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Start » Ratgeber » Bienen-, Hornissen- oder Wespennest entfernen: wer es darf und wann es nötig ist

Bienen-, Hornissen- oder Wespennest entfernen: wer es darf und wann es nötig ist

Im Storenkasten summt es, unter dem Dachvorsprung hängt eine graue Kugel. Wer ein Wespennest entfernen will, sollte zuerst wissen, welches Tier dort baut: Wespe, Hornisse oder Biene. Die Art sagt Ihnen, wie gefährlich das Nest ist und ob eine mildere Lösung genügt. Eine Bewilligung braucht es in der Schweiz keine.

Oliver Schlupp
05. Juli 2026 - 6 Min. Lesezeit

Wespennest entfernen: Wespennest an einer Pflanze

  • Wann muss ein Wespennest weg, und wann darf es hängen bleiben?
  • Dürfen Sie ein Insektennest überhaupt entfernen?
  • Wespe, Hornisse oder Biene: wer nistet da bei Ihnen?
  • Wie gehen Schädlingsbekämpfer bei einer Nestentfernung vor?
  • Was hält Wespen im nächsten Frühling vom Nestbau ab?
  • Wespennest selber entfernen oder den Kammerjäger beauftragen?

Wann muss ein Wespennest weg, und wann darf es hängen bleiben?

Ein Wespennest muss weg, wenn Menschen ihm nicht ausweichen können; überall sonst bleibt es am besten hängen. Am Hauseingang, am Kinderspielplatz oder im Storenkasten eines Schlafzimmers trifft das zu, im Gebüsch am Gartenende nicht.

Oft reicht schon etwas Milderes. Ein Sichtschutz vor dem Flugloch nimmt dem Nest die Brisanz, ohne dass das Volk stirbt.

Von den neun einheimischen Wespenarten interessieren sich nur zwei für Ihr Essen, die Gemeine und die Deutsche Wespe. Die übrigen gehen weder an die Grilladen noch an die Konfitüre, sie fangen Fliegen und Blattläuse.

Ein Volk lebt eine einzige Saison. Im Herbst stirbt es ab, nur die Jungköniginnen überwintern woanders, und ein leeres Nest wird im Folgejahr nicht wieder besiedelt.

Das Wichtigste vorab

  • Ein Sichtschutz vor dem Flugloch ersetzt oft die Entfernung
  • Die Art erkennen Sie am schnellsten an der Bauform des Nests
  • Ein leeres Nest holen Sie im Winter selbst aus dem Hohlraum
  • Nestentfernung durch den Kammerjäger: Offerte hier einholen

Diese vier Umstände machen aus einem Nest einen Fall für die Fachperson, sobald auch ein Sichtschutz nicht mehr genügt:

  • Allergie gegen Insektengift im Haushalt
  • Nest am Verkehrsweg, also Eingang, Treppe, Terrassentür
  • Kleinkinder oder Haustiere in Reichweite
  • Nest im Gebäude mit Flugloch in einen Wohnraum

Dürfen Sie ein Insektennest überhaupt entfernen?

Ja. Wespen und Hornissen sind in der Schweiz bundesrechtlich nicht geschützt. Für das Entfernen eines Nests brauchen Sie keine Bewilligung.

Das Tierschutzgesetz gilt nach Artikel 2 nur für Wirbeltiere. Die Verordnung dazu dehnt es allein auf Kopffüsser und Panzerkrebse aus, also auf kein Insekt.

Anhang 3 der Natur- und Heimatschutzverordnung führt bei den Hautflüglern, also bei Bienen, Wespen und Ameisen, ausschliesslich Ameisen auf. Wespen, Feldwespen und die Hornisse stehen nicht darin.

Die Warnung vor einer Busse bis 50’000, die im Netz kursiert, stammt aus deutschem Recht, und gemeint sind Euro. Der besondere Artenschutz des Natur- und Heimatschutzgesetzes greift für Wespennester nicht.

Erlaubt heisst trotzdem nicht, dass alles erlaubt wäre. Dasselbe Gesetz stellt die Zerstörung eines geschützten Lebensraums unter Strafe, und einzelne Kantone dürfen eigene Schutzbestimmungen erlassen. Liegt das Nest in einem Schutzgebiet, fragen Sie die Gemeinde.

Achtung: Dürfen heisst nicht können. Ein besetztes Nest verteidigt ein Volk von mehreren Tausend Tieren geschlossen, und ein Stich in Hals oder Mund ist ein Notfall.

