Was ein Fachbetrieb übernimmt, wenn Sie Blattläuse bekämpfen lassen
Wenn Sie Blattläuse bekämpfen lassen, übernimmt ein Gartenbetrieb mehr als das reine Spritzen. Er bestimmt zuerst die Art, prüft, wie weit der Befall reicht, und wählt danach das Mittel. Das ist der Unterschied zur Eigenbehandlung, bei der meist nur die sichtbaren Tiere erwischt werden.
Im Auftrag enthalten:
- Bestimmung der Blattlausart und Begutachtung vor Ort
- Prüfung auf Folgeschäden wie Russtaupilz und Pflanzenviren
- Behandlung der befallenen Pflanzen, meist in zwei Durchgängen
- Kontrolle der Nachbarpflanzen auf beginnenden Befall
- Entsorgung stark befallener Triebe
- Offerte einholen: Offerten aus Ihrer Region vergleichen
Optional dazu buchbar sind das Ausbringen von Nützlingen wie Florfliegen- oder Marienkäferlarven, das Anbringen von Leimringen, also klebenden Bändern um Stamm oder Topfrand, die Ameisen fernhalten, und eine Nachkontrolle nach zwei bis drei Wochen.
Wer den Garten so anlegen will, dass Nützlinge dauerhaft bleiben, findet die Grundlagen im Ratgeber zum Permakultur-Garten.

Gärtner oder Schädlingsbekämpfer: wer ist zuständig?
Für Blattläuse an Garten-, Balkon- und Zimmerpflanzen ist der Gartenbaubetrieb zuständig, nicht der Schädlingsbekämpfer.
Blattläuse sind ein Pflanzenschutzthema, also eine Frage der Pflanzengesundheit, und kein Hygieneproblem. Der Unterschied zeigt sich in der Ausrüstung: Ein Gartenbetrieb arbeitet mit Pflanzenschutzmitteln und Nützlingen und beurteilt dabei die Pflanze mit. Ein Schädlingsbekämpfer ist auf Ratten, Wespen, Schaben und Motten spezialisiert.
Blattläuse sind ein Fall für den Gärtner, nicht für den Kammerjäger.
Eine Ausnahme sind grosse Bestände unter Glas. Bei Gewächshäusern und Wintergärten arbeiten manche Betriebe mit spezialisierten Nützlingsanbietern zusammen. Geht es um andere Insekten im Haus, führt der Weg über die Seite Insekten bekämpfen.
Ablauf: von der Anfrage bis zur Nachkontrolle
Vier Schritte, vom ersten Kontakt bis zur Kontrolle:
1. Befall beschreiben und Offerten einholen
Nennen Sie in der Anfrage, welche Pflanzen betroffen sind, seit wann und wie gross die Fläche ist. Ein Foto der Blattunterseite hilft dem Betrieb, die Art schon vorab einzuschätzen.
2. Begutachtung vor Ort
Der Betrieb bestimmt die Art, sucht nach Ameisenstrassen, also den Laufwegen zwischen Nest und Kolonie, und prüft, ob bereits Russtaupilz vorliegt. Das ist der schwarze Belag, der auf dem Honigtau wächst. Danach steht fest, ob eine Behandlung reicht oder ob mehrere nötig sind.
3. Behandlung
Die eigentliche Arbeit dauert bei einem Hausgarten meist einen halben Tag. Behandelt werden die Blattunterseite und die Triebspitze, also genau die Stellen, an denen die Tiere sitzen, nicht nur die Blattoberseiten. Bei starkem Befall folgt ein zweiter Durchgang nach sieben bis zehn Tagen.
4. Nachkontrolle
Zwei bis drei Wochen später wird geprüft, ob der Befall zurück ist. Diese Kontrolle ist nicht überall im Preis enthalten, fragen Sie in der Offerte danach.
Was kostet es, Blattläuse bekämpfen zu lassen?
Blattlausbehandlungen werden nach Aufwand abgerechnet: Stunden plus Anfahrt und Material. Eine feste Pauschale gibt es selten.
Der Grund liegt darin, wie unterschiedlich die Lage von Garten zu Garten ist. Ein Rosenbeet und ein alter Hochstamm-Obstbaum sind derselbe Schädling, aber nicht derselbe Auftrag.
Diese Punkte bestimmen den Preis:
- Anzahl und Grösse der Pflanzen: Ein Rosenbeet ist in einer Stunde behandelt, eine Hecke oder ein alter Obstbaum nicht.
- Zugänglichkeit: Was nur über eine Leiter oder eine Hebebühne erreichbar ist, kostet mehr.
- Anzahl Durchgänge: Bei starkem Befall sind zwei Termine die Regel, nicht die Ausnahme.
