Elektrokontrolle durchführen lassen in der Schweiz

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Eine Elektrokontrolle steht an, sobald die Netzbetreiberin, also Ihr örtliches Elektrizitätswerk, den Sicherheitsnachweis für Ihre Liegenschaft verlangt. Bei den meisten Wohnhäusern kommt dieser Brief nur einmal pro Generation, beim Verkauf deutlich häufiger. Prüfen darf nur ein Betrieb, der an der Installation nicht beteiligt war. Kommt der Brief, brauchen Sie also zuerst ein unabhängiges Kontrollorgan und eine Vorstellung davon, was die Kontrolle kostet.

20. August 2026 - 11 Min. Lesezeit

Was eine Elektrokontrolle umfasst

Kontrolliert werden die fest verbauten Niederspannungsinstallationen der Liegenschaft, also alles, was am normalen Hausstrom hängt: Verteilungen, Leitungen, Schutzorgane, Steckdosen und fest angeschlossene Anlagenteile. Je nach Objekt gehören auch Ausseninstallationen, eine Ladestation oder die Elektroinstallation einer Photovoltaikanlage dazu. Grundlage ist die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV, SR 734.27) zusammen mit den anerkannten Installationsnormen.

Die Fachperson besichtigt die Anlage und öffnet die Verteilung, den Kasten mit den Sicherungen. Sie misst den Isolationswiderstand, also wie dicht die Ummantelung der Leitungen noch ist, und den Kurzschlussstrom, an dem sich zeigt, ob die Sicherung im Ernstfall schnell genug auslöst.

Danach löst sie die Fehlerstrom-Schutzschalter aus, die bei einem Stromschlag innert Millisekunden vom Netz trennen. Wie weit die Prüfung im Einzelnen geht, richtet sich nach der Anlage. Alle Werte hält die Fachperson im Mess- und Prüfprotokoll fest, das jeden Stromkreis einzeln ausweist.

Am Ende steht der Sicherheitsnachweis, kurz SiNa. Damit bestätigt die kontrollierende Person, dass die Anlage sicher ist. Ist alles in Ordnung, bekommen Sie ihn kurz nach der Kontrolle. Gibt es Mängel, erhalten Sie zuerst eine Mängelliste, eine Aufstellung aller Beanstandungen mit einer Frist zur Behebung.

Erst wenn alle Mängel behoben sind, stellt das Kontrollorgan den Nachweis aus.

Das Wichtigste vorab:

  • Wohnliegenschaften werden meist alle 20 Jahre kontrolliert
  • Beim Verkauf wird nach fünf Jahren erneut kontrolliert
  • Beim Einfamilienhaus kostet sie CHF 350.- bis CHF 600.-
  • Wer installiert hat, darf nicht selber kontrollieren
  • Offerte einholen: Offerten aus Ihrer Region vergleichen

Steckbare Haushaltgeräte prüft die Kontrolle nicht. Waschmaschine und Backofen bleiben unberücksichtigt, solange sie über eine normale Steckdose laufen; fest angeschlossene Geräte zählen dagegen zur Installation.

Fündig wird die Kontrolle vor allem bei Laieninstallationen, also bei Arbeiten, die jemand ohne Bewilligung selbst ausgeführt hat: die selbst gesetzte Steckdose im Keller, die Leuchte ohne Erdung, der Verteiler aus den Achtzigerjahren, in den über die Jahre immer wieder Sicherungen nachgerüstet wurden. Verglichen mit dem, was das Setzen einer Steckdose durch den Fachbetrieb kostet, wird die nachträgliche Korrektur meist teurer.

Ein Elektriker mit Schraubendreher arbeitet an Steckdose und führt Elektrokontrolle durch

Wann eine Elektrokontrolle fällig wird

Den Takt gibt die NIV vor. Ihr Anhang ordnet jeder Anlagenart eine Kontrollperiode zu, also den Abstand zwischen zwei Kontrollen; er reicht von einem Jahr bis zu 20 Jahren. Wohnhäuser und Wohnungen sind dort nicht eigens aufgeführt; sie fallen unter die Auffangregel in Ziffer 2.5, die für alle übrigen Installationen 20 Jahre vorsieht.

