Fassade dämmen lassen in der Schweiz

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Wer die Fassade dämmen lassen will, entscheidet zuerst über das System und dann über den Betrieb. Beides hängt zusammen: Eine verputzte Dämmung macht ein anderer Betrieb als eine vorgehängte Bekleidung, und die Preise pro Quadratmeter liegen weit auseinander. Dazu kommen Baubewilligung, Fördergesuch und Gerüst. Diese Seite zeigt, was dazugehört, was es kostet und wie Sie zu vergleichbaren Offerten kommen.

05. September 2026 - 13 Min. Lesezeit

Was dazugehört, wenn Sie die Fassade dämmen lassen

Die Fassade dämmen lassen bedeutet ein Paket aus mehreren Arbeiten. Der Betrieb prüft zuerst den Untergrund, baut dann die Dämmung auf und stellt am Schluss die Oberfläche her. Dazwischen liegen die Anschlüsse an Fenster, Dach und Sockel, und an denen entscheidet sich die Qualität des Ergebnisses.

Eine vollständige Offerte umfasst die Untergrundprüfung, den Dämmstoff samt Befestigung, den Verputz oder die Bekleidung, die Anschlüsse und das Gerüst als eigenen Posten. Die Quadratmeterpreise weiter unten meinen jeweils nur das Dämmsystem; Gerüst, Vorarbeiten am Mauerwerk, das Versetzen von Fensterläden, Storen oder Beleuchtung und die Entsorgung einer alten Verkleidung kommen dazu.

Das sollten Sie wissen:

  • Aussen dämmen kostet CHF 100.- bis CHF 400.- pro Quadratmeter
  • Das Gerüst macht 20 bis 30 Prozent der Kosten aus
  • Das Fördergesuch muss vor dem Baustart eingereicht sein
  • Die meisten Gemeinden verlangen eine Baubewilligung
  • Rechnen Sie von der Anfrage bis zum Abbau mit Monaten
  • Isolierfirma oder Gipser in Ihrer Region: Offerten vergleichen

Wie tief gedämmt wird, gibt nicht der Betrieb vor, sondern der Kanton. Massgebend ist der U-Wert, also die Wärmemenge, die pro Quadratmeter Wand nach aussen entweicht. Je kleiner der Wert, desto weniger Wärme verliert die Wand. Bei einer Sanierung der Aussenwand verlangen die kantonalen Energiegesetze meist höchstens 0,25 W/m²K, für Fördergelder ist in der Regel 0,20 W/m²K oder besser nötig.

In der Praxis bedeutet das je nach Dämmstoff rund 16 bis 24 Zentimeter Dämmstärke. Mit Kleber und Verputz trägt die fertige Fassade damit 18 bis 28 Zentimeter auf.

Detailansicht einer hinterlüfteten Fassade mit Dämmung, Luftspalt und Bekleidung

Welches Dämmsystem zu Ihrer Fassade passt

Für eine Fassade kommen im Normalfall zwei Systeme infrage, beide sitzen aussen auf der Wand. Zwei weitere sind Sonderfälle für Gebäude, an denen von aussen nichts verändert werden darf oder kann. Welches passt, entscheidet sich am Wandaufbau, an der Lage des Hauses und an den Vorgaben der Gemeinde.

Die Kompaktfassade ist der Standardfall: Dämmplatten werden auf die Wand geklebt, mit einer Armierungsschicht überzogen und verputzt. In Deutschland heisst dasselbe System Wärmedämmverbundsystem, kurz WDVS. Bei der vorgehängten hinterlüfteten Fassade sitzt vor der Dämmung eine Bekleidung mit Luftspalt, getragen von einer Unterkonstruktion. Sie kostet mehr und hält länger.

