Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ich in Bern das Trottoir vor meinem Haus räumen?
In der Stadt Bern ist für den Winterdienst auf den Trottoirs das Tiefbauamt zuständig. Ihre Aufgabe sind die Flächen auf dem eigenen Grundstück, und den Schnee von dort schieben Sie nicht auf die Strasse.
Liegt Ihr Grundstück an einer Kantonsstrasse, halten Sie nach dem Merkblatt des kantonalen Tiefbauamts auch die Einmündung Ihrer Zufahrt selbst offen.
Wie lange dauert es, bis die Stadt Bern eine Quartierstrasse räumt?
Auf Quartierstrassen beginnt der Winterdienst der Stadt Bern innert sieben Stunden nach dem Niederschlag, auf Hauptstrassen und Strecken mit Bus und Tram innert drei Stunden. Alle übrigen Strassen, Wege und Plätze kommen innert 13 Stunden an die Reihe.
Wer früh mit dem Auto los muss, rechnet deshalb damit, dass die Quartierstrasse vor der Einfahrt noch nicht geräumt ist.
Wer muss in Bern die Lauben in der Altstadt räumen?
Die Lauben der Berner Altstadt sind öffentliche Verkehrswege, ihren Boden müssen aber die Grundeigentümer in gut begehbarem Zustand halten. So steht es in Artikel 85 der Bauordnung der Stadt Bern.
Schnee und Eis nennt die Bauordnung dabei nicht ausdrücklich. Ist ein Ladenlokal vermietet, kann der Mietvertrag die Arbeit der Mieterschaft übertragen; die Bauordnung richtet sich aber an die Grundeigentümer.
Darf die Vermieterschaft in Bern die Kosten für den Winterdienst den Mietern verrechnen?
Die Kosten für den Winterdienst darf die Vermieterschaft nur als Nebenkosten verrechnen, die der Mietvertrag besonders vereinbart, so verlangt es Artikel 257a des Obligationenrechts. Fehlt diese Vereinbarung, trägt sie den Winterdienst selbst.
Wie genau die Position heissen muss, ist nicht für jeden Fall entschieden. Das Mietgericht Zürich liess 2024 die Position «Hauswart/Garten» gelten, ein Berner Gericht ist an diesen Entscheid aber nicht gebunden.