Zwei Fälle liegen anders. Ein Bienenschwarm ist ein Fall für einen Imker und nicht für den Schädlingsbekämpfer. Die eingeschleppte Asiatische Hornisse soll gemeldet werden, ihre Nester entfernen ausgebildete Fachkräfte.

Wespe, Hornisse oder Biene: wer nistet da bei Ihnen?

Die Bauform des Nests verrät die Art am schnellsten: Eine offene Wabe gehört einer Feldwespe, eine geschlossene Papierkugel einer Wespe oder Hornisse, senkrechte Wachswaben den Honigbienen.

  • Offene Wabe ohne Hülle: Haus-Feldwespe, wenige Dutzend Tiere, harmlos
  • Frei hängende Papierkugel: Sächsische, Mittlere oder Waldwespe, hoch im Baum auch die Asiatische Hornisse
  • Verstecktes Nest im Hohlraum: meist Gemeine oder Deutsche Wespe
  • Senkrechte Wachswaben: Honigbienen, Fall für den Imker
Art Nest und wo es sitzt Was zu tun ist
Gemeine Wespe versteckt, Hohlraum, Storenkasten, Erdloch; Hülle rötlichbraun am Verkehrsweg entfernen lassen, sonst belassen
Deutsche Wespe versteckt, Estrich, Mauerspalte; Hülle grau am Verkehrsweg entfernen lassen, sonst belassen
Rote Wespe meist unterirdisch, handballgross, grau marmoriert belassen
Sächsische Wespe frei hängend, Dachvorsprung, rund belassen, bei direkter Gefahr umsiedeln
Mittlere Wespe frei hängend in Hecke oder Strauch belassen, bei direkter Gefahr umsiedeln
Waldwespe frei hängend, oft im Gebüsch belassen, bei direkter Gefahr umsiedeln
Norwegische Wespe frei hängend, sehr selten belassen
Haus-Feldwespe offene Wabe ohne Hülle, unter Vordächern belassen
Hornisse gross, Baumhöhle, Estrich, Storenkasten belassen; wenn nicht möglich, nie selbst
Asiatische Hornisse grosse Kugel, meist hoch im Baum melden, Fachkräfte holen
Honigbiene senkrechte Wachswaben, Hohlraum oder Kamin Imker rufen, nicht bekämpfen
Hummel Bodenloch, Vogelkasten, Isolation belassen, Volk stirbt im Hochsommer ab

Das Bundesamt für Umwelt zeigt in seiner Übersicht der Wespenarten alle neun einheimischen Arten samt Nestfotos. Solange Sie nicht wissen, welches Tier da fliegt, bleiben Sie fünf Meter weg und fotografieren aus dieser Distanz.

Wie gehen Schädlingsbekämpfer bei einer Nestentfernung vor?

Die Fachperson bestimmt zuerst die Art und geht dann die Stufen von der mildesten Massnahme aufwärts durch.

Die Reihenfolge des Bundesamts für Umwelt:

  • Belassen: bei friedlichen Arten und Nestern abseits der Wege
  • Entschärfen: Sichtschutz vor dem Flugloch, Flugbahn umleiten
  • Umsiedeln: bei erreichbarem Nest und früh in der Saison, durch einen spezialisierten Betrieb
  • Chemisch bekämpfen: erst, wenn die drei Stufen davor ausscheiden

Wer chemisch arbeiten lässt, sollte nach der eidgenössischen Fachbewilligung fragen, die ein Betrieb für Biozide im Auftrag Dritter braucht. Biozide sind Mittel gegen Schadinsekten.

Zum Schluss werden die Zugänge abgedichtet. Verlangen Sie die Abdichtung in der Offerte, sonst wird der offene Hohlraum im Frühling wieder angeflogen.

Tipp: Fragen Sie vor der Zusage nach der Fachbewilligung und danach, ob die Abdichtung im Preis inbegriffen ist. Beides steht selten von selbst in einer Offerte.

Betriebe in Ihrer Nähe stehen im Verzeichnis der Kammerjäger. Was ein Einsatz kostet, steht in unserer Übersicht zu den Kosten für die Entfernung eines Wespennests.

Was hält Wespen im nächsten Frühling vom Nestbau ab?

Eine Königin sucht ab April einen Hohlraum. Ein Hohlraum, den Sie vorher verschliessen, fällt als Nistplatz aus.

