Baum fällen lassen in der Schweiz

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05. Oktober 2023 - 7 Min. Lesezeit

Durchgeführte Aufträge

Alles zum Thema Baumfällen erfahren Sie in diesem Artikel

Ein Baum spendet uns Schatten, erfreut uns mit seiner imposanten Grösse, erzeugt Sauerstoff und ein wunderbares Mikroklima in seiner Nähe. Manchmal jedoch lässt es sich nicht vermeiden, einen Baum fällen zu müssen. Wie das geht, was man beachten sollte und auch welche rechtlichen Dinge berücksichtigt werden müssen, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.

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In welchen Fällen wird ein Baum gefällt?

Es gibt verschiedene Gründe, warum man einen Baum fällen muss. Es können einerseits zwingende Gründe oder einfach neue Anforderungen an die landschaftliche Gestaltung vorliegen. Mögliche Gründe für das Fällen eines Baums könnten sein:

  • Der Baum ist zu gross geworden und beschattet eine umfangreiche Fläche, auf der nichts mehr wächst.
  • Durch die Grösse der Krone oder der Wurzeln werden Gebäude gefährdet.
  • Ein Baum ist erkrankt, beschädigt oder (teilweise) abgestorben.
  • Teile des Baums ragen weit über das Nachbargrundstück oder eine Strasse hinaus.
  • Ein Anbau, eine Gartenlaube oder eine Garage soll neu entstehen und der Baum steht im Weg.
  • Ihr Garten soll von Grund auf neu gestaltet werden.

Dürfen Sie in der Schweiz selbst einen Baum fällen?

Diese Frage liegen sehr viele Aspekte zugrunde, die Berücksichtigung finden müssen. Es geht um Know-how, um Gerätschaften, um rechtliche Hintergründe und um Gefahren. Als Faustregel gilt: Ist der Baum grösser als zwei Meter und/oder der Stamm dicker als ein menschlicher Arm, sollten Sie unbedingt einen Profi ans Werk gehen lassen.

Gefahren beim Baumfällen

Je nach Grösse des Baums kann das falsche Fällen eines Baums schnell zu einem tödlichen Unfall führen. Selbst professionelle Forstarbeiter erleiden weltweit Tausende von Unfällen pro Jahr, von denen Dutzende tödlich verlaufen. Machen Sie sich also bitte die Gefahren bewusst und beauftragen Sie lieber einen Profi mit der Aufgabe.

Gerätschaften

Um einen Baum zu fällen, benötigen Sie einiges an Spezialwerkzeug und Gerätschaften. Angefangen bei einer Motorsäge, aber auch Äxte, lange Leitern, Sicherungsseile, gegebenenfalls eine Hebebühne oder gar ein Kran. In den wenigsten Fällen besitzt man diese Geräte als Privatperson, was erneut für das Beauftragen eines Fachbetriebes spricht.

Rechtliche Aspekte beim Fällen eines Baums

Jeder Kanton oder mitunter jede Gemeinde kann seine eigenen gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf den Schutz von Bäumen erlassen. Eine allgemeingültige, schweizweite Regelung gibt es leider nicht.

Meistens ist eine Genehmigung dann notwendig, wenn der Baum einen bestimmten Stammdurchmesser, eine gewisse Höhe oder einen besonderen Standort hat.

Eine allgemeingültige Regelung gilt jedoch in der gesamten Schweiz: Zwischen dem 1. März und dem 30. September darf kein Baum gefällt werden, da zu dieser Zeit heimische Vögel in den Bäumen nisten und brüten können.

Baum fällen auf einem Privatgrundstück in der Schweiz

Immer wieder kommt es aber auch zu Nachbarschaftsstreitigkeiten wegen eines zu grossen oder zu weit über die Grenzen ragenden Baums. Hierbei kommt es in der Regel auf den Abstand des Baums zur Grundstücksgrenze an.

Die Regelungen reichen je nach Kanton von zwei bis acht Metern Abstand. Zudem haben ältere Bäume Bestandsschutz, selbst wenn sie weniger Abstand haben. Das Mindestalter variiert hierbei zwischen 5 - 30 Jahren. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Kanton über die jeweiligen Regelungen.

Übrigens: Das illegale Fällen eines Baums kann bis zu mehreren Tausend Franken Strafe kosten.

So fällt man einen Baum richtig

Auch wenn wir dringend davon abraten, einen grösseren Baum selbst zu fällen, möchten wir Ihnen dennoch die Technik nicht vorenthalten. Das Wissen darüber hilft Ihnen die Kosten für das Fällen eines Baums durch einen Fachbetrieb nachzuvollziehen.