Die für Wohnliegenschaften wichtigsten Fälle aus dem Anhang, der noch deutlich mehr Ziffern kennt:

Objekt Kontrollperiode
Wohnhäuser und Wohnungen 20 Jahre
Nullung Schema III (alte Verdrahtungsart) 5 Jahre
Bürogebäude, Landwirtschaftsbetriebe 10 Jahre
Baustellen und Märkte 1 Jahr

Für den sicheren Zustand der Anlage haften Sie als Eigentümerschaft durchgehend. Mit dem Brief der Netzbetreiberin, also Ihres örtlichen Elektrizitätswerks, kommt die Pflicht dazu, das auch nachzuweisen. Aufgefordert werden Sie mindestens sechs Monate vor Ablauf der Periode.

Die Frist einzuhalten bleibt Ihre Aufgabe, auch wenn eine Firma prüft.

Ein moderner elektrischer Verteilerkasten mit vielen Schaltern und Kabeln

Ein Sonderfall betrifft Altbauten. Bis in die Sechzigerjahre war eine Verdrahtung namens Nullung Schema III verbreitet, die seit 1985 nicht mehr dem Stand der Technik entspricht. Electrosuisse, EIT.swiss und der Verband Schweizer Elektrokontrollen warnen gemeinsam davor.

Achtung: Bei dieser Verdrahtung fehlt ein eigener Schutzleiter, also die Leitung, die im Fehlerfall den Strom gefahrlos ableitet. Löst sich eine einzelne Verbindung, kann das Gehäuse eines Geräts unter Strom stehen. Deshalb gilt hier seit 2018 eine Kontrollperiode von fünf statt 20 Jahren, und vielfach wird der Sicherheitsnachweis erst nach der Sanierung ausgestellt.

Der Ablauf der Kontrollperiode ist der eine Anlass für eine Kontrolle. Der zweite ist der Eigentümerwechsel. Bei einer Handänderung ist zusätzlich zu kontrollieren, wenn die Installation einer zehn- oder zwanzigjährigen Kontrollperiode unterliegt und die letzte Kontrolle mehr als fünf Jahre zurückliegt. Anlagen mit fünfjähriger Periode fallen nicht unter diese Zusatzregel.

Ob ein Vorgang als Handänderung gilt, hängt davon ab, ob Eigentum an einem Grundstück übertragen wird. Das Eidgenössische Starkstrominspektorat hat die häufigen Fälle rechtlich geordnet:

  • Kontrolle nötig: Kauf, Erbteilung, Schenkung, Erbvorbezug, Verkauf einer Stockwerkeinheit
  • Keine Kontrolle: Erbgang direkt nach einem Todesfall, Fusion zweier Gesellschaften

Wer die Kontrolle bezahlt, sagt die Verordnung nicht. Regeln Sie es im Kaufvertrag, bevor Sie unterschreiben.

Wer bei Mietwohnungen zuständig ist

Die Aufforderung der Netzbetreiberin geht an die Eigentümerschaft, nicht an die Mietpartei. Sie beauftragt das Kontrollorgan und trägt die Kontrollkosten. Das folgt aus der Unterhaltspflicht nach Artikel 256 des Obligationenrechts (OR, SR 220), die der Vermieterschaft den gebrauchstauglichen Zustand der Wohnung auferlegt. Bei vermieteten Liegenschaften übernimmt das in der Regel die Verwaltung.

Die Mietpartei trifft dafür eine Duldungspflicht: Sie muss die Kontrolle zulassen und Zugang zur Wohnung gewähren. Im Gegenzug hat sie nach Artikel 257h OR Anspruch darauf, rechtzeitig informiert zu werden; üblich sind fünf Tage im Voraus.

Ein Termin ohne Ankündigung muss niemand hinnehmen.

Anders liegt der Fall bei Mängeln, welche die Mietpartei selbst verursacht hat, etwa durch eine eigene Installation. Dann kann die Vermieterschaft die Kosten für deren Behebung geltend machen.

Eine Frau schaltet einen Lichtschalter aus, um Strom zu sparen

Was eine Elektrokontrolle kostet

Als Orientierung dienen veröffentlichte Anbieterpreise für Wohnliegenschaften:

  • Wohnung: CHF 200.- bis CHF 350.-
  • Einfamilienhaus: CHF 350.- bis CHF 600.-
  • Jede weitere Wohnung im selben Objekt: etwa CHF 200.-
  • Grosse Objekte und Häuser mit Photovoltaikanlage: darüber

Was den Aufwand nach oben treibt, sind Grösse, Zahl der Stromkreise, Alter der Installation sowie Photovoltaik- oder Ladeanlagen. Prüfen Sie in der Offerte ausserdem, ob Mehrwertsteuer, Anfahrt, Protokoll und eine allfällige Nachkontrolle enthalten sind, also ein zweiter Besuch nach der Mängelbehebung.