System Richtwert pro m² Wann es passt
Kompaktfassade CHF 100.- bis CHF 200.- einschalige Wand, schlichte Fassade
Hinterlüftete Fassade CHF 230.- bis CHF 400.- Wetterseite, feuchter Altbau, Ortsbildschutz
Innendämmung CHF 80.- bis CHF 200.- Fassade darf aussen nicht verändert werden
Kerndämmung CHF 80.- bis CHF 120.- nur bei zweischaligem Mauerwerk

Bei der Kerndämmung wird Dämmstoff in den Hohlraum einer zweischaligen Wand eingeblasen. Das geht schnell und kostet wenig, kommt in der Schweiz aber selten infrage, weil zweischaliges Mauerwerk hier die Ausnahme ist. Ob Ihre Wand einen Hohlraum hat, zeigt erst eine Untersuchung am Bau.

Die Innendämmung bleibt der Notnagel für geschützte Bauten. Sie verkleinert den Raum, verlangt einen bauphysikalisch sauberen Aufbau und kann bei Fehlern Feuchte in der Wand einschliessen.

Wie die beiden Aussenvarianten im Detail aufgebaut sind und wann sich welche lohnt, steht im Ratgeber zu hinterlüfteter Fassade und Kompaktfassade. Welche Materialien dabei zur Wahl stehen, zeigt die Übersicht zu den verschiedenen Dämmstoffen.

Bauarbeiter montiert Dämmplatten aus Styropor an einer Hausfassade

Welche Branche die Fassadendämmung ausführt

Die Kompaktfassade macht der Gipser oder eine spezialisierte Isolierfirma, denn im Kern geht es um das Kleben der Platten und das Verputzen. Die hinterlüftete Fassade übernimmt ein Fassadenbaubetrieb. Bei einer Holzunterkonstruktion ist ein Zimmermann beteiligt, bei einer Metallbekleidung ein Spengler.

Bei grösseren Sanierungen kommt oft ein Architekturbüro oder eine Bauleitung dazu, die den Ablauf koordiniert und die Abnahme führt. Bei einem Einfamilienhaus mit einem einzigen System reicht in der Regel der ausführende Betrieb allein.

Selbst dämmen ist bei der Aussenfassade keine ernsthafte Option.

Die Arbeit findet auf dem Gerüst statt, die Anschlüsse an Fenster und Sockel entscheiden über spätere Feuchteschäden, und ohne fachgerechte Ausführung fällt der Anspruch auf Fördergelder weg.

Handwerker klebt eine Styroporplatte an die Fassade

So läuft der Auftrag ab

Gebaut wird bei einem Einfamilienhaus zwei bis vier Wochen. Von der ersten Anfrage bis zum abgebauten Gerüst vergehen trotzdem meist drei bis sechs Monate, weil Offerten, Bewilligung und Förderzusage Zeit brauchen.

1. Besichtigung und Offerten

Der Betrieb schaut sich die Wand an, misst die Fläche aus und klärt, welches System infrage kommt. Holen Sie zwei bis drei Offerten ein und achten Sie darauf, dass alle vom selben System ausgehen.

2. Fördergesuch und Baugesuch

Beide Gesuche gehen vor dem Baustart raus. Das Baugesuch reichen Sie bei der Bauverwaltung Ihrer Gemeinde ein, das Fördergesuch beim Kanton. Ob Sie die Förderzusage abwarten müssen oder schon nach der Einreichung beginnen dürfen, sagen Ihnen die Bedingungen Ihres Kantons.

3. Gerüst und Vorbereitung

Das Fassadengerüst wird für die ganze Bauzeit gemietet, nicht pro Arbeitsgang. Steht es, wird der Untergrund gereinigt und geprüft. Lose Stellen im Verputz kommen weg, Risse werden geschlossen, und die Wand muss trocken sein. Bei Frost wird nicht gedämmt.

