die Vorgaben durch möglichst einheitliche landesweite Energievorschriften bei Neubauten und Sanierungsobjekten. Sie finden sich in einem beinahe 100 Seiten umfassenden Dokument, das aus insgesamt 11 Modulen oder „Vorschriften-Paketen“ besteht.
Den grössten Teil macht das sogenannte Basismodul aus. Es enthält unter anderem allgemeine Vorschriften zu Gebäudetechnik (z. B. Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen), Gebäudehülle (z. B. Wärmedämmung), dem Anteil von erneuerbarer Energie und Eigenstromerzeugung sowie Sanierungspflichten. Die weiteren Module – auch Wahlmodule genannt – beschäftigen sich mit speziellen Themenbereichen wie etwa Freiluftheizungen oder Ferienhäusern.
Wichtig zu wissen: Das Basismodul bildet ein „Zwangsmodul“ – den Kantonen wird dringend empfohlen, es eins zu eins in die kantonalen Energiegesetze zu übernehmen. Bei der Vorgängerversion – den MuKEn 2008 – hat das auch geklappt: Das Basismodul wurde damals beinahe zu hundert Prozent in allen Kantonen umgesetzt. Die Übernahme der Wahlmodule hingegen ist den Kantonen freigestellt. Wird ein Wahlmodul umgesetzt, muss es allerdings unverändert übernommen werden. Ob die MuKEn 2014 in Ihrem Kanton bereits gelten, können Sie der Tabelle am Ende der Seite entnehmen.
Die Vorschriften des Basismoduls werden früher oder später also voraussichtlich Einzug in alle kantonalen Gesetzgebungen finden. Wenn Sie einen Neubau oder eine Sanierung planen, sollten Sie sich mit den zentralen Neuerungen also frühzeitig auseinandersetzen – auch wenn die MuKEn 2014 in Ihrem Kanton bislang noch nicht in Kraft getreten sind.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Viele Hausbesitzer betrifft vor allem die neue Regelung zum Heizungsersatz. Nach wie vor werden in der Schweiz etwa 60 Prozent der Heizungen mit fossilen Brennstoffen betrieben. Auch wenn Öl- und Gasheizungen weiterhin erlaubt bleiben, soll der damit verbundene CO2-Ausstoss durch die MuKEn weiter reduziert werden.
Wer seine Heizung zukünftig ersetzt, muss sich nach MuKEn 2014 daher an verschärfte Vorgaben halten: Mindestens 10 Prozent des Energiebedarfs müssen durch erneuerbare Energien gedeckt sein oder der Energieverbrauch muss um mindestens 10 Prozent gesenkt werden. Zur Erreichung dieses Ziels geben die MuKEn 11 anerkannte Standardlösungen vor, zwischen denen Hauseigentümer wählen können.
Ausgenommen sind nur Gebäude, die nach Minergie zertifiziert sind oder über einen Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) mit mindestens Klasse D bei der Gesamtenergieeffizienz verfügen. In diesen Fällen können Sie die neue Heizung frei wählen – statt der Wahl einer der Standardlösungen kann also unter Umständen auch eine Zertifizierung eine Option sein.
Die 11 Standardlösungen nach MuKEn 2014 beim Heizungsersatz:
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Die MuKEn 2014 sollten ursprünglich bis 2020 in allen Kantonen umgesetzt sein. Mit Stand Juli 2020 sind sie allerdings erst in 10 der insgesamt 26 Kantone in Kraft oder beschlossen. Den aktuellen Stand in Ihrem Kanton können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.
| Kanton | Stand Umsetzung MuKEn 2014 |
|---|---|
| Aargau (AG) | nachparlamentarische Phase |
| Appenzell-Ausserrhoden (AR) | parlamentarische Phase |
| Appenzell-Innerrhoden (AI) | Inkraftsetzung beschlossen oder bereits erfolgt |
| Basel-Landschaft (BL) | Inkraftsetzung beschlossen oder bereits erfolgt |
| Basel-Stadt (BS) | Inkraftsetzung beschlossen oder bereits erfolgt |
| Bern (BE) | vorparlamentarische Phase / Inkraftsetzung beschlossen oder bereits erfolgt |
| Freiburg (FR) | Inkraftsetzung beschlossen oder bereits erfolgt |
| Genf (GE) | vorparlamentarische Phase |
| Glarus (GL) | nachparlamentarische Phase |
| Graubünden (GR) | Inkraftsetzung beschlossen oder bereits erfolgt |
| Jura (JU) | Inkraftsetzung beschlossen oder bereits erfolgt |
| Luzern (LU) | Inkraftsetzung beschlossen oder bereits erfolgt |
| Neuenburg (NE) | parlamentarische Phase |
| Nidwalden (NW) | öffentliche Phase vor parlamentarischer Phase |
| Obwalden (OW) | Inkraftsetzung beschlossen oder bereits erfolgt |
| Schaffhausen (SH) | parlamentarische Phase |
| Schwyz (SZ) | öffentliche Phase vor parlamentarischer Phase |
| Solothurn (SO) | Vorlage zurückgewiesen, abgelehnt oder nicht eingetreten |
| St. Gallen (SG) | parlamentarische Phase |
| Tessin (TI) | öffentliche Phase vor parlamentarischer Phase |
| Thurgau (TG) | Inkraftsetzung beschlossen oder bereits erfolgt |
| Uri (UR) | vorparlamentarische Phase |
| Waadt (VD) | Inkraftsetzung beschlossen oder bereits erfolgt |
| Wallis (VS) | vorparlamentarische Phase |
| Zug (ZG) | öffentliche Phase vor parlamentarischer Phase |
| Zürich (ZH) | parlamentarische Phase |
Quelle: Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK), 20.7.2020
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Als Online-Redakteurin meisselt Veronika seit über zehn Jahren aus Informationen ansprechende Inhalte. Grossvater Installateur, Vater begeisterter Heimwerker: Von Kindesbeinen an mag sie alles, was mit Werkzeug und Tüfteleien zu tun hat. Ihr grosser Traum: ein altes Haus renovieren. Für Ofri zu schreiben, ist die perfekte Vorbereitung!






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