Laden Sie Ihren Baumfäll-Auftrag bei uns hoch und erhalten Sie individuelle Offerten aus Ihrer Nähe.

1. Planung und Vorbereitung

Eine gute Planung ist beim Fällen eines Baums essenziell. Dies betrifft zum Beispiel die Wahl des richtigen Werkzeugs wie Motorsäge, Axt oder auch Hebebühne.

Dies betrifft aber auch das Einholen einer entsprechenden Genehmigung und das Prüfen der Umgebung auf mögliche Hindernisse wie Stromleitungen, Verkehrsschilder et cetera.

Sperren Sie den Bereich um die Fällung grosszügig ab und stellen Sie Warnschilder auf.

2. Fälltechnik festlegen und Fallrichtung ermitteln/bestimmen

Es gibt verschiedene Techniken zum Fällen eines Baums, die sich an der Umgebung und Grösse des Baums orientieren. Besteht keine Gefahr, dass der Baum auf ein Gebäude oder Ähnliches fällt, kann er von unten angesägt und dann umgestossen werden.

Ist der Baum in der Nähe von Autos, Gebäuden et cetera sollte eine andere Technik gewählt werden. Hierbei arbeitet man sich von oben nach unten und schneidet schrittweise kleine Teile des Baums ab.

3. Schneiden Sie den Baum zurück

Egal, welche Fälltechnik Sie einsetzen – Sie sollten zunächst den Baum rundherum zurückschneiden. Dies entlastet den Stamm und lässt die Fallrichtung besser abschätzen. Ausserdem können sich die Äste so nicht beim Fallen in anderen Bäumen verhaken.

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4. Achtung bei kranken Bäumen

Untersuchen Sie den Baum auf Krankheiten. Gibt es morsche Stellen,kann der Baum durchbrechen und auf Sie herabfallen.

5. Die Fällung

Erst jetzt erfolgt das Fällen des Baumes. Sollten Sie sich für das Fällen durch Umfallen entschieden haben, folgt als Nächstes der Fällschnitt.

Sie wollen mehr zu dem Thema in Erfahung bringen? Dann lesen Sie in unseren Ratgeberartikel «Alles über Baumfällung rein».

Infografik-wie-Baum-richtig-gefaellt-wird

Was kostet es, einen Baum in der Schweiz fällen zu lassen?

Natürlich variieren die Preise deutlich – je nachdem, um welche Art Baum, welche Grösse und Technik es sich handelt. Bei umfangreichen Absperr- und Sicherheitsmassnahmen muss zudem dieser Aufwand berücksichtigt werden.

Ein Facharbeiter kostet in der Regel CHF 105.- bis CHF 130.- die Stunde. Auf ofri.ch wurden für das Fällen eines Baums Angebote zwischen rund CHF 800,- und CHF 1’490,- abgegeben.

Die bei Ofri angeschlossenen Profibetriebe helfen Ihnen gerne weiter. Stellen Sie dafür kostenlos Ihren Auftrag bei uns hoch. Im Anschluss erhalten Sie unverbindliche Offerten von Fachbetrieben aus Ihrer Umgebung.

Weitere Preisangaben für artverwandte Themen finden Sie hier:
- Grünabfall entsorgen
- Feldahorn fällen
- Birke fällen
- Baum fällen
- Fichte fällen
- Ahorn fällen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann benötigt man eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

Die Regelungen unterscheiden sich von Kanton zu Kanton und mitunter von Gemeinde zu Gemeinde. Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle in Ihrer Region. Grundsätzlich dürfen Sie einen Baum zwischen dem 1.3. und 30.9. nicht fällen.

Wie fällt man einen Baum in die richtige Richtung?

Nachdem man auf der Seite, zu der der Baum fallen soll, einen oberen Schrägschnitt (Fallkerbdach) gemacht hat, erfolgt ein waagerechter unterer Schnitt (Fallkerb). Als letztes erfolgt der eigentliche Fällschnitt auf der gegenüberliegenden Seite.

Wie säge ich einen Baum richtig ab?

Beginnen Sie damit, den Baum von Ballast, also grossen Ästen, zu befreien. Wenn Sie von oben nach unten vorgehen, sägen Sie dann den Ast in Stücken von 50 bis 80 Zentimetern ab.

Welche Fälltechniken gibt es?

Ist ein Baum gerade und gleichmässig belastet, spricht man vom Normalfall und der Baum kann nach der oben beschriebenen Weise gefällt werden. Bei einem Vorhänger hängt der Baum in die Fallrichtung, bei einem Seithänger seitlich dazu und bei einem Rückhänger entgegen der Fallrichtung. In allen drei Fällen müssen Besonderheiten beachtet werden.

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