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Start » Ratgeber » Winterdienst in Bern beauftragen: Was gilt und worauf Sie achten

Winterdienst in Bern beauftragen: Was gilt und worauf Sie achten

In der Stadt Bern räumt das Tiefbauamt Strassen und Trottoirs, auf Quartierstrassen kann es aber bis zu sieben Stunden dauern, bis der Einsatz beginnt. Zugänge, Einfahrten, Parkplätze und die Laubenböden der Altstadt bleiben Sache der Eigentümer. Wer sie nicht selbst räumen will, beauftragt einen Winterdienst in Bern.

Jens Kleinholz
28. Oktober 2026 - 10 Min. Lesezeit

Winterdienst in Bern: Mann befreit seinen Innenhof mit einer Schneefräse vom Schnee

  • Winterdienst in Bern: Was die Stadt räumt und was bei Ihnen bleibt
  • Was kostet ein Winterdienst in Bern?
  • Wie viel Schnee fällt in Bern?
  • Saisonpauschale oder Abrechnung pro Einsatz?
  • Winterdienst für Haus, Liegenschaft und Gewerbe in Bern
  • Worauf Sie bei der Auswahl eines Winterdienstes in Bern achten
  • Schnee selbst räumen oder einen Winterdienst in Bern beauftragen

Winterdienst in Bern: Was die Stadt räumt und was bei Ihnen bleibt

Strassen und Trottoirs räumt in der Stadt Bern das Tiefbauamt, die Flächen auf Ihrem Grundstück bleiben bei Ihnen. Laut den Informationen zum Winterdienst in der Stadt Bern betreut das Tiefbauamt 314 Kilometer Gemeindestrassen und 642 Kilometer Trottoirs. Von Mitte November bis Ende März arbeitet es bei Schnee und Glätte eine Prioritätenliste ab.

Dringlichkeit Strassen und Wege Einsatz nach dem Niederschlag
Erste Stufe Hauptstrassen, Strassen mit Bus und Tram, Zufahrten zu Bahnhöfen, Spitälern, Polizei und Feuerwehr, dazu drei Velohauptrouten innert drei Stunden
Zweite Stufe Quartierstrassen, Velowege und Velostreifen, Fusswege zu Schulhäusern, Industrie- und Gewerbeanlagen innert sieben Stunden
Dritte Stufe alle übrigen Strassen, Wege und Plätze mit Winterdienst innert 13 Stunden

Velowege gehören zur zweiten Stufe, die Velohauptrouten Bümpliz–Niederwangen, Mattehof–Köniz und Wankdorf räumt die Stadt aber in erster Priorität.

Auf entsiegelten Flächen, also Belägen, durch die Wasser versickert, gibt es aus technischen und ökologischen Gründen keinen städtischen Winterdienst. Auf Ihrem Grundstück räumt die Stadt ebenfalls nicht, etwa Zugang, Einfahrt, Parkplatz, Aussentreppe und Privatstrasse. Den Schnee von diesen Flächen sollen Sie nach der Bitte der Stadt nicht auf die Strasse schieben.

Verletzt sich jemand wegen eines mangelhaft unterhaltenen Zugangs auf Ihrem Grundstück, können Sie als Werkeigentümer, also als Eigentümer des Gebäudes oder der Anlage, nach Artikel 58 des Obligationenrechts haften. Massgebend ist, ob Sie Ihre Pflichten bei der Schneeräumung im zumutbaren Rahmen erfüllt haben.

Das Wichtigste vorab

  • Strassen und Trottoirs räumt in Bern das Tiefbauamt
  • Auf Quartierstrassen beginnt der Einsatz innert sieben Stunden
  • Zugang, Einfahrt und Laubenboden bleiben bei den Eigentümern
  • Mindestens einen Zentimeter Neuschnee an elf Tagen pro Winter
  • Ein Einsatz am Einfamilienhaus kostet rund CHF 50.- bis 120.-
  • Winterdienst in Bern: Offerten vergleichen

Bei vermieteten Liegenschaften ist die Vermieterschaft für den Winterdienst verantwortlich, sofern der Mietvertrag die Arbeit nicht der Mieterschaft überträgt. Verrechnen darf sie die Kosten nur, wenn sie im Mietvertrag nach Artikel 257a des Obligationenrechts als Nebenkosten besonders vereinbart sind.