Diese vier Handgriffe wirken im Frühling:

  • Storenkästen und Lüftungsschlitze mit feinem Gitter sichern
  • Ritzen in Fassade und Holzverkleidung mit Silikon schliessen
  • Estrichfenster und Kellerschächte vergittern
  • Leere Nester im Winter aus den Hohlräumen holen

Wespenfallen mit Süssem helfen nicht. Sie fangen vor allem harmlose Arten und locken weitere an. Am Gartentisch wirkt eine Schale mit verdünntem Essig besser.

Wer ein Nest hängen lässt, tut damit mehr für den Garten als mit jeder Falle. Was Insekten dort sonst noch brauchen, steht im Ratgeber Tiere im Garten schützen.

Wespennest selber entfernen oder den Kammerjäger beauftragen?

Bei einem Anfangsnest von wenigen Zentimetern können Sie selbst ran, wenn Sie die Art zweifelsfrei erkannt haben und nur mit Schutzkleidung arbeiten. In allen anderen Lagen holen Sie eine Fachperson.

Spray aus der Drogerie erreicht die Brut im Hohlraum nicht. Das Volk wird aggressiv und baut wenige Meter weiter neu. Brennbare Mittel am Nest haben schon Dachstühle in Brand gesetzt.

Rufen Sie zuerst Ihre Gemeindeverwaltung an. Manche Feuerwehren entfernen Wespennester gegen eine Gebühr, zuständig ist aber nicht überall die Feuerwehr. Die Nummer 118 bleibt dem Notfall vorbehalten.

Hilft die Gemeinde nicht weiter, holen Sie Offerten von Schädlingsbekämpfern ein und vergleichen die Angebote, bevor Sie zusagen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Darf ich ein Wespennest in der Schweiz selbst entfernen?

Ein Wespennest dürfen Sie in der Schweiz entfernen. Weder das Tierschutzgesetz noch die Liste der geschützten Tiere erfassen Wespen und Hornissen, eine Bewilligung gibt es dafür nicht.

Heikel wird es an zwei Stellen: in einem Schutzgebiet, wo andere Vorschriften greifen, und bei einer Hornisse, die eine Asiatische Hornisse sein könnte. In beiden Fällen fragen Sie zuerst bei der Gemeinde nach.

Was passiert, wenn Sie ein Wespennest hängen lassen?

Ein Wespennest, das Sie hängen lassen, verschwindet von selbst. Das Volk stirbt im Herbst, und das leere Nest wird im Folgejahr nicht wieder bezogen.

Störend bleiben bis dahin vor allem die Gemeine und die Deutsche Wespe, weil nur diese beiden Arten an Essen gehen.

Wie erkenne ich, ob es ein Wespen-, Hornissen- oder Bienennest ist?

Ein Wespennest erkennen Sie an der papierartigen Hülle aus zerkauten Holzfasern, ein Hornissennest an derselben Bauweise in deutlich grösserem Format. Ein Bienennest besteht aus senkrechten Wachswaben, eine offene Wabe ohne Hülle gehört einer harmlosen Feldwespe.

Bei Unsicherheit fotografieren Sie das Nest aus fünf Metern und vergleichen es mit der Artentafel des Bundesamts für Umwelt. Eine frei hängende Kugel hoch im Baum kann auch die Asiatische Hornisse sein, die Sie melden sollten.

Wann ist die beste Zeit, ein Wespennest zu entfernen?

Die beste Zeit für die Entfernung eines Wespennests ist der späte Frühling, solange das Nest golfballgross ist und nur die Königin darin sitzt. Der Aufwand bleibt dann klein, der Eingriff ist aber nicht ungefährlich: Auch eine einzelne Königin sticht.

Ab Juli zählt ein Volk mehrere Tausend Tiere, und eine Umsiedlung lohnt sich kaum noch. Im Winter nehmen Sie ein leeres Nest gefahrlos selbst heraus und verschliessen den Hohlraum gleich.

Wer zahlt die Entfernung eines Wespennests im Mietverhältnis?

Schädlingsbefall an einer Mietwohnung ist nach Schweizer Mietrecht ein Mangel am Mietobjekt. Die Vermieterschaft muss für Abhilfe sorgen und trägt die Kosten, solange die Mietpartei die Tiere nicht nachweislich selbst eingeschleppt hat; das steht in den Artikeln 256 und 259a des Obligationenrechts.

Kleine Arbeiten zahlt die Mietpartei selbst. Was ohne Fachwissen und mit wenig Aufwand zu beheben ist, zählt als kleiner Unterhalt; ein Nest, für das ein Kammerjäger anrücken muss, fällt nicht darunter. Melden Sie den Befall schriftlich, bevor Sie jemanden beauftragen, sonst bleiben Sie meist auf der Rechnung sitzen.

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