Der Verband Schweizer Elektrokontrollen VSEK gibt seinen Mitgliedern Preisempfehlungen ab. Viele Betriebe orientieren sich daran, gebunden sind sie nicht.

Nicht enthalten ist, was die Mängel zu beheben kostet. Das hängt stark vom Befund ab. Einzelne Defekte lassen sich mit geringem Aufwand beheben, während fehlende Schutzleiter, alte Leitungen oder eine sanierungsbedürftige Verteilung umfangreiche Arbeiten nach sich ziehen. Einen Anhaltspunkt geben die Kosten für Elektroinstallationen; soll der Sicherungskasten an einen neuen Ort, kommt das obendrauf.

Tipp: Bei einem Haus mit mehreren Wohnungen lohnt es sich, alle Einheiten im selben Termin prüfen zu lassen. Anfahrt und Verteilung fallen dann bloss einmal an, und für jede weitere Wohnung bleibt nur der Zuschlag.

Wer eine Elektrokontrolle durchführen darf

Der Betrieb braucht eine Kontrollbewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats ESTI, also die behördliche Berechtigung, solche Kontrollen überhaupt auszuführen. Dazu kommt eine zweite Bedingung, und die steht in Artikel 31 NIV: Wer die Anlage installiert hat, darf sie nicht selber kontrollieren.

In der Praxis beauftragen Sie deshalb zwei Firmen. Das unabhängige Kontrollorgan prüft und schreibt die Mängelliste. Ein bewilligter Elektroinstallationsbetrieb Ihrer Wahl behebt die Mängel und meldet das mit einer Erledigungsanzeige zurück, einer schriftlichen Bestätigung an das Kontrollorgan. Ob zusätzlich ein zweiter Besuch nötig ist, legt das Kontrollorgan anhand der Mängel fest.

Fragen Sie Ihren bisherigen Elektroinstallationsbetrieb, ob er an den betroffenen Installationen gearbeitet hat. Ist das der Fall, wählen Sie für die Kontrolle ein anderes, kontrollberechtigtes Unternehmen.

Tipp: Ob ein Betrieb kontrollberechtigt ist, lässt sich nachprüfen. Das ESTI führt ein öffentliches Verzeichnis der Installations- und Kontrollbewilligungen, in dem jede gültige Bewilligung mit Nummer eingetragen ist.

Ablaufplan der Elektrokontrolle von der Aufforderung der Netzbetreiberin bis zum Sicherheitsnachweis

Wie der Ablauf bis zum Sicherheitsnachweis aussieht

Zwischen dem Brief der Netzbetreiberin und dem eingereichten Nachweis liegen vier Schritte:

  • Sie beauftragen ein unabhängiges Kontrollorgan und vereinbaren einen Termin.
  • Die Elektrokontrolle findet vor Ort statt.
  • Allfällige Mängel behebt ein Installationsbetrieb innerhalb der gesetzten Frist.
  • Das Kontrollorgan stellt den Sicherheitsnachweis aus, Sie reichen ihn ein.

Wie lange die Kontrolle dauert, hängt von Grösse, Ausbau und Zustand der Installation ab. Fragen Sie bei der Offerte nach dem voraussichtlichen Zeitbedarf und nennen Sie besondere Anlagenteile wie Photovoltaik oder Ladestationen.

Planen Sie den Kontrolltag mit ein. Für die Messungen werden einzelne Stromkreise oder die ganze Installation vom Netz getrennt. Geräte mit Zeitschaltung müssen Sie danach neu programmieren, und bei Wärmepumpen empfehlen die Kontrollbetriebe hinterher eine Funktionskontrolle.

Ein Elektriker arbeitet an einem Sicherungskasten mit vielen Sicherungen

Reicht die Zeit nicht, kann die Netzbetreiberin die Frist bis längstens ein Jahr nach Ablauf der Kontrollperiode erstrecken. Einen Anspruch darauf haben Sie nicht. Bleibt der Nachweis trotz zwei Mahnungen aus, übergibt sie den Fall dem ESTI. Mängel, die Personen oder Sachen gefährden, müssen Sie unabhängig von jeder Frist sofort beheben lassen.

Tipp: Legen Sie den Sicherheitsnachweis zu den Hausunterlagen und bewahren Sie ihn bis zur nächsten Kontrolle auf. Beim Verkauf ist er das Dokument, an dem sich entscheidet, ob nochmals kontrolliert werden muss.

