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Start » Ratgeber » Winterdienst in Basel beauftragen: Was gilt und worauf Sie achten

Winterdienst in Basel beauftragen: Was gilt und worauf Sie achten

Seit dem Winter 2025/26 räumt in Basel der Kanton die Trottoirs, der Weg vom Hauseingang bis zum Trottoir bleibt aber Sache der Eigentümer. Ein Winterdienst in Basel räumt deshalb Zugänge, Einfahrten, Innenhöfe und Parkplätze. Mindestens einen Zentimeter Neuschnee gab es in den letzten zehn Wintern im Schnitt nur an sechs Tagen, dazu kommen Einsätze gegen Glätte.

Jens Kleinholz
28. Oktober 2026 - 10 Min. Lesezeit

Winterdienst Basel: Mann steht auf einem vereisten Bürgersteig mit schmutzigem Schnee

  • Was kostet ein Winterdienst in Basel?
  • Winterdienst in Basel: Was der Kanton räumt und was bei Ihnen bleibt
  • Wie viel Schnee fällt in Basel?
  • Saisonpauschale oder Abrechnung pro Einsatz?
  • Winterdienst für Liegenschaft und Gewerbe in Basel
  • Worauf Sie bei der Auswahl eines Winterdienstes in Basel achten
  • Schnee selbst räumen oder einen Winterdienst in Basel beauftragen

Was kostet ein Winterdienst in Basel?

Ein Winterdienst in Basel kostet für Zugang und Einfahrt eines Einfamilienhauses rund CHF 50.- bis 120.- pro Einsatz, eine Saisonpauschale rund CHF 500.- bis 1’500.-.

Das Wichtigste vorab

  • In der Stadt räumt der Kanton die Trottoirs ab 7 Uhr
  • Wege vom Hauseingang zum Trottoir räumen die Eigentümer
  • Mindestens einen Zentimeter Neuschnee: sechs Tage pro Winter
  • Ein Einsatz am Einfamilienhaus kostet rund CHF 50.- bis 120.-
  • Winterdienst in Basel: Offerten vergleichen

Mit dem Kostenrechner vergleichen Sie Saisonpauschale und Abrechnung pro Einsatz für Ihre Fläche, alle Richtwerte stehen auf der Seite Winterdienst Kosten und Preise.

Die Preise für das Einfamilienhaus sind gerundete Richtwerte aus Schweizer Preisübersichten, sie gelten für rund 50 bis 100 Quadratmeter und schliessen die Mehrwertsteuer ein. Für grössere Flächen, etwa mit Innenhof und Parkplätzen, und für Zusatzleistungen nennen die Übersichten diese Werte:

  • Ein Einsatz auf 100 bis 500 Quadratmetern: rund CHF 80.- bis 200.-
  • Saisonpauschale ab rund 200 Quadratmetern: rund CHF 1’000.- bis 2’500.-
  • Streugut je nach Vertrag: rund CHF 20.- bis 50.- pro Einsatz
  • Anfahrt oder ein Mindestbetrag pro Einsatz: je nach Vertrag
  • Traktor mit Pflug und Fahrer: nach den Ansätzen von Agroscope je nach Traktor rund CHF 150.- bis 160.- pro Stunde ohne Mehrwertsteuer

Winterdienst in Basel: Was der Kanton räumt und was bei Ihnen bleibt

Bis zum Winter 2024/25 waren in Basel die Hauseigentümer für das Trottoir vor ihrem Haus zuständig. Seit dem 1. November 2025 ist nach Paragraf 103 der Bau- und Planungsverordnung das Tiefbauamt zuständig. Laut der Medienmitteilung des Bau- und Verkehrsdepartements räumt jetzt die Stadtreinigung zwischen 7 und 19 Uhr, innert fünf Stunden nach Ende des Schneefalls.

Hat es in der Nacht geschneit, ist das Trottoir bis 12 Uhr auf mindestens einem Meter Breite frei. Bei anhaltendem Schneefall, mehr als zehn Zentimetern Schnee oder gefrierendem Nassschnee dauert es länger.