- Mittel: Nützlinge sind in der Anschaffung teurer als eine Kaliseifenlösung, wirken dafür länger.
- Anfahrt: Ausserhalb der Agglomeration schlägt die Wegpauschale spürbar zu Buche.
Weil sich diese Punkte von Garten zu Garten unterscheiden, ist der Preisvergleich über mehrere Offerten der schnellste Weg zu einer belastbaren Zahl.
Schwarze Blattläuse: warum sie öfter den Profi brauchen
Die schwarze Bohnenlaus ist die Art, wegen der am häufigsten ein Betrieb gerufen wird. Sie sitzt in dichten, tiefschwarzen Kolonien an Bohnen, Holunder, Pfeifenstrauch und Kapuzinerkresse und wird von Ameisen besonders hartnäckig verteidigt.
Zwei Eigenschaften machen sie zäher als grüne Arten. Sie überwintert als Ei an einem Winterwirt, meist einem Gehölz wie dem Pfaffenhütchen, und kommt im Frühjahr aus derselben Quelle zurück. Und ihre Kolonien sitzen so dicht, dass Sprühmittel die unteren Tiere gar nicht erreichen.
Wer nur die sichtbare Kolonie behandelt, hat die schwarze Bohnenlaus im nächsten Frühjahr zurück.
Ein Fachbetrieb setzt deshalb zuerst am Winterwirt und an den Ameisen an. Für den Winterschnitt am Gehölz ist häufig ein zweiter Termin im Spätwinter nötig.

Ohne die Ameisen bleibt jede Behandlung Stückwerk, weil sie die Kolonie gegen ihre natürlichen Feinde verteidigen.
Ameisen mitbehandeln lassen: Solange Ameisen die Kolonie bewachen, halten sie die Fressfeinde fern und die Behandlung wirkt schlechter. Lassen Sie deshalb im selben Termin auch die Ameisen bekämpfen.
Woran Sie einen guten Betrieb erkennen
Beim Pflanzenschutz trennt sich schnell, wer die Pflanze mitdenkt und wer nur spritzt. Vier Fragen helfen beim Vergleich der Offerten:
- Wird die Art bestimmt? Wer ohne Begutachtung eine Pauschale nennt, behandelt auf Verdacht.
- Werden Nützlinge angeboten? Ein Betrieb, der nur chemisch arbeitet, hat das schonendere Verfahren nicht im Programm.
- Ist eine Nachkontrolle vorgesehen? Blattläuse kommen wieder, wenn der erste Durchgang unvollständig war.
- Steht in der Offerte, welches Mittel eingesetzt wird? Bei Gemüse und Beerensträuchern entscheidet das über die Wartefrist, also darüber, wie lange Sie nach der Behandlung nicht ernten dürfen.
Was in der Schweiz gilt
Wer Pflanzenschutzmittel beruflich ausbringt, braucht in der Schweiz eine Fachbewilligung, einen amtlichen Sachkundenachweis. Ein seriöser Betrieb weist sie auf Nachfrage aus.
Eingesetzt werden dürfen ausserdem nur Mittel, die für die jeweilige Kultur zugelassen sind. Welche das sind, steht im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundes. Bei Gemüse und Obst gilt zusätzlich eine Wartefrist zwischen Behandlung und Ernte, die auf dem Produkt vermerkt ist.
Für Bienen und andere Bestäuber gelten Anwendungsauflagen, etwa das Verbot, blühende Pflanzen zu behandeln. Die Hintergründe dazu führt das Bundesamt für Umwelt aus.
Achtung bei Gemüse und Beeren: Lassen Sie sich vor der Behandlung sagen, welches Mittel eingesetzt wird und wie lange die Wartefrist bis zur Ernte dauert. Sie liegt je nach Produkt zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen. Wer das erst hinterher fragt, verliert im schlimmsten Fall die ganze Ernte.
Halten Sie diese Angaben schriftlich fest, am besten direkt in der Offerte. Bei einem zweiten Durchgang beginnt die Frist von neuem.
Blattläuse bekämpfen lassen oder selbst behandeln?
Ein junger Befall an wenigen Pflanzen ist kein Fall für einen Auftrag. Wasserstrahl und Kernseifenlösung reichen meist aus, wenn Sie früh dran sind.
Wichtig ist dabei nur, dass Sie zwei- bis dreimal nachbehandeln. Eine einzelne Anwendung erwischt nie alle Tiere.
Wie das im Einzelnen geht, welche Hausmittel wirken und welche nicht, steht in unserem Ratgeber Blattläuse bekämpfen.
Ein Betrieb lohnt sich, sobald der Befall über mehrere Pflanzen reicht oder trotz Behandlung zurückkommt.
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