Bei Gebäuden aus der Zeit vor 1990 kommt ein Schritt davor: die Schadstoffabklärung. Alte Verputze, Farben und Fassadenplatten können Asbest enthalten, und dann darf niemand einfach anfangen zu schleifen. Die Asbest-Checkliste der Suva zeigt, woran Sie Verdachtsfälle erkennen. Der Betrieb muss vor Arbeitsbeginn abklären lassen, was in der Wand steckt.

4. Dämmung und Befestigung

Die Platten werden geklebt und je nach Untergrund zusätzlich gedübelt. Am Sockelanschluss, an der Fensterbank und am Dachrand entstehen die kritischen Stellen. Dort verhindern Profile und Dichtbänder eine Wärmebrücke, also eine Stelle, an der die Wärme schneller abfliesst als in der Fläche.

5. Oberfläche und Abnahme

Zum Schluss kommt der Aussenverputz oder die Bekleidung. Danach folgt die Bauabnahme: Sie gehen die fertige Fassade gemeinsam mit dem Betrieb ab und halten Mängel schriftlich fest, bevor das Gerüst abgebaut wird.

Fassadengerüst an einem Gebäude in der Stadt

Was es kostet, wenn Sie die Fassade dämmen lassen

Ein Beispiel für ein Einfamilienhaus mit 100 Quadratmetern Fassadenfläche: Das Dämmsystem selbst kostet bei einer Kompaktfassade CHF 10’000.- bis CHF 20’000.-, das Gerüst kommt mit CHF 3’000.- bis CHF 6’000.- dazu. Fördergelder holen davon je nach Kanton CHF 4’000.- bis CHF 8’000.- zurück. Unter dem Strich bleiben grob CHF 9’000.- bis CHF 18’000.-.

Das Gerüst steht ohnehin mehrere Wochen. Es macht 20 bis 30 Prozent der Kosten aus, und ein zweiter Aufbau kostet fast so viel wie der erste. Wer Fenster ersetzen, Storen montieren oder die Spenglerarbeiten erneuern will, legt diese Arbeiten deshalb auf denselben Zeitraum. Was ein Gerüst allein kostet, zeigt die Übersicht zu den Kosten im Gerüstbau.

Eine Fassadendämmung rechnet sich über Jahrzehnte.

Je nach Ausgangszustand, Energiepreis und Förderbeitrag liegt die Amortisation bei 15 bis 25 Jahren. Steht ohnehin ein neuer Anstrich an, verkürzt sich die Rechnung deutlich, weil Gerüst und Vorarbeiten dann sowieso angefallen wären.

Wie sich der Preis im Einzelnen zusammensetzt und welche Faktoren ihn treiben, steht in der Übersicht zu den Kosten einer Fassadendämmung.

Modernes Bürogebäude mit einer Holzfassade

Fördergelder gibt es nur vor dem Baustart

Eine energetische Fassadendämmung wird über Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen gefördert. Die Beitragshöhe legt der Kanton fest; verbreitet sind Ansätze im Bereich von CHF 40.- bis CHF 80.- pro Quadratmeter gedämmter Fläche.

Wer zuerst baut, verliert den Förderbeitrag ganz.

Das Gesuch muss eingereicht sein, bevor der Betrieb anfängt. Eine saubere Ausführung heilt das nachträglich nicht, und es ist der teuerste vermeidbare Fehler bei diesem Vorhaben. Manche Kantone verlangen zusätzlich, dass Sie die Verfügung abwarten; das steht in den Förderbedingungen Ihres Kantons.

Ab einem Förderbeitrag von CHF 10’000.- verlangt das Gebäudeprogramm zusätzlich einen GEAK Plus, den Gebäudeenergieausweis der Kantone mit Beratungsbericht. Er kostet je nach Gebäude CHF 1’500.- bis CHF 2’500.-, wovon die meisten Kantone rund CHF 1’000.- übernehmen. Er zeigt zugleich, ob die Fassade überhaupt der lohnendste Anfang ist oder ob zuerst das Dach oder die Heizung dran wäre.

