Was bei der Wartung einer Wärmepumpe geprüft wird
Im Zentrum jeder Wartung einer Wärmepumpe steht der Kältekreislauf. In diesem geschlossenen Kreis aus Verdichter, Verdampfer und Expansionsventil zirkuliert das Kältemittel und bringt die Umweltwärme auf Heiztemperatur. Die Fachperson misst dort die Betriebsdrücke und Temperaturen, dazu den Betriebsstrom des Verdichters, und hält alles gegen die Sollwerte des Herstellers. Weichen sie ab, arbeitet die Anlage ineffizient, lange bevor jemand im Haus etwas davon merkt.
Dazu kommen Reinigung und Sichtkontrolle. Wärmetauscher und Kondensatwanne werden gesäubert, bei Luft-Wasser-Geräten die Luftwege und der Kondensatablauf. Bei Erdsonden-Anlagen misst der Betrieb den Frostschutzgehalt im Solekreis, dem Flüssigkeitskreis zwischen Erdsonde und Wärmepumpe.
Geprüft werden ausserdem die Sicherheits- und Regelorgane sowie die Elektroanschlüsse. Viele Betriebe spielen bei dieser Gelegenheit Software-Aktualisierungen ein und gehen die Reglereinstellungen durch.
Das Wichtigste vorab:
- Der Kältekreislauf ist der Kern jeder Wartung
- Kompaktanlagen brauchen den Service meist alle zwei Jahre
- Gesetzliche Pflichten greifen teils schon ab 2,4 Kilogramm
- Eine Einzelwartung kostet rund CHF 250.- bis CHF 700.-
- Am Kältemittel arbeiten nur Personen mit Fachbewilligung
- Offerte einholen: Offerten aus Ihrer Region vergleichen
Wer von einer Ölheizung umgestiegen ist, erlebt den Termin anders als gewohnt. Bei der Wartung einer Öl- oder Gasheizung stehen Brenner, Abgaswerte und die amtliche Feuerungskontrolle im Vordergrund. Eine Wärmepumpe verbrennt nichts, der Kaminfeger kommt nicht mehr. An seine Stelle treten Messwerte am Kältekreislauf und, je nach Anlage, eine Dichtheitskontrolle nach Bundesrecht, bei der die Fachperson prüft, ob irgendwo Kältemittel entweicht.

Wie oft eine Wärmepumpe gewartet werden muss
Die grossen Schweizer Hersteller und Serviceanbieter empfehlen übereinstimmend einen Zweijahres-Rhythmus. Manche Heizungsbetriebe bieten stattdessen einen jährlichen Service an, oft im Paket mit einem Wartungsvertrag.
Für eine moderne Kompaktanlage im Einfamilienhaus reicht der Zweijahres-Rhythmus in aller Regel aus. Jährlich sinnvoll wird die Wartung, wenn die Anlage viele Betriebsstunden leistet, wenn sie zusätzlich zum Heizen kühlt oder wenn ein Solekreis auf Frostschutz zu prüfen ist. Dasselbe gilt, wenn die gesetzliche Dichtheitskontrolle jedes Jahr fällig wird. Diese Frage klärt der Betrieb beim ersten Termin anhand der Bauart, nicht anhand einer Pauschalregel.
Der beste Zeitpunkt liegt ausserhalb der Heizsaison. Zwischen Mai und September lässt sich die Anlage problemlos abstellen, die Servicetermine sind kurzfristiger zu bekommen, und ein Bauteil, das ersetzt werden muss, fällt nicht mitten in eine Kältewelle. Die Grundlagen dazu stehen in unserem Beitrag darüber, wie eine Wärmepumpe funktioniert.
Unabhängig davon sieht das Wärmepumpen-System-Modul, ein Qualitätsstandard von Herstellern, Verbänden und dem Bundesamt für Energie, eine Kontrolle im zweiten oder dritten Betriebsjahr vor. In mehreren Kantonen ist dieses Zertifikat Voraussetzung für Förderbeiträge beim Heizungsersatz.
Welche gesetzlichen Pflichten für den Kältekreislauf gelten
Anders als für Öl- und Gasheizungen gibt es in der Schweiz keine allgemeine Wartungspflicht für Wärmepumpen. Sobald aber genug Kältemittel im System steckt, greift die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung mit drei konkreten Pflichten. Sie richten sich an die Eigentümerschaft, nicht an den Heizungsbetrieb.
1. Wartungsheft führen
Bei mehr als drei Kilogramm Kältemittel braucht die Anlage ein Wartungsheft. Darin trägt die Fachperson nach jedem Eingriff Datum, Arbeiten, Ergebnis der Dichtheitskontrolle sowie entnommene und eingefüllte Kältemittelmenge ein. Das Heft gehört an einen geschützten Ort in der Nähe der Anlage und bleibt dort, auch wenn der Servicebetrieb wechselt.