So kommen Sie zu vergleichbaren Offerten

Für dieselbe Wohnung verlangt der eine Betrieb CHF 200.-, der nächste CHF 350.-; bei Häusern wird der Abstand grösser. Achten Sie beim Lesen der Offerten darauf, ob die Anfahrt eingerechnet ist und ob nach Aufwand oder pauschal abgerechnet wird. Fragen Sie ausserdem nach, was eine allfällige Nachkontrolle kostet.

Je genauer Ihre Anfrage, desto verbindlicher die Offerten. Diese Angaben gehören hinein:

  • Objekttyp und Zimmerzahl
  • Baujahr der Liegenschaft
  • Photovoltaikanlage oder Ladestation vorhanden
  • Datum des letzten Sicherheitsnachweises

Welche Arbeiten am Hausnetz überhaupt erlaubt sind, steht im Ratgeber zur Elektroinstallation. Über Ofri stellen Sie die Anfrage einmal. Die Angebote kommen von geprüften Betrieben aus Ihrer Region, mit Versicherungsnachweis und Bewertungen früherer Kundinnen und Kunden. Holen Sie jetzt unverbindlich Offerten für Ihre Elektrokontrolle ein und vergleichen Sie in Ruhe.

Achtung: Warten Sie mit der Anfrage nicht bis kurz vor Fristende. Zwischen Auftrag, Kontrolltermin und einer allfälligen Mängelbehebung vergeht mehr Zeit, als die meisten einplanen.

Ein Elektriker arbeitet an einem Sicherungskasten im Freien

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich bei der Elektrokontrolle anwesend sein?

Sie oder eine bevollmächtigte Person müssen vor Ort sein, denn die Fachperson braucht Zugang zu sämtlichen Räumen. Halten Sie die Schlüssel zu Keller, Estrich und Nebenräumen bereit und räumen Sie den Bereich vor der Verteilung frei. Steht ein Schrank davor, verlängert sich der Termin.

Wie oft ist eine Elektrokontrolle fällig?

Eine Elektrokontrolle ist bei Wohnhäusern und Wohnungen in der Regel alle 20 Jahre fällig. Enthält die Anlage Teile mit Nullung Schema III, sind es fünf Jahre. Bei einem Eigentümerwechsel kommt eine zusätzliche Kontrolle dazu, wenn die letzte mehr als fünf Jahre zurückliegt.

Muss ich die Kontrolle auch bezahlen, wenn Mängel gefunden werden?

Ja. Der Kontrollaufwand wird unabhängig vom Ergebnis verrechnet. Dazu kommen die Behebung der Mängel durch einen Installationsbetrieb und je nach Umfang eine Nachkontrolle. Fragen Sie deshalb schon in der Offerte, was eine Nachkontrolle kostet.

Wer darf eine Elektrokontrolle durchführen?

Eine Elektrokontrolle darf nur ein Betrieb durchführen, der eine Kontrollbewilligung des ESTI besitzt und an der Anlage nicht mitgearbeitet hat. Lassen Sie den Nachweis vom Betrieb ausstellen, der Ihre Installation gebaut oder repariert hat, verletzt das die Unabhängigkeit nach Artikel 31 NIV.

Löst jede Erbschaft eine Elektrokontrolle aus?

Nein. Der Erbgang unmittelbar nach dem Todesfall gilt nicht als Handänderung, weil das Vermögen als Ganzes auf die Erbengemeinschaft übergeht. Erst wenn die Erben teilen und ein Grundstück auf eine einzelne Person übertragen wird, wird kontrolliert, sofern die letzte Kontrolle mehr als fünf Jahre zurückliegt.

Wer bezahlt die Elektrokontrolle beim Hausverkauf?

Die Niederspannungs-Installationsverordnung benennt die Eigentümerschaft als verantwortlich, sagt aber nicht, ob die verkaufende oder die kaufende Partei zahlt. Halten Sie die Zuständigkeit im Kaufvertrag fest, sonst streiten Sie später über einen Betrag, den ein Satz im Vertrag geklärt hätte.

Was passiert, wenn ich den Sicherheitsnachweis nicht einreiche?

Die Netzbetreiberin mahnt Sie zweimal. Bleibt der Nachweis aus, geht der Fall ans ESTI, das die Kontrolle durchsetzt und dafür Gebühren erhebt. Vorher kann Ihnen die Netzbetreiberin höchstens ein Jahr zusätzlich einräumen.

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