Baubewilligung, Brandschutz und Grenzabstand

Eine Dämmung verändert das Aussehen des Hauses und trägt 18 bis 28 Zentimeter auf. Beides macht sie in den meisten Gemeinden bewilligungspflichtig. Die Regeln dazu stehen im Baugesetz Ihres Kantons, bewilligt wird von der Bauverwaltung Ihrer Gemeinde. Deshalb unterscheiden sich die Vorgaben von Ort zu Ort.

Bei geschützten Bauten reden zusätzlich die Denkmalpflege und die Feuerpolizei mit.

Die zusätzliche Dicke kann den Grenzabstand zum Nachbargrundstück berühren. Für nachträgliche Dämmungen gewähren viele Kantone einen Bonus, der ein gewisses Mass an Überschreitung erlaubt. Verlassen sollten Sie sich darauf aber erst, wenn die Bauverwaltung es schriftlich bestätigt hat.

Achtung: Bestellen Sie das Gerüst erst, wenn die Baubewilligung vorliegt. Wer ohne beginnt, riskiert eine Baueinstellung und im schlimmsten Fall den Rückbau der fertigen Fassade auf eigene Kosten. Je nach Gemeinde dauert das Verfahren einige Wochen bis mehrere Monate.

Beim Brandschutz gelten die Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen. Bei brennbarer Dämmung aus Styropor sichern je nach Gebäudehöhe waagrechte Brandriegel aus Steinwolle die Fläche ab. Der Fachbetrieb plant das ein; im Offertvergleich lohnt der Blick, ob sie überhaupt aufgeführt sind.

Dämmplatten aus Steinwolle für die Fassadendämmung

Woran Sie einen geeigneten Fassadenbetrieb erkennen

Zwei Offerten mit unterschiedlichem System sind nicht vergleichbar.

Legen Sie deshalb fest, welches System Sie wollen, bevor Sie anfragen, oder lassen Sie sich beide Varianten getrennt rechnen.

Eine belastbare Offerte nennt die Fassadenfläche in Quadratmetern und den Dämmstoff mit Dicke und Wärmeleitfähigkeit, also dem Lambda-Wert, der angibt, wie gut das Material dämmt. Dazu gehören der erreichte U-Wert, das Gerüst als eigener Posten, die Behandlung der Fenster- und Sockelanschlüsse und ein Terminrahmen.

Fehlt der U-Wert, lässt sich weder die Förderung beantragen noch die kantonale Vorgabe prüfen. Fehlt der Gerüstposten, ist der Preis mit keiner anderen Offerte vergleichbar.

Fragen Sie ausserdem nach der Systemzulassung des Dämmstoff-Herstellers, nach Referenzen aus der Region und danach, wer die Sicherheit auf dem Gerüst verantwortet. Vorsicht bei Offerten, die deutlich unter den anderen liegen und die Anschlüsse als Regiearbeit offenlassen, also nach Aufwand statt zum Festpreis abrechnen.

So kommen Sie zu vergleichbaren Offerten

Wer die Fassade dämmen lassen will, sollte alle Betriebe mit derselben Ausgangslage anfragen. Beschreiben Sie die Fassadenfläche, das Baujahr, den Wandaufbau soweit bekannt und ob ein System bereits feststeht. Fotos der Wetterseite und des Sockels helfen den Betrieben mehr als jede Beschreibung.

Über eine Offertenanfrage erhalten Sie unverbindlich und kostenlos Angebote von geprüften Betrieben aus Ihrer Region, die Sie in Ruhe nebeneinanderlegen können. Weil alle dieselbe Ausgangslage bekommen, sind die Preise tatsächlich vergleichbar.

Wohnhaus mit hinterlüfteter Holzfassade und Balkon

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange dauert es, eine Fassade dämmen zu lassen?

Gebaut wird an einer Fassadendämmung zwei bis vier Wochen. Bis dahin vergehen aber meist drei bis sechs Monate, weil Offerten, Baubewilligung und Förderzusage nacheinander kommen.