Winterdienst in Bern: Kommunalfahrzeug mit Schneeketten räumt bei starkem Schneefall mit einem Frontpflug

Lauben in der Altstadt: Den Boden halten die Eigentümer begehbar

Die Lauben der Altstadt sind nach Artikel 85 der Bauordnung der Stadt Bern öffentliche Verkehrswege. Ihre Böden müssen aber die Grundeigentümer in gut begehbarem Zustand halten.

Was das bei Schnee und Eis im Einzelnen verlangt, regelt die Bauordnung nicht. Gehört zu Ihrem Haus eine Laube und betreuen Sie den Boden nicht selbst, nehmen Sie ihn deshalb in den Vertrag mit dem Winterdienst auf.

Agglomeration und Kantonsstrassen: andere Zuständigkeiten

Die Prioritätenliste gilt für die Stadt Bern. In Köniz, Ostermundigen, Muri bei Bern und den übrigen Gemeinden der Agglomeration bestimmt jede Gemeinde selbst, wie und in welcher Reihenfolge sie ihre Strassen räumt. So steht es im Merkblatt zum Winterdienst auf den Kantonsstrassen des kantonalen Tiefbauamts.

Liegt Ihr Grundstück an einer Kantonsstrasse, halten Sie nach dem Merkblatt einmündende Zufahrten und Vorplätze selbst offen. Schnee von der eigenen Parzelle darf dort nicht zurück aufs Trottoir.

Was kostet ein Winterdienst in Bern?

Für Zugang und Einfahrt eines Einfamilienhauses kostet ein Winterdienst in Bern rund CHF 50.- bis 120.- pro Einsatz, als Saisonpauschale rund CHF 500.- bis 1’500.-.

Mit dem Kostenrechner vergleichen Sie Saisonpauschale und Abrechnung pro Einsatz für Ihre eigene Fläche. Preise für weitere Leistungen wie Handräumung pro Stunde stehen auf der Seite Winterdienst Kosten und Preise.

Die Beträge für das Einfamilienhaus gelten für rund 50 bis 100 Quadratmeter, sind gerundet und enthalten die Mehrwertsteuer. Für grössere Flächen und Zusatzleistungen gelten diese Richtwerte:

  • Ein Einsatz auf 100 bis 500 Quadratmetern: rund CHF 80.- bis 200.-
  • Saisonpauschale ab rund 200 Quadratmetern: rund CHF 1’000.- bis 2’500.-
  • Streugut (Splitt oder Salz) pro Einsatz, je nach Vertrag: rund CHF 20.- bis 50.-
  • Anfahrt oder Mindestbetrag pro Einsatz: je nach Vertrag
  • Traktor mit 55 bis 89 Kilowatt, Schneepflug und Fahrer: zusammengerechnet aus den Einzelansätzen von Agroscope, der Forschungsanstalt des Bundes für Landwirtschaft, rund CHF 150.- bis 160.- pro Stunde ohne Mehrwertsteuer (Rechenbeispiel)

Wie viel Schnee fällt in Bern?

An der Messstation Bern-Zollikofen gab es in den Wintern 2016/17 bis 2025/26 an durchschnittlich elf Tagen mindestens einen Zentimeter Neuschnee. Am wenigsten waren es im Winter 2019/20 mit vier Tagen, am meisten im Winter 2020/21 mit 25 Tagen, im Winter 2025/26 waren es sieben. Weil die Station nördlich der Stadt steht, sind die Werte für die Berner Quartiere eine Näherung.

Mindestens fünf Zentimeter fielen im Schnitt an drei Tagen pro Winter. Nach den Klima-Normwerten von MeteoSchweiz gab es im Mittel der Jahre 1991 bis 2020 noch 13,3 Tage mit messbarem Neuschnee, die letzten zehn Winter lagen also darunter. Zürich kam im gleichen Zeitraum ebenfalls auf elf Schneetage, Basel auf sechs (Ratgeber Winterdienst in Zürich und Winterdienst in Basel).