2. Anlage beim Bund melden
Ebenfalls ab drei Kilogramm ist die Anlage innerhalb von drei Monaten nach Inbetriebnahme dem Bundesamt für Umwelt zu melden. Die Anlagennummer, die Sie dafür erhalten, gehört sichtbar und dauerhaft aufs Gerät. Am anderen Ende gilt dieselbe Frist: Wer die Anlage stilllegt oder ersetzt, muss sie innerhalb von drei Monaten abmelden. Das geht beim Geräteersatz gern vergessen.
3. Dichtheit periodisch kontrollieren
Diese Pflicht greift ab drei Kilogramm, zusätzlich aber auch dann, wenn die Füllmenge einer Klimawirkung von mehr als fünf Tonnen Kohlendioxid entspricht. Die zweite Schwelle wird oft übersehen.
Achtung: Massgebend ist immer die tiefere der beiden Schwellen. Beim verbreiteten Kältemittel R-410A wird die Fünf-Tonnen-Grenze schon bei rund 2,4 Kilogramm erreicht, die Kontrollpflicht beginnt dort also unter drei Kilogramm. Bei R-32 greift dagegen die Drei-Kilogramm-Schwelle zuerst, weil fünf Tonnen erst bei etwa 7,4 Kilogramm erreicht sind. Füllmenge und Kältemittel stehen auf dem Typenschild.
Feste Zeitabstände schreibt die Verordnung dafür nicht vor. Sie verlangt regelmässige Kontrollen und zusätzlich eine Kontrolle bei jedem Eingriff und jeder Wartung. Wie oft das ohne zwischenzeitlichen Eingriff sein sollte, konkretisiert das Bundesamt für Umwelt in seiner Vollzugshilfe mit fachlichen Mindestzyklen, gestaffelt nach Bauart:
| Bauart | Erste Kontrolle | Zweite Kontrolle | Danach |
|---|---|---|---|
| Vor Ort zusammengebaute Anlage | nach zwei Jahren | ein Jahr später | jährlich |
| Werksgefertigte Kompaktanlage | nach sechs Jahren | vier Jahre später | alle zwei Jahre |
Über zwanzig Betriebsjahre gerechnet liegen zwischen den beiden Zeilen rund zehn Kontrollen. Als werksgefertigt und hermetisch geschlossen gelten Anlagen, deren Kältekreislauf beim Einbau unangetastet bleibt.
Auch eine Split-Anlage kann den Kompaktanlagen gleichgestellt sein. Dafür muss sie allerdings mehrere Bedingungen der Vollzugshilfe zusammen erfüllen: höchstens 20 Meter Verbindungsleitung, maximal sechs Kilogramm Kältemittel, dauerhaft hartgelötete Verbindungen und industriell gefertigte Komponenten, die als hermetisch geschlossen gekennzeichnet sind. Eine einzelne dieser Bedingungen genügt nicht.
Wer eine Wärmepumpe installieren lässt, sollte sich die Einstufung deshalb im Inbetriebnahmeprotokoll bestätigen lassen. Fehlt dieser Eintrag, gilt im Zweifel der kürzere Rhythmus.
Für natürliche Kältemittel gilt eine Ausnahme. Bei Propan-Wärmepumpen macht die Verordnung zur Dichtheitskontrolle keine Vorgaben, weil Propan die Ozonschicht nicht angreift und sich in der Atmosphäre rasch abbaut. Die Meldepflicht ab drei Kilogramm bleibt trotzdem bestehen, unabhängig vom eingefüllten Kältemittel.

Was die Wartung einer Wärmepumpe kostet
Eine einmalige Wartung im Einfamilienhaus kostet in der Schweiz rund CHF 250.- bis CHF 700.-. Die Spanne erklärt sich vor allem über die Gerätegrösse. Eine kompakte Anlage liegt am unteren Ende, eine grössere Luft- oder Sole-Wasser-Anlage eher am oberen. Bei sehr grossen Anlagen oder abgelegener Lage kann die Rechnung auch darüber hinausgehen.
Was den Preis nach oben treibt:
- Ersatz von Verschleissteilen wie Dichtungen oder Filtern
- Eine fällige Dichtheitskontrolle samt Eintrag ins Wartungsheft
- Schwer zugängliche Aussengeräte, etwa auf dem Flachdach
- Anfahrten in Rand- und Bergregionen
- Abrechnung nach Aufwand statt zum Pauschalpreis
Ein Servicevertrag kostet pro Jahr etwa so viel wie eine Einzelwartung. Rechnen Sie ihn deshalb auf den Rhythmus um, den Ihre Anlage wirklich braucht. Wird jährlich verrechnet, obwohl alle zwei Jahre gewartet wird, liegen die laufenden Kosten spürbar höher als bei Einzelterminen.
Dafür deckt der Vertrag je nach Stufe die Terminplanung, Arbeits- und Wegzeit im Störungsfall oder sogar Ersatzteile ab, und manche Verträge sehen den Zweijahres-Rhythmus von sich aus vor. Das rechnet sich vor allem bei Anlagen, die noch viele Jahre laufen sollen.
Gemessen an den Kosten für den Ersatz einer Wärmepumpe, die schnell im fünfstelligen Bereich liegen, fällt der Serviceposten kaum ins Gewicht.