Verzögern kann sich das durch Nachfragen der Bauverwaltung, durch eine Einsprache aus der Nachbarschaft oder durch die Auslastung der Gerüstbauer im Frühjahr und Sommer. Wer im Winter plant, hat im Sommer die grössere Auswahl an Betrieben.

Brauche ich für eine Fassadendämmung eine Baubewilligung?

Für eine Aussendämmung verlangen die meisten Gemeinden eine Baubewilligung, weil die Fassade ihr Aussehen verändert und dicker wird. Die Regeln stehen im kantonalen Baugesetz, bewilligt wird von der Bauverwaltung Ihrer Gemeinde.

Ins Baugesuch gehören in der Regel ein Fassadenschnitt mit der neuen Aufbaustärke, die Farb- und Materialwahl und der Nachweis des erreichten U-Werts. Diese Unterlagen erstellt der Betrieb oder ein Planer, nicht Sie selbst. Was genau verlangt wird, sagt Ihnen die Bauverwaltung auf Anfrage.

Was passiert, wenn Nachbarn gegen das Baugesuch für die Fassadendämmung Einsprache erheben?

Eine Einsprache gegen das Baugesuch stoppt das Verfahren, bis sie erledigt ist. Bei einer Fassadendämmung geht es fast immer um den Grenzabstand, weil der Aufbau näher an die Nachbarparzelle rückt.

Meistens lässt sich das im Gespräch klären, bevor das Gesuch überhaupt eingereicht wird. Wer knapp an der Grenze baut, informiert die Nachbarschaft deshalb besser vorher und legt den geplanten Aufbau offen.

Was kostet es, 100 Quadratmeter Fassade dämmen zu lassen?

Für 100 Quadratmeter Fassade liegt eine Kompaktfassade bei rund CHF 10’000.- bis CHF 20’000.-, dazu kommt das Gerüst mit CHF 3’000.- bis CHF 6’000.-. Eine hinterlüftete Fassade kostet gut das Doppelte.

Fördergelder holen je nach Kanton CHF 4’000.- bis CHF 8’000.- zurück. Unter dem Strich bleiben bei der Kompaktfassade grob CHF 9’000.- bis CHF 18’000.-.

Kann ich im Haus wohnen bleiben, während die Fassade gedämmt wird?

Während einer Fassadendämmung können Sie im Haus wohnen bleiben. Gearbeitet wird von aussen auf dem Gerüst, innen bleibt alles unberührt.

Rechnen Sie mit Lärm, mit eingeschränkter Sicht durch das Gerüst und damit, dass Fenster tageweise geschlossen bleiben müssen. Storen und Fensterläden lassen sich zeitweise nicht bedienen, weil sie für die Arbeiten demontiert werden.

Wer haftet, wenn nach einer Fassadendämmung Schimmel auftritt?

Für Schimmel nach einer Fassadendämmung haftet der ausführende Betrieb, wenn die Ursache in einer mangelhaften Ausführung liegt, etwa in einem unsauberen Fensteranschluss.

Seit dem 1. Januar 2026 haben Sie dafür mehr Zeit als früher: Die revidierten Regeln zu Baumängeln geben Ihnen 60 Tage, um einen Mangel zu rügen, gerechnet ab der Abnahme oder ab dem Tag, an dem Sie ihn entdecken. Diese Frist lässt sich vertraglich nicht verkürzen, und das Recht auf kostenlose Nachbesserung kann der Betrieb nicht mehr ausschliessen. Die neuen Regeln gelten für Verträge, die ab dem 1. Januar 2026 abgeschlossen wurden.

Unabhängig davon verjähren Ansprüche bei unbeweglichen Bauwerken nach Artikel 371 des Obligationenrechts fünf Jahre nach der Abnahme. Halten Sie deshalb schon bei der Abnahme jeden offenen Punkt schriftlich fest.

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