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MuKEn 2014 – Neuerungen und in welchen Kantonen sie gelten

Was sind die MuKEn? In welchen Kantonen gelten sie bereits? Welche sind die wichtigsten Neuerungen? Alle Infos im Überblick!

Veronika Pfleger
02. August 2022 - 7 Min. Lesezeit

Eine Hand greift nach der Skizze eines Niedrigenergiehauses

  • Was ist MuKEn?
  • Was genau wird in den MuKEn geregelt?
  • MuKEn 2014: die wichtigsten Neuerungen
  • Worauf muss ich beim Heizungsersatz achten?
  • Gelten die MuKEn 2014 bereits in meinem Kanton?

Wer ein Haus baut oder saniert, kommt um die MuKEn nicht herum. Die „Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich“ sind Bestandteil der Energiestrategie 2050 und haben zum Ziel, den Energieverbrauch in Gebäuden durch landesweit einheitliche Regelungen zu reduzieren. Zwar ist die aktuelle Version – die MuKEn 2014 – bislang noch nicht in allen Kantonen gültig (Stand August 2020), früher oder später jedoch werden ihre zentralen Punkte voraussichtlich bundesweit umgesetzt – ein genauerer Blick lohnt sich also!

Was ist MuKEn?

Die Hoheit über die Energiegesetze liegt in der Schweiz bei den einzelnen Kantonen. Um die Schweizer Klimaziele zu erreichen, erarbeiten die Kantone jedoch bereits seit 1992 gemeinsame Regelungen für den Energieverbrauch in Gebäuden. Definiert werden sie in den sogenannten „Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich“ – kurz MuKEn.

Momentan ist die Umsetzung der MuKEn 2014 in Gange. Bis 2020 hätten sie bundesweit in die kantonalen Gesetzgebungen übernommen werden sollen. Während sie in einigen wenigen Kantonen bereits ganz oder teilweise umgesetzt wurden, durchlaufen sie in anderen jedoch noch den politischen Prozess.

Das oberste Ziel der MuKEn ist die Reduzierung des Energieverbrauchs im Gebäudebereich. Bei den MuKEn 2014 bedeutet das konkret in Zahlen: Ein Neubau soll pro Jahr und Quadratmeter nur noch 3,5 Liter Heizöl-Äquivalente an Wärmeenergie verbrauchen, ein sanierter Altbau nur noch 8 Liter. Zum Vergleich: Im Jahr 1975 verbrauchte ein üblicher Wohnungsneubau 22 Liter.

Was genau wird in den MuKEn geregelt?

Erreicht werden sollen die Vorgaben durch möglichst einheitliche landesweite Energievorschriften bei Neubauten und Sanierungsobjekten. Sie finden sich in einem beinahe 100 Seiten umfassenden Dokument, das aus insgesamt 11 Modulen oder „Vorschriften-Paketen“ besteht.

Den grössten Teil macht das sogenannte Basismodul aus. Es enthält unter anderem allgemeine Vorschriften zu Gebäudetechnik (z. B. Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen), Gebäudehülle (z. B. Wärmedämmung), dem Anteil von erneuerbarer Energie und Eigenstromerzeugung sowie Sanierungspflichten. Die weiteren Module – auch Wahlmodule genannt – beschäftigen sich mit speziellen Themenbereichen wie etwa Freiluftheizungen oder Ferienhäusern.

Wichtig zu wissen: Das Basismodul bildet ein „Zwangsmodul“ – den Kantonen wird dringend empfohlen, es eins zu eins in die kantonalen Energiegesetze zu übernehmen. Bei der Vorgängerversion – den MuKEn 2008 – hat das auch geklappt: Das Basismodul wurde damals beinahe zu hundert Prozent in allen Kantonen umgesetzt. Die Übernahme der Wahlmodule hingegen ist den Kantonen freigestellt. Wird ein Wahlmodul umgesetzt, muss es allerdings unverändert übernommen werden. Ob die MuKEn 2014 in Ihrem Kanton bereits gelten, können Sie der Tabelle am Ende der Seite entnehmen.

MuKEn 2014: die wichtigsten Neuerungen

Die Vorschriften des Basismoduls werden früher oder später also voraussichtlich Einzug in alle kantonalen Gesetzgebungen finden. Wenn Sie einen Neubau oder eine Sanierung planen, sollten Sie sich mit den zentralen Neuerungen also frühzeitig auseinandersetzen – auch wenn die MuKEn 2014 in Ihrem Kanton bislang noch nicht in Kraft getreten sind.

Ein Handwerker und ein Architekt besprechen einen Bauplan

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Heizungsersatz: Beim Ersatz von Öl- oder Gasheizungen muss der Energiebedarf zu mindestens 10 Prozent mit erneuerbarer Energie gedeckt oder der Energieverbrauch um mindestens 10 Prozent gesenkt werden. Dazu kann zwischen 11 Standardlösungen gewählt werden. Die Regel gilt nicht, wenn das Gebäude nach dem nachhaltigen Energiestandard „Minergie“ zertifiziert ist oder nach dem „Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)“ mindestens Klasse D bei der Gesamtenergieeffizienz erreicht.
  • Sanierungspflicht: War bislang bereits ihr Einbau verboten, müssen nun auch bestehende zentrale Elektroheizungen und Elektroboiler innerhalb von 15 Jahren ungeachtet ihres Zustandes ersetzt werden.
  • Eigenstromproduktion: Für Neubauten gilt ein verpflichtender Anteil an Eigenstromproduktion. Mindestens 10 Watt pro Quadratmeter Energiebezugsfläche müssen selbst erzeugt werden, in der Regel durch Photovoltaik-Module.
  • Energieverbrauch: Die Grenzwerte für den Energieverbrauch wurden für Neubauten weiter reduziert auf 35 kWh/m².