Winterdienst in Bern: Säulengrafik der Tage mit mindestens einem Zentimeter Neuschnee pro Winter von 2016/17 bis 2025/26, Mittel 1991–2020 bei 13,3 Tagen

Frost und Glätte in Bern

In Zollikofen zählte MeteoSchweiz im Mittel der Jahre 1991 bis 2020 99 Frosttage, an denen die Temperatur unter null Grad fällt, in Zürich-Fluntern 72 und in Basel-Binningen 60. Glätte entsteht nach der Erklärung von MeteoSchweiz zur Strassenglätte vor allem, wenn nach Regen oder Tauwetter der Himmel aufklart und nasse Flächen über Nacht gefrieren.

Im Vertrag mit einem Winterdienst in Bern sollte deshalb stehen, ob er bei Frost auch ohne Neuschnee kontrolliert und streut.

Saisonpauschale oder Abrechnung pro Einsatz?

Welche Abrechnung günstiger ist, hängt vom Preis pro Einsatz und vom Winter ab. In Bern lag die Zahl der Tage mit mindestens einem Zentimeter Neuschnee in den letzten zehn Wintern zwischen vier und 25. Wie viele Einsätze ein Winter bringt, lässt sich also nicht vorhersagen.

Rechenbeispiel: Kostet ein Einsatz CHF 100.- und die Pauschale CHF 1’000.-, kosten zehn Einsätze gleich viel wie die Pauschale, ab dem elften ist sie günstiger. Fällt bei Abrechnung pro Einsatz eine Bereitschaftspauschale von CHF 50.- pro Monat an, ist die Pauschale bei fünf Monaten Saison schon ab dem achten Einsatz günstiger.

Je nach vereinbarter Schneehöhe rückt der Winterdienst an einem Schneetag gar nicht oder zweimal aus, und die Einsätze gegen Glätte kommen dazu. Aus den Schneetagen lässt sich die Zahl der Einsätze deshalb nur grob ablesen.

Unabhängig von der Abrechnung klären Sie, wer den Einsatz auslöst. Mit einem Pikettdienst (Bereitschaft) beobachtet das Unternehmen die ganze Saison das Wetter und kommt von sich aus. Ohne Pikettdienst rufen Sie selbst an. Bei Abrechnung pro Einsatz kostet der Pikettdienst rund CHF 30.- bis 100.- pro Monat, auch in einem Winter ohne Schnee; bei einer Pauschale steht im Vertrag, ob er enthalten ist.

Frau verliert auf einem verschneiten, glatten Trottoir neben einer Strasse fast das Gleichgewicht

Winterdienst für Haus, Liegenschaft und Gewerbe in Bern

Einfamilienhaus

Am Einfamilienhaus können Sie den Winterdienst bei Schnee selbst aufbieten und pro Einsatz bezahlen, solange Sie im Winter zu Hause sind. Wer länger verreist, organisiert eine zuverlässige Vertretung oder vereinbart einen Pikettdienst, damit der Zugang trotzdem frei ist. Winterdienst bieten auch Gartenbau- und Gartenunterhaltsbetriebe an, die im Sommer Gärten pflegen; eine Auswahl finden Sie bei den Gartenbaufirmen in Bern.

Mehrfamilienhaus, Verwaltung und Stockwerkeigentum

Am Mehrfamilienhaus kommen Hauszugänge, Veloabstellplätze, Containerplätze und die Rampe der Einstellhalle zusammen, und die ersten Bewohner gehen frühmorgens aus dem Haus. Für Verwaltungen passt deshalb ein Vertrag mit Pikettdienst, allein oder als Teil der Hauswartung. Im Stockwerkeigentum entscheidet die Versammlung der Stockwerkeigentümer, ob ein Unternehmen räumt oder die Eigentümer selbst.

Gewerbe, Büros und Läden in der Altstadt

Bei Gewerbe und Büros müssen Parkplätze, Anlieferung und Eingänge vor Arbeitsbeginn frei sein. In der Altstadt kommt die Laube vor dem Geschäft dazu: Für ihren Boden sind die Grundeigentümer zuständig, Ladenmieter nur, wenn der Mietvertrag es ihnen überträgt. Grössere Areale räumt ein Winterdienst maschinell, und Gewerbebetriebe können für Eisregen Einsätze auch nachts und am Wochenende vereinbaren.

Worauf Sie bei der Auswahl eines Winterdienstes in Bern achten

Schicken Sie allen Unternehmen dieselbe Skizze mit Flächen und Quadratmetern, und fragen Sie dieselben Leistungen an.

Das gehört in die Offerte:

  • Welche Flächen: Zugang, Einfahrt, Parkplatz, Laube
  • Ab welcher Schneehöhe der Winterdienst ausrückt
  • Bis wann geräumt ist, werktags und am Wochenende
  • Ob er bei Frost auch ohne Neuschnee kontrolliert
  • Ob er nachräumt, wenn der Pflug die Einfahrt zuschiebt
  • Welches Streugut, und wer den Splitt im Frühling wegräumt
  • Abrechnung, Pikettdienst und Zuschläge für Nacht und Sonntag
  • Einsatzprotokoll und Betriebshaftpflicht
  • Wer Schäden an Rasen, Randsteinen und Pflanzen bezahlt
  • Laufzeit, Saisonmonate und Kündigung

Mit dem Einsatzprotokoll lässt sich nach einem Sturz belegen, wann geräumt und gestreut wurde.

Person schaufelt neben einem Auto Schnee von der Einfahrt vor einem grauen Zaun

Schnee selbst räumen oder einen Winterdienst in Bern beauftragen

Selbst räumen lohnt sich, wenn zum Haus nur ein kurzer Weg gehört und Sie an Schnee- und Frosttagen frühmorgens zu Hause sind.

Ein Winterdienst in Bern kann sinnvoll sein, wenn Sie Einfahrt, Parkplätze oder eine Laube nicht zuverlässig selbst betreuen können, im Winter verreisen oder eine Liegenschaft verwalten. Den Vertrag schliessen Sie am besten im Herbst ab, bevor der erste Frost kommt.

Gut zu wissen: Beschreiben Sie auf Ofri einmal, welche Flächen in Bern geräumt und gestreut werden sollen, ob eine Laube dazugehört und bis wann alles frei sein muss. Passende Winterdienste aus der Region können Ihnen dann kostenlos Offerten schicken. Winterdienst in Bern anfragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich in Bern das Trottoir vor meinem Haus räumen?

In der Stadt Bern ist für den Winterdienst auf den Trottoirs das Tiefbauamt zuständig. Ihre Aufgabe sind die Flächen auf dem eigenen Grundstück, und den Schnee von dort schieben Sie nicht auf die Strasse.

Liegt Ihr Grundstück an einer Kantonsstrasse, halten Sie nach dem Merkblatt des kantonalen Tiefbauamts auch die Einmündung Ihrer Zufahrt selbst offen.

Wie lange dauert es, bis die Stadt Bern eine Quartierstrasse räumt?

Auf Quartierstrassen beginnt der Winterdienst der Stadt Bern innert sieben Stunden nach dem Niederschlag, auf Hauptstrassen und Strecken mit Bus und Tram innert drei Stunden. Alle übrigen Strassen, Wege und Plätze kommen innert 13 Stunden an die Reihe.

Wer früh mit dem Auto los muss, rechnet deshalb damit, dass die Quartierstrasse vor der Einfahrt noch nicht geräumt ist.

Wer muss in Bern die Lauben in der Altstadt räumen?

Die Lauben der Berner Altstadt sind öffentliche Verkehrswege, ihren Boden müssen aber die Grundeigentümer in gut begehbarem Zustand halten. So steht es in Artikel 85 der Bauordnung der Stadt Bern.

Schnee und Eis nennt die Bauordnung dabei nicht ausdrücklich. Ist ein Ladenlokal vermietet, kann der Mietvertrag die Arbeit der Mieterschaft übertragen; die Bauordnung richtet sich aber an die Grundeigentümer.

Darf die Vermieterschaft in Bern die Kosten für den Winterdienst den Mietern verrechnen?

Die Kosten für den Winterdienst darf die Vermieterschaft nur als Nebenkosten verrechnen, die der Mietvertrag besonders vereinbart, so verlangt es Artikel 257a des Obligationenrechts. Fehlt diese Vereinbarung, trägt sie den Winterdienst selbst.

Wie genau die Position heissen muss, ist nicht für jeden Fall entschieden. Das Mietgericht Zürich liess 2024 die Position «Hauswart/Garten» gelten, ein Berner Gericht ist an diesen Entscheid aber nicht gebunden.

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