Die Schneeräumung auf Privatgrund bleibt bei den Eigentümern, zum Beispiel der Weg zwischen Hauseingang und Trottoir, die Einfahrt, der Innenhof und der Parkplatz. Rutscht dort jemand aus, können Sie nach Artikel 58 des Obligationenrechts haften, wenn Sie zumutbare Massnahmen unterlassen haben.

Die Werkeigentümerhaftung gilt schweizweit, wer öffentliche Trottoirs räumt, regelt dagegen jede Gemeinde selbst. Einen Überblick über diese Pflichten bei der Schneeräumung gibt der Ratgeber dazu.

Bei vermieteten Liegenschaften räumt die Vermieterschaft, ausser der Mietvertrag überträgt die Aufgabe der Mieterschaft. Die Kosten darf sie nur verteilen, wenn der Mietvertrag sie nach Artikel 257a des Obligationenrechts als Nebenkosten besonders vereinbart. Das Mietgericht Zürich hat 2024 die Position «Hauswart/Garten» dafür als ausreichend beurteilt; für Basel ist das ein Hinweis, keine feste Regel.

Schneeschaufel steckt im Schnee neben eingeschneiten Autos am Rand eines geräumten Trottoirs

Das Trottoir vor 7 Uhr: freiwillig, aber erwünscht

Weil der Kanton erst um 7 Uhr beginnt und für alle Trottoirs mehrere Stunden braucht, begrüsst er es, wenn Eigentümer das Trottoir vor ihrem Haus am frühen Morgen freiwillig räumen. Dafür gelten seine Hinweise:

  • Den Schnee am Randstein ablegen, möglichst weit weg von Bäumen, und die Dolen freihalten, damit das Schmelzwasser abfliesst
  • Bei Glatteis feinkörnigen Splitt oder Sand streuen; Splitt können Sie aus den Splittkisten der Stadtreinigung nehmen
  • Salz nur ergänzend und erst, wenn der Schnee weg ist, und nicht dort, wo das Schmelzwasser zu Baumwurzeln fliesst

Wer seinen Winterdienst in Basel bisher auch für das Trottoir bezahlt, sollte den Vertrag prüfen. Seit der Kanton räumt, können Sie diesen Teil streichen oder bewusst behalten, wenn das Trottoir vor Ihrem Haus oder Geschäft schon vor 7 Uhr frei sein soll.

Riehen und Bettingen regeln den Winterdienst selbst

Die neue Regel gilt für die Stadt Basel. Riehen und Bettingen organisieren den Winterdienst selbst, und beim Winterdienst der Gemeinde Riehen sind die Eigentümer weiterhin für das Trottoir entlang ihres Grundstücks zuständig. Dort gehört das Trottoir in den Vertrag mit dem Winterdienst. Streusalz soll in Riehen die Ausnahme bleiben.

Wie viel Schnee fällt in Basel?

An der Messstation Basel-Binningen fiel in den Wintern 2016/17 bis 2025/26 an durchschnittlich sechs Tagen mindestens ein Zentimeter Neuschnee. Die Spanne reicht von keinem einzigen Tag im Winter 2019/20 bis zu zwölf Tagen im Winter 2020/21. Im Winter 2025/26 war es ein Tag, und mindestens fünf Zentimeter fielen in allen zehn Wintern zusammen nur an sieben Tagen.

Die Station steht in Binningen am Stadtrand, für die Stadt sind die Werte deshalb eine Näherung. Nach den Klima-Normwerten von MeteoSchweiz gab es im Mittel der Jahre 1991 bis 2020 9,2 Tage mit messbarem Neuschnee und 29 Zentimeter Neuschnee im ganzen Jahr, die letzten zehn Winter lagen also darunter.

In Zürich und Bern waren es in den gleichen zehn Wintern je elf Tage, wie die Ratgeber Winterdienst in Zürich und Winterdienst in Bern zeigen.

Winterdienst in Basel: Säulengrafik der Tage mit mindestens einem Zentimeter Neuschnee pro Winter von 2016/17 bis 2025/26, Mittel 1991–2020 bei 9,2 Tagen

Glätte nach Regen und Tauwetter

Neben dem Schnee braucht es in Basel Einsätze gegen Glätte. Sie entsteht nach der Erklärung von MeteoSchweiz zur Strassenglätte vor allem dann, wenn nach Regen oder Tauwetter der Himmel aufklart und nasse Wege über Nacht gefrieren. Der Winterdienst des Kantons rückt im Schnitt achtmal pro Jahr aus. Im Vertrag sollte das Streuen bei Glätte deshalb ebenso geregelt sein wie das Räumen.

Saisonpauschale oder Abrechnung pro Einsatz?

Ob sich eine Saisonpauschale lohnt, hängt vom Preis pro Einsatz und vom Wetter ab, und in Basel lag die Zahl der Tage mit mindestens einem Zentimeter Neuschnee in den letzten zehn Wintern zwischen null und zwölf.

Wie abgerechnet wird und wer den Einsatz auslöst, sind getrennte Fragen. Entweder rufen Sie bei Schnee selbst an, oder das Unternehmen beobachtet mit einem Pikettdienst das Wetter und kommt von sich aus. Den Pikettdienst gibt es mit beiden Abrechnungsarten.

Ob er in einer Saisonpauschale enthalten ist, sollte im Vertrag stehen. Bei Abrechnung pro Einsatz kostet er als Bereitschaftspauschale separat rund CHF 30.- bis 100.- pro Monat, auch wenn den ganzen Winter kein Schnee fällt.

Rechenbeispiel: Kostet ein Einsatz CHF 100.- und die Pauschale CHF 1’000.-, kosten zehn Einsätze gleich viel wie die Pauschale, ab dem elften ist sie günstiger. Fällt bei Abrechnung pro Einsatz eine Bereitschaftspauschale von CHF 50.- pro Monat an, ist die Pauschale bei fünf Monaten Saison schon ab dem achten Einsatz günstiger.

Aus den Schneetagen lässt sich die Zahl der Einsätze nur grob ablesen. Je nach vereinbarter Schneehöhe kommt der Winterdienst an manchen Schneetagen gar nicht und an anderen zweimal, und die Einsätze gegen Glätte kommen dazu.

Winterdienst in Basel: Dunkelgraue Haustür mit Glaseinsatz an einem Wohnhaus, Schnee auf den roten Stufen und dem Plattenweg davor

Winterdienst für Liegenschaft und Gewerbe in Basel

Einfamilienhaus und Reihenhaus

Am Einfamilienhaus können Sie den Winterdienst bei Schnee selbst aufbieten und pro Einsatz bezahlen. Sind Sie im Winter länger weg, braucht es einen Pikettdienst, damit der Zugang trotzdem geräumt wird, egal wie abgerechnet wird. Wer ohnehin eine Gartenbaufirma für den Gartenunterhalt hat, kann dort nach dem Winterdienst fragen; eine Auswahl finden Sie bei den Gartenbaufirmen in Basel.

Mehrfamilienhaus, Verwaltung und Stockwerkeigentum

In Mehrfamilienhäusern kommen Hauszugänge, Innenhöfe, Veloabstellplätze und Containerplätze zusammen, und die ersten Bewohner verlassen das Haus vor 7 Uhr. Für Verwaltungen passt deshalb ein Vertrag mit Pikettdienst, allein oder als Teil der Hauswartung. Im Stockwerkeigentum beschliesst die Versammlung der Stockwerkeigentümer, ob ein Unternehmen räumt oder die Eigentümer selbst.

Gewerbe und Läden

Bei Läden und Firmen müssen Eingang und Parkplätze frei sein, bevor die ersten Kunden kommen, bei einer Bäckerei also vor 7 Uhr. Hier lohnt es sich, das Trottoir vor dem Eingang in den Vertrag aufzunehmen. Grössere Areale räumt ein Winterdienst maschinell. Für Eisregen können Firmen zusätzlich einen Notdienst vereinbaren, der auch ausserhalb der vereinbarten Zeiten kommt.

Worauf Sie bei der Auswahl eines Winterdienstes in Basel achten

Schicken Sie allen Unternehmen dieselbe Skizze mit Flächen und Quadratmetern, und fragen Sie dieselben Leistungen an.

Das gehört in die Offerte:

  • Welche Flächen: Zugang, Einfahrt, Innenhof, Parkplatz
  • Ob das Trottoir vor 7 Uhr dazugehört
  • Ab welcher Schneehöhe der Winterdienst kommt
  • Bis wann geräumt ist, werktags und am Wochenende
  • Ob er ohne Neuschnee auf Glätte kontrolliert
  • Welches Streumittel, und wer den Splitt wegräumt
  • Wohin der Schnee kommt, fern von Dolen und Bäumen
  • Abrechnung und Zuschläge für Nacht und Sonntag
  • Einsatzprotokoll und Betriebshaftpflicht
  • Wer Schäden an Rasen und Randsteinen bezahlt
  • Vertragsmonate und Kündigung

Das Einsatzprotokoll hilft, wenn nach einem Sturz die Frage kommt, ob rechtzeitig geräumt wurde.

Person schiebt mit einer roten Schneeschaufel Schnee von einem Weg aus Pflastersteinen

Schnee selbst räumen oder einen Winterdienst in Basel beauftragen

Selbst räumen lohnt sich, wenn nur ein kurzer Weg vom Hauseingang zum Trottoir dazugehört und Sie an Schneetagen morgens zu Hause sind. Seit der Kanton das Trottoir übernimmt, bleibt in Basel nur noch der Weg auf dem eigenen Grund.

Ein Winterdienst in Basel kann sinnvoll sein, wenn Sie die Flächen bei Schnee und Glätte nicht zuverlässig selbst betreuen können, etwa weil Einfahrt, Innenhof oder Parkplätze dazukommen, Sie im Winter verreisen oder eine Liegenschaft verwalten. Den Vertrag schliessen Sie am besten im Herbst ab, bevor die erste Glätte kommt.

Gut zu wissen: Beschreiben Sie auf Ofri einmal, welche Flächen in Basel geräumt werden sollen, ob das Trottoir dazugehört und bis wann alles frei sein muss. Passende Winterdienste aus der Region können Ihnen dann kostenlos Offerten schicken. Winterdienst in Basel anfragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich in Basel das Trottoir vor meinem Haus räumen?

In der Stadt Basel müssen Sie das Trottoir vor Ihrem Haus seit dem Winter 2025/26 nicht mehr räumen, das übernimmt der Kanton. Er begrüsst es aber, wenn Eigentümer das Trottoir vor ihrem Haus vor 7 Uhr freiwillig räumen.

In Riehen sind dagegen die Eigentümer weiterhin für das Trottoir entlang ihres Grundstücks verantwortlich.

Darf ich in Basel Streusalz auf dem Trottoir verwenden?

Streusalz auf dem Basler Trottoir empfiehlt der Kanton nur als Ergänzung zu Splitt oder Sand. Räumen Sie den Schnee vorher weg, und verzichten Sie aufs Salzen, wo das Schmelzwasser zu Baumwurzeln fliesst.

Schnee mit Salz oder Splitt legen Sie nicht in Rabatten ab.

Wer bezahlt den Winterdienst in einem vermieteten Mehrfamilienhaus?

Den Winterdienst in einem vermieteten Mehrfamilienhaus bezahlt die Vermieterschaft. Auf die Mieterschaft verteilen darf sie die Kosten nur, wenn der Mietvertrag sie als Nebenkosten besonders vereinbart, so verlangt es Artikel 257a des Obligationenrechts.

Eine eigene Zeile «Winterdienst» braucht es dafür nicht zwingend. Das Mietgericht Zürich hat 2024 die Position «Hauswart/Garten» als ausreichend beurteilt, für Basel ist das ein Hinweis, keine feste Regel.

Was kostet eine Stunde Schneeräumung?

Eine Stunde Schneeräumung von Hand kostet rund CHF 60.- bis 120.- inklusive Mehrwertsteuer. Agroscope, die Forschungsanstalt des Bundes für Landwirtschaft, empfiehlt für Traktor, Schneepflug und Fahrer je nach Traktorleistung (55 bis 89 Kilowatt) zusammen rund CHF 150.- bis 160.- pro Stunde ohne Mehrwertsteuer. Das ist ein Rechenbeispiel aus Einzelansätzen, keine Offerte.

Für Einsätze in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen kommen Zuschläge dazu.

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