Worauf muss ich beim Heizungsersatz achten?

Viele Hausbesitzer betrifft vor allem die neue Regelung zum Heizungsersatz. Nach wie vor werden in der Schweiz etwa 60 Prozent der Heizungen mit fossilen Brennstoffen betrieben. Auch wenn Öl- und Gasheizungen weiterhin erlaubt bleiben, soll der damit verbundene CO2-Ausstoss durch die MuKEn weiter reduziert werden.

Wer seine Heizung zukünftig ersetzt, muss sich nach MuKEn 2014 daher an verschärfte Vorgaben halten: Mindestens 10 Prozent des Energiebedarfs müssen durch erneuerbare Energien gedeckt sein oder der Energieverbrauch muss um mindestens 10 Prozent gesenkt werden. Zur Erreichung dieses Ziels geben die MuKEn 11 anerkannte Standardlösungen vor, zwischen denen Hauseigentümer wählen können.

Ausgenommen sind nur Gebäude, die nach Minergie zertifiziert sind oder über einen Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) mit mindestens Klasse D bei der Gesamtenergieeffizienz verfügen. In diesen Fällen können Sie die neue Heizung frei wählen – statt der Wahl einer der Standardlösungen kann also unter Umständen auch eine Zertifizierung eine Option sein.

Die 11 Standardlösungen nach MuKEn 2014 beim Heizungsersatz:

  1. Thermische Sonnenkollektoren
  2. Holzfeuerung
  3. Wärmepumpe mit Erdsonde, Wasser oder Aussenluft
  4. Mit Erdgas angetriebene Wärmepumpe
  5. Fernwärmeanschluss
  6. Wärmekraftkopplung
  7. Warmwasserwärmepumpe mit Photovoltaikanlage
  8. Ersatz der Fenster
  9. Wärmedämmung von Fassade und/oder Dach
  10. Grundlast-Wärmeerzeuger erneuerbar mit bivalent betriebenem fossilem Spitzenlastkessel
  11. Kontrollierte Wohnungslüftung

Welche Heizung ist die Richtige für Sie? Einen Überblick über die gängigsten Heizungsarten in der Schweiz samt Kosten, Ökobilanz und Voraussetzungen finden Sie im Ratgeber Heizsysteme

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Gelten die MuKEn 2014 bereits in meinem Kanton?

Die MuKEn 2014 sollten ursprünglich bis 2020 in allen Kantonen umgesetzt sein. Mit Stand Juli 2020 sind sie allerdings erst in 10 der insgesamt 26 Kantone in Kraft oder beschlossen. Den aktuellen Stand in Ihrem Kanton können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.

Kanton Stand Umsetzung MuKEn 2014
Aargau (AG) nachparlamentarische Phase
Appenzell-Ausserrhoden (AR) parlamentarische Phase
Appenzell-Innerrhoden (AI) Inkraftsetzung beschlossen oder bereits erfolgt
Basel-Landschaft (BL) Inkraftsetzung beschlossen oder bereits erfolgt
Basel-Stadt (BS) Inkraftsetzung beschlossen oder bereits erfolgt
Bern (BE) vorparlamentarische Phase / Inkraftsetzung beschlossen oder bereits erfolgt
Freiburg (FR) Inkraftsetzung beschlossen oder bereits erfolgt
Genf (GE) vorparlamentarische Phase
Glarus (GL) nachparlamentarische Phase
Graubünden (GR) Inkraftsetzung beschlossen oder bereits erfolgt
Jura (JU) Inkraftsetzung beschlossen oder bereits erfolgt
Luzern (LU) Inkraftsetzung beschlossen oder bereits erfolgt
Neuenburg (NE) parlamentarische Phase
Nidwalden (NW) öffentliche Phase vor parlamentarischer Phase
Obwalden (OW) Inkraftsetzung beschlossen oder bereits erfolgt
Schaffhausen (SH) parlamentarische Phase
Schwyz (SZ) öffentliche Phase vor parlamentarischer Phase
Solothurn (SO) Vorlage zurückgewiesen, abgelehnt oder nicht eingetreten
St. Gallen (SG) parlamentarische Phase
Tessin (TI) öffentliche Phase vor parlamentarischer Phase
Thurgau (TG) Inkraftsetzung beschlossen oder bereits erfolgt
Uri (UR) vorparlamentarische Phase
Waadt (VD) Inkraftsetzung beschlossen oder bereits erfolgt
Wallis (VS) vorparlamentarische Phase
Zug (ZG) öffentliche Phase vor parlamentarischer Phase
Zürich (ZH) parlamentarische Phase

Quelle: Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK), 20.7.2020

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Ein Handwerker zeigt den Hausbesitzern den Bauplan

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Veronika Pfleger
Autor

Als Online-Redakteurin meisselt Veronika seit über zehn Jahren aus Informationen ansprechende Inhalte. Grossvater Installateur, Vater begeisterter Heimwerker: Von Kindesbeinen an mag sie alles, was mit Werkzeug und Tüfteleien zu tun hat. Ihr grosser Traum: ein altes Haus renovieren. Für Ofri zu schreiben, ist die perfekte Vorbereitung!

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