Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Braucht ein Abbruch oder Rückbau in der Schweiz eine Bewilligung?
Ob ein Abbruch oder Rückbau in der Schweiz bewilligt oder gemeldet werden muss, hängt vom Eingriff und vom Recht des Kantons und der Gemeinde ab. Für den Abbruch eines Gebäudes braucht es ein Verfahren bei der Gemeinde, bei Rückbauten ohne Neubau genügt in einzelnen Kantonen eine Meldung.
Klären Sie das Verfahren bei der Bauverwaltung Ihrer Gemeinde, bevor Sie Offerten einholen. Steht das Gebäude in einer Schutzzone oder ist es als schützenswert eingestuft, kommen Auflagen aus dem Denkmal- oder Ortsbildschutz dazu.
Ist ein Rückbau teurer als ein Abbruch?
Ein Rückbau braucht vor allem dann mehr Arbeitszeit, wenn Bauteile für die Wiederverwendung von Hand ausgebaut werden. Die Trennung des Materials ist dagegen bei Abbruch und Rückbau Pflicht, und sortenreines Material wird günstiger angenommen als verschmutztes. Sauberer Gips kostet bei der Annahme rund CHF 65.- bis CHF 75.- pro Tonne, Gips mit Fremdstoffen CHF 135.- bis CHF 155.-.
Ein pauschales Urteil lässt sich daraus nicht ableiten, weil der Preis davon abhängt, wie viele Bauteile von Hand ausgebaut werden und ob Schadstoffe zu sanieren sind. Vergleichen Sie Offerten für dasselbe Vorhaben, in denen Arbeit und Entsorgung getrennt ausgewiesen sind. Die Annahmepreise je Materialsorte stehen in der Übersicht zu den Kosten für die Entsorgung von Bauschutt.
Was geschieht mit dem Material aus einem Rückbau, das sich nicht verwerten lässt?
Material aus einem Rückbau, das sich nicht verwerten lässt, wird verbrannt oder deponiert. Brennbare Abfälle wie verleimte Holzwerkstoffe oder Kunststoffe gehen in die Kehrichtverbrennung, mineralische Reste auf eine Deponie.
Schadstoffhaltige Bauteile werden getrennt vom übrigen Material entsorgt, und zwar über Anlagen, die für den jeweiligen Schadstoff zugelassen sind. Welcher Weg gilt, hält das Entsorgungskonzept fest, wenn eines verlangt ist.
Worauf ist bei der Entkernung eines Hauses zu achten, das stehen bleiben soll?
Bei der Entkernung eines Hauses, das stehen bleiben soll, prüft ein Bauingenieur vorher, welche Wände und Decken tragen. Eine Wand, die in den Plänen als nichttragend gilt, kann nach früheren Umbauten Lasten aufnehmen, und wird sie entfernt, kann ein Teil der Decke absacken.
Lassen Sie ausserdem Strom-, Gas- und Wasserleitungen vor der Entkernung durch die zuständigen Fachbetriebe sicher ausser Betrieb nehmen und die Trennstellen dokumentieren. Für die spätere Sanierung ist ein sauber dokumentierter Rohbau die bessere Ausgangslage.
















