Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ich in Basel das Trottoir vor meinem Haus räumen?
In der Stadt Basel müssen Sie das Trottoir vor Ihrem Haus seit dem Winter 2025/26 nicht mehr räumen, das übernimmt der Kanton. Er begrüsst es aber, wenn Eigentümer das Trottoir vor ihrem Haus vor 7 Uhr freiwillig räumen.
In Riehen sind dagegen die Eigentümer weiterhin für das Trottoir entlang ihres Grundstücks verantwortlich.
Darf ich in Basel Streusalz auf dem Trottoir verwenden?
Streusalz auf dem Basler Trottoir empfiehlt der Kanton nur als Ergänzung zu Splitt oder Sand. Räumen Sie den Schnee vorher weg, und verzichten Sie aufs Salzen, wo das Schmelzwasser zu Baumwurzeln fliesst.
Schnee mit Salz oder Splitt legen Sie nicht in Rabatten ab.
Wer bezahlt den Winterdienst in einem vermieteten Mehrfamilienhaus?
Den Winterdienst in einem vermieteten Mehrfamilienhaus bezahlt die Vermieterschaft. Auf die Mieterschaft verteilen darf sie die Kosten nur, wenn der Mietvertrag sie als Nebenkosten besonders vereinbart, so verlangt es Artikel 257a des Obligationenrechts.
Eine eigene Zeile «Winterdienst» braucht es dafür nicht zwingend. Das Mietgericht Zürich hat 2024 die Position «Hauswart/Garten» als ausreichend beurteilt, für Basel ist das ein Hinweis, keine feste Regel.
Was kostet eine Stunde Schneeräumung?
Eine Stunde Schneeräumung von Hand kostet rund CHF 60.- bis 120.- inklusive Mehrwertsteuer. Agroscope, die Forschungsanstalt des Bundes für Landwirtschaft, empfiehlt für Traktor, Schneepflug und Fahrer je nach Traktorleistung (55 bis 89 Kilowatt) zusammen rund CHF 150.- bis 160.- pro Stunde ohne Mehrwertsteuer. Das ist ein Rechenbeispiel aus Einzelansätzen, keine Offerte.
Für Einsätze in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen kommen Zuschläge dazu.