Diese Kontrollen können Sie selbst übernehmen
Am Kältekreislauf hat niemand ohne Fachbewilligung etwas zu suchen. Alles ausserhalb davon dürfen Sie selbst im Blick behalten, und das verhindert einen Teil der Störungen, die sonst einen Notfalltermin auslösen.
- Aussengerät freihalten: Laub, Schnee, Sträucher und abgestellte Gegenstände vor dem Ventilator kosten Leistung.
- Kondensatablauf prüfen: zweimal im Jahr. Ein verstopfter Ablauf ist eine der häufigeren Ursachen für Wasserschäden im Technikraum.
- Heizkreisdruck ablesen: Liegt er noch in dem Bereich, den der Hersteller am Manometer markiert hat?
Keiner dieser Punkte dauert länger als ein paar Minuten, und Werkzeug braucht es dafür nicht.

Tipp: Notieren Sie jedes Jahr am selben Datum den Zählerstand des Wärmepumpen-Stromzählers. Steigt der Stromverbrauch bei vergleichbarem Winter deutlich an, stimmt etwas nicht. Meist liegt es an den Reglereinstellungen, manchmal am Kältemittelstand.
Woran Sie einen geeigneten Betrieb für die Wartung erkennen
Prüfen Sie zuerst die Qualifikation und erst danach den Preis. Wer beruflich an Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen arbeitet, braucht dafür eine Fachbewilligung des Bundes für den Umgang mit Kältemitteln. Sie wird einzelnen Personen erteilt, nicht dem Betrieb, und ist seit 2020 auf einen von zwei Anwendungsbereichen beschränkt.
Für Wärmepumpen gilt der Bereich für Geräte und Anlagen zur Kühlung, Klimatisierung oder Wärmegewinnung. Der andere Bereich deckt Klimaanlagen in Fahrzeugen und Baumaschinen ab und hilft Ihnen hier nicht weiter. Fragen Sie im Zweifel nach, wer den Termin tatsächlich ausführt: Arbeiten unter Anleitung einer Person mit Fachbewilligung sind zulässig, blosse Betriebszugehörigkeit ersetzt sie nicht.
Ohne Fachbewilligung darf niemand den Kältekreislauf öffnen, auch nicht zum Nachfüllen.
Bei den Offerten lohnt der Blick auf den Leistungsumfang statt auf die Endsumme. Eine brauchbare Offerte benennt drei Punkte.
- ob die Dichtheitskontrolle enthalten ist
- ob die Anfahrt pauschal oder nach Aufwand verrechnet wird
- was der Ersatz von Verschleissteilen kostet
Fragen Sie zudem, ob der Betrieb Ihren Gerätetyp schon öfter betreut hat. Herstellergebundener Service und unabhängige Kältetechnik-Firmen kommen beide infrage, aber die Ersatzteilversorgung ist bei älteren Modellen nicht überall gleich.
Auf Ofri sehen Sie zu jedem Betrieb die Bewertungen früherer Auftraggeber, bevor Sie sich entscheiden. Bei einer wiederkehrenden Leistung wie der Wartung zahlt sich das doppelt aus.
Wann statt einer Wartung eine Reparatur oder der Ersatz ansteht
Wartung ist planbar und vorbeugend. Sobald die Anlage streikt oder hörbar anders läuft, ist der Fall ein anderer. Dann geht es um eine Störungssuche und eine Reparatur der Wärmepumpe, die sich nicht bis zum nächsten Wartungstermin aufschieben lässt.
Ein Sonderfall ist der sinkende Kältemitteldruck. Kältemittel wird nicht verbraucht, und wenn es fehlt, ist der Kreislauf undicht. Ein Betrieb, der nur nachfüllt, ohne das Leck zu suchen und zu beheben, verkauft Ihnen dieselbe Arbeit erneut. Nach jeder Instandstellung ist zudem eine erneute Dichtheitskontrolle vorgeschrieben.
Und irgendwann rechnet sich keine Wartung mehr. Der Kältekreislauf einer Wärmepumpe hält etwa 15 bis 18 Jahre, Erdsonde und Heizungsverteilung im Haus halten deutlich länger. Steht das Gerät kurz vor dieser Grenze, ist ein neuer mehrjähriger Servicevertrag selten die richtige Antwort. Dann lohnt sich zuerst eine Offerte für den Ersatz.
So kommen Sie zu vergleichbaren Offerten für die Wartung
Halten Sie vor der Anfrage bereit: Fabrikat und Typ vom Typenschild, das Baujahr sowie Kältemittel und Füllmenge. Mit diesen Angaben kann ein Betrieb einschätzen, ob eine Dichtheitskontrolle fällig wird, und Ihnen einen Preis nennen statt einer Spanne. Beschreiben Sie zusätzlich, wann die Anlage zuletzt gewartet wurde und ob ein Wartungsheft vorliegt.
Danach genügt eine Anfrage, um mehrere Betriebe aus Ihrer Region zu erreichen. Offerten für die Wartung Ihrer Wärmepumpe einholen ist kostenlos und unverbindlich. Sie vergleichen Leistungsumfang und Preis und entscheiden